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Kindertagesstätte der Gemeinde Schönberg



Fassung ab Januar 2010



Süd-West-Ansicht des Kindergartens

Rahmendaten
Personal
Aufnahmebedingungen
Anmeldung
Abmeldung
Öffungszeiten
Betreuung von Krippenkindern
Betreuung von Schulkindern
Kinder mit Behinderung
Kosten pro Monat (für 11 Monate pro Jahr)
Sonstiges
Zusammenarbeit Elternhaus - Kindertagesstätte
Elternbeirat (im Kindergartenjahr 2009/2010)
Projekte


Rahmendaten


Kindertagesstätte St. Michael
Hauptstraße 4a
84573 Schönberg

 

Tel. und Fax: 08637/7438

 

e-mail: kindergarten@gemeinde-schoenberg.de

 

Träger der Kindertagesstätte: Gemeinde Schönberg, Erster Bürgermeister Alfred Lantenhammer
Mitgliedsgemeinde der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen
Ansprechpartner der Verwaltungsgemeinschaft: Herr Obermaier Georg (Kämmerer)



Personal


Frau Inge Brams, Erzieherin und Leiterin
Frau Martha Waldinger, Erzieherin
Frau Helga Hausberger, Erzieherin

Frau Monika Kleindienst, Erzieherin
Frau Petra Angermeier, Kinderpflegerin
Frau Anna-Karina Loipfinger, Kinderpflegerin

Frau Christina Wimmer, Erzieherpraktikantin
Frau Anja Bauer, Vorpraktikantin



Aufnahmebedingungen


Aufnahmealter: keine Altersbeschränkung, Aufnahme jedoch im Rahmen der zur Verfügung stehenden Plätze in der Kindertagesstätte


Aufnahmetermin: während des ganzen Jahres


vorzulegende Unterlagen:
a)    eine ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung des Kindes zum
       Besuch der Kindertagesstätte
b)    gelbes Vorsorgeheft



Anmeldung


Die Kinder können bei der Leiterin der Kindertagesstätte angemeldet werden.


Abmeldung


Eine Abmeldung kann nur zum Monatsende, 4 Wochen im voraus erfolgen.


Öffungszeiten



 Nutzungszeit 4 - 5 Std.  6.30 Uhr  11.30 Uhr
 Bringzeit                       6.30 Uhr    8.00 Uhr
 Abholzeit                    11.30 Uhr  11.45 Uhr

 

 Nutzungszeit 5 - 6 Std.  6.30 Uhr  12.30 Uhr
 Bringzeit                       6.30 Uhr    8.00 Uhr
 Abholzeit                    12.30 Uhr  12.45 Uhr

 

 Nutzungszeit 6 - 7 Std. 6.30 Uhr  13.30 Uhr
 Bringzeit                      6.30 Uhr   8.00 Uhr
 Abholzeit                   13.30 Uhr  13.45 Uhr

 

 Nutzungszeit 7 - 8 Std. 6.30 Uhr  14.30 Uhr
 Bringzeit                      6.30 Uhr   8.00 Uhr
 Abholzeit                   14.30 Uhr  14.45 Uhr

 

 Nutzungszeit 8 - 9 Std. 6.30 Uhr  15.30 Uhr
 Bringzeit                      6.30 Uhr   8.00 Uhr
 Abholzeit                   15.30 Uhr  15.45 Uhr

 

 Nutzungszeit 9 - 10 Std. 6.30 Uhr  16.30 Uhr
 Bringzeit                        6.30 Uhr   8.00 Uhr
 Abholzeit                     16.30 Uhr  16.45 Uhr

 

 Nutzungszeit 10 - 11 Std. 6.30 Uhr  17.30 Uhr
 Bringzeit                         6.30 Uhr   8.00 Uhr
 Abholzeit                        spätestens 17.30 Uhr


 



Betreuung von Krippenkindern


Zusätzlich gibt es für Kinder unter 3 Jahren folgende Buchungszeiten:

 

- einmal wöchentlich - Nutzungszeit 5 1/4 Std.

 

- zweimal wöchentlich - Nutzungszeit 10 1/2 Std.

 

- dreimal wöchentlich - Nutzungszeit 15 3/4 Std.

 

Diese Nutzungszeiten können bis zum Ablauf des Förderzeitraums (=Kindergartenjahr, jeweils zum 31.08.) beibehalten werden.



Betreuung von Schulkindern


Betreuung vor Schulbeginn ab 7.00 Uhr bis Schulbeginn

 

Mittagsbetreuung von Unterrichtsende bis 13.30 Uhr

 

Nachmittagsbetreuung ab 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr;

Die Nachmittagsbetreuung kann auch tageweise gebucht werden.

 

Schulkinder können auch während der Ferienzeit betreut werden. Die Gebühr beträgt 2,50 € pro angefangene Stunde. Eine Ferienbetreuung ist nur während der allgemeinen Öffnungszeiten möglich.



