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Kindergarten der Gemeinde Lohkirchen  



Fassung ab Kindergartenjahr 2010/2011



Südansicht des Kindergartens


 Rahmendaten


 

Kindergarten der Gemeinde Lohkirchen
Schulweg 7
84494 Lohkirchen

Tel.:08637/406
e-mail: KiGa-Lohkirchen@web.de

 

Träger des Kindergartens: Gemeinde Lohkirchen, Erster Bürgermeister Konrad Sedlmeier
Mitgliedsgemeinde der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen
Ansprechpartner der Verwaltungsgemeinschaft: Herr Obermaier Georg (Kämmerer)

 

Personal des Kindergartens: Frau Monika Schmid, Erzieherin, Leiterin des Kindergartens

                                          Frau Silvia Hofmeister, Kindererzieherin

                                          Frau Anneliese Böhm, Kinderpflegerin

                                          Frau Theresa Brummer, Praktikantin

 



Aufnahmebedingungen


Aufnahmealter:
keine Altersbeschränkung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kindergartenplätze

Aufnahmetermin:
In der Regel ab Anfang September, jedoch auch Aufnahme zu einem anderen Zeitpunkt möglich, wenn ein freier Platz vorhanden ist


Anmeldung


Die Kinder können bei der Leiterin des Kindergartens angemeldet werden. Die Anmeldetage werden wir jeweils rechtzeitig in der Presse und im Mitteilungsblatt bekanntgeben. Voranmeldungen können nicht entgegengenommen werden. Die Anmeldeformulare werden von der Kindergartenleiterin ausgegeben und sollen möglichst bald zurückgegeben werden, um die weitere Planung zu erleichtern.

Eine Abmeldung kann nur zum Monatsende, 4 Wochen im Voraus erfolgen.


Öffnungszeiten


Nutzungszeit 4 ¼ Std.: 7.30 Uhr - 11.45 Uhr
Bringzeit:                    7.30 Uhr -  9.00 Uhr
Abholzeit:                   11.30 Uhr - 11.45 Uhr

Nutzungszeit 5 ¼ Std.:  7.30 Uhr - 12.45 Uhr
Bringzeit:                      7.30 Uhr -   9.00 Uhr
Abholzeit:                    11.45 Uhr - 12.45 Uhr

 

Nutzungszeit 6-7 Std.:  7.15 Uhr - 13.45 Uhr
Bringzeit:                     7.15 Uhr -  9.00 Uhr
Abholzeit:                    bis spätestens 13.45 Uhr

Bei Bedarf kann ihr Kind auch länger betreut werden. Dies ist jedoch mit der Kindergartenleitung abzusprechen.

 

Unter 3-jährige Kinder

Unter 3-jährige Kinder können einmal wöchentlich (Nutzungszeit 5,25 Stunden) oder zweimal wöchentlich (Nutzungszeit 10,50 Stunden) in der Einrichtung betreut werden. Diese Buchungszeit kann bis zum Ablauf des Förderzeitraums (= Kindergartenjahr, jeweils zum 31.08.) beibehalten werden. Wird eine längere Nutzungszeit gewünscht, so ist mindestens die tägliche Nutzungszeit von 4 ¼ Std. zu buchen.


Die Ferienordnung wird jeweils rechtzeitig von der Leiterin des Kindergartens bekanntgegeben.



Elternbeitrag


Nutzungszeit 4 ¼ Std: 57,00 EUR   +   3,00 EUR (Spielgeld)

Nutzungszeit 5 ¼ Std: 63,00 EUR   +   3,00 EUR (Spielgeld)

Nutzungszeit 6-7 Std.: 80,00 EUR   +   3,00 EUR (Spielgeld)

 

Die Kosten für unter 3-jährige Kinder betragen für eine wöchentliche Nutzungszeit von 5 1/4 Std. 25,- EUR im Monat, für eine wöchentliche Nutzungszeit von 10,50 Std. 35,- EUR im Monat. Bei einer längeren Nutzungszeit sind die entsprechenden o.g. Kosten zu zahlen.

