Neues Feuerwehrgerätehaus wird gebaut

Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 02.11.2017

Satzung zur Änderung der Entwicklungssatzung Gauling; nochmaliger Billigungsbeschluss
Diesbezüglich wurde in der Gemeinderatssitzung Anfang September ein Billigungsbeschluss gefasst, allerdings mit der Maßgabe, dass noch Änderungen am Plan vorzunehmen sind. Der überarbeitete Entwurf weicht jedoch im Detail in mehreren Punkten gegenüber dem bereits gebilligten Entwurf ab. Deshalb wurde empfohlen, den Billigungsbeschluss zu wiederholen.
Von den fünf versandten städtebaulichen Verträgen mit einer Kostenbeteiligung der Grundstückseigentümer in Höhe von insgesamt 5.500 Euro sind drei eingegangen. Vier der beteiligten Grundstückseigentümer haben die geforderte Kostenbeteiligung bezahlt. Ein Betrag in Höhe von 1.000 Euro wurde nicht bezahlt.
Gut gelöst ist in dem neuen Entwurf die Hochwasserproblematik. Allerdings handelt es sich bei dem angenommenen wassersensiblen Bereich nur um eine Annahme. Um festzustellen, wie hoch der Wasserspiegel bei einem Hochwasser steigt, das im Durchschnitt nur alle 100 Jahre wiederkehrt (HQ100), ist eine 2d-Wasserspiegelberechnung erforderlich. Der tatsächliche Wasserspiegel kann also auch höher liegen, was nicht ganz ohne Risiko für die Gemeinde ist. Ein Grundstückseigentümer, dessen Gebäude bei einem HQ100-Hochwasser beschädigt wird, könnte an die Gemeinde mit Schadenersatzansprüchen heran treten. Aus Sicht von Ersten Bürgermeister Lantenhammer ist eine Wasserspiegelberechnung jedoch nicht erforderlich. Die dargestellte Hochwassersituation entspricht der Realität, wie sämtliche Anlieger bestätigen konnten.
Ob die vorgesehene Ausgleichsregelung mit geltendem Recht vereinbar ist, muss zumindest bezweifelt werden. Auch der Planer weist darauf hin, dass eine Ausgleichsbilanzierung vorzunehmen sei. Seitens der Verwaltung wurde auf diese Problematik bereits hingewiesen.
Erster Bürgermeister Lantenhammer erläuterte kurz weitere Änderungen im Entwurf, u.a. die Ermöglichung einer geplanten Zufahrt durch eine vorhandene Streuobstwiese.
Der Gemeinderat sprach sich einstimmig für die Entwicklungssatzung, wie vorgestellt, aus.

Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit Wohnungen
Hierzu berichtete Erster Bürgermeister Lantenhammer, dass die Freiwillige Feuerwehr Schönberg in einer Vorstandschaftssitzung den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses auf dem Grundstück des ehemaligen Raiffeisengebäudes in der Hauptstraße 15 beantragt hat. Erster Kommandant Bock, der neben weiteren Führungskräften der FF Schönberg anwesend ist, erläuterte den Wunsch der Feuerwehr auf Bau eines neuen Gebäudes mit zwei Stellplätzen. Ein Schlauchturm sowie andere Schlauchpflegeeinrichtungen sollen nicht errichtet werden. Ein Neubau ist jetzt sinnvoll, da für das vorhandene Fahrzeug (Baujahr 1990) wohl in den nächsten Jahren eine Ersatzbeschaffung durchzuführen ist. Da es sich um ein Fahrzeug mit Wassertank handeln wird, muss das Gerätehaus beheizbar sein. Dies ist beim aktuellen Gerätehaus derzeit nicht möglich. Ein Einbau von Wohnungen stellt für die FF Schönberg kein Problem dar. Die Bereitschaft ist vorhanden die Gemeinde beim Bau, sowohl durch Eigenleistungen, als auch finanziell zu unterstützen.
In einer früheren Sitzung hat der Gemeinderat bereits einmal über den Einbau von Wohnungen im ehemaligen Raiffeisengebäude beraten. Herr Lantenhammer schlägt vor, beides zu realisieren, im Erdgeschoss das Feuerwehrhaus mit Fahrzeughalle, Schulungsraum, WC-Anlagen, im Obergeschoss und Dachgeschoss Wohnungen. Er stellt eine grobe Kostenschätzung vor. Würde man nur ein Feuerwehrhaus errichten, würden Kosten entstehen von rund 650.000 €. Mit Zuwendungen des Freistaats in Höhe von 57.750 € pro Stellplatz, insgesamt 115.500 € ist zu rechnen. Ein gewisser Eigenanteil, sowohl finanziell, als auch durch Eigenleistung, wird die FF Schönberg einbringen müssen. Bei einem gemeinsamen Bau von FF-Haus und Wohnungen beträgt der Feuerwehrhausanteil rund 490.000 €, der Wohnungsanteil mit einer Wohnung im OG sowie über die komplette Fläche im DG 785.000 €, Gesamtkosten 1.275.000 €. Ein gemeinsamer Bau von Wohnungen und FF-Haus verbilligt damit beide Projekte etwas, so Herr Lantenhammer. Bei einer optimistischen Betrachtung könnte sich der Wohnungsbau bereits nach 20 Jahren amortisieren. Seitens der Verwaltung wurde ein kurzer Überblick über den derzeitigen Finanzstand sowie die Entwicklung in den nächsten Jahren gegeben.
Gemeinderatsmitglied Helmut Esterl verwies auf den hohen Aufwand bei der Vermietung bzw. Betreuung der Wohnungen. Dies wird wohl die Verwaltung nicht übernehmen können. Nach einer Richtlinie sind bei einer Vergabe dieser Tätigkeiten 25 €/Monat je Wohnung einzuplanen.
Auf Nachfrage erklärte Herr Lantenhammer, dass die vorhandene Lagerhalle, welche derzeit an die Zimmerei Obermeier vermietet ist, stehen bleiben soll. Aus Sicht einiger Gemeinderatsmitglieder ist dies jedoch nicht sinnvoll.
Weiter schlug Herr Lantenhammer vor, die Architektenleistungen noch in diesem Jahr zu vergeben, da sich die Voraussetzungen für die Vergabe dieser Tätigkeiten erheblich verschärfen werden. Darüber wurde weiter im nichtöffentlichen Teil diskutiert.
Beschlossen hat der Gemeinderat jedoch den Abbruch des ehemaligen Raiffeisengebäudes sowie den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses, Hauptstraße 15, zu beabsichtigen.
Folgendes Raumkonzept wurde aufgestellt: Es soll ein Feuerwehrhaus mit zwei Stellplätzen, Schulungsraum, WC-Anlage entstehen. Im Obergeschoss soll der Einbau einer Wohnung sowie im Dachgeschoss der Bau von mehreren Wohnungen vorgesehen werden. Der Bau eines Schlauchturmes bzw. der Einbau anderer Schlauchpflegeeinrichtungen ist nicht erforderlich.
Die Verwaltung wurde beauftragt dementsprechende Vorbereitungen (Ingenieurvertrag, Zuschussantrag) zu treffen.

Geplante Maßnahmen an Gewässern III. Ordnung in 2018
Das Wasserwirtschaftsamt hat die Entfernung von Staustufen gefordert. Im Eschlbach befinden sich noch mehrere solcher Staustufen, die bis 2027 nach und nach zu entfernen sind. Diesbezüglich schlug Bürgermeister Lantenhammer vor, die Staustufe zwischen Wargling und Hofering zu entfernen und eine Fischsteige zu errichten. Dem stimmte der Gemeinderat zu. Der Gewässerunterhaltungszweckverband Rosenheim wurde mit der Erstellung einer Planung und einer Kostenschätzung beauftragt.

Sachstandsbericht zum Breitbandausbau
Zum Breitbandausbau gab der Bürgermeister den derzeitigen Sachstand wieder: Der Fertigstellungstermin Ende Oktober konnte nicht gehalten werden. Derzeit ist die Firma Nibler mit fünf Trupps im Einsatz. Bis auf den Ortsteil Hofmark ist der komplette geförderte Bereich fertiggestellt. Die Fertigstellung der Hofmark wird noch ein bis zwei Wochen dauern. Für das Einblasen der Leitungen werden ca. drei Wochen einkalkuliert.