Neue Verbindung im Baugebiet Hausmanning soll geschaffen werden

Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 21.11.2017

Bauanträge
Die Bauvorlagen zum Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines Austragswohnhauses in Englhör 62 wurden vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen, allerdings wurde der Antrag zurückgestellt.
Keinerlei Einwände gab es Seitens des Gemeinderats zum Antrag des Erzbischöflichen Ordinariats München auf Erlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz zur Restauration der Pietá aus St. Georg.

Erneuerung der Brücke über den Mitterbach (Feuerwehrbrückerl)
Zu diesem Tagesordnungspunkt erläuterte die Bürgermeisterin, dass der Steg vor vielen Jahren von der Freiwilligen Feuerwehr in Eigenleistung errichtet wurde. Das Material stammte von der Gemeinde. Nachdem die Unterkonstruktion marode war, wurde diese mittels zweier Balken stabilisiert. Der Belag ist aber uneben und auch das Geländer ist etwas wackelig. Die an sich als Provisorium gedachte Brücke hat sich als beliebte fußläufige Verbindung erwiesen. Diesbezüglich hatte sie bereits Kontakt mit einem Zimmerermeister, dieser empfahl, auch die Fundamente zu erneuern. Er hatte versprochen, hierzu ein Angebot abzugeben.
Zweiter Bürgermeister Mailhammer ergänzte, dass er ebenfalls mit einem Fachmann gesprochen habe. Dieser vertrat die Ansicht, dass die Brücke durchaus noch zwei bis drei Jahre halten könnte. Der Zeitdruck ist also im Moment noch nicht sehr groß. Bürgermeisterin Irmgard Wagner meinte, dass dies bei der Angebotseinholung durchaus von Vorteil sein könne, weil der Firma mehr Zeit für die Bauausführung gegeben werden kann. Der Erneuerung der Brücke stimmte der Gemeinderat zu, hierfür sollen drei Angebote eingeholt werden.

Änderung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der FF Zangberg (Feuerwehrgebührensatzung); Anpassung der Pauschalsätze
Die Pauschalsätze für die Fahrzeuge wurden seit erstmaligem Inkrafttreten der Feuerwehrgebührensatzung im Januar 2007 bislang nicht geändert. Deshalb wurde vorgeschlagen diese anzupassen. Es werden unverändert nur die Ausrückstundenkosten, nicht die Streckenkosten abgerechnet. Die Berechnung der Ausrückstundenkosten erfolgte nach tatsächlichen Zahlen.
Die Personalkosten wurden auf pauschal 15 €/Einsatzkraft erhöht. Laut Bayerischen Gemeindetag könnten hierfür bis zu 24 € erhoben werden.
Die Ausrückstundenkosten betragen künftig für das Löschgruppenfahrzeug LF 8/6 Straße 82,23 € (davor 63,40 €) und für das Mehrzweckfahrzeug (MZF) 17,07 € (davor 11,90 €). Dem stimmte der Gemeinderat uneingeschränkt zu.

Vorstellung der Bedarfsplanung für die Kinderbetreuung
Jede Gemeinde hat über den örtlichen Bedarf unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Eltern und ihrer Kinder zu entscheiden. Diese Entscheidung ist regelmäßig zu aktualisieren. Die letzte Bedarfsfeststellung erfolgte im Herbst 2013, damals wurde an alle Eltern ein Fragebogen versandt.
Die Ergebnisse der letzten Elternbefragungen waren nicht sehr aussagekräftig, der Aufwand jedoch enorm, deshalb wurde heuer auf die schriftliche Elternbefragung verzichtet. Zur Bedarfsfeststellung herangezogen wurden insbesondere die Geburtenliste, die Kindergartenanmeldung sowie Elternanfragen in der Kita. Der Gemeinderat schloss sich den Feststellungen der Verwaltung an, diese lauten:
-Krippe 1 Gruppe 12 Plätze
-Kindergarten 2 Gruppen 50 Plätze
-Schulkinderbetreuung bis zu 20 Plätze, im Rahmen der Altersöffnung im Kindergarten
Die vorhandenen Plätze reichen somit aus, um den zukünftigen Bedarf abzudecken. Des Weiteren wurde festgestellt, dass die Öffnungszeiten der Einrichtung ausreichen und bei ausreichendem Bedarf erweitert werden können. Eine Betreuung an Samstagen wurde seitens der Eltern nicht gefordert. Täglich wechselnde Betreuungszeiten können gebucht werden. Ein warmes Mittagessen wird angeboten, ebenso eine Hausaufgabenbetreuung für Schulkinder. Alternative Pädagogiken (z.B. Waldorf) werden in naheliegenden Einrichtungen angeboten.

