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Bauleitpläne der Gemeinde Schönberg



Bauleitplanung.bayern.de
Flächennutzungsplan, Deckblatt Nr. 3
Flächennutzungsplan, Deckblatt Nr. 4
Außenbereichssatzung Augental
Bebauungsplan Aspertsham
Entwicklungssatzung Aspertsham
Bebauungsplan Bondl-Feld
Bebauungsplan Gewerbegebiet Eschlbach
Bebauungsplan Gewerbegebiet Eschlbach, Deckblatt Nr. 1
Entwicklungssatzung Gauling:
Entwicklungssatzung Hanging
Außenbereichssatzung Hargassen
Vorhabensbezogener Bebauungsplan "Gestüt Hinzing"
Bebauungsplan Hauptstraße I
Entwicklungssatzung Hofmark
Bebauungsplan Lerch
Bebauungsplan Peitzing

Weitere Bauleitpläne
Fragen und Antworten zu den Bauleitplänen


Bauleitplanung.bayern.de


Die Bauleitpläne der Gemeinde Schönberg mit den zugehörigen Geltungsbereichen sind auch im Server der Vermessungsverwaltung abrufbar unter www.bauleitplanung.bayern.de.



Flächennutzungsplan, Deckblatt Nr. 3


Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Schönberg ist am 31.05.1988 in Kraft getreten. Er umfasst das gesamte Gemeindegebiet und regelt die baurechtlich zulässigen Nutzungen. Er wurde mit Deckblatt Nr. 3 geändert. Das Deckblatt ist am 25.03.2004 in Kraft getreten. Änderungen sind erfolgt in den Ortsteilen Eschlbach, Gauling, Hanging und Steng.




Flächennutzungsplan, Deckblatt Nr. 4


Der Flächennutzungsplan wurde mit Deckblatt Nr. 4 geändert. Das Deckblatt ist am 23.12.2004 in Kraft getreten. Änderungen sind erfolgt im Bereich des Baugebietes "Bondl-Feld" südlich des Ortes Schönberg




Außenbereichssatzung Augental


Die Außenbereichssatzung Augental ist am 21.03.2012 in Kraft getreten.

Der Geltungsbereich umfasst die Flur-Nrn.

1943, 1933, 1954, 1955, 1955/1, 1942, 1964, 1963, 1962, Gemarkung Schönberg.

Von der Außenbereichssatzung ist ausschließlich der Ortsteil Augental betroffen.





Bebauungsplan Aspertsham


Bebauungsplan Aspertsham ist am 03.02.2000 in Kraft getreten, Er umfasst die Flurnummern 1; 3; 4/T; 6; 7/3; 26/T; 28/T; 72/T; 90; Gemarkung Aspertsham. Der Bebebauungsplan betrifft folgende Straßenzüge: Aspertsham (Ortsteil)


Entwicklungssatzung Aspertsham


Die Entwicklungssatzung Aspertsham ist am 22.12.2005 in Kraft getreten. Sie wurde mit Satzung vom 10.03.2010 geändert. Der Geltungsbereich der Satzung umfasst die Flurnummern 2, 2/1, 2/2, 2/3, 22, 98, 99  der Gemarkung Aspertsham. Der Bebebauungsplan betrifft folgende Straßenzüge: Aspertsham (Ortsteil)




Bebauungsplan Bondl-Feld


Der Bebauungsplan "Bondl-Feld", ist am 23.12.2004 in Kraft getreten. Er umfasst die Flur-Nrn. 11/T; 67/1-T der Gemarkung Schönberg. Vom Bebauungsplan werden die folgenden Straßenzüge tangiert: Bondlring, Hofmarkstraße, St.-Michaelstraße












Bebauungsplan Gewerbegebiet Eschlbach


Der Bebauungsplan "Gewerbegebiet Eschlbach" ist am 22.06.2006 in Kraft getreten. Er umfasst die Flur-Nrn. 1643/1, 1643/2, 1642/4, 1642, 1644/1 der Gemarkung Schönberg. Vom Bebauungsplan werden die folgenden Straßenzüge tangiert: Gewerbestraße
















Bebauungsplan Gewerbegebiet Eschlbach, Deckblatt Nr. 1


Der Bebauungsplan "Gewerbegebiet Eschlbach" ist am 22.06.2006 in Kraft getreten. Er umfasst die Flur-Nrn. 1643/1, 1643/2, 1642/4, 1642, 1644/1 der Gemarkung Schönberg. Vom Bebauungsplan werden die folgenden Straßenzüge tangiert: Gewerbestraße.
Der Bebauungsplan soll durch Deckblatt Nr. 1 geändert werden.




