

Kita wird mit krippentauglichen sanitären Anlagen ausgestattet
Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 03.05.2013
Bauanträge
Einstimmig wurde dem Bauantrag über den Einbau und Anbau eines Schweinestalles und Errichtung eines Carports, auf der Flur-Nr. 43/1, Gemarkung Schönberg, Hofmark 17, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Auch zur Isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Lerch IV über die Aufstellung eines Gartenhauses mit Flachdach und Holzlageranbau, auf der Flur-Nr. 182/2, Gemarkung Schönberg, gab es keine Einwände. Der Bauantrag wurde zur Kenntnis genommen.
Das Vorhaben weicht wie folgt vom Bebauungsplan Lerch IV ab:
- Errichtung außerhalb der Baugrenzen
- Errichtung eines Flachdaches
Dem Vorhaben wird seitens des Gemeinderates zugestimmt. Die notwendigen Befreiungen vom Bebauungsplan Lerch IV werden erteilt.
Desweiteren stimmten die Gemeinderatsmitglieder dem Antrag auf Verlängerung des Vorbescheides zum Neubau eines Ersatzwohnhauses mit Garage, Flur-Nr. 12, Gemarkung und Gemeinde Schönberg zu.
Auch dem vierten Bauantrag dieser Gemeinderatssitzung standen die Gemeindevertreter positiv gegenüber. Dem Antrag über die Erweiterung der Gewerbefläche um LKW-Stellplätze und Bau von Lagerboxen für Kies, auf der Flur-Nr. 1141 und 1142, Gemarkung Aspertsham, Hub 1, wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Aufnahme von Personen in die Vorschlagsliste für Schöffen
Alle 4 Jahre haben die Gemeinden eine Vorschlagsliste für Schöffen zu erstellen. Auf die Aufstellung der Vorschlagsliste für Schöffen wurde im März-Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen hingewiesen. Es haben sich keine Personen zur Aufnahme in die Schöffenliste gemeldet. Aufgrund dieser Sachlage wird seitens der Gemeinde Schönberg keine Person zur Aufnahme in die Liste für Schöffen vorgeschlagen.
Partnerschaft mit der Gemeinde Rittershofen;
-Ablauf der Partnerschaftsfeier: Bürgermeister Lantenhammer erläuterte nochmals den zeitlichen Ablauf der Partnerschaftsfeier.
-Partnerschaftsvertrag: Ohne Gegenstimme wurde der Partnerschaftsvertrag mit der Gemeinde Rittershofen genehmigt.
Anschluss der Anwesen Groislmühl 3 und 4 an die gemeindliche Kanalisation
Von den Eigentümern der Anwesen Groislmühl 3 und 4 kam die Anfrage, ob noch ein Anschluss an die gemeindliche Abwasserbeseitigungsanlage möglich wäre. Eine Anschlussmöglichkeit ist gegeben, da das Anwesen Groislmühl 1 angeschlossen wird. Die Kosten werden auf 50 bis 55.000 € geschätzt, bei Genehmigung ist mit Zuwendungen in Höhe von 70% zu rechnen. An Beitragseinnahmen werden für die Anwesen Groislmühl 1, 3 und 4 Beiträge in Höhe von ca. 20.000 € eingehen. Dazu beschloss der Gemeinderat der Planänderung beim Bauvorhaben „Ausbau der Abwasserbeseitigung im Außenbereich“, im Bereich Groislmühl entsprechend dem Übersichtslageplan und Längsschnitt des Ingenieurbüros Rinner zuzustimmen. Beim Wasserwirtschaftsamt Rosenheim ist eine Vereinfachte Planänderung zu beantragen. Sobald die Zustimmung des Wasserwirtschaftsamtes Rosenheim vorliegt, wird einer Bauausführung durch die Firma Kroiss Tiefbau GmbH als Nachtrag zu dem bereits bestehenden Auftrag zugestimmt.
Neufassung der Entwässerungssatzung der Gemeinde Schönberg
Den Gemeinderatsmitgliedern wurde ein Satzungsentwurf einer geänderten Entwässerungssatzung ausgehändigt. Vom Bayerischen Staatsministerium des Innern wurde eine neue Mustersatzung erstellt. Der Gemeinde wurde deshalb empfohlen, die Entwässerungssatzung an die aktuelle Mustersatzung anzupassen.
Teilnahme am Projekt „Interkommunale Standortbeschilderung“ des Mühldorfer Netz e.V.
Einigkeit herrschte darüber, dass kein Bedarf an einer im gesamten Landkreis einheitlichen Beschilderung besteht, deshalb beteiligt sich die Gemeinde Schönberg nicht am Projekt „Interkommunale Standortbeschilderung“ des Mühldorfer Netz e.V.
Beteiligung der Gemeinde an einem noch zu gründenden Landschaftspflegeverband und an einem Flächenpool für Ökokontoflächen auf Landkreisebene
Hierzu erkläre Erster Bürgermeister Lantenhammer, dass für nahezu alle Baumaßnahmen eine Ausgleichsfläche benötigt wird. Ziel ist u.a. ausreichend Ausgleichsflächen, auch größere zusammenhängende Flächen, die oftmals auch höher bewertet werden können, zur Verfügung zu haben. Des Weiteren soll der Flächenverbrauch dadurch minimiert werden.
Die Gemeinde Schönberg hat aktuell folgende (verfügbare) Flächen im Ökokonto eingebucht:
- Flur-Nr. 719, Gemarkung Aspertsham (südlich Eiselsberg): 2.070 m²
- Flur-Nr. 48/1, Gemarkung Schönberg (RRB Hofmark): 1.198 m²
- Flur-Nrn. 1722, 1724, Gemarkung Schönberg (Weiher Hanging): 11.445 m²
Daraus dürfte die Wasserfläche mit ca. 7.000 m² aber nicht als Ausgleichsfläche wertbar sein, da eine Aufwertung schwierig sein dürfte
Gesamt: ca. 7.700 m²
Nachdem mehrere Gemeinderatsmitglieder der Meinung sind, dass für die Teilnahme am Flächenpool kein Bedarf besteht, wurde beschlossen, dass sich die Gemeinde Schönberg nicht an der Einrichtung dieses Flächenpooles beteiligt.
Der Tagesordnungspunkt hinsichtlich des Landschaftspflegeverbandes wird zurückgestellt. Es sollen noch nähere Informationen eingeholt werden, besonders hinsichtlich der Höhe des zu erwarteten Mitgliedsbeitrages und Beispiele, wo dieser Pflegeverband im Gemeindebereich Schönberg eingesetzt werden kann.
FF Aspertsham; Bestätigung der Kommandanten
Herr Lorenz Bauer wurde als Erster Kommandant der FF Aspertsham bestätigt. Die Wahl erfolgte in der Jahreshauptversammlung am 26.03.2013, ebenso erfolgte die Bestätigung für Herrn Christoph Huber, als Zweiter Kommandant der FF Aspertsham. Die Wahl wurde auch in der Jahreshauptversammlung am 26.03.2013 durchgeführt.
Kindertagesstätte St. Michael;
-Bauantrag für die Nutzungsänderung des Musikraumes in einen Gruppenraum: Dem von Architekt Georg Maierhofer erstellten Eingabeplan für die Umnutzung des Musikraumes in einen Gruppenraum in der bestehenden Kindertagesstätte St. Michael, wurde zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
-Bauantrag für die Umnutzung des Handarbeitsraumes im Obergeschoss der Schule Schönberg in einen Nebenraum für die Kita St. Michael: Auch diesem von Architekt Georg Maierhofer erstellten Eingabeplan für die Errichtung einer Außentreppe und die Umnutzung eines Schulraumes in einen Gruppenraum in der bestehenden Schule, wurde zugestimmt. Ferner wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Auf der Grundlage dieser Planungen sollen Angebote eingeholt werden.
-Einbau von krippengerechten Toiletten und Waschbecken im WC des Erdgeschosses der Kita St. Michael: Zustimmung fand ein Umbau der Toiletten im WC des Erdgeschosses. Außerdem wird eine Spiel- und Waschtischlandschaft mit 4 Waschbecken eingebaut. Ebenso soll ein Tiefspül-WC Baby anstelle eines bestehenden WC´s eingebaut werden.
-Anschaffung von Hochschränken für die Küche: Beschlossen wurde auch der Kauf eines Hängeschrankes für die Küche. Hierzu sollen Angebote eingeholt werden. Der Auftrag ist an den wirtschaftlichsten Anbieter zu erteilen.
Klärung offener Fragen bei Rechnungsprüfung
Abschließend wurden noch offene Fragen der Rechnungsprüfung beantwortet und geklärt.
