



Kindergarten der Gemeinde Lohkirchen

Fassung ab Kindergartenjahr 2010/2011

Kindergarten der Gemeinde Lohkirchen
Schulweg 7
84494 Lohkirchen
Tel.:08637/406
e-mail: KiGa-Lohkirchen@web.de
Träger des Kindergartens: Gemeinde Lohkirchen, Erster Bürgermeister Konrad Sedlmeier
Mitgliedsgemeinde der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen
Ansprechpartner der Verwaltungsgemeinschaft: Herr Obermaier Georg (Kämmerer)
Personal des Kindergartens: Frau Monika Schmid, Erzieherin, Leiterin des Kindergartens
Frau Silvia Hofmeister, Kindererzieherin
Frau Anneliese Böhm, Kinderpflegerin
Frau Theresa Brummer, Praktikantin
Nutzungszeit 4 ¼ Std.: 7.30 Uhr - 11.45 Uhr
Bringzeit: 7.30 Uhr - 9.00 Uhr
Abholzeit: 11.30 Uhr - 11.45 Uhr
Nutzungszeit 5 ¼ Std.: 7.30 Uhr - 12.45 Uhr
Bringzeit: 7.30 Uhr - 9.00 Uhr
Abholzeit: 11.45 Uhr - 12.45 Uhr
Nutzungszeit 6-7 Std.: 7.15 Uhr - 13.45 Uhr
Bringzeit: 7.15 Uhr - 9.00 Uhr
Abholzeit: bis spätestens 13.45 Uhr
Bei Bedarf kann ihr Kind auch länger betreut werden. Dies ist jedoch mit der Kindergartenleitung abzusprechen.
Unter 3-jährige Kinder
Unter 3-jährige Kinder können einmal wöchentlich (Nutzungszeit 5,25 Stunden) oder zweimal wöchentlich (Nutzungszeit 10,50 Stunden) in der Einrichtung betreut werden. Diese Buchungszeit kann bis zum Ablauf des Förderzeitraums (= Kindergartenjahr, jeweils zum 31.08.) beibehalten werden. Wird eine längere Nutzungszeit gewünscht, so ist mindestens die tägliche Nutzungszeit von 4 ¼ Std. zu buchen.
Die Ferienordnung wird jeweils rechtzeitig von der Leiterin des Kindergartens bekanntgegeben.
Nutzungszeit 6-7 Std.: 80,00 EUR + 3,00 EUR (Spielgeld)
Die Kosten für unter 3-jährige Kinder betragen für eine wöchentliche Nutzungszeit von 5 1/4 Std. 25,- EUR im Monat, für eine wöchentliche Nutzungszeit von 10,50 Std. 35,- EUR im Monat. Bei einer längeren Nutzungszeit sind die entsprechenden o.g. Kosten zu zahlen.
Desweiteren wird für jedes Kind ein Teegeld in Höhe von 4,00 EUR monatlich erhoben.
Bei Geschwistern ermäßigen sich die Gebühren um 15,00 EUR für das zweite und jede weitere Kind, jedoch nur wenn eine o.g. Nutzungszeit gebucht wird. Eine Ermäßigung der Gebühren ist aus sozialen Gründen möglich. Dazu haben die Erziehungsberechtigten bei der Gemeinde einen Antrag zu stellen.
Die Gebühren müssen von September bis Juli jeweils monatlich bezahlt werden, also auch bei Krankheit des Kindes und während der Ferienzeiten (mit Ausnahme August), da alle Personalkosten und Sachkosten trotzdem anfallen.
Die monatlichen Gebühren sind jeweils im Voraus zu bezahlen.
Sie werden bis spätestens zum 5. eines jeden Monats von Ihrem Konto abgebucht.
Eine Ferienbetreuung ist nur während der allgemeinen Öffnungszeiten möglich.
Bei Bedarf sind noch weitere Betreuungszeiten möglich. Dies ist jedoch mit der Kindergartenleitung abzusprechen.
- leichte Schuhe zum Wechseln
- Malkittel
- Turnsachen
- kleines Handtuch
- Tasse
- Kissen
Um Verwechslungen zu vermeiden, ist das Eigentum der Kinder mit Namen zu zeichnen. Wir bitten Sie ihrem Kind dem Wetter entsprechende strapazierfähige Kleidung anzuziehen.
b) Bringen und Abholen der Kinder
Die Kinder sind rechtzeitig zu bringen und pünktlich abzuholen. Für den Weg zum und vom Kindergarten sind die Eltern verantwortlich. Die Erzieherin ist zu verständigen, wer jeweils zum Abholen des Kindes bestimmt ist.
c) Unfallversicherung
Die Versicherung der Kinder gegen Unfälle während des Besuchs von Kindergärten richtet sich nach § 539 Absatz 1 Nr. 14a der RVO (alte Fassung), SGB VII § 2 Nr. 8 a (neue Fassung). Danach sind Kinder, die den Kindergarten besuchen, während des Aufenthalts im Kindergarten sowie auf den Wegen zwischen Wohnung und Kindergarten gesetzlich versichert. Unfälle auf dem Kindergartenweg sind spätestens am darauffolgenden Tag der Kindergartenleitung mitzuteilen.
d) Entschuldigung bei Versäumnissen bzw. Krankheit
Muss das Kind aus irgendeinem Grund dem Kindergarten fernbleiben, ist das unverzüglich der Leitern des Kindergartens mitzuteilen. Fehlt ein Kind länger als 14 Tage unentschuldigt, so kann ein anderes an seiner Stelle aufgenommen werden.
Bei einer Erkrankung des Kindes ist der Leiterin des Kindergartens die Art der Erkrankung mitzuteilen. Ansteckende Krankheiten des Kindes, seiner Eltern, Geschwister oder sonstiger Familienmitglieder sind der Leiterin des Kindergartens sofort mitzuteilen.
Kinder mit Ausschlägen können erst nach völliger Ausheilung und aufgrund ärztlicher Bestätigung wieder in den Kindergarten aufgenommen werden.
e) Kindergartenbesuch und -ausschluss
Selbstverständlich ist es Ihnen als Eltern oder Erziehungsberechtigten freigestellt, ob Sie Ihr Kind in den Kindergarten schicken wollen oder nicht. Nachdem das Kind aber in den Kindergarten aufgenommen wurde, sollte der Besuch, mit Rücksicht auf das Eingewöhnen der Kinder und im Hinblick auf das Erreichen der gesteckten Ziele, ohne triftigen Grund nicht mehr unterbrochen werden.
Bei wiederholter und schwerwiegender Mißachtung der Kindergartenordnung durch die Erziehungsberechtigten behält sich die Gemeinde vor, das Kind vom weiteren Besuch auszuschließen.