Wasserversorgung in Weiher
In der Gemeinderatssitzung am 15.09.2015 wurde bereits sehr ausführlich über eine gemeindliche Wasserversorgung in Weiher gesprochen. Der Anschluss des Anwesens Weiher 17 wurde im Ergebnis abgelehnt, weil ein Grundstückseigentümer die Verlegung der Wasserleitung durch sein Grundstück nicht zulässt, der Eigentümer des Anwesens Weiher 16, das ebenfalls erschlossen würde, nicht an die gemeindliche Wasserversorgung angeschlossen werden will und weil für die Solidargemeinschaft der Wasseranschließer unzumutbar hohe Kosten für den Leitungsbau entstehen.
Am 29.07.2017 erschien dazu ein Artikel im Lokalteil des Mühldorfer Anzeigers und am 10.09.2017 beantragte der Eigentümer des Anwesens Weiher 17 den Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung. Das Problem einer nicht gesicherten Wasserversorgung für sein Anwesen bestehe fort.
An den schon 2015 vorgetragenen Punkten hat sich zwischenzeitlich keine Änderung ergeben.
Die Vorsitzende, Frau Wagner schilderte den Werdegang auch aus ihrer Sicht. Zum Schutz der Persönlichkeitsrechte war es aber angebracht, die Details nicht in öffentlicher Sitzung zu nennen. Der Gemeinderat stimmte deshalb zu, die Behandlung im nichtöffentlichen Teil der Sitzung fortzuführen.

 
Erschließung des Baugebietes Hausmanning
Zu diesem Tagesordnungspunkt führte Bürgermeisterin Irmgard Wagner aus, dass nach der Planung vorgesehen war, die beiden Gehwege von der Atzginger Straße und der Lerchenstraße nicht miteinander zu verbinden:

Herr Behringer hat die Problematik in der Gemeinderatssitzung am Ende Januar wohl nicht ausdrücklich angesprochen, weshalb es dem Gemeinderat auch nicht aufgefallen ist.Es zeigt sich aber nun, dass die Situation durchaus sehr ungünstig sei, weil Fußgänger erst auf die Straße ausweichen müssen, um dann den weiterführenden Gehweg zu erreichen. Zwar ist die Straße noch nicht asphaltiert, ein Ausweichen auf die Fahrbahn ist aber nicht allzu sinnvoll, weil dann die Radien sehr eng werden und Lkws vermutlich auf den Gehweg ausweichen dürften. Wenn eine Änderung herbeigeführt werden solle, müsse die Parzelle 8 herangezogen werden, die dann um ca. 6 m² kleiner wird. Die Vermessung der Bauparzellen ist bereits abgeschlossen, weshalb die Änderung mittels einer Neuvermessung herbeigeführt werden müsste. Auch der Grundstückskäufer sollte vorher informiert werden. Mehrere Gemeinderatsmitglieder vertraten die Auffassung, dass nur mehr jetzt die Möglichkeit besteht, eine Besserung zu erreichen. Es solle also auf jeden Fall versucht werden, in die Parzelle 8 mittels Neuvermessung auszuweichen. Sollte diese Variante aus irgendwelchen Gründen scheitern, käme, so Gemeinderatsmitglied Hermann Huber, noch in Betracht, eine Aufpflasterung quer über die Einfahrtstrompete vorzunehmen incl. einer Anbindung des Gehweges der Lerchenstraße. Über die Änderung des Gehweges soll separat entschieden werden, wenn die Grundstücksfrage geklärt ist. Der Gemeinderat sprach sich einstimmig dafür aus, eine Möglichkeit zu schaffen, den Gehweg entlang der Atzginger Straße mit dem Gehweg der Lerchenstraße direkt zu verbinden. Deshalb soll mit dem Käufer der Parzelle 8 diese Situation geklärt werden, damit im Falle dessen Zustimmung, eine amtliche Änderungsvermessung vorgenommen werden kann.