Kindertagesstätte soll umgebaut werden
Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 14.03.2013
Bauanträge
Nichts einzuwenden hatte der Gemeinderat zum Bauantrag über die Erweiterung eines bestehenden Nebengebäudes, auf der Flur-Nr. 556, Gemarkung Aspertsham, Asenreuth 1. Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt.
Einstimmig sprach sich das Gremium gegen den Bauantrag über den Neubau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle, auf der Flur-Nr. 590, Gemarkung Aspertsham, aus. Die Gemeinde fordert weiterhin einen Abstand hin zur Straße von mindestens 15 Metern, um das problemlose Rangieren von Fahrzeugen im Einfahrtsbereich der Halle zu gewährleisten.
Den dritten Bauantrag dieser Sitzung, der im Genehmigungsfreistellungsverfahren, über die Errichtung eines Wohnhauses mit Garage, auf der Flur-Nr. 67/23, Gemarkung Schönberg, Bondlring 5, vorgelegt wurde, nahmen die Gemeinderäte wird zur Kenntnis.
Abweichungen vom Bebauungsplan Bondl-Feld wurden nicht festgestellt. Gegen die Behandlung im Genehmigungsfreistellungsverfahren bestanden seitens der Gemeinderatsmitglieder keine Einwände.
Stellungnahme der Gemeinde Schönberg zur 10. Fortschreibung des Regionalplanes Südostbayern – Teilplan Windenergie
Der Planungsverband Südostoberbayern hat in einer seiner Sitzungen die Einleitung des Anhörungsverfahrens zur 10. Teilfortschreibung beschlossen.
Hierzu wird das erforderliche Anhörungsverfahren durchgeführt.
Im Gemeindebereich Schönberg ist die schraffierte Fläche als Vorranggebiet für Windenergie vorgesehen, die rot gepunktete Fläche ist als Ausschlussgebiet vorgesehen:
In den Ausschlussgebieten für Windkraftanlagen ist die Errichtung raumbedeutsamer Windkraftanlagen unzulässig. Angesichts der vorliegenden Topographie des Planungsraumes ist davon auszugehen, dass in der Region Südostoberbayern Einzelanlagen ab einer Gesamthöhe von 50 m über der Geländeoberfläche – in besonderen Fällen wie beispielsweise in stark exponierten Lagen auch kleinere Anlagen – regelmäßig die Schwelle zur Raumbedeutsamkeit überschreiten.
Der Gemeinderat nahm den Entwurf der 10. Fortschreibung des Regionalplanes Südostbayern (RP 18), Teilplan Windenergie zur Kenntnis. Seitens der Gemeinde Schönberg wurden folgende Bedenken und Anregungen vorgebracht:
Aufgrund der höheren Windgeschwindigkeiten sollte auch der Suchraum MÜ18 als Vorranggebiet dargestellt werden:
Kindertagesstätte St. Michael;
Erforderliche Umbaumaßnahmen in der Kindertagesstätte sowie im Schulgebäude aufgrund der Bildung einer weiteren Kindergartengruppe
Beschlossen wurde, dass die Gemeinde Schönberg die Umnutzung des Musikraumes in der Kita St. Michael in Schönberg in einen Gruppenraum beabsichtigt. Herr Architekt Georg Maierhofer wurde mit der Erstellung des Eingabeplanes incl. Brandschutzkonzept beauftragt.
Des Weiteren wird beabsichtigt, den Handarbeitsraum im Obergeschoss der Schule Schönberg in einen Nebenraum für die Kita St. Michael umzunutzen. Auch hierzu wurde Herr Architekt Georg Maierhofer mit der Erstellung des Eingabeplanes incl. Brandschutzkonzept beauftragt.
Nach Eingang der Baugenehmigung soll vorrangig die Umsetzung der Lösung im Kindergarten vorangetrieben werden. Für die Lösung in der Schule soll eine Kostenschätzung erstellt werden.
Asphaltierung der Gemeindestraße Kinning
Die Gemeinderäte sprachen sich dafür aus, im Zuge der Kanalbauarbeiten die komplette Gemeindeverbindungsstraße nach und durch Kinning mit einer neuen Deckschicht zu versehen. Der Auftrag wurde erteilt an die Kroiss Tiefbau GmbH als Zusatzauftrag zum bereits erteilten Auftrag für den Kanalbau.
Die geschätzten Kosten belaufen sich auf ca. 16.700 Euro, davon sind ca. 6.400 Euro zuwendungsfähig im Zuge des Kanalbaues.
Ersatzpflanzung am Wieslinger Bach aufgrund Biberschäden
Seitens des Gemeinderates wurde festgestellt, dass aufgrund Biberfraß einige Bäume am Wieslinger Bach gefällt wurden. Seitens der Gemeinde wird die Schadenentwicklung noch 1 Jahr beobachtet, um festzustellen, ob die Bäume neu austreiben. Im Jahr 2014 werden ggf. Ersatzpflanzungen durchgeführt.
Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung 2012
Anneliese Angermeier erläuterte das Ergebnis der Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss. Einstimmig votierten die Gemeinderäte für den Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2012 vom 28.02.2013. Einwendungen wurden nicht erhoben.
Feststellung der Jahresrechnung 2012
Die Jahresrechnung brachte folgendes Ergebnis: Die Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt beliefen sich auf 1.221.905 €, im Vermögenshaushalt auf 837.087 € Der allgemeinen Rücklage wurden 44.459 € zugeführt. Der Rücklagenstand am 31.12.2012 betrug 155.568 €, der Schuldenstand am 31.12.2012 belief sich auf 100.000 €. Dem ersten Bürgermeister wurde die Entlastung erteilt.
Rittershofen im Elsass soll
Partnergemeinde werden
Auszug aus der Gemeinderatssitzung
vom 06.02.2013
Partnerschaft mit Rittershoffen (Elsass)
Bürgermeister Lantenhammer begrüßte dazu Herrn Toni Jung, der als gebürtiger Elsässer die Koordination übernommen hat. Die Gemeinde Rittershoffen hat der Partnerschaft bereits zugestimmt. Es ist vorgesehen, dass am 23.3.2013 eine Delegation nach Rittershoffen fährt und die Partnerschaftsfeier vorbereitet. Ende Mai soll die Partnerschaftsfeier dann in Rittershoffen stattfinden.
Herr Jung führte aus, dass er vor 20 Jahren zum ersten Mal nach Schönberg kam, den Bezug zur Heimat aber nicht verloren hat. Die Partnerschaft kann dazu beitragen, dass die Menschen zusammenkommen und auch die jungen Menschen sich begegnen. Herr Jung lädt ein, an der Fahrt vom 31.5. bis 2.6.2013 teilzunehmen. Der Gemeinderat folgte gerne den Ausführungen von Toni Jung und stimmte der Begründung einer kommunalen Partnerschaft mit der Gemeinde Rittershorfen im Elsass (Frankreich) zu.
Kauf eines Schneepfluges für den Schlepper
Beschlossen wurde die Einholung von Angeboten für den Kauf eines neuen Schneepfluges für den Schlepper Valtra, nachdem der jetzige Schneepflug 33 Jahre alt und stark reparaturbedürftig ist.
Ersatzbeschaffung einer Tragkraftspritze für die FF Aspertsham
Die FF Aspertsham hat sich für den Erwerb der Tragkraftspritze FOX III, Fabrikat Rosenbauer entschieden. Als Zusatzausstattung werden ein Pumpendruckregler, ein mechanischer Überhitzungsschutz, ein seitliches Bedienpanel und ein Standard-Werkzeugsatz gewünscht.
Günstigster Anbieter dafür ist die Firma Gstöttl aus Fürstenzell-Engertsham mit einem Angebotspreis in Höhe von 12.955 Euro. Die FF Aspertsham übernimmt die Kosten für den Einbau in das Fahrzeug. Zuwendungen sind in Höhe von 3.800 Euro zu erwarten.
Der Gemeinderat hatte hierzu keine Einwände und stimmte dem Kauf der Tragkraftspritze zu.
FF Schönberg; Bestätigung der Kommandanten
Erst vor 2 Jahren wurden die Kommandanten der FF Schönberg neu gewählt, nachdem die damaligen Kommandanten von ihren Ämtern zurückgetreten sind. Um wieder den gleichen Wahlturnus zu haben wie die Vorstandschaft des Feuerwehrvereins, wurden in der Jahreshauptversammlung der FF Schönberg am 19. Januar 2013 die Kommandanten wieder neu gewählt für weitere 6 Jahre.
Vom Gemeinderat wurden nun Herr Johann Bichlmaier als Erster Kommandant und Herr Benjamin Bock als Zweiter Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Schönberg bestätigt.
