Einbau von Wohnungen in Raiffeisengebäude wurde favorisiert

Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 12.04.2018

Einbau von Wohnungen für anerkannte Asylbewerber im ehem. Raiffeisengebäude in der Hauptstraße 2 in Lohkirchen; Entscheidung über Weiterführung der Planungen sowie Standort für Heizzentrale
Hierzu erläuterte Georg Obermaier, Geschäftsstellenleiter der VG, dass die Vorentwurfsplanung des Architekten Josef Reichenspurner einschl. Kostenschätzung an die Regierung v. Obb. weitergeleitet wurde, wegen der Frage, ob und in welcher Höhe Zuwendungen für den Einbau von Wohnungen für anerkannte Asylbewerber zu erwarten seien.
Eine verbindliche Aussage ist dazu nicht zu erwarten, hierfür müsste ein konkreter Zuwendungsantrag eingereicht werden. Nach Auskunft von Frau Bötsch, der zuständigen Sachbearbeiterin in der Regierung v. Obb. könnten zuwendungsfähige Kosten in Höhe von rund 700.000 Euro realistisch sein. Bei einem Fördersatz von 90 % ergäbe dies Zuwendungen in Höhe von 630.000 Euro.
Ausgehend von diesen Zahlen ergibt sich folgendes Bild:
Baukosten geschätzt 1.227.000 Euro
Zuwendungen 630.000 Euro
Anteil Gemeinde Lohkirchen 597.000 Euro
Zuwendungen aus Mitteln des Denkmalschutzes dürften wohl zu erwarten sein, allerdings nicht in allzu großer Höhe und auch betragsmäßig kann im Moment keine Aussage getroffen werden. Auch hierfür müsste erst ein Zuwendungsantrag eingereicht werden.
Die Gesamtwohnfläche beträgt 374 qm. Wird mit einer Miete von 5,50 Euro/qm kalkuliert und einer Belegungsdichte von 70 %, dann ist eine jährliche Miete zu erwarten in Höhe von 17.300 €. In 20 Jahren wären dies rund 350.000 Euro. Rechnen wird sich das Projekt also nicht. Allerdings wurden die Kosten alleine für die Dachsanierung mit 185.000 Euro kalkuliert und für die Holzschädlingsbekämpfung mit 27.000 Euro – Maßnahmen also, die mit der späteren Nutzung gar nichts zu tun haben müssen und wohl auf jeden Fall zur Bestandserhaltung anfallen würden.
Kurz andiskutiert wurde auch die Frage, ob durch Öffnung der früheren Durchfahrten (Tenne) zwei Garagen entstehen könnten, die als Fahrzeughalle für die Feuerwehr nutzbar wären. Der Gedanke wurde jedoch sofort wieder verworfen, weil die früheren, derzeit großteils zugemauerten Einfahrten zu schmal wären und auch im Innenraum wegen der vorhandenen Mauern ein zu geringer Bewegungsraum gegeben wäre.
Bürgermeister Schick sah im Einbau von Wohnungen nach wie vor die sinnvollste Lösung. Dem schloss sich der Gemeinderat an und sprach sich einstimmig dafür aus, dieses Ziel weiter zu verfolgen. Der Architekt Josef Reichenspurner wurde mit der Fertigstellung der Entwurfsplanung einschl. Zuwendungsantrag bis spätestens 30.05.2018 beauftragt.
Zudem wurde noch der Standort für die Heizzentrale diskutiert. Bereits in der Gemeinderatssitzung im März wurde für die Heizzentrale eine Containerlösung gegenüber einer Unterbringung im Dachgeschoss favorisiert. Verbindliche Aussagen zur Zulässigkeit der Containerlösung aus denkmalschutzrechtlicher Sicht wird es wohl erst nach Einreichung einer entsprechenden Planung geben. Um die Planung für den Einbau von Wohnungen weiterführen zu können, muss verbindlich entschieden werden, ob als Alternative der Verzicht auf eine Wohnung im Erdgeschoss in Betracht kommt, falls die Containerlösung scheitern sollte. Der Gemeinderat sprach sich jedoch dafür aus, die Unterbringung der Heizzentrale im Erdgeschoss des Raiffeisengebäudes unter Verzicht auf eine Wohnung nicht in Betracht zu ziehen.

Neubau eines Geh- und Radweges zwischen Lohkirchen und Brodfurth; Wiedereinbau von Aushubmaterial auf der Flur-Nr. 1538, Gemarkung Lohkirchen
Die Kosten für den Neubau des Geh- und Radweges zwischen Lohkirchen und Brodfurth können reduziert werden, wenn das Aushubmaterial vor Ort wieder eingebaut werden kann. Soweit das Aushubmaterial nicht ohnehin zur Geländeangleichung benötigt wird, soll es auf einem gemeindeeigenen Grundstück wieder eingebaut werden.
Hierfür ist eine Baugenehmigung erforderlich und eine wasserrechtliche Ausnahmegenehmigung, weil sich das Grundstück in der Schutzzone II des Wasserschutzgebietes des ehemaligen Lohkirchner Brunnens befindet. Bürgermeister Schick ergänzte, dass es vorrangiges Ziel sei, das Aushubmaterial zur Geländeangleichung bei den angrenzenden Grundstücken zu verwenden. Er hat hierzu auch bereits mit mehreren Grundstückseigentümern gesprochen. Seitens des Gemeinderats wurde dem Bauantrag, ausgearbeitet vom Ingenieurbüro Behringer, für den Wiedereinbau von Aushubmaterial aus dem Neubau des Geh- und Radweges zwischen Lohkirchen und Brodfurth auf der Flur-Nr. 1538, Gemarkung Lohkirchen zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Ebenso zugestimmt wurde dem Antrag auf Freistellung von den Geboten der Schutzgebietsverordnung des Wasserschutzgebietes für den Brunnen Lohkirchen.