




Tel. und Fax: 08637/7438
e-mail: kindergarten@gemeinde-schoenberg.de
Träger der Kindertagesstätte: Gemeinde Schönberg, Erster Bürgermeister Alfred Lantenhammer
Mitgliedsgemeinde der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen
Ansprechpartner der Verwaltungsgemeinschaft: Herr Obermaier Georg (Kämmerer)
Aufnahmetermin: während des ganzen Jahres
vorzulegende Unterlagen:
a) eine ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung des Kindes zum
Besuch der Kindertagesstätte
b) gelbes Vorsorgeheft
Nutzungszeit 5 - 6 Std. 6.30 Uhr 12.30 Uhr
Bringzeit 6.30 Uhr 8.00 Uhr
Abholzeit 12.30 Uhr 12.45 Uhr
Nutzungszeit 6 - 7 Std. 6.30 Uhr 13.30 Uhr
Bringzeit 6.30 Uhr 8.00 Uhr
Abholzeit 13.30 Uhr 13.45 Uhr
Nutzungszeit 7 - 8 Std. 6.30 Uhr 14.30 Uhr
Bringzeit 6.30 Uhr 8.00 Uhr
Abholzeit 14.30 Uhr 14.45 Uhr
Nutzungszeit 8 - 9 Std. 6.30 Uhr 15.30 Uhr
Bringzeit 6.30 Uhr 8.00 Uhr
Abholzeit 15.30 Uhr 15.45 Uhr
Nutzungszeit 9 - 10 Std. 6.30 Uhr 16.30 Uhr
Bringzeit 6.30 Uhr 8.00 Uhr
Abholzeit 16.30 Uhr 16.45 Uhr
Nutzungszeit 10 - 11 Std. 6.30 Uhr 17.30 Uhr
Bringzeit 6.30 Uhr 8.00 Uhr
Abholzeit spätestens 17.30 Uhr
- einmal wöchentlich - Nutzungszeit 5 1/4 Std.
- zweimal wöchentlich - Nutzungszeit 10 1/2 Std.
- dreimal wöchentlich - Nutzungszeit 15 3/4 Std.
Diese Nutzungszeiten können bis zum Ablauf des Förderzeitraums (=Kindergartenjahr, jeweils zum 31.08.) beibehalten werden.
Mittagsbetreuung von Unterrichtsende bis 13.30 Uhr
Nachmittagsbetreuung ab 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr;
Die Nachmittagsbetreuung kann auch tageweise gebucht werden.
Schulkinder können auch während der Ferienzeit betreut werden. Die Gebühr beträgt 2,50 € pro angefangene Stunde. Eine Ferienbetreuung ist nur während der allgemeinen Öffnungszeiten möglich.
Um die notwendigen Vereinbarungen abschließen zu können, wird eine rechtzeitige Meldung an die Leitung der Kindertagesstätte bzw. die Gemeinde erwünscht.
Nutzungszeit 4 - 5 Std.: 65,00 EUR + 3,00 EUR (Spielgeld)
Nutzungszeit 5 - 6 Std.: 72,00 EUR + 3,00 EUR (Spielgeld)
Nutzungszeit 6 - 7 Std.: 85,00 EUR + 3,00 EUR (Spielgeld)
Nutzungszeit 7 - 8 Std.: 94,00 EUR + 3,00 EUR (Spielgeld)
Nutzungszeit 8 - 9 Std.: 104,00 EUR + 3,00 EUR (Spielgeld)
Nutzungszeit 9 - 10 Std.: 115,00 EUR + 3,00 EUR (Spielgeld)
Nutzungszeit 10 - 11 Std.: 127,00 EUR + 3,00 EUR (Spielgeld).
Für Krippenkinder (Kinder unter 3 Jahren):
Nutzungszeit 4 - 5 Std.: 82,00 EUR + 3,00 EUR (Spielgeld)
Nutzungszeit 5 - 6 Std.: 91,00 EUR + 3,00 EUR (Spielgeld)
Nutzungszeit 6 - 7 Std.: 107,00 EUR + 3,00 EUR (Spielgeld)
Nutzungszeit 7 - 8 Std.: 118,00 EUR + 3,00 EUR (Spielgeld)
Nutzungszeit 8 - 9 Std.: 130,00 EUR + 3,00 EUR (Spielgeld)
Nutzungszeit 9 - 10 Std.: 144,00 EUR + 3,00 EUR (Spielgeld)
Nutzungszeit 10 - 11 Std.: 159,00 EUR + 3,00 EUR (Spielgeld)
Einmal wöchentlich: 25,00 EUR
Zweimal wöchentlich: 37,50 EUR
Dreimal wöchentlich: 55,00 EUR.
Für Schulkinder:
Betreuung vor Schulbeginn 5,00 EUR
Mittagsbetreuung 24,00 EUR
Nachmittagsbetreuung
Nachmittagsbetreuung 1x wöchentlich: 12,- EUR
Nachmittagsbetreuung 2x wöchentlich: 24,- EUR
Nachmittagsbetreuung 3x wöchentlich: 36,- EUR
Nachmittagsbetreuung 4x wöchentlich: 48,- EUR
Nachmittagsbetreuung 5x wöchenltich: 60,- EUR
Halbjährlich werden 16,- EUR Teegeld im Kindergarten eingesammelt.