Unterhaltungsmaßnahmen am Eschlbach zwischen Augental und Winkelmühl
Der Durchführung von Unterhaltungsmaßnahmen am Eschlbach zwischen Augental und Winkelmühl wurde zugestimmt. Im Bereich der Brücke sollen Wasserbausteine als Schutz gegen Auskolkung eingebaut werden. Zudem sollen Sohlrampen aus Bachkiesel (Bummerl) eingebaut und die Ufer abgeflacht werden. Die Aufwendungen werden mit einem Zuwendungssatz von 30 % vom Freistaat Bayern im Rahmen der Gewässerunterhaltungszuschüsse gefördert.
Ökokonto der Gemeinde Schönberg; Anlegung einer Ausgleichsflache neben dem Eschlbach bei Augental
Geplant ist, am Eschlbach auf der Flur-Nr. 1969, Gemarkung Schönberg, eine Ausgleichsmaßnahme (Geländeabtrag) durchzuführen. Herr Obermaier von der Verwaltung ergänzte, dass die Maßnahme für das Gewässer sehr wertvoll wäre, weil der Bach insbesondere bei Hochwasser mehr Raum zur Verfügung hätte und sich ausbreiten kann.
Bevor die Maßnahmen durchgeführt werden können, muss jedoch über die Bereitstellung des sich in Privatbesitz befindlichen Grundstückes abgestimmt werden.
Bisamrattenfang; Fangergebnis 2012
149 Bisamratten konnte die Firma Ludwig Loibl im Jahr 2012 an den Schönberger Bächen einfangen.
Nachdem Herr Loibl im nächsten Jahr den Bisamrattenfang einstellt, wurde beschlossen, Herrn Alois Hemm aus Neumarkt-St. Veit mit dem Fang von Bisamratten zu beauftragen.
Erschließung der Parzelle 4 im Baugebiet Bondl-Feld
Bisher wurde die Parzelle 4 im Bondlfeld noch nicht durch die gemeindliche Wasserversorgung sowie Abwasserbeseitigung erschlossen. Nachdem das Grundstück nun jedoch verkauft wurde und der neue Eigentümer das Grundstück bebauen möchte, müssen die Erschließungsarbeiten durchgeführt werden. Die Arbeiten sollen beschränkt ausgeschrieben werden. Die Kosten dürften bei ca. 40.000 Euro liegen. Das Ingenieurbüro Rinner wurde mit der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen beauftragt.
Bestandspläne von privat verlegten Stromleitungen
Aufgrund des Baues von Biogas- und Photovoltaikanlagen wurden mittlerweile einige Stromleitungen verlegt, die in keinem Bestandsplan enthalten sind. Der Stromversorger übernimmt solche Leitungen nicht in seine Bestandspläne. Beim Kanalbau sind einige solcher Leitungen zutage getreten. Zumindest auf den gemeindlichen Flächen muss die Gemeinde wissen, wo die Leitungen liegen. Das Thema will Bürgermeister Lantenhammer auch in der Bürgerversammlung ansprechen.
Die Eigentümer von in gemeindlichen Grundstücken privat verlegter Stromleitungen, für die bislang kein Gestattungsvertrag geschlossen wurde, sollen aufgefordert werden, entsprechende Bestandspläne für die Erstellung eines Gestattungsvertrages vorzulegen.
Energiekonzepte; Erstellung eines Energienutzungsplanes durch den Landkreis Mühldorf a. Inn
Der Landkreis Mühldorf a. Inn plant, für alle Gemeinden im Landkreis Mühldorf a. Inn einen Energienutzungsplan erstellen zu lassen. In diesem Energienutzungsplan werden alle Energieerzeuger und
–verbraucher ermittelt und dargestellt. Seitens der Verwaltung muss Zuarbeit geleistet werden. Der
Energienutzungsplan ist Voraussetzung für verschiedene Förderprogramme.
Seitens der Gemeinde Schönberg besteht Einverständnis mit der Erstellung eines Energienutzungsplanes für alle Gemeinden im Landkreis Mühldorf a. Inn.
Energiekonzepte; Information über die Gründung von Energiegenossenschaften
In Neuötting wurde am 22.1.2013 die Energie Genossenschaft Inn-Salzach eG i.Gr. ins Leben gerufen, (http://www.egis-energie.de) mit 170 Mitgliedern. Ein Anteil kostet 99 Euro. Beispielsweise Photovoltaikanlagen sollen genossenschaftlich errichtet werden. In Schwindegg ist ebenfalls eine Genossenschaft im Gespräch mit dem Ziel, dass die Bürger den Energieein- und -verkauf in die Hand nehmen. Gemeinderatsmitglied Franz Esterl meinte, dass eine zentrale Verwertung von Hackschnitzeln sinnvoll wäre, z.B. durch den Bau einer Halle im Gewerbegebiet Eschlbach. In Eiselsberg, so Bürgermeister Lantenhammer wäre genügend Wärme vorhanden, um Hackschnitzel zu trocknen. Eine Entscheidung hierzu wurde nicht getroffen.
Bebauungsplan Gewerbegebiet Eschlbach;
Bekanntgabe des Schallgutachtens
Die Gemeinde Schönberg hat mit Schreiben vom 16.9.2011 den Auftrag für die Erstellung eines Schallgutachtens an hoock farny ingenieure in Landshut erteilt. Das Gutachten wurde am 03.01.2013 fertig gestellt. Für die bislang nicht überplanten (fiktiven) Parzellen P1.2 bis P5 wurden zulässige Emissionskontingente von 65 dB(A) je m² tags und 55 dB(A) je m² nachts ermittelt.
Verbindlich werden diese Werte mit Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Eschlbach. Es bietet sich an, den Bebauungsplan dann zu ändern, wenn eine konkrete Bauanfrage vorliegt.
Kindertagesstätte St. Michael; Festsetzung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2013/2014
Die Elternbeiträge wurden für Krippenkinder zuletzt zum September 2011, für Kindergarten- und Schulkinder zum September 2009 geändert. Die Kosten für die Betreuung der Kinder steigen jedoch unaufhaltsam. Insbesondere sind hier die Personalkosten zu nennen, u.a. auch aufgrund erhöhter gesetzlicher Vorgaben (Anstellungsschlüssel 1:11), jedoch auch Ausbildungskosten, Gebäudeunterhaltskosten, Stromkosten und Versicherungen. Die Liste könnte noch um ein Vielfaches verlängert werden.
Deshalb wird seitens der KiTa-Leitung sowie der Verwaltung eine Erhöhung der Elternbeiträge um monatlich jeweils 5 € vorgeschlagen. Im Vergleich liegen die Beiträge unter dem Durchschnitt der Elternbeiträge für Einrichtungen außerhalb des Bereichs der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen. Insbesondere im Krippenbereich wären höhere Elternbeiträge gerechtfertigt. Der Gemeinderat folgte diesem Vorschlag und beschloss ab September 2013 folgende Beiträge:
Regelkinder:
Nutzungszeit 4 - 5 Std.: 70 € zzgl. 4 € Spielgeld
Nutzungszeit 5 - 6 Std.: 77 € zzgl. 4 € Spielgeld
Nutzungszeit 6 - 7 Std.: 90 € zzgl. 4 € Spielgeld
Nutzungszeit 7 - 8 Std.: 99 € zzgl. 4 € Spielgeld
Nutzungszeit 8 - 9 Std.: 109 € zzgl. 4 € Spielgeld
Nutzungszeit 9 - 10 Std. : 120 € zzgl. 4 € Spielgeld
Nutzungszeit 10 - 11 Std.: 132,00 € zzgl. 4 € Spielgeld
Schulkinder:
Mittagsbetr. bis 13.30 Uhr 29 € zzgl. 2 € Spielgeld
Nachmittagsbetr. pro Tag 13 € zzgl. 2 € Spielgeld
Krippenkinder:
Nutzungszeit 2 - 3 Std. (2 T.) 45 € zzgl. 2 € Spielgeld
Nutzungszeit 3 - 4 Std. (3 T.) 65 € zzgl. 2 € Spielgeld
Nutzungszeit 4 - 5 Std.: 103 € zzgl. 4 € Spielgeld
Nutzungszeit 5 - 6 Std.: 113 € zzgl. 4 € Spielgeld
Nutzungszeit 6 - 7 Std.: 132 € zzgl. 4 € Spielgeld
Nutzungszeit 7 - 8 Std.: 146 € zzgl. 4 € Spielgeld
Nutzungszeit 8 - 9 Std.: 161 € zzgl. 4 € Spielgeld
Nutzungszeit 9 - 10 Std. 177 € zzgl. 4 € Spielgeld
Nutzungszeit 10-11 Std. 195 € zzgl. 4 € Spielgeld
Kauf von Hundetoiletten
Entschlossen hat sich der Gemeinderat auf einen Bürgerantrag hin, eine Hundetoilette anzuschaffen. Diese soll am Geh- und Radweg von Schönberg nach Lerch aufgestellt werden. Die Gemeinde hofft dabei, dass der Service der bereitgestellten Hundekotbeutel angenommen wird und nun alle Hundebesitzer die Hinterlassenschaften ihrer Hunde ordnungsgemäß beseitigen.
