Das Abwasserbeseitigungskonzept für das gesamte Gemeindegebiet beruht auf dem Gemeinderatsbeschluss vom 22. Dezember 2004, geändert mit Beschlüssen vom 10. Februar 2005 und 08. März 2005.
Bereits angeschlossene Gemeindeteile
Bereits angeschlossen sind an die zentrale Abwasserbeseitigungsanlage der Gemeinde Schönberg die nachfolgenden Gemeindeteile:
Abwasseranlage Schönberg: Birkenstraße, Eichenstraße, Elsenbach, Eschlbach, Fichtenstraße, Gauling, Hanging, Hauptstraße, Hofmark, Kumpfmühl, Lärchenstraße, Lerch, Osenhub, Peitzing, Peitzinger Straße, Steng, Tannenstraße, Waldstraße.
Abwasseranlage Aspertsham: Aspertsham, Braunrott, Hargassen, Hinzing, Höhfurth, Inzlham, Misthilgen, Niedereck, Obereck, Reichenrott, Wiesling, Wollerding
Die Gemeinde beabsichtigt, in den folgenden 5 Jahren das Abwasser, das in den nachfolgenden Gemeindeteilen anfällt, durch eine gemeindliche Abwasserbeseitigungsanlage zu entsorgen (Art. 41 b Abs. 1 Satz 1 BayWG):
Anschluss an Abwasseranlage Schönberg:
- Wargling 3 und 4
- Staudach
- Oed
Anschluss an Abwasseranlage Aspertsham:
- Winkelmühl
- Asenreuth, Eglso, Eiselsberg, Hausberg, Holzen, Hub, Oberpurtzloh, Unterpurtzloh, Zürn
- Grabing (einschl. Ortsteil Grabing in der Gemeinde Bodenkirchen
- Gehertsham, Berging, Fuchshub, Dolling, Groislmühl 1 Kinning, Finsenbach
Ortsteile die nicht entwässert werden und Zuwendungen nach RZKKA gewährt bekommen
In den nachfolgenden Ortschaften wird seitens der Gemeinde auf lange Sicht keine gemeindliche Abwasserbeseitigungsanlage angestrebt (Art. 41 b Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BayWG, § 4 Abs. 3 und 4 Entwässerungssatzung):
Augental, Ellwichtern, Etzmaring, Frosching, Groislmühl (ohne Hs.Nrn. 1 und 2), Hofering, Michaelhölzl, Moosen, Oberweinbach, Sitzing, Scheuneck, Stangelszell, Straß, Unterscheuern, Unterweinbach, Wargling 1 und 2
Das Konzept wird entsprechend Nr. 4.2 RZKKA mit dem Landratsamt Mühldorf a. Inn und dem Wasserwirtschaftsamt Rosenheim abgestimmt.