Auszug aus der Gemeinderatssitzung
vom 17.11.2016

Bauanträge

Zahlreiche Anträge zu geplanten Bauvorhaben hatte
der Gemeinderat eingangs der Sitzung zu behandeln.
Keinerlei Einwände gab es zum Antrag auf
Baugenehmigung für den Anbau einer zusätzlichen
Wohneinheit in Irlham 4.
Ferner stimmte das Gremium einer Behandlung im
Genehmigungsfreistellungsverfahren hinsichtlich des
Neubaus eines Einfamilienwohnhauses mit
Doppelgarage in Oberbergkirchen, Am Hang 27, zu.
Nichts zu beanstanden hatte der Gemeinderat zum
Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau einer
Doppelhaushälfte mit Carport in Oberbergkirchen,
Pfäffinger Straße 11. Das Vorhaben befindet sich im
Bereich des Bebauungsplanes Asenhamer Feld, der
Abweichungen vom Bebauungsplan, Ausführung des
Dachgeschosses als Vollgeschoss, wurde zugestimmt.
Das gleiche Bauvorhaben wie in der Pfäffinger Straße
11 ist auch für die Pfäffinger Straße 13 geplant. Auch
hierfür gab es die notwendige Zustimmung der
Gemeinde.
Des Weiteren wurde dem Antrag auf
Baugenehmigung für den Neubau eines
Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage in der
Pfäffinger Straße 15 zugestimmt. Den Abweichungen
vom Bebauungsplan, Drehung der Firstrichtung um
90° in Ost-West und Errichtung von I+D anstatt U+I,
mit EG-Fußboden-Höhe (FFB) von 0,40m über

Straßenniveau, wurde die Genehmigung erteilt. Zudem
wurde festgestellt, dass die geplante Garage mit der
Nachbargarage zusammenzubauen ist. Daher ist eine
Abstimmung in der Höhe, Dachform, Dachneigung und
Dachmaterial erforderlich.
In der vorletzten Sitzung wurde dem Neubau eines
Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Weihprechting
1, das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Die Planung
sah dabei die Errichtung eines Walmdaches vor. Wie zu
erwarten war, hat das Landratsamt dieser Ausführung
keine Genehmigungsfähigkeit in Aussicht gestellt. Lt.
Bauherr ist nun beabsichtigt, ein Satteldach zu planen.
Der Errichtung eines Satteldaches wurde zugestimmt.

Aufstellung eines Bebauungsplanes „Am Hang II“ und
Einleitung eines Umlegungsverfahrens

Im November fand hierzu eine Besprechung mit den
Beteiligten sowie Herrn Freinecker, dem stellv. Leiter
des Vermessungsamtes Mühldorf a. Inn statt. Dieser
erläuterte die Grundzüge eines Umlegungsverfahrens.
Es ging dabei noch um keine Details, sondern
insbesondere darum, die Grundstückseigentümer sehr
frühzeitig zu informieren. Die Anordnung eines
Umlegungsverfahrens wäre noch verfrüht, weil
parallel dazu ein Bebauungsplan aufgestellt werden
muss. Allerdings sollten
Bebauungsplanaufstellungsverfahren und
Umlegungsverfahren aufeinander abgestimmt
werden. Herr Freinecker hat empfohlen, den
Geltungsbereich des Bebauungsplanes vorerst besser
etwas größer zu fassen, weil nachträglich eine
Erweiterung nicht mehr möglich ist. Eine
Verkleinerung des Gebietes sei im Verfahren dagegen
noch möglich. Gemeinderatsmitglied Bichlmaier
meinte, dass im Laufe der Besprechung jedoch etwas
anderes gesagt wurde. Er befürchtete, dass die
Gemeinde später doch die Art der Umlegung wechseln
könnte. Auch bemängelte er den Flächenabzug, und
dass Erschließungskosten entstehen.
Herr Obermaier und Bürgermeister Hausperger
entgegneten, dass es nicht zutreffe, dass etwas anderes
gesagt wurde, weil zu diesen Fragen in der
Besprechung mit den Beteiligten keine verbindlichen
Aussagen getroffen werden. Ziel sei es, so der
Bürgermeister, mit den Beteiligten eine Lösung zu
finden, die möglichst weitgehend den Interessen der
Beteiligten gerecht wird und dies auch gelingen könne.
Mehrheitlich sprach sich der Gemeinderat dafür aus,
die Durchführung eines Umlegungsverfahrens in
Betracht zu ziehen.
Der genaue Umgriff wird zu einem späteren
Zeitpunkt nach Erstellung des hierfür notwendigen
Bebauungsplanes festgelegt.
Es ist beabsichtigt, das Amt für Digitalisierung,
Breitband und Vermessung Mühldorf a. Inn mit der
Durchführung des Umlegungsverfahrens zu
beauftragen.