Desweiteren wird für jedes Kind ein Teegeld in Höhe von 4,00 EUR monatlich erhoben.


Bei Geschwistern ermäßigen sich die Gebühren um 15,00 EUR für das zweite und jede weitere Kind, jedoch nur wenn eine o.g. Nutzungszeit gebucht wird. Eine Ermäßigung der Gebühren ist aus sozialen Gründen möglich. Dazu haben die Erziehungsberechtigten bei der Gemeinde einen Antrag zu stellen.


Die Gebühren müssen von September bis Juli jeweils monatlich bezahlt werden, also auch bei Krankheit des Kindes und während der Ferienzeiten (mit Ausnahme August), da alle Personalkosten und Sachkosten trotzdem anfallen.


Die monatlichen Gebühren sind jeweils im Voraus zu bezahlen.
Sie werden bis spätestens zum 5. eines jeden Monats von Ihrem Konto abgebucht.



Betreuung von integrativen Kindern


Kinder mit Behinderung (Integrationskinder) werden im Kindergarten Lohkirchen im Rahmen einer Einzelintegration betreut. Um die notwendigen Vereinbarungen abschließen zu können, ist eine rechtzeitige Meldung an die Kindergartenleitung bzw. die Gemeinde wünschenswert.


Betreuung von Schulkindern


Für Schulkinder wird von Unterrichtsende bis 13 Uhr bzw. 3 mal wöchentlich bis 14.30 Uhr eine Mittagsbetreuung angeboten. Die Nutzungszeit beträgt mindestens 5 ¼ Std. in der Woche. Die Gebühr bei einer Betreuung bis 13 Uhr beträgt 22,- EUR/Monat, bei einer Betreuung 3 mal wöchentlich bis 14.30 Uhr 33,- EUR/Monat .

Ebenso können Schulkinder während der Ferienzeiten betreut werden. Die Gebühr beträgt 2,50 EUR pro angefangene Stunde. Wird ihr Kind in den Ferien den ganzen Tag betreut, so wird eine Gebühr in Höhe von 6,- EUR/Tag fällig.

Eine Ferienbetreuung ist nur während der allgemeinen Öffnungszeiten möglich.

Bei Bedarf sind noch weitere Betreuungszeiten möglich. Dies ist jedoch mit der Kindergartenleitung abzusprechen.



Qualitätssicherung


Qualitätsmanagement: Derzeit wird intensiv an der Erstellung eines Qualitätshandbuches gearbeitet.

Fachberatung: Im Rahmen einer Fachberatung steht die Diplom-Pädagogin Frau Krohn-Tietze als kompetente Ansprechpartnerin zur Verfügung. Sie veranstaltet regelmäßig Leiter-Konferenzen.


Kooperation und Vernetzung


- bei der Frühförderschule wurde Bedarf für den mobilen sozialpädagogischen Dienst angemeldet
- sehr enger Kontakt zur Grundschule
- Zusammenarbeit mit dem KBW


Pädagogische Schwerpunkte


Aufbau der Persönlichkeit
Selbstsicherheit, Selbstständigkeit, seelisches Gleichgewicht, Willensstärke, Entfaltung des Gemüts

Aufbau des Sozialverhaltens
Kontaktfähigkeit, Miteinander-etwas-tun-können, Anforderung an die Gemeinschaft und Einordnung in die Gemeinschaft, Verantwortung, selbstständige, situationsangepasste Konfliktlösungen finden

Aufbau der Intelligenz
Üben der Wahrnehmung, der Sprache und Begriffsbildung, des logischen Denkens, der Merkfähigkeit, des Experementierens

Aufbau der Kreativität
Eigene Ideen finden und sie verwirklichen im Spiel und schöpferischen Gestalten (Bauen, Modellieren, Malen, Musizieren, Rhythmik)

Ausbildung der Motorik
Üben der Körpergeschicklichkeit (Grobmotorik), der Fingerfertigkeit (Feinmotorik), Sicherheit der Bewegungen, Haltungserziehung (Vorbeugen von Haltungsschäden)

Montessori-Pädagogik
Auf Wunsch wird im Kindergarten in Oberbergkirchen eine an Montessori angelehnte Pädagogik angeboten.