Bauanträge
Nochmals zur Abstimmung stand die Errichtung einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle in der Nähe von Hausberg, Flur-Nr. 590, Gemarkung Aspertsham, da die Halle den von der Gemeinde ursprünglich geforderten Mindestabstand von 15 Metern zur Straße nicht einhält. Die Halle ist mit einem Abstand von 6 Metern zur Straße von Hausberg nach Grabing geplant. Der Gemeinderat zeigte sich damit nicht einverstanden. Es wurde ausdrücklich nochmals darauf hingewiesen, dass ein Zuggespann mit Traktor und Hänger eine Länge von weitaus mehr als 10 Metern erreicht. Ein Öffnen und Schließen der Tore soll zudem noch möglich sein, ohne dass das Gespann bereits auf der öffentlichen Straße parken muss. Die Gemeinde forderte deshalb weiterhin einen Abstand von 15 Metern ab Fahrbahnkante.
Keine Einwände hatte der Gemeinderat zur geplanten Nutzungsänderung ehemals landwirtschaftlicher Gebäude in gewerbliche Nutzfläche in Hub 1, Flur-Nrn. 1141 und 1142, Gemarkung Aspertsham. Auch der Errichtung eines Carports in der Peitzinger Straße 1, Flur-Nr. 158/4, Gemarkung Schönberg, stand das Gremium positiv gegenüber. Lediglich die Anbringung eines Schneefanggitters wurde gefordert, um Schneerutsch auf den nahe liegenden Gehsteig zu vermeiden.
Stromlieferungen für kommunale Liegenschaften ab 2014
Zum 31.12.2013 laufen die Stromlieferungsverträge für die kommunalen Anlagen aus. Der Bayerische Gemeindetag hat sich nach intensiver Prüfung und Durchführung einer Mitgliederumfrage entschlossen erstmals anzubieten, dass die zukünftigen Stromlieferanten über Bündelausschreibungen für den Lieferzeitraum 2014-2016 ermittelt werden.
Teilnehmen können auch Gemeinden, deren Auftragsvolumen unter den EU-Schwellenwerten liegt (hierzu gehört auch die Gemeinde Schönberg), die aber den günstigsten Stromlieferanten in einer gebündelten Ausschreibung am Markt ermitteln wollen. Eine Teilnahme an der Bündelausschreibung macht deshalb Sinn, weil die Gemeinde auch bei Nichtteilnahme Vergleichsangebote einholen muss, dies dann aber selbst organisieren muss, will sie nicht gegen Haushaltsrecht verstoßen.
Der Dienstleistungspreis beträgt netto 500 € Grundpreis und je Abnahmestelle 10 €, je leistungsgemessene Abnahmestellen à 150 €. Für Verwaltungsgemeinschaften beträgt der Grundpreis 900 €. In der Gemeinde Schönberg wurden derzeit 26 Abnahmestellen ermittelt, sodass die Kosten netto 760 € (brutto 904,40 €) betragen. Beteiligen sich mehr als 1 Gemeinde an der Bündelausschreibung, dann ist die Abwicklung über die Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen sinnvoll, wodurch Kosten gespart werden können.
Der Gemeinderat stimmte für die Teilnahme an der Bündelausschreibung und beauftragte Bürgermeister Lantenhammer, den dafür notwendigen Dienstleistungsvertrag mit der KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH, welche die Ausschreibung in Kooperation mit dem Bayerischen Gemeindetag vollzieht, abzuschließen. Sofern sich mindestens eine weitere Gemeinde in der Verwaltungsgemeinschaft an der Bündelausschreibung beteiligen will, wird der Dienstleistungsvertrag über den Verwaltungsgemeinschaftsvorsitzenden Bürgermeister Märkl abgeschlossen.
Hundesteuersatzung beschlossen
Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 10.10.2012
Bauanträge
Erstellung eines Heimatbuches für die Gemeinde Schönberg
Stellungnahme der Gemeinde Schönberg zur Fortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes
Der Freistaat Bayern plant die Fortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes. Zentrale Aufgabe der Landesentwicklung ist es, Bayern und seine Teilräume zu entwickeln, zu ordnen und zu sichern. Das Leitziel ist dabei, in allen Landesteilen Bayerns gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen zu schaffen und zu gewährleisten. Der Bayerische Gemeindetag hat bereits umfassend zum Entwurf des Landesentwicklungsplanes Stellung genommen, der Gemeinderat stimmte einer eigenen Stellungnahme zu, in der insbesondere der Hinweis auf ein praxisgerechteres Anbindegebot (an bestehende Bebauung) zum Ausdruck kam.
Erlass einer Hundesteuersatzung
In der letzten Gemeinderatssitzung wurde beschlossen, eine Hundesteuer einzuführen. Gegen eine Steuerermäßigung für Hofhunde in der Hundesteuersatzung sprach sich die Mehrheit der Gemeinderatsmitglieder aus. Beschlossen wurde eine Hundesteuersatzung mit folgenden Eckpunkten: Steuersatz: 50 € für jeden Hund, 400 € für Kampfhunde. Die Hundesteuersatzung tritt zum 01.01.2013 in Kraft.
Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung in der Gemeinde Schönberg
Seitens der FF Aspertsham und Irl wurde der Wunsch nach einer gemeinsamen Alarmierung geäußert. Die Gemeinden Schönberg und Oberbergkirchen haben deshalb einen entsprechenden Antrag an die Integrierte Leitstelle Traunstein (ILS) gestellt. Von einer gemeinsamen Alarmierung sollen beide Feuerwehren profitieren. Bei einem runden Tisch im Landratsamt mit Vertretern der ILS Traunstein, der Kreisbrandinspektion, des Landratsamtes, beider Gemeinden sowie beider Feuerwehren signalisierte die ILS die Bereitschaft, dem Antrag der Gemeinden zu entsprechen. Die technische Umsetzung erfolgt in Zusammenarbeit mit den Kommandanten beider Feuerwehren.
Erster Bürgermeister Lantenhammer berichtete, dass in den kleineren Feuerwehren sehr großes Potential vorhanden ist. Bei großen Feuerwehren besteht immer mehr ein Personalproblem. Der Gemeinderat nahm dies zur Kenntnis und zeigte sich damit einverstanden.
Ersatzbeschaffung einer Tragkraftspritze für die FF Aspertsham
Erlass einer Hundesteuersatzung
Nicht leicht machte es sich der Gemeinderat, über den Erlass einer Hundesteuer abzustimmen. Die Anzahl der Hunde, welche im Gemeindebereich gehalten werden, wird auf 60 geschätzt (Lohkirchen 41, Oberbergkirchen 121, Zangberg 61). Vorteile sind die zu erwartenden Einnahmen, die Eindämmung übermäßiger Hundehaltung, die Zuordnung von Hunden durch die Hundemarken.
Nachteile sind der Verwaltungsaufwand, die schwierige Kontrolle, die Mehrbelastung für die Bevölkerung und das häufige Argument zu Hundehaufen, dass ja Hundesteuer bezahlt werde. Bürgermeister Lantenhammer führte aus, dass der Verwaltungsaufwand auf ca. 9 Euro pro Jahr geschätzt wird, für die Esterfassung ca. 15 Euro. Beschlossen wurde vom Gemeinderat mit 3 Gegenstimmen die Einführung der Hundesteuer. Über die Satzung soll in der nächsten Sitzung abgestimmt werden.
Bauanträge
Positiv stand das Gremium dem Bauantrag über den Bau von Boxen für ein Kieslager und den Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit Garagen in Hub 1 gegenüber, das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt. Der Standort des Wohnhauses wird unterstützt. Seitens des Gemeinderates nordwestlich der Hofstelle wurde an dieser Stelle die ideale Lage des Wohnhauses gesehen. Die geplante Ausfahrt wurde seitens der Gemeinde Schönberg ebenfalls befürwortet, weil die jetzige Ausfahrt aufgrund der Kurvenlage problematisch ist.
Auch zugestimmt wurde der Bauanfrage zur Errichtung einer Maschinenhalle südlich der Hofstelle in Hausberg. Hierzu wurde festgehalten, dass die Lage der Halle nahe der östlichen Grundstücksgrenze liegen sollte. Ein Mindestabstand von 15 Metern zur Straße muss eingehalten werden. Das Gebäude soll ein annähernd gleichschenkliges Satteldach erhalten, nicht wie beantragt, ein Pultdach.