Ferner sprach sich die Mehrheit des Gemeinderates
dafür aus, den Bebauungsplan mit der Bezeichnung
„Am Hang II“ aufzustellen. Das Planungsgebiet wird im
Norden begrenzt durch die Hofmark, im Osten durch
die Raiffeisenstraße und die Straße „Am Hang“, im
Westen durch die Hofmark, im Süden durch landw.
Flächen. Der genaue Umgriff ist im nachfolgenden
Lageplan dargestellt (nicht maßstabsgetreu):

Folgende Planungen/Änderungen sind beabsichtigt:
Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes.

Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des
Bebauungsplanes „Am Hang II“ zur Ausweisung eines
allgemeinen Wohngebietes und im Bereich Vatersham
zur Ausweisung eines Sondergebietes

Um den Bebauungsplan „Am Hand II“ in der
geplanten Weise aufstellen zu können, ist deshalb die
Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich
Des Weiteren wurde von der Eigentümerin des
Anwesens Vatersham 6 angekündigt, einen Antrag auf
Aufstellung eines vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes für den Bau einer Reithalle in
Vatersham 6 zu stellen. Auch hierfür ist die Änderung
des Flächennutzungsplanes nötig.
Aufgrund der geplanten Erweiterung des
Betonwerkes Lantenhammer sollte in Betracht
gezogen werden, dort ein Gewerbegebiet auszuweisen.
Im Zuge des Aufstellungsverfahrens wird dann u.a.
verbindlich geklärt, ob eine Verletzung des
Anbindegebotes vorliegt.
Mit zwei Gegenstimmen sprach sich die Gemeinde
Oberbergkirchen dafür aus, den Flächennutzungsplan
zu ändern. Folgende Änderungen sind insbesondere
geplant:

– Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes. Das
Planungsgebiet wird im Norden begrenzt durch die
Hofmark, im Osten durch die Raiffeisenstraße und die
Straße „Am Hang“, im Westen durch die Hofmark, im
Süden durch landw. Flächen.

Der genaue Umgriff ist im nachfolgenden Lageplan
dargestellt (nicht maßstabsgetreu):

Ohne Gegenstimmen plädierten die
Gemeinderatsmitglieder für die Änderung des
Flächennutzungsplanes hinsichtlich der Ausweisung
eines Sondergebietes. Das Planungsgebiet befindet
sich im Bereich des Anwesens Vatersham 6. Der
genaue Umgriff ist im nachfolgenden Lageplan
dargestellt (nicht maßstabsgetreu):

Ebenfalls einstimmig sprach man sich für die weitere
Änderung des Flächennutzungsplanes aus,
dahingehend, im Bereich des Anwesens Unterthalham
6a ein Gewerbegebiet auszuweisen.
Der genaue Umgriff ist im nachfolgenden Lageplan
dargestellt (nicht maßstabsgetreu):

Abwasserbeseitigungsanlage; Vergabe von Kanalsanierungsarbeiten

Im Jahr 2014 wurden in der Ortsmitte und im
südlichen Ortsbereich (Johann-Fischer-Straße,
Hofmark, Ringstraße, Siedlungsweg,
Schloßgartenstraße, Pfarrer-Kopp-Straße,
Raiffeisenstraße) die Haupt- und kompletten
Hausanschlusskanäle untersucht. Dabei wurden
zahlreiche Schäden festgestellt, welche
sanierungsbedürftig sind.
Eine Kostenschätzung liegt derzeit bei 10.189 €; es
werden jedoch noch Sanierungen hinzukommen, da
noch Befahrungen durchzuführen sind. Der
Gesamtaufwand wird auf 12.000 € geschätzt.
In den Kosten sind auch vier Schäden an privaten
Leitungen mit enthalten. Diese Kosten werden auf die
Anlieger umgelegt. Eigentlich sollte mit den Arbeiten
im Frühjahr 2016 begonnen werden, aufgrund der
Starkregenereignisse wurden die Arbeiten immer
wieder geschoben. Die Arbeiten in Oberbergkirchen
sollen im Winter 2016/2017 durchgeführt werden.
Der Auftrag für die Kanalsanierungsarbeiten im
südlichen Ortsbereich von Oberbergkirchen wurde an
die Firma Deierer Abwassertechnik, aus Dorfen
vergeben.