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Bauleitpläne der Gemeinde Lohkirchen



Bauleitplanung.bayern.de
Flächennutzungsplan, Deckblatt Nr. 3
Außenbereichssatzung Hinkerding
Bebauungsplan Nr. 0012, Strassfeld
Bebauungsplan Nr. 0013_1, Straßfeld, Deckblatt Nr. 1
Bebauungsplan Nr. 0010, Wotting I
Bebauungsplan Nr. 0012, Wotting III
Bebauungsplan Wotting III, Deckblatt 1
Weitere Bauleitpläne
Fragen und Antworten zu den Bauleitplänen


Bauleitplanung.bayern.de


Die Bauleitpläne der Gemeinde Lohkirchen mit den zugehörigen Geltungsbereichen sind auch im Server der Vermessungsverwaltung abrufbar unter www.bauleitplanung.bayern.de.



Flächennutzungsplan, Deckblatt Nr. 3


Der Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan regelt die baulichen Möglichkeiten für das gesamte Gemeindegebiet.

Der Flächennutzungsplan wurde zuletzt mit Deckblatt Nr. 3 geändert. Neu überplant wurden die Ortsteile Lohkirchen und Wotting. Neu ist insbesondere die Zulassung eines Allgemeinen Wohngebietes westlich von Lohkirchen und südlich der Staatsstraße 2091. Das Deckblatt 3 ist am 14.04.2009 in Kraft getreten.




Außenbereichssatzung Hinkerding


Die Außenbereichssatzung für den Ortsteil Hinkerding ist am 09.01.2013 in Kraft getreten.

Das Plangebiet umfasst die Grundstücke mit den Flurnummern 2131, 2191, 2163, 2164, 2162, 2155, 2133, 2136, 2139, 2143 der Gemarkung Lohkirchen.


Von der Außenbereichssatzung ist ausschließlich der Ortsteil Hinkerding betroffen.





Bebauungsplan Nr. 0012, Strassfeld


Der Bebauungsplan Strassfeld ist am 30.04.2009 in Kraft getreten. Der Bebauungsplan wird seit 26.02.2013 durch das Deckblatt Nr. 1 ersetzt.

Er umfasst die Grundstücke mit den Flur-Nrn. 29, 62/5, 62/1, 62/18, 62/11, 62/9, 62/14,62/19, 62/6, 62/10, 62/15, 62/2, 62/3, 62/4, 62/7, 62/12, 62/8, 62/13, 62/16, 62/17 der Gemarkung Lohkirchen.

Vom Bebauungsplan werden die nachfolgenden Straßenzüge tangiert:
Siedlungsstraße, Weihhäuslstraße










Bebauungsplan Nr. 0013_1, Straßfeld, Deckblatt Nr. 1


Der Bebauungsplan Strassfeld wurde mit Deckblatt Nr. 1 geändert. Das Deckblatt ist am 26.02.2013 in Kraft getreten. Das Deckblatt Nr. 1 ersetzt den Bebauungsplan Straßfeld.

Er umfasst die Grundstücke mit den Flur-Nrn. 29, 62/5, 62/1, 62/18, 62/11, 62/9, 62/14,62/19, 62/6, 62/10, 62/15, 62/2, 62/3, 62/4, 62/7, 62/12, 62/8, 62/13, 62/16, 62/17 der Gemarkung Lohkirchen.

Vom Bebauungsplan werden die nachfolgenden Straßenzüge tangiert:
Siedlungsstraße, Weihhäuslstraße










Bebauungsplan Nr. 0010, Wotting I


Der Bebauungsplan "Wotting I", ist am 27.08.2001 in Kraft getreten.

Er umfasst die Grundstücke mit den Flur-Nrn. 174/1, 174/2, 174/3, und 174/4 der Gemarkung Lohkirchen ganz und 174, 228/1, Gemarkung Lohkirchen teilweise.

Vom Bebauungsplan werden die folgenden Straßenzüge tangiert:
Ahornweg /Wotting










Bebauungsplan Nr. 0012, Wotting III


Der Bebauungsplan "Wotting III", ist am 19.12.2003 in Kraft getreten.

Er umfasst die Grundstücke mit den Flur-Nrn. 236, 234, 98, 100, 102, 237/5, 237/6, 96, 96, 230, 228/1, 228/4, 228/7, 228/11, 228/5, 278, 228, 228/5, 228/1, 228/4, 228/7, 228/11, 278, 228, 228/5, 228/1, 228/4, 228/7, 228/11, 237/4, 93/2, 228/8, 228/9, 278/1, 228/6, 222, 228/10, 228/13, 228/12, 228/3, 228/2, 131, 107, 107/2, 159, 104
der Gemarkung Lohkirchen.

Vom Bebauungsplan werden die folgenden Straßenzüge tangiert:
Wotting, Ahornweg 










Bebauungsplan Wotting III, Deckblatt 1


Es ist beabsichtigt, den Bebauungsplan Wotting III durch Deckblatt Nr. 1 zu ändern. Zum Geltungsbereich neu hinzu kommen die Flurnummern 107/4, 108, 280/2 und Teilflächen der Flurnummern 280 und 836 der Gemarkung Lohkirchen.