Abwasserbeseitigung
Der Gemeinderat genehmigte den Abschluss der nachfolgenden Netzanschlussverträge mit der E.ON Bayern AG:
Pumpstation Staudach 2, Gesamtbetrag 2.152 €
Pumpstation Wargling 2, Gesamtbetrag 2.294 €
Pumpstation Michaelhölzl 2, Gesamtbetrag 2.435 €
Pumpstation Grabing 1, Gesamtbetrag 3.568 €
Pumpstation Unterpurtzloh 1, Gesamtbetrag 1.586 €
Pumpstation Eschlbach (Gewerbegebiet), benötigte Leistung 10 kW (Vertrag liegt noch nicht vor)
Kindertagesstätte St. Michael
Die Kindertagesstättenordnung für die Kindertagesstätte St. Michael der Gemeinde Schönberg wird ergänzt. Dies wurde einstimmig beschlossen. Da der Freistaat Bayern für Kinder im letzten Kindergartenjahr vor der Schulpflicht zur Entlastung der Familie einen Zuschuss gewähren wird, wird dieser auf den Gebührensatz nach den vorstehenden Festsetzungen in der Nr. 8 angerechnet. Die Anrechnung ist auf die Höhe der festgesetzten Gebühr begrenzt.
Zuwendungsantrag des SV 66 Oberbergkirchen für die Bezuschussung der Flutlichtanlage am Hauptplatz des Sportplatzes Oberbergkirchen
Abgelehnt wurde der Zuwendungsantrag des SV 66 Oberbergkirchen für die Bezuschussung der Flutlichtanlage am Hauptplatz des Sportplatzes Oberbergkirchen. Es wurde betont, dass seitens der Gemeinde Schönberg im Bedarfsfall die unentgeltliche Nutzung der Sportanlagen Schönberg gestattet wird.
Wasserversorgung der Gemeinde Schönberg;
Mitgliedschaft bei der Wasserversorgung Bayerischer Wald mit dem Ziel einer Meldestelle und dem Aufbau eines Prozessleitsystems
Bei „Waldwasser“ handelt es sich um einen Zweckverband, der die Wasserversorgung im Bayerischen Wald und darüber hinaus sicherstellt. Waldwasser hat sich zum Ziel gesetzt, die Wertigkeit des gerade bei uns in äußerst hochwertiger Qualität angebotenen Trinkwassers zu erhöhen. Er bietet seine Leistungen deshalb auch anderen als den Mitgliedskommunen an. Die Fachkräfte von Waldwasser stehen den Mitgliedern für verschiedene Leistungsmodule zur Verfügung wie der Einrichtung einer Meldestelle, Bereitstellung einer Betriebssoftware, Rohrnetzüberwachung, WebVisualisierung und Einstellung ins Internet. Der Gemeinderat war sich jedoch einig, Leistungen der Wasserversorgung Bayerischer Wald vorerst nicht in Anspruch zu nehmen.
Abschluss einer Zweckvereinbarung mit der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen zur Erhebung von Verwaltungskosten
Zugestimmt wurde dem Abschluss einer Zweckvereinbarung mit der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen zur Erhebung von Verwaltungskosten.
Die Gemeinde erhebt für Tätigkeiten im eigenen Wirkungskreis, die sie in Ausübung hoheitlicher Gewalt vornimmt (Amtshandlungen), Kosten (Gebühren und Auslagen), z.B. für Akteneinsicht, Beglaubigungen, Mahngebühren etc. Hierzu hat die Gemeinde eine Kostensatzung erlassen, die aber nicht mehr aktuell ist, also angepasst werden sollte. Ausgeführt werden diese Amtshandlungen jedoch nicht von der Gemeinde selbst, sondern von der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen. Die Gebühren fließen deshalb sinnvollerweise der Verwaltungsgemeinschaft zu, weil dort auch der Aufwand erbracht wird. Es bot sich deshalb an, dass auch die Kostensatzung von der Verwaltungsgemeinschaft erlassen wird. Der Vorteil besteht darin, dass künftig nur mehr eine Änderungssatzung nötig ist und nicht, wie bisher, 4 Satzungen.
Aufhebung der Kostensatzung der Gemeinde Schönberg
Sobald die Zweckvereinbarung (s.o.) abgeschlossen ist, kann die Kostensatzung der Gemeinde aufgehoben werden. Dazu gab es die Zustimmung seitens des Gemeinderates.
Haushaltsplan beschlossen
Auszug aus der Gemeinderatssitzung
vom 11.07.2012
Investitionsplan und Finanzplan 2011 bis 2015;
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2012
Erster Bürgermeister Lantenhammer und Herr Obermaier von der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen erläuterten ausführlich den Haushaltsplan sowie die Haushaltssatzung.
Zweiter Bürgermeister Deinböck gab zu Bedenken, dass der Haushaltsplan aufgrund des negativen Ergebnisses im Verwaltungshaushalt wohl nicht genehmigungsfähig ist.
Der Gemeinderat hat folgendes Investitionsprogramm für die Jahre 2011 bis 2015 beschlossen: Für das Jahr 2011 wurden Ausgaben in Höhe von 1.335.000 Euro getätigt, im Jahr 2012 1.583.000 Euro. Für 2013 sind Ausgaben geplant in Höhe von 402.000 Euro, für 2014 202.000 Euro und für 2015 334.000 Euro.
Der Finanzplan für die Jahre 2011 bis 2015 sieht wie folgt aus: Im Jahr 2011 gab es Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 2.522.700 Euro, im Jahr 2012 2.842.700 Euro. Für 2013 sind Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 1.795.700 Euro vorgesehen, für 2014 1.400.600 Euro und für 2015 1.527.300 Euro.
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung wurde vom Gemeinderat die Haushaltssatzung für 2012 beschlossen. Der Verwaltungshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.238.800 Euro, im Vermögenshaushalt mit 1.603.900 Euro. Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wurden in Höhe von 300.000 € festgesetzt. Die Steuersätze wurden unverändert für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) bei 450 v.H. und für die sonstigen Grundstücke (B) bei 360 v.H. belassen. Ebenfalls unverändert bleibt die Gewerbesteuer bei 380 v.H. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wurden nicht festgesetzt. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wurde auf 500.000 Euro festgesetzt. Weitere Festsetzungen wurden nicht vorgenommen. Die Haushaltssatzung tritt rückwirkend mit dem 1. Januar 2012 in Kraft.
Bauanträge;
Folgenden Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt: Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit Pkw-Garagen in der Hofmark 17, Flur-Nr. 43/1, Gemarkung Schönberg, Neubau einer Maschinenhalle in Misthilgen 1, Flur-Nr. 749, Gemarkung Aspertsham, Erweiterung eines bestehenden Nebengebäudes in Eiselsberg 1, Flur-Nr. 718, Gemarkung Aspertsham, Neubau eines Biomasselagers für den Betrieb einer Biogasanlage in Hausberg 1, Flur-Nr. 590, Gemarkung Aspertsham.
Überschwemmungsgebiete der Rott;
Zeitplan des Landratsamtes Mühldorf a. Inn für den Erlass einer Rechtsverordnung zur Festsetzung der Überschwemmungsgebiete
Erster Bürgermeister Lantenhammer stellte dem Gemeinderat den Zeitplan für den Erlass einer Rechtsverordnung zur Festsetzung der Überschwemmungsgebiete der Rott vor. Ab der Brücke in Brodfurth Richtung Neumarkt St. Veit ist die Rott als Gewässer II. Ordnung eingestuft. Die Rechtsverordnung soll diese Bereiche umfassen. Richtung Reichenrott ist die Rott als Gewässer III. Ordnung eingestuft.
Im vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet dürfen verschiedene Maßnahmen, u.a. die Errichtung und Erweiterung baulicher Anlagen, nicht mehr durchgeführt werden. Anhand von Plänen erläutert Herr Lantenhammer die Lage der Überschwemmungsgebiete. Im I. Quartal 2013 findet die öffentliche Auslegung und Anhörung statt. Hierbei hat die Gemeinde die Gelegenheit konkrete Anregungen vorzubringen.
Erstellung eines Schönberger Heimatbuches
Eine kleine Gruppe von Gemeindebürgern hat bei Ersten Bürgermeister Lantenhammer hinsichtlich der Erstellung eines Heimatbuches angefragt. Die Bürger würden auch bei der Erstellung behilflich sein.
Herr Meinrad Schroll, der bereits für die Gemeinde Oberbergkirchen das Heimatbuch erstellt hat, könnte sich ab September 2014 mit der Erstellung eines Heimatbuches für die Gemeinde Schönberg befassen, bis dahin ist er an Aufträgen anderer Gemeinden gebunden. Herr Schroll rechnet mit einem Zeitrahmen von knapp 4 Jahren für die Erstellung des Buches.