Entwicklungssatzung Gauling:


Die Entwicklungssatzung Aspertsham ist am 23.12.2004 in Kraft getreten, Sie umfasst die Flurnummern 572, 576 und 577 der Gemarkung Schönberg.




Entwicklungssatzung Hanging


Die Entwicklungssatzung Hanging ist in der Fassung der 2. Änderungssatzung am 24.08.2007 in Kraft getreten, Sie umfasst die Flurnummern 1430/1, 1430/2, 1430 (Teilfl.), 1632 (Teilfl.), 1848 (Teilfl.), 1848/1, 1848/2, 1848/3 der Gemarkung Schönberg.




Außenbereichssatzung Hargassen


Die Außenbereichssatzung Hargassen ist am 21.10.2009 in Kraft getreten. Sie umfasst die Flur-Nrn. 30, 220, 222, 248 der Gemarkung Aspertsham. Vom Bebauungsplan werden die folgenden Straßenzüge tangiert: Ortsteil Hargassen.




Vorhabensbezogener Bebauungsplan "Gestüt Hinzing"


Der Vorhabensbezogene Bebauungsplan "Gestüt Hinzing"  ist am 27.07.2007 in Kraft getreten, Er umfasst die Flurnummern 852 und 853 der Gemarkung Aspertsham. Der Vorhabensbezogene Bebebauungsplan betrifft folgende Straßenzüge: Hinzing (Ortsteil).

Der Gemeinderat hat am 07.11.2007 beschlossen, den Vorhabensbezogenen Bebauungsplan aufzuheben, nachdem das Vorhaben bislang nicht realisiert wurde. Der Aufhebungsplan ist am 19.03.2008 in Kraft getreten.


Bebauungsplan Hauptstraße I


Der Bebauungsplan Hauptstraße I ist am 30.03.2006 in Kraft getreten. Er wurde mit Deckblatt Nr. 1 geändert, das am 12.12.2007 in Kraft getreten ist.

Der Bebauungsplan umfasst die Flur-Nrn. 136/6, 136/5, 136/4, 136/3, 138/3, 138/2 der Gemarkung Schönberg. Vom Bebauungsplan werden die folgenden Straßenzüge tangiert: Hauptstraße










Entwicklungssatzung Hofmark


Die Entwicklungssatzung Hofmark ist am 22.02.2007 in Kraft getreten. Sie umfasst die Flur-Nr. 54 der Gemarkung Schönberg. Vom Bebauungsplan werden die folgenden Straßenzüge tangiert: Ortsteil Hofmark




Bebauungsplan Lerch


Der Bebauungsplan "Lerch", ist am 11.09.1970 in Kraft getreten. Er wurde zuletzt mit mit Deckblatt Nr. 6 am 19.12.2003 geändert. Er umfasst die Flur-Nrn. 136/T; 162/T; 163; 165; 166; 167; 168; 169/T der Gemarkung Schönberg. Vom Bebauungsplan werden die folgenden Straßenzüge tangiert: Peitzinger Straße, Lärchenstraße, Fichtenstraße, Tannenstraße, Birkenstraße 










Bebauungsplan Peitzing


Der Bebauungsplan Peitzing ist am 28.12.2000 in Kraft getreten. Er wurde mit Deckblatt Nr. 1 geändert, das am 11.11.2009 in Kraft getreten ist.