Das Änderungsverfahren wird derzeit durchgeführt.












Weitere Bauleitpläne


Bezeichnung des Bebauungsplans / der Satzung Inkrafttreten betroffene Flur-Nrn. Straßen, die vom Beb.Plan tangiert werden
Lohkirchen Süd
15.07.1977
Flur-Nr. 58/23-27
Weihäuslstraße
Lohkirchen-West
24.03.1982
"Flur-Nr. 58/14; 58/27-31; 59/1-5"
Weihäuslstraße, Siedlungsstraße, Hauptstraße
Schmiedleiten
02.03.1984 
"Flur-Nr. 9; 9/1-14; 32/1; 33; 33/1-3; 33/5-10; 1778/1"
Weinbergstraße, Lukasöderstraße, Hauptstraße
Schmiedleiten-Erweiterung
31.03.1989
"Flur-Nr. 31/2-5; 32/1"
Lukasöderstraße
Schmiedleiten II
29.06.1994
"Flur-Nr. 9/16-17; 9/19-20; 44/3-18: 44/21"
Weinbergstraße
Deckblatt Nr. 1 Beb.Plan Schmiedleiten
09.01.1997
 Flur-Nr. 9
Weinbergstraße, Hauptstraße
Deckblatt Nr. 2 Beb.Plan Schmiedleiten
02.03.2000
"Flur-Nr. 33; 33/10"
Weinbergstraße
Vorhaben- und Er-schließungsplan Zimmereibetrieb Georg Aimer
12.06.1995 
Flur-Nr. 31/5 
Lukasöderstraße
Teilweise Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Zimmereibetrieb Aimer
31.05.1999
Flur-Nr. 31/6 und 32
Lukasöderstraße
Vorhaben- und Erschließungsplan Hof Eberharting
16.09.1996
"Flur-Nr. 583; 583/1; 584; 587; 604/1; 612; 613; 638"
GV 3 von Ehegarten nach Grub
Vorhaben- und Erschließungsplan Leitl, Brodfurth
 21.04.1997
Flur-Nr. 1382/1
GV 30 in Brodfurth
Ortsabrundungssatzung Lukasöderstraße
01.06.1999
Flur-Nr. 31/6
Lukasöderstraße
Beb.plan Wotting II
15.04.2002
Flur-Nrn. 278, 234, 236, 237, 243, 174
Lindenweg (Wotting)


Fragen und Antworten zu den Bauleitplänen


Was ist ein Bebauungsplan?

Der Bebauungsplan regelt ganz konkret, ob und wie ein Grundstück bebaut werden darf. Er schafft einerseits Baurecht für die erlaubten Nutzungen und verhindert gleichzeitig, dass andere, als die erlaubten Nutzungen ausgeführt werden.

Wie unterscheidet sich der Bebauungsplan vom Flächennutzungsplan?

Der Flächennutzungsplan ist ein sog. vorbereitender Bauleitplan. Er regelt, wo Baurecht geschaffen werden kann und hat vor allem interne Bedeutung für die Gemeinde. Ist ein Grundstück im Flächennutzungsplan z.B. als Allgemeines Wohngebiet (WA) dargestellt, dann kann die Gemeinde einen Bebauungsplan aufstellen und auf dem Grundstück eine Bebauung zulassen, die einem Allgemeinen Wohngebiet entspricht. Ein Rechtsanspruch auf Aufstellung eines Bebauungsplanes besteht jedoch nicht. Die Gemeinde entscheidet im eigenen Ermessen, ob sie einen Bebauungsplan aufstellt oder nicht.

Hat der Bebauungsplan noch eine Bedeutung, wenn ich schon gebaut habe?

Sehr wohl. In den meisten Bebauungsplänen sind auch Festsetzungen enthalten über Bepflanzungen, Zäune, Zaunsockel, Nebenanlagen (insbes. Gartenhäuser) oder die Befestigung von Flächen. Immer dann also, wenn auf dem Grundstück etwas verändert wird, kann der Bebauungsplan durchaus Regelungen für diese Veränderungen enthalten.

Wo bekomme ich einen Bebauungsplan für mein Grundstück?

Die Bebauungspläne können in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen, Hofmark 28, 84564 Oberbergkirchen während der normalen Öffnungszeiten (montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr, donnerstags auch von 14 bis 18 Uhr) eingesehen werden. Zuständig ist das Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen (Tel. 08637/9884-13). Auf Wunsch können Kopien angefertigt werden (gegen Erstattung der Kopierkosten). Sofern die Bebauungspläne bereits digital vorliegen, können sie  heruntergeladen und ausgedruckt werden.

Hinweis: Auch bei sorgfältigster Prüfung können wir nicht ausschließen, dass sich bei der Übertragung der Bebauungspläne der eine oder andere Fehler eingeschlichen hat. Für die Richtigkeit der Angaben wird deshalb keine Gewähr übernommen. Es gelten die amtlich veröffentlichten Texte.
Gestaltung und Programmierung: Lanzinger - Agentur für Werbung und Marketing