Zusammenarbeit mit Eltern


a) Elternsprechstunden:
nach Vereinbarung

b) Elternabende:
Hierzu werden Sie rechtzeitig eingeladen

c) Elternbeirat:
Er unterstützt die Überlegungen des Trägers und der Leitung des Kindergartens und fördert die Zusammenarbeit zwischen Eltern und Kindergarten. Er wird zu Beginn des Kindergartenjahres von den Eltern gewählt.


Essen und Getränke


Sie sollten ihrem Kind eine bekömmliche und nahrhafte Brotzeit mitgeben (nicht zuviel, keine Naschereien und Getränke).


Elternbefragung


Elternbefragungen wurden in der Vergangenheit bei Bedarf durchgeführt. In der Zukunft ist geplant diese jährlich durchzuführen.


Sonstiges


a) Mitzubringen sind:

- leichte Schuhe zum Wechseln
- Malkittel
- Turnsachen
- kleines Handtuch
- Tasse
- Kissen

Um Verwechslungen zu vermeiden, ist das Eigentum der Kinder mit Namen zu zeichnen. Wir bitten Sie ihrem Kind dem Wetter entsprechende strapazierfähige Kleidung anzuziehen.

b) Bringen und Abholen der Kinder
Die Kinder sind rechtzeitig zu bringen und pünktlich abzuholen. Für den Weg zum und vom Kindergarten sind die Eltern verantwortlich. Die Erzieherin ist zu verständigen, wer jeweils zum Abholen des Kindes bestimmt ist.

c) Unfallversicherung
Die Versicherung der Kinder gegen Unfälle während des Besuchs von Kindergärten richtet sich nach § 539 Absatz 1 Nr. 14a der RVO (alte Fassung), SGB VII § 2 Nr. 8 a (neue Fassung). Danach sind Kinder, die den Kindergarten besuchen, während des Aufenthalts im Kindergarten sowie auf den Wegen zwischen Wohnung und Kindergarten gesetzlich versichert. Unfälle auf dem Kindergartenweg sind spätestens am darauffolgenden Tag der Kindergartenleitung mitzuteilen.

d) Entschuldigung bei Versäumnissen bzw. Krankheit
Muss das Kind aus irgendeinem Grund dem Kindergarten fernbleiben, ist das unverzüglich der Leitern des Kindergartens mitzuteilen. Fehlt ein Kind länger als 14 Tage unentschuldigt, so kann ein anderes an seiner Stelle aufgenommen werden.
Bei einer Erkrankung des Kindes ist der Leiterin des Kindergartens die Art der Erkrankung mitzuteilen. Ansteckende Krankheiten des Kindes, seiner Eltern, Geschwister oder sonstiger Familienmitglieder sind der Leiterin des Kindergartens sofort mitzuteilen.
Kinder mit Ausschlägen können erst nach völliger Ausheilung und aufgrund ärztlicher Bestätigung wieder in den Kindergarten aufgenommen werden.

e) Kindergartenbesuch und -ausschluss
Selbstverständlich ist es Ihnen als Eltern oder Erziehungsberechtigten freigestellt, ob Sie Ihr Kind in den Kindergarten schicken wollen oder nicht. Nachdem das Kind aber in den Kindergarten aufgenommen wurde, sollte der Besuch, mit Rücksicht auf das Eingewöhnen der Kinder und im Hinblick auf das Erreichen der gesteckten Ziele, ohne triftigen Grund nicht mehr unterbrochen werden.

Bei wiederholter und schwerwiegender Mißachtung der Kindergartenordnung durch die Erziehungsberechtigten behält sich die Gemeinde vor, das Kind vom weiteren Besuch auszuschließen.

Gestaltung und Programmierung: Lanzinger - Agentur für Werbung und Marketing