Bei Geschwistern ermäßigen sich die Gebühren um 15,- EUR/Monat für das zweite und jede weitere Kind, jedoch nur wenn eine o. g. Nutzungszeit gebucht wird.
Eine Ermäßigung der Gebühren ist aus sozialen Gründen möglich. Dazu haben die Erziehungsberechtigten bei der Gemeinde einen Antrag zu stellen.
Die Gebühren müssen von September bis Juli jeweils monatlich bezahlt werden, also auch bei Krankheit des Kindes und während der Ferienzeit (mit Ausnahme August), da alle Personalkosten und Sachkosten trotzdem anfallen. Die monatlichen Gebühren sind jeweils im Voraus zu bezahlen. Sie werden bis spätestens zum 5. eines jeden Monats von Ihrem Konto abgebucht.
b) Kleidung
Wir bitten Sie, Ihrem Kind dem Wetter entsprechende strapazierfähige Kleidung (z. B. Matschhose) anzuziehen.
Mitzubringen sind:
- Turnsachen (Hose, T-Shirt, leichte Turnschuhe)
- Hausschuhe ohne Metallverschlüsse
- Gummistiefe
- Wechselwäsche
Um Verwechslungen zu vermeiden, ist das Eigentum der Kinder mit Namen zu versehen.
c) Brotzeit
Bitte geben Sie eine bekömmliche, nahrhafte Brotzeit mit (nicht zuviel, keine Näschereien und Getränke). Einmal in der Woche gibt es von der Kindertagesstätte eine gesunde Brotzeit, d.h. sie brauchen an diesem Tag dem Kind keine Brotzeit mitzugeben, außerdem wird täglich ein Obst- und Gemüseteller zubereitet.
d) Bringen und Abholen der Kinder
Die Kinder sind rechtzeitig zu bringen und pünktlich abzuholen. Die Aufsichtspflicht der Kindertagesstätte beginnt erst, wenn das Kind vom Aufsichtspflichtigen dem verantwortlichen Personal der Kindertagesstätte übergeben worden ist.
Für den Weg zum und von der Kindertagesstätte sind die Eltern verantwortlich. Die Erzieherin ist zu verständigen, wer jeweils zum Abholen des Kindes bestimmt ist (Aufsichtspflichtigen). Die Aufsichtspflicht der Kindertagesstätte endet, wenn das Kind persönlich dem Aufsichtspflichtigen übergeben wird.
Soll ein Kind ohne Begleitung den Weg zur bzw. von der Kindertagesstätte gehen, ist dies der Erzieherin schriftlich mitzuteilen.
e) Unfallversicherung
Die Versicherung der Kinder gegen Unfälle während des Besuchs von Kindertagesstätte richtet sich nach § 539 Absatz 1 Nr. 14a der RVO.
Danach sind Kinder, die die Kindertagesstätte besuchen, während des Aufenthalts in der Einrichtung sowie auf den Wegen zwischen Wohnung und Kindertagesstätte gesetzlich versichert.
Unfälle auf dem Weg zur bzw. von der Kindertagesstätte sind spätestens am darauffolgenden Tag der Leitung der Kindertagesstätte mitzuteilen.
f) Entschuldigung bei Versäumnissen bzw. Krankheit
Muss das Kind aus irgendeinem Grund der Kindertagesstätte fernbleiben, ist das unverzüglich der Leiterin der Kindertagesstätte mitzuteilen.
Fehlt ein Kind länger als 14 Tage unentschuldigt, so kann ein anderes an seiner Stelle aufgenommen werden.
Bei einer Erkrankung des Kindes ist der Leiterin der Kindertagesstätte die Art der Erkrankung mitzuteilen.
Ansteckende Krankheiten des Kindes, seiner Eltern, Geschwister oder sonstiger Familienmitglieder sind der
Leiterin der Kindertagesstätte sofort mitzuteilen.
Kinder mit Ausschlägen können erst nach völliger Ausheilung und aufgrund ärztlicher Bestätigung wieder in der Kindertagesstätte aufgenommen werden.
Durch die vielseitigen Bildungsangebote erhält das Kind neben der allseitigen Förderung im Hinblick auf die spätere Lebensbewältigung zugleich die Vorbereitung auf die Schule. Das bedeutet nicht, dass wir schulische Fertigkeiten und Kenntnisse bereits vorweg nehmen. Unser Ziel ist, Ihr Kind in seiner Gesamtpersönlichkeit zu fördern, damit es zu einem frohen, selbstständigen, tüchtigen Menschen heranwachsen kann, der seine Aufgaben, sich selbst, seinen Mitmenschen und der Gesellschaft gegenüber erfüllen kann.
Sie verstehen, dass wir zur Erfüllung der Aufgaben, die wir Ihnen hier kurz geschildert haben, auf die enge Zusammenarbeit mit Ihnen angewiesen sind.
Es ist uns deshalb ein Anliegen, dass Sie die Möglichkeit zu Elterngesprächen nützen und die von uns angebotenen Informationen an Elternabenden wahrnehmen.
Auch der Elternbeirat, der die gesamte Arbeit unserer Einrichtung unterstützt, soll vor allem der Zusammenarbeit mit den Eltern dienen.