Kommt eine Fernwärmeversorgung in Lohkirchen?

Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 08.03.2018

Fernwärmeversorgung kommunaler und kirchlicher Gebäude in Lohkirchen; Vorstellung des Abschlussberichtes durch Herrn Huber von der Coplan AG und weitere Vorgehensweise
Gleich zu Beginn der Sitzung befasste sich der Gemeinderat mit einem umfangreichen Tagesordnungspunkt. Hierzu stellt Herr Huber vom Ingenieurbüro Coplan den Abschlussbericht bzw. die Machbarkeitsstudie zur Fernwärmeversorgung kommunaler und kirchlicher Gebäude vor.
Zur Erstellung des Konzeptes wurden alle Gebäude und die Bestandsheizungen besichtigt und mögliche Trassenverläufe festgelegt. Das Raiffeisengebäude, welches ohnehin eine neue Heizung benötigt, könnte als Heizzentrale dienen. Die anderen, vorhandenen Heizungen sind relativ neu, ein zeitnaher Austausch ist nicht erforderlich. Vorgeschlagen wird die Heizanlage im Dachgeschoss des Raiffeisengebäudes einzubauen, natürlich unter Berücksichtigung der Denkmal- und Brandschutzvorgaben. Die statischen Voraussetzungen dürften gegeben sein, Platz und Höhe wären ausreichend. Alternativ wäre eine Aufstellung von Containern neben dem Gebäude möglich.
Es wurden zwei Varianten berechnet. Variante 1 mit Raiffeisengebäude, Gemeindekanzlei, Schule und Kindergarten sowie Pfarrsaal und Kirche, Variante 2 nur mit den gemeindlichen Gebäuden, jeweils ohne private Anschließer. Geprüft wurden die Heizungstypen Pellets, Hackschnitzel und Öl.
Herr Huber führte die beiden Varianten noch ausführlicher aus.
In der anschließenden Diskussion sprach sich der Gemeinderat gegen einen Einbau der Heizung im Dachgeschoss des Gebäudes aus. Im Norden des Gebäudes wäre ausreichend Platz, um dort die Heizung z.B. in Container einzubauen, evtl. in Verbindung mit einigen Garagen, so Gemeinderatsmitglied Eder. Seitens des Gemeinderats wird auch die Containerlösung favorisiert, es solle deshalb geprüft werden, ob dies aus denkmalschutzrechtlicher Sicht möglich ist. Man ist sich einig, dass zu diesem Vorhaben noch etliche Fragen zu klären sind, z.B. ob das Raiffeisengebäude überhaupt ausgebaut werden soll.

Bauantrag
Den Bauvorlagen zum Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses mit Altenteil u. Nebengebäude in Kriegstätt 2 wurde die volle Zustimmung des Gemeinderats erteilt.

Investitionsprogramm und Finanzplan 2017 bis 2021; Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2018
Diesbezüglich erläuterte Herr Obermaier, Kämmerer der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen, die wichtigsten Festsetzungen im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt sowie den Finanzplan.
Dieser sieht im Investitionsprogramm folgende Ausgaben vor:
2017: 2.007.000 Euro,
2018: 2.015.000 Euro,
2019: 1.594.000 Euro,
2020: 1.337.000 Euro
sowie für 2021: 390.000 Euro.
Der Finanzplan gestaltet sich in den Einnahmen und Ausgaben wie folgt:
2017: 3.151.600 Euro,
2018: 3.305.900 Euro,
2019: 2.798.800 Euro,
2020: 2.544.800 Euro,
2021: 1.598.200 Euro.
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wurde festgesetzt, er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.292.800 Euro sowie im Vermögenshaushalt mit 2.013.100 Euro.
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 450.000 Euro festgesetzt.
Keine Änderungen gab es zu den Steuersätzen, diese bleiben gleich zum Vorjahr und zwar für die land- und forstwirtschaftl. Betriebe (A) mit 450 v.H., für die sonstigen Grundstücke (B) mit 360 v.H. und der Gewerbesteuer mit 380 v.H. Zudem wurde der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan auf 500.000 Euro festgesetzt.

Strombeschaffung für die kommunalen Liegenschaften; Vorgaben für die Bündelausschreibung für den Lieferzeitraum 2020 bis 2022
Aufgrund des Dienstleistungsvertrages mit der KUBUS GmbH und in Kooperation mit dem Bayerischen Gemeindetag bietet es sich an, auch in den Lieferjahren 2020 – 2022 an der Strombündelausschreibung teilzunehmen. Es gibt bei den drei nachfolgenden Wahlmöglichkeiten geringste Preisunterschiede.
Die Gemeinden Oberbergkirchen und Schönberg haben sich für Ökostrom ohne Neuanlagenquote entschieden. Je Stromart verlangt die KUBUS GmbH eine Pauschale von 900 Euro. Wählen alle 4 Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen die gleiche Stromart, dann fällt die Pauschale nur einmal an, werden unterschiedliche Stromarten gewählt, dann fällt die Pauschale je Stromart an. Einstimmig erging hierzu der Beschluss, ebenfalls zu 100% Ökostrom ohne Neuanlagenquote im Rahmen der Bündelausschreibung zu beschaffen.

 

Antrag nach dem Denkmalschutzgesetz zur Reparatur des geschädigten Daches und Tünchung der Fassade der Katholischen Filialkirche St. Nikolaus, in Eberharting 2
Die volle Zustimmung seitens des Gemeinderats gab es zur Reparatur des geschädigten Daches und Tünchung der Fassade der Katholischen Filialkirche St. Nikolaus, in Eberharting 2.

ÖPNV-Konzept des Landkreises Mühldorf a. Inn; Integration des Freigestellten Schülerverkehrs in den ÖPNV
Diesbezüglich äußerte sich Gemeinderatsmitglied Retzer dahingehend, dass er sich gewünscht hätte, zu diesem Thema hätte auch der Gemeinderat von Lohkirchen eine Entscheidung getroffen und nicht nur die Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen.
Herr Obermaier von der Verwaltung erläuterte hierzu, dass die Gemeinde Lohkirchen per Vertrag die schulischen Angelegenheiten, auch die Schülerbeförderung, an die Grundschule VG Oberbergkirchen übertragen hat. Des Weiteren gab Herr Obermaier die Beweggründe an, warum sich die Gemeinschaftsversammlung gegen eine Integration des FSV in den ÖPNV entschieden hat.