Bekanntmachung

über die Änderung des Bebauungsplanes „Asenhamer Feld“

Der Gemeinderat hat in der Januar-Sitzung 2017 beschlossen, den Entwurf der Änderung des Bebauungsplanes „Asenhamer Feld“ öffentlich auszulegen. Der genaue Umgriff ist im nachfolgenden Lageplan dargestellt:

Der Entwurf des Bebauungsplanes wird noch bis zum 09. Januar 2018 in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen während der allgemeinen Dienststunden („montags bis freitags jeweils von 8.00 bis 12.00 Uhr, donnerstags auch von 14.00 bis 18.00 Uhr“) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Der komplette Bebauungsplan ist im Internet abrufbar unter www.oberbergkirchen.de (Oberbergkirchen anklicken, dann Menüpunkt Gemeinde – Bebauungspläne) oder direkt unter dem folgenden Link:
https://www.oberbergkirchen.de/Netzcraftwerk/index.php?id_seite=1169110059#AN_1831