Sankt-Michael-Straße erhält eine Art Kreisverkehr

Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 06.12.2017

Erschließung der Sankt-Michael-Straße; Festlegung der Ausführung für die Ausschreibung
Bürgermeister Lantenhammer trug vor, dass der Bebauungsplan eine Wendeplatzgestaltung wie folgt vorsieht:

Herr Rinner, Architekt, schlug dagegen eine Art „Kreisverkehr“ mit innenliegenden Parkflächen vor, dieser könnte wie nachfolgend dargestellt aussehen:

Der Vorsitzende führte weiter aus, dass der Bauausschuss zu dem Ergebnis gekommen sei, dass in der Mitte der Wendeplatte ein Kreis mit einem Durchmesser von 2,5 Metern vorgesehen werden soll, der mit Granit eingefasst und mit einem Baum bepflanzt wird. Die restliche Fläche soll asphaltiert werden. Das wird zwar zunächst üppig aussehen, biete aber den Vorteil, dass auch Lkw dort parken können oder im Winter Schnee abgelagert werden kann. Die Aufteilung der Parkplätze muss sich ergeben.
Der Gemeinderat hielt im Ergebnis fest, dass entgegen der ursprünglichen Planung folgende Änderungen vorgesehen werden sollen:
-Die Parkflächen in der Verkehrsinsel im Wendeplatz werden asphaltiert. Mittig wird eine Pflanzinsel vorgesehen, die eingefasst und mit einem Baum bepflanzt wird
-Die Kanalisation soll mit minimalem Gefälle verlegt werden, sodass die Parzellen 37 und 38 einen möglichst tief liegenden Kanal erhalten und bei den nördlichen Parzellen 32 bis 36 eine Kellerentwässerung ermöglicht wird.
-Die Fußwege werden vorerst nur in Kies ausgeführt.
Ferner erläuterte der Erste Bürgermeister eine Firmenliste, wer zur Angebotsabgabe eingeladen werden soll, mit dieser bestand Einverständnis.

Bildung eines Beirates aus Mitgliedern der FF und des Bauausschusses zum Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit Einbau von Wohnungen
Hierzu sprachen sich die Gemeinderatsmitglieder dafür aus, dass zu Beratungen im Bauausschuss zum Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit Einbau von Wohnungen drei von der Freiwilligen Feuerwehr Schönberg benannte Personen hinzu gezogen werden. Von diesen ist eine Erklärung zur Verschwiegenheitspflicht abzugeben.
Vorstellung der Bedarfsplanung für die Kinderbetreuung
Die Gemeinde hat über den örtlichen Bedarf unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Eltern und ihrer Kinder zu entscheiden. Diese Entscheidung ist regelmäßig zu aktualisieren. Die letzte Bedarfsfeststellung erfolgte im Herbst 2013, damals wurde an alle Eltern ein Fragebogen versandt.
Zur Bedarfsfeststellung herangezogen wurden dieses Mal insbesondere die Geburtenliste, die Kindergartenanmeldung sowie Elternanfragen in der Kita, da die letzte Elternbefragung nicht sehr aussagekräftig war und zudem einen erheblichen Verwaltungsaufwand verursachte.
Im Ergebnis wurde von der Verwaltung festgestellt, dass die vorhandenen Plätze in der gemeindlichen Kindertagesstätte „St. Michael“ ausreichen, um den örtlichen Bedarf abzudecken.
Bürgermeister Lantenhammer ergänzte, dass für den Fall, dass ein zusätzlicher Klassenraum für die Schule benötigt wird, der Werkraum im Untergeschoss zur Verfügung steht. Er müsste allerdings vorher saniert werden.
Der Gemeinderat nahm die Bestandserhebung vom 08.11.2017 zur Kenntnis und stellte folgenden Bedarf fest:
-Krippe 1 Gruppe 12 Plätze
-Kindergarten 2 Gruppen 55 Plätze
-Schulkinderbetreuung bis zu 20 Plätze im Rahmen der Altersöffnung im Kindergarten
Die vorhandenen Plätze reichen somit aus, um den zukünftigen Bedarf abzudecken.
Des Weiteren wurde festgestellt, dass die Öffnungszeiten der Einrichtung ausreichen und bei ausreichendem Bedarf erweitert werden können. Eine Betreuung an Samstagen wurde seitens der Eltern nicht gefordert. Täglich wechselnde Betreuungszeiten können gebucht werden. Ein warmes Mittagessen wird angeboten, ebenso eine Hausaufgabenbetreuung für Schulkinder. Alternative Pädagogiken (z.B. Montessori, Waldorf) werden in naheliegenden Einrichtungen angeboten.