Der Bebauungsplan umfasst die Flur-Nrn. 159, 783, 785, 1268, 1276, 1276/1, 1277, 1281, 1287, 1327, 1328, 1330, 1330/2, 1330/3, 1331, 1425, 1426 der Gemarkung Schönberg. Vom Bebauungsplan werden die folgenden Straßenzüge tangiert: Peitzing










Weitere Bauleitpläne


Bezeichnung des Bebauungsplans / der Satzung Inkrafttreten betroffene Flur-Nrn. Straßen, die vom Beb.Plan tangiert werden
Lerch-Erweiterung, in der Fassung des Deckblattes Nr. 1
03.01.1984, zuletzt geändert 29.12.1998
"Flur-Nr. 130/T; 160/T; 162/T; 169/T; 170/T"
Lärchenstraße, Fichtenstraße
Oberlerch
08.09.1989
"Flur-Nr. 125/T; 158; 159/T; 1396/T; 1397/T; 1400/T, 1401; 1403/T; 1406/T"
Lerch, Peitzinger Straße
Lerch III, in der Fassung des Deckblattes Nr. 1
19.01.1994, zuletzt geändert 29.12.1998
"Flur-Nr. 175/T; 178/T; 182/T"
Birkenstraße
Lerch IV
29.12.1998
"Flur-Nr. 159/T; 182/T; 183; 1412/T"
Eichenweg, Lärchenstraße, GV 46 von Lerch nach Peitzing
Deckblatt Nr. 1 zum Bebauungsplan Lerch IV
25.04.2002
Flur-Nr. 182/T
Lärchenstraße, Birkenstraße


Fragen und Antworten zu den Bauleitplänen


Was ist ein Bebauungsplan?

Der Bebauungsplan regelt ganz konkret, ob und wie ein Grundstück bebaut werden darf. Er schafft einerseits Baurecht für die erlaubten Nutzungen und verhindert gleichzeitig, dass andere, als die erlaubten Nutzungen ausgeführt werden.

Wie unterscheidet sich der Bebauungsplan vom Flächennutzungsplan?

Der Flächennutzungsplan ist ein sog. vorbereitender Bauleitplan. Er regelt, wo Baurecht geschaffen werden kann und hat vor allem interne Bedeutung für die Gemeinde. Ist ein Grundstück im Flächennutzungsplan z.B. als Allgemeines Wohngebiet (WA) dargestellt, dann kann die Gemeinde einen Bebauungsplan aufstellen und auf dem Grundstück eine Bebauung zulassen, die einem Allgemeinen Wohngebiet entspricht. Ein Rechtsanspruch auf Aufstellung eines Bebauungsplanes besteht jedoch nicht. Die Gemeinde entscheidet im eigenen Ermessen, ob sie einen Bebauungsplan aufstellt oder nicht.

Hat der Bebauungsplan noch eine Bedeutung, wenn ich schon gebaut habe?

Sehr wohl. In den meisten Bebauungsplänen sind auch Festsetzungen enthalten über Bepflanzungen, Zäune, Zaunsockel, Nebenanlagen (insbes. Gartenhäuser) oder die Befestigung von Flächen. Immer dann also, wenn auf dem Grundstück etwas verändert wird, kann der Bebauungsplan durchaus Regelungen für diese Veränderungen enthalten.

Wo bekomme ich einen Bebauungsplan für mein Grundstück?

Die Bebauungspläne können in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen, Hofmark 28, 84564 Oberbergkirchen während der normalen Öffnungszeiten (montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr, donnerstags auch von 14 bis 18 Uhr) eingesehen werden. Zuständig ist Frau Hölzlhammer (Tel. 08637/9884-13). Auf Wunsch können Kopien angefertigt werden (gegen Erstattung der Kopierkosten). Sofern die Bebauungspläne bereits digital vorliegen, können sie nachfolgend heruntergeladen werden.

Hinweis: Auch bei sorgfältigster Arbeit kann sich bei Übertragung der Bebauungspläne der eine oder andere Fehler eingeschlichen haben. Für die Richtigkeit der Angaben wird deshalb keine Gewähr übernommen. Es gelten die amtlich veröffentlichten Texte.
Gestaltung und Programmierung: Lanzinger - Agentur für Werbung und Marketing