Kinder mit Behinderung


Kinder mit Behinderungen (Integrationskinder) werden in der Kindertagesstätte St. Michael im Rahmen einer Einzelintegration betreut.

 

Um die notwendigen Vereinbarungen abschließen zu können, wird eine rechtzeitige Meldung an die Leitung der Kindertagesstätte bzw. die Gemeinde erwünscht.



Kosten pro Monat (für 11 Monate pro Jahr)


Für Kindergartenkinder (ab dem Monat, in dem das dritte Lebensjahr vollendet wird):

 

Nutzungszeit 4 - 5 Std.: 65,00 EUR + 3,00 EUR (Spielgeld)


Nutzungszeit 5 - 6 Std.: 72,00 EUR + 3,00 EUR (Spielgeld)


Nutzungszeit 6 - 7 Std.: 85,00 EUR + 3,00 EUR (Spielgeld)


Nutzungszeit 7 - 8 Std.: 94,00 EUR + 3,00 EUR (Spielgeld)


Nutzungszeit 8 - 9 Std.: 104,00 EUR + 3,00 EUR (Spielgeld)


Nutzungszeit 9 - 10 Std.: 115,00 EUR + 3,00 EUR (Spielgeld)


Nutzungszeit 10 - 11 Std.: 127,00 EUR + 3,00 EUR (Spielgeld).

 

 

Für Krippenkinder (Kinder unter 3 Jahren):

 

Nutzungszeit 4 - 5 Std.: 82,00 EUR + 3,00 EUR (Spielgeld)

 

Nutzungszeit 5 - 6 Std.: 91,00 EUR + 3,00 EUR (Spielgeld)


Nutzungszeit 6 - 7 Std.: 107,00 EUR + 3,00 EUR (Spielgeld)


Nutzungszeit 7 - 8 Std.: 118,00 EUR + 3,00 EUR (Spielgeld)


Nutzungszeit 8 - 9 Std.: 130,00 EUR + 3,00 EUR (Spielgeld)


Nutzungszeit 9 - 10 Std.: 144,00 EUR + 3,00 EUR (Spielgeld)


Nutzungszeit 10 - 11 Std.: 159,00 EUR + 3,00 EUR (Spielgeld)

 

Einmal wöchentlich: 25,00 EUR

 

Zweimal wöchentlich: 37,50 EUR

 

Dreimal wöchentlich: 55,00 EUR.

 

 

Für Schulkinder:

 

Betreuung vor Schulbeginn 5,00 EUR

 

Mittagsbetreuung 24,00 EUR

 

Nachmittagsbetreuung

 

Nachmittagsbetreuung 1x wöchentlich: 12,- EUR

Nachmittagsbetreuung 2x wöchentlich: 24,- EUR

Nachmittagsbetreuung 3x wöchentlich: 36,- EUR

Nachmittagsbetreuung 4x wöchentlich: 48,- EUR

Nachmittagsbetreuung 5x wöchenltich: 60,- EUR

 

Halbjährlich werden 16,- EUR Teegeld im Kindergarten eingesammelt.

 

Bei Geschwistern ermäßigen sich die Gebühren um 15,- EUR/Monat für das zweite und jede weitere Kind, jedoch nur wenn eine o. g. Nutzungszeit gebucht wird.

Eine Ermäßigung der Gebühren ist aus sozialen Gründen möglich. Dazu haben die Erziehungsberechtigten bei der Gemeinde einen Antrag zu stellen.

Die Gebühren müssen von September bis Juli jeweils monatlich bezahlt werden, also auch bei Krankheit des Kindes und während der Ferienzeit (mit Ausnahme August), da alle Personalkosten und Sachkosten trotzdem anfallen. Die monatlichen Gebühren sind jeweils im Voraus zu bezahlen. Sie werden bis spätestens zum 5. eines jeden Monats von Ihrem Konto abgebucht.

 



Sonstiges


a) Die Ferienordnung wird jeweils von der Leiterin der Kindertagesstätte bekannt gegeben.

 

b) Kleidung
Wir bitten Sie, Ihrem Kind dem Wetter entsprechende strapazierfähige Kleidung (z. B. Matschhose) anzuziehen.