Der Anlass für die o.g. Anfrage war die Grundsteinlegung der Kirche in Schönberg vor 100 Jahren, so Herr Hötzinger, dem als Zuhörer das Wort erteilt wurde. Er hat bereits mehrere interessierte Gemeindebürger angesprochen, die bereit wären, sich an der Erstellung des Heimatbuches zu beteiligen. Es sind sehr viele Fotos vorhanden, auch leben noch mehrere Zeitzeugen der noch jüngeren Geschichte. Dieses Wissen wird in naher Zukunft verloren gehen. Deshalb sollte jetzt die Chance genutzt werden ein Heimatbuch zu erstellen. Herr Hötzinger schlug vor, die Entscheidung zeitnah zu treffen, da die Gefahr besteht, dass sich Herr Schroll mit Aufträgen anderer Gemeinden bindet.
Erster Bürgermeister Lantenhammer schlug ein Treffen der interessierten Gemeindebürger mit Vorsitz durch Herrn Hötzinger mit Herrn Schroll vor, bei welchem festgelegt werden soll, welchen Umfang das Heimatbuch erhalten soll. Vermutlich können daraufhin die Kosten in etwa eingeschätzt werden. Dies bekräftigte das Gremium in seinem Beschluss, in dem die Einsetzung einer Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz von Herrn Johann Hötzinger beschlossen wurde. Nach konkreter Feststellung der Kosten soll die weitere Beratung und Beschlussfassung im Gemeinderat erfolgen.
Bestuhlungsplan für Markt-, Kultur- und Sporthalle
Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 06.06.2012
Bauanträge
Die gemeindliche Zustimmung wurde dem Bauantrag über den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage in Augental, Flur-Nr. 1954, Gemarkung Schönberg, erteilt.
Erstellung von notwendigen Bestuhlungsplänen für die Markt-, Kultur und Sporthalle in Eschlbach entsprechend den stattfindenden Veranstaltungen
Dem möchte die Gemeinde nun nachkommen. Dazu sollen in Zusammenarbeit mit den Vereinen, die wiederkehrende Veranstaltungen haben (z. B. Ortsvereine, Landjugend, SPD) bis Ende Juli Bestuhlungsvorschläge erarbeitet werden. Diese sollen dann zusammen mit einem Brandschutzkonzept an das Landratsamt Mühldorf a. Inn zur Genehmigung weitergereicht werden.
Freistellung eines Bauantrages
Auszug aus der
Gemeinderatssitzung vom 02.05.2012
Lediglich einen Punkt gab es auf der letzten Sitzung des Gemeinderates Schönberg zu behandeln: Der Bauantrag über die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses, auf der Flur-Nr. 67/25, Gemarkung Schönberg, wurde vom Gemeinderatsgremium zur Kenntnis genommen. Der Behandlung im Genehmigungsfreistellungsverfahren wurde zugestimmt.
Stellungnahme zum Windatlas
des Landkreises
Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 04.04.2012
Information über die „Gebietskulisse Wind“, den Windatlas des Landkreis Mühldorf a. Inn und Stellungnahme zur geplanten Fortschreibung des Regionalplans Südostbayern, Teilabschnitt Windenergie
Der Regionale Planungsverband beabsichtigt, den Regionalplan mit einem Teilabschnitt Windenergie fortzuschreiben. Mit Schreiben vom 14.2.2012 hat der Regionsbeauftragte für die Region Südostoberbayern bei der Regierung von Oberbayern den Gemeinden die Arbeitskarten mit den Suchräumen und den Restriktionsräumen (Vorentwurf) übersandt, mit der Bitte diese entsprechend sensibel zu behandeln.
Die örtlichen Kenntnisse der Gemeinden sind für eine fachlich fundierte Ausarbeitung des Entwurfs zur Regionalplanfortschreibung von erheblicher Bedeutung. Die Gemeinden werden gebeten, die Suchräume und die Restriktionsräume hinsichtlich ortsplanerischer Belange bzw. auf sonstige wichtige Hinweise im Hinblick auf ihre Eignung als Standorte für Windkraftanlagen zu prüfen. Die Gemeinde Schönberg wird nahezu komplett von einer Tiefflugzone erfasst. Im Bereich dieser Nachttiefflugzone gilt ein Bauverbot ab einer Höhe von 609 m üNN. Bei einer Geländehöhe von z.B. 490 m üNN darf damit ein Windrad bis zur Rotoroberkante nicht höher als 119 m sein.
Nach dem Windenergieatlas sollen um Siedlungsgebiete in der Regel innerhalb eines Abstandes von 800 Metern keine Windenergieanlagen realisiert werden. Beabsichtigt aber die Gemeinde Schönberg, sich nach Süden auszudehnen, dann liegt der Suchraum MÜ25 innerhalb der 800-Meter-Zone.
Es erging folgender Beschluss: Seitens der Gemeinde Schönberg wird die Ausweisung der Suchräume MÜ 18 und MÜ 33 (an der nordöstlichen Gemeindegrenze), die nicht in der 800-Zone liegen, als Vorranggebiet für Windenergienutzung unterstützt. Die Gemeinde Schönberg bedauert, dass aufgrund der bestehenden Nachttiefflugzone keine großen Windkraftanlagen zulässig sind. Die Gemeinde spricht sich für eine Anhebung der Höhenbeschränkung der Nachttiefflugzone aus. Geprüft werden sollte auch eine Verlegung der Nachttieflugzone, nachdem sich die wenigen für große Windenergieanlagen geeigneten Flächen auf den nördlichen Landkreis Mühldorf a. Inn konzentrieren.
Die Ausweisung des Suchraumes MÜ 25 (zwischen Schönberg und Brodfurth) als Vorranggebiet für Windenergienutzung wird nicht unterstützt. Die weitere Entwicklung des Ortes Schönberg ist vor allem Richtung Süden geplant. Der Suchraum MÜ 25 befindet sich dann innerhalb eines 800-Meter-Radius um künftig geplante Siedlungsgebiete. Aufgrund der geringen Größe von 7,5 ha eignet sich die Restfläche nicht mehr für die Ausweisung als Vorranggebiet.
Bauanträge
Dem Bauantrag über die Errichtung einer Maschinenhalle mit Werkstatt als Ersatzbau, auf der Flur-Nr. 279, Gemarkung Schönberg in Reichenrott 2 wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt, ebenso dem Bauantrag über den Neubau einer Rinderstallung in Osenhub 1, Flur-Nr. 188, Gemarkung Schönberg.
Örtliche Rechnungsprüfung;
Anneliese Angermeier erläuterte das Ergebnis der Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss. Es wurden keine Unregelmäßigkeiten festgestellt. Die Kassenführung ist einwandfrei. Gemeinderatsmitglied Johann Moosner schlug vor, Sportplatzdünger im Frühjahr als Palettenware zu kaufen. Der Unimog hat mit 5.500 Euro in seinen Augen hohe Reparaturkosten verursacht. Bürgermeister Lantenhammer führte aus, dass auch seines Erachtens die Kosten hoch sind, aber keine echte Alternative besteht. Die Schlepperversicherung sei mit 1.100 Euro sehr teuer. Er zahlt für einen vergleichbaren Schlepper nur ca. 500 Euro. Seitens der Verwaltung soll ein Alternativangebot eingeholt und geprüft werden, ob eine Kündigung der Schlepperversicherung ohne Nachteil für die anderen Versicherungen möglich ist. Johann Bichlmaier stellte die Frage, warum der Radweg Furth-Brodfurth geräumt wird. Bürgermeister Lantenhammer erläuterte dazu, dass die Straßenmeisterei Ampfing den Radweg nicht räumt, die Gemeinden den Winterdienst als freiwillige Aufgabe erfüllen müssen. Es besteht eine Vereinbarung, dass jede Gemeinde ihren Teil räumt. Gestreut wird mit einem Salz/Splittgemisch, weil am Schlepperstreuer nur gemischtes Streumaterial verwendet werden kann, was zu Problemen geführt hat. Geprüft werden sollte, ob der Schönberger Abschnitt von der Gemeinde Lohkirchen gegen Kostenerstattung geräumt werden kann.
Folgendes hat der Gemeinderat beschlossen: Der Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2011 vom 14.03.2012 wurde bekannt gegeben. Einwendungen wurden nicht erhoben. Die im Haushaltsjahr 2011 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) wurden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinderatssitzungen erfolgt ist nachträglich genehmigt.
Die Jahresrechnung für 2011 wurde mit folgenden Ergebnissen festgestellt: Die Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt betrugen 1.190.879,18 €, im Vermögenshaushalt 812.334,99 €; die Entnahme aus den allgemeinen Rücklagen 49.995,36 €, der Rücklagenstand zum 31.12.2011 111.109,20 €, der Schuldenstand 103.170,10 €.
Dem ersten Bürgermeister wurde die Entlastung erteilt.
