


Seit August 2000 wurde aufgrund einer Anweisung des Bundesfinanzministeriums bei Wasserherstellungsbeiträgen der volle Mehrwersteuersatz (16 %, ab 2007 19%) erhoben. Mit Urteil vom 08.10.2008 hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass das Legen von Wasser-Hausanschlüssen als Teil-Aspekt der Wasserlieferung dem ermäßigten Steuersatz (7%) unterliegt.
Die Gemeinden entscheiden nun in eigener Zuständigkeit, ob die Beitragsbescheide des Zeitraums 12.08.2000 bis 30.06.2009 berichtigt werden. Desweiteren entscheiden die Gemeinden, wie die Berichtigungen erfolgen - mit oder ohne Antragsverfahren.
Gemeinde Lohkirchen:
Die Gemeinde Lohkirchen ist bei der Wasserversorgungsanlage nicht vorsteuerabzugsberechtigt. Somit haben auch die Beitragszahler keine Umsatzsteuer zu zahlen. Es erfolgt somit natürlich keine Rückzahlung.
Gemeinde Oberbergkirchen:
Der Gemeinderat hat entschieden die Wasserbeitragsbescheide im Zeitraum 12.08.2000 bis 30.06.2009 zu berichtigen. Die Berichtigung erfolgt nur auf Antrag. Die Anträge sind innerhalb einer Frist bis 31.12.2010 bei der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen einzureichen. Ein ensprechender Vordruck ist am Ende dieser Mitteilung zum Download bereitgestellt.
Gemeinde Schönberg:
Der Gemeinderat hat entschieden die Wasserbeitragsbescheide im Zeitraum 12.08.2000 bis 30.06.2009 zu berichtigen. Die Berichtigung erfolgte im Herbst 2009 ohne Antragsverfahren. Die Rückzahlung der Umsatzsteuer ist somit bereits abgeschlossen.
Gemeinde Zangberg:
Der Gemeinderat hat entschieden die Wasser-Beitragsbescheide im Zeitraum 12.08.2000 bis 30.06.2009 zu berichtigen. Die Berichtigung erfolgt nur auf Antrag. Ein entsprechender Vordruck ist am Ende dieser Mitteilung zum Download bereitgestellt.