Mitzubringen sind:
- Turnsachen (Hose, T-Shirt, leichte Turnschuhe)
- Hausschuhe ohne Metallverschlüsse
- Gummistiefe

- Wechselwäsche

Um Verwechslungen zu vermeiden, ist das Eigentum der Kinder mit Namen zu versehen.

c) Brotzeit
Bitte geben Sie eine bekömmliche, nahrhafte Brotzeit mit (nicht zuviel, keine Näschereien und Getränke). Einmal in der Woche gibt es von der Kindertagesstätte eine gesunde Brotzeit, d.h. sie brauchen an diesem Tag dem Kind keine Brotzeit mitzugeben, außerdem wird täglich ein Obst- und Gemüseteller zubereitet.

d) Bringen und Abholen der Kinder
Die Kinder sind rechtzeitig zu bringen und pünktlich abzuholen. Die Aufsichtspflicht der Kindertagesstätte beginnt erst, wenn das Kind vom Aufsichtspflichtigen dem verantwortlichen Personal der Kindertagesstätte übergeben worden ist.
Für den Weg zum und von der Kindertagesstätte sind die Eltern verantwortlich. Die Erzieherin ist zu verständigen, wer jeweils zum Abholen des Kindes bestimmt ist (Aufsichtspflichtigen). Die Aufsichtspflicht der Kindertagesstätte endet, wenn das Kind persönlich dem Aufsichtspflichtigen übergeben wird.
Soll ein Kind ohne Begleitung den Weg zur bzw. von der Kindertagesstätte gehen, ist dies der Erzieherin schriftlich mitzuteilen.

e) Unfallversicherung
Die Versicherung der Kinder gegen Unfälle während des Besuchs von Kindertagesstätte richtet sich nach § 539 Absatz 1 Nr. 14a der RVO.
Danach sind Kinder, die die Kindertagesstätte besuchen, während des Aufenthalts in der Einrichtung sowie auf den Wegen zwischen Wohnung und Kindertagesstätte gesetzlich versichert.
Unfälle auf dem Weg zur bzw. von der Kindertagesstätte sind spätestens am darauffolgenden Tag der Leitung der Kindertagesstätte mitzuteilen.

f) Entschuldigung bei Versäumnissen bzw. Krankheit
Muss das Kind aus irgendeinem Grund der Kindertagesstätte fernbleiben, ist das unverzüglich der Leiterin der Kindertagesstätte mitzuteilen.
Fehlt ein Kind länger als 14 Tage unentschuldigt, so kann ein anderes an seiner Stelle aufgenommen werden.
Bei einer Erkrankung des Kindes ist der Leiterin der Kindertagesstätte die Art der Erkrankung mitzuteilen.
Ansteckende Krankheiten des Kindes, seiner Eltern, Geschwister oder sonstiger Familienmitglieder sind der
Leiterin der Kindertagesstätte sofort mitzuteilen.
Kinder mit Ausschlägen können erst nach völliger Ausheilung und aufgrund ärztlicher Bestätigung wieder in der Kindertagesstätte aufgenommen werden.



Zusammenarbeit Elternhaus - Kindertagesstätte


a) Elterngespräche:
nach vorheriger Vereinbarung, Tür- und Angelgespräche jederzeit möglich

b) Telefonate:
Bitte nur in der Zeit von 7.30 - 8.00 Uhr und von 12.00 - 13.00 Uhr

c) Elternabende:
Hierzu werden Sie rechtzeitig eingeladen (ca. 3 Abende im Jahr).

d) Elternbeirat:
Er unterstützt die Überlegungen des Trägers und der Leitung der Kindertagesstätte und fördert die Zusammenarbeit zwischen den Eltern.

 

Durch die vielseitigen Bildungsangebote erhält das Kind neben der allseitigen Förderung im Hinblick auf die spätere Lebensbewältigung zugleich die Vorbereitung auf die Schule. Das bedeutet nicht, dass wir schulische Fertigkeiten und Kenntnisse bereits vorweg nehmen. Unser Ziel ist, Ihr Kind in seiner Gesamtpersönlichkeit zu fördern, damit es zu einem frohen, selbstständigen, tüchtigen Menschen heranwachsen kann, der seine Aufgaben, sich selbst, seinen Mitmenschen und der Gesellschaft gegenüber erfüllen kann.

Sie verstehen, dass wir zur Erfüllung der Aufgaben, die wir Ihnen hier kurz geschildert haben, auf die enge Zusammenarbeit mit Ihnen angewiesen sind.

Es ist uns deshalb ein Anliegen, dass Sie die Möglichkeit zu Elterngesprächen nützen und die von uns angebotenen Informationen an Elternabenden wahrnehmen.

Auch der Elternbeirat, der die gesamte Arbeit unserer Einrichtung unterstützt, soll vor allem der Zusammenarbeit mit den Eltern dienen.



Elternbeirat (im Kindergartenjahr 2009/2010)


Elternbeirat:
Lazarus Resi, Schönberg
Schnablinger Andrea, Schönberg
Darowski Christiane, Neumarkt St. Veit

Ersatzleute:
Bauer Steffi, Schönberg
Beckel Christina, Neumarkt St. Veit
Maier Melanie, Schönberg
Winterer Brigitte, Schönberg


Projekte


Gestaltung und Programmierung: Lanzinger - Agentur für Werbung und Marketing