Projekt „Bayerische Ehrenamtskarte“ des Landkreises Mühldorf a. Inn
Ansaat von Blühwiesen auf den Ausgleichsflächen in Michaelhölzl und Eschlbach
Zwar wurde für die Ansaat von Blühwiesen für die o. g. Ausgleichsflächen ein Zuschuss von 390 Euro zugesagt. Bevor jedoch eine Ansaat möglich ist, muss das vorhandene Gras beseitigt werden. Die Kosten für den Humusabzug auf der gesamten Fläche betragen ca. 2.225 Euro. Zusätzlich liegt ein Angebot vor für das Herrichten des Bachlaufes auf einer Länge von ca. 600 Metern zum Preis von 2.159,85 Euro.
In seinem Beschluss hielt der Gemeinderat deshalb fest, keine Blühwiesen auf den Ausgleichsflächen anzubringen. Herr Obermaier führte aus, dass der Grünordnungsplan vorsieht, dass teilweise Erlen gepflanzt werden und im Übrigen die Wiese extensiv bewirtschaftet werden soll. Er schlug vor, am Ufer teilweise abzugraben außerhalb der Bereiche, die bereits mit Schilf bewachsen sind, eine Teilfläche mit Erlen zu bepflanzen und die restliche Fläche als extensive Wiese zu belassen, die aber erst Ende Juni/Anfang Juli gemäht werden darf. Das Mähgut muss abgefahren werden. Dazu muss nun mit dem jetzigen Bewirtschafter noch gesprochen werden.
Außenbereichssatzung für Augental –
Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 07.03.2012
Erlass einer Außenbereichssatzung für Augental
Im Vorfeld der Gemeinderatssitzung fand dazu die öffentliche Auslegung statt, in der die Träger öffentlicher Belange ihre Stellungnahmen abgeben konnten. Hier gingen lediglich einige Anregungen ein, etwa Hinweise zur Löschwasserversorgung (Kreisbrandinspektion) oder zur Duldungspflicht von landwirtschaftlichen Immissionen. Diese wurden in die Begründung mit aufgenommen. Nachdem keinerlei Änderungen am Planteil notwendig waren, konnte der Gemeinderat die Außenbereichssatzung beschließen.
Bauantrag
Behandelt wurde der Bauantrag über den Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses in der Hofmark 17, Flur-Nr. 43/1, Gemarkung Schönberg. Diskutiert wurde vom Gemeinderat der geplante Standort, da man Beeinträchtigungen für den Nachbarn befürchtet. Jedoch sind die Abstandsflächen eingehalten. Der Gemeinderat stimmte der Planung letztlich einstimmig zu.
Ausbau der Abwasserbeseitigung
Die Maschinentechnik beim Ausbau der Abwasserbeseitigung, Bauabschnitt 09 wurde an die Firma Ludwig Watzinger GmbH & Co. KG, Wurmannsquick, als wirtschaftlichsten Anbieter vergeben. Die Angebotssumme beläuft sich auf 128.803,58 €. Die Tiefbauarbeiten wurden im nichtöffentlichen Teil der Sitzung vergeben.
Erhöhung des Anschlusswertes für Strom in der Kita
Um für Festlichkeiten im Kindergarten mehr Geräte anschließen zu können, wurde von den Vereinen angefragt, den Anschlusswert für Strom zu erhöhen Die Kosten belaufen sich laut Angebot eines Elektrikers auf rund 1.350 Euro für die notwendige Erweiterung der Elektroinstallation. E.ON benennt Kosten für die Anschlusserhöhung auf 63 A in Höhe mit netto 801 €.
Der Gemeinderat stimmte der Erhöhung des Anschlusswertes auf 63 A zu, diese Größe auch ausreichen wird. Die Kosten hierfür trägt die Gemeinde. Die notwendigen Arbeiten dazu (Kabelverlegung, Verlegung von Steckdosen usw.) sollen durch Ortsvereine an eine Fachfirma vergeben werden. Die Kosten sind von den Ortsvereinen zu tragen. Die Stromkosten werden von der Gemeinde übernommen, ein extra Stromzähler soll nicht eingebaut werden
Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 24.02.2012
Lediglich ein Punkt stand auf der öffentlichen Tagesordnung der Gemeinderatssitzung vom 24.02.2012. Der Bauantrag über den Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinen- und Bergehalle in Wollerding 4 wurde ohne Einwände vom Gemeinderat genehmigt.
Bauentwurf der Wasserleitung von Gauling bis Unterpurtzloh genehmigt –
Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 01.02.2012
Bau einer Wasserleitung von Gauling bis Unterpurtzloh; Genehmigung des Bauentwurfs und Beantragung eines vorzeitigen Baubeginns
Der Beschluss, einen Antrag auf vorzeitigen Baubeginn für den Bau einer Wasserleitung von Gauling bis Unterpurtzloh zu stellen, wurde bereits in der Gemeinderatssitzung am 15.12.2011 gefasst. Mittlerweile liegt auch der Bauentwurf des Ingenieurbüros Rinner vor. Diesem wurde nun vom Gemeinderat zugestimmt
Erste Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung für die Wasserversorgungsanlage Schönberg; Übergangsregelung für Flächenbegrenzungsregelung im Außenbereich
Art. 5 Abs. 2 Satz 6 KAG bestimmt, dass für übergroße Grundstücke in unbeplanten Gebieten in der Beitragssatzung für leitungsgebundene Einrichtungen eine Begrenzung der beitragspflichtigen Grundstücksfläche vorzunehmen ist (sog. Flächenbegrenzungsregelung). Diese Regelung wurde in der Praxis auch auf im Außenbereich liegende Grundstücke angewendet. Es wurde maximal die 3-fache Geschossfläche, mindestens jedoch 1.500 m² als beitragspflichtige Grundstücksfläche festgesetzt . Mit Urteil vom 13.11.2009 hat der BayVGH entschieden, dass eben diese Flächenbegrenzungsregelung auf Außenbereichsgrundstücke nicht anzuwenden ist. Die heranziehbare Grundstücksfläche bestimmt sich im Außenbereich nach dem angemessenen Umgriff zur vorhandenen Bebauung.
Bei der Beitragsfestsetzung für sämtliche an die Wasserversorgungsanlage angeschlossenen Grundstücke wurde bislang die Flächenbegrenzungsregelung angewandt. Beitragsnacherhebungen für diese Grundstücke sind jedoch nicht erforderlich, da auf Vorschlag des Bayerischen Gemeindetages in der gemeindlichen Beitrags- und Gebührensatzung geregelt wird, dass weiterhin die Flächenbegrenzungsregelung angewendet wird solange die festzusetzende Grundstücksfläche nicht höher ist als der derzeit vorhandene Umgriff. Wird die festzusetzende Grundstücksfläche durch Erweiterungen höher als der derzeit vorhandene Umgriff oder wird ein beitragspflichtiges Gebäude außerhalb des bisher erfassten Umgriffs errichtet, so ist die Umgriffsregelung anzuwenden.
Die Beitrags- und Gebührensatzung wurde nun entsprechend geändert.
Kippsicherung an den Fußballtoren auf dem Sportplatz
Tore, die nicht fest eingebaut sind, sind gegen Kippen abzusichern. Vor ca. 2 Jahren wurden an den 2 mobilen kleinen Toren auf dem Schönberger Sportplatz Eindrehhaken angebracht, die ein Umfallen der Tore verhindern sollen. Der Nachteil an den Haken besteht darin, dass nicht jeder Nutzer der Tore daran denkt, die Haken einzudrehen und die Haken auch schon mal abgebrochen wurden. Somit entstehen Sicherheitslücken. Nun geschah es in der Vergangenheit bereits mehrfach, dass auch Kinder (auch unter 6 Jahren), die Tore umgeworfen haben oder es versucht haben. Das ist natürlich extrem gefährlich. Kinder könnten dabei schwer verletzt werden.
Der SV 86 plant neue Tore anzuschaffen. Nachdem auch die Gemeinde verantwortlich ist für die Sicherheit auf dem Sportplatz, da dieser ja der Allgemeinheit sowie auch dem Kindergarten zur Verfügung steht, stimmte der Gemeinderat zu, sich an dem Erwerb von zwei neuen, kippsicheren Toren mit 600 Euro finanziell zu beteiligen.
Projekt „Bayerische Ehrenamtskarte“ des Landkreises Mühldorf a. Inn
Der Landkreis Mühldorf beteiligt sich an dem Projekt „Bayerische Ehrenamtskarte“, wenn sich die Städte, Märkte und Gemeinden verbindlich bereit erklären, dass sie die Feststellung des Vorliegens der persönlichen Voraussetzungen für ihre engagierten Bürger/innen sowie die Aquise und Aktualisierung der möglichen Akzeptanzstellen in ihren Orten übernehmen. Persönliche Voraussetzungen für den Erhalt einer Ehrenamtskarte, mit der man in den Genuss verschiedener Vergünstigungen (z. B. Eintrittspreisermäßigung usw.) kommen könnte, sind z. B. freiwilliges unentgeltliches Engagement von durchschnittlich 5 Stunden pro Woche. Die Einführung der Ehrenamtskarte wurde mit 5:4 Stimmen abgelehnt.
Anschluss des Feuerwehrhauses ans Fernwärmenetz
Das Feuerwehrhaus in Schönberg könnte auch an das geplante Fernwärmenetz angeschlossen werden. Das Gebäude ist derzeit nicht beheizt. Dies wäre aber sinnvoll, da nach Einsätzen und Übungen die Kleidung und das Material oftmals nass sind. Deshalb hat Gerätewart Anton Rauscheder den Anschluss an das Fernwärmenetz der Otto und Florian Senftl GbR vorgeschlagen. Zwar ist noch keine endgültige Entscheidung getroffen, ob nicht doch ein neues Feuerwehrhaus an das Schulhaus angebaut wird. Aufgrund der derzeitigen begrenzten finanziellen Mittel ist aber mit einem Anbau in nächster Zeit nicht zu rechnen. Laut Gemeinderatsmitglied und Erstem Kommandanten Bichlmaier sei eine Temperierung auch erforderlich im Hinblick auf den Erwerb eines neuen Fahrzeuges, welches einen Wassertank integriert haben wird.
So hat der Gemeinderat entschieden, den Anschluss des Feuerwehrgerätehauses in Schönberg an das Fernwärmenetz der Otto Senftl und Florian Senftl GbR anzustreben. Es sollen Vertragsverhandlungen geführt werden hinsichtlich der Konditionen für den Anschluss.
Straßenentwässerungsleitungen in Aspertsham
Verkehrsrechtliche Anordnung zur Geschwindigkeitsminimierung in Hanging
Verkabelung der Telefonleitung von Eschlbach nach Öd im Zuge der Kanalbauarbeiten
Ergänzend zum Gemeinderatsbeschluss vom 15.12.2011 beschloss die Gemeinde Schönberg die Mitverlegung von Telefonkabeln im Zuge des Bauabschnittes 09 der Abwasserbeseitigung Schönberg auf der Trasse Eschlbach – Oed.
Wasserversorgung der Ortsteile Asenreuth, Eiselsberg, Unterpurtzloh, Etzmaring, Oberpurtzloh, Holzen, Hub und Zürn;
Planung der Wasserleitungstrasse und Beantragung eines vorzeitigen Baubeginns
Die Gemeinde Schönberg plant den Bau einer Wasserleitung von Gauling nach Asenreuth und Unterpurtzloh/Oberpurtzloh. Es wird ein Ingenieurbüro mit der Erstellung des Bauentwurfes beauftragt.
Die Gemeinde beabsichtigt ferner, Zuwendungen nach der RZWas (Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben) zu beantragen. Zugleich soll ein Antrag auf vorzeitigen Baubeginn gestellt werden.
Die Maßnahme eilt, da die Wassergemeinschaft Eiselsberg aufgefordert wurde, deren besteheden Tiefbrunnen aufzulassen. Zudem sollen 2012 Kanalisationsleitungen in diesem Bereich gebaut werden. Im Zuge der Baumaßnahme sollen auch die Wasserleitungen verlegt werden.
Abwasserbeseitigung Schönberg, Bauabschnitt 09;
a) Information über den Eingang des Zuwendungsbescheides
Der Zuwendungsbescheid für den Bauabschnitt 09 ist am 01.12.2011 bei der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen eingegangen. Er sieht Gesamtkosten in Höhe von 1,533 Mio. Euro vor, davon zuwendungsfähig 1,494 Mio. Euro. Der Zuwendungssatz beträgt 70 % der zuwendungsfähigen Kosten.
Abwasserbeseitigung Schönberg, Bauabschnitt 09;
b) Auftragserteilung für die Verlegung einer Abwasserdruckleitung von Staudach nach Eschlbach im Zuge der Verlegung einer Gasleitung
Der Auftrag für die Lieferung und Verlegung einer Abwasserdruckleitung von Staudach nach Eschlbach im Zuge der Ausführung des Bauabschnittes 09 der Abwasserbeseitigung Schönberg wurde an die Firma Schandl GmbH, 81373 München als wirtschaftlichsten Anbieter vergeben. Die Angebotssumme beläuft sich auf brutto 13.090 Euro (netto 11 Euro je lfd Meter).
Abwasserbeseitigung Schönberg, Bauabschnitt 09;
c) Ausschreibung der Arbeiten
Die Gemeinde Schönberg beabsichtigt, die Arbeiten für den Bauabschnitt 09 der Abwasserbeseitigung Schönberg 2012 auszuführen. Das Ingenieurbüro Rinner wird beauftragt, die Ausschreibungsunterlagen bis spätestens Mitte Januar 2012 vorzubereiten. Die Arbeiten werden öffentlich ausgeschrieben.
Abwasserbeseitigung Schönberg, Bauabschnitt 09;
d) Mitverlegung von Telefonkabeln und Leerrohren im Zuge des Kanalbaues
Die Gemeinde Schönberg beschloss die Mitverlegung von Telefonkabeln und Leerrohren im Zuge des Bauabschnittes 09 der Abwasserbeseitigung Schönberg auf folgenden Trassen: Fuchshub ? Dolling ? Kinning ? Gehertsham. Die Erdarbeiten sollen zusammen mit den Tiefbauarbeiten ausgeschreiben werden. Die Kosten für die Verlegung der Leitungen trägt auf der Hauptleitungstrasse die Gemeinde. Die Kosten für die Verlegung von Telefonkabeln und Leerrohren in die Gebäude muss jeder Hauseigentümer selbst tragen.
Erlass einer Außenbereichssatzung für den Ortsteil Augental
Auf der Basis des Gemeinderatsbeschlusses vom 26.10.2011 und entsprechend den Wünschen der Anlieger wurde der Entwurf einer Außenbereichssatzung erarbeitet.
Insbesondere südöstlich und südwestlich wurden große Bereiche ergänzt, was aber nicht unbedenklich ist. Die Außenbereichssatzung wird auch als Lückenfüllungssatzung bezeichnet. Wie der Name bereits ausdrückt, dient sie nicht dazu, den Ortsteil auszudehnen. Die Satzung muss sich auf bebaute Bereiche beschränken, ansonsten könnte dies zur (Teil)Nichtigkeit der Satzung führen. Der Gemeinde wurde abgeraten, dem Wunsch der Anlieger zu entsprechen.
Bürgermeister Lantenhammer führte aus, dass der Bauausschuss sich aufgrund der Wünsche der Anlieger für die großzügige Abgrenzung ausgesprochen hatte. Die Gründstückseigentümer haben auch mit der Verkleinerung des Geltungsbereiches einen Vorteil aus dem Erlass der Satzung, da mit dem Wegfall der Privilegierung kein Baurecht mehr für ungenutzte Nebengebäude bestehen würde.
Die Außenbereichssatzung Augental wurde somit in der Planfassung vom 15.12.2011, unter Ausschluss der südöstlich und südwestlich gelegenen Grundstücke, zum Zwecke der öffentlichen Auslegung gebilligt.
Straßenbestandsverzeichnis;
Einziehung der GV 90 ?Bei Peitzing? auf der Flur‑Nr. 1331, Gemarkung Schönberg
Die Gemeinde Schönberg beschloss die GV 90 ?Bei Peitzing? mit sofortiger Wirkung einzuziehen, da die Straße jede Verkehrsbedeutung verloren hat. Die Straße mit einer Länge von 26 Metern wird in der Form nicht mehr benötigt und existiert nur mehr als Garagenzufahrt bzw. als Garten. Die einzuziehende Fläche befindet sich auf der Flur‑Nr. 1331.
Ergebnis der Windmessung am Wasserspeicher
Die Ergebnisse der Windmessung berücksichtigen den Zeitraum vom 24.9.2011 bis 12.12.2011. Es ergab sich eine durchschnittliche Windgeschwindigkeit von 2,14 m/s in einer Höhe von 25 Metern. Allerdings gab es im September und Oktober praktisch keinen Wind, was ganz untypisch für diesen Zeitraum war. Die besten Windverhältnisse herrschen von September bis April. Mit diesen Werten ist die Anlage nicht wirtschaftlich zu betreiben. Die durchschnittliche Windgeschwindigkeit sollte mind. 3,8 m/s, besser mehr als 4 m/s betragen. Ein Windrad mit 4,5 Kw würde ca. 20.000 bis 22.000 Euro kosten. Der Stromertrag im Messzeitraum hätte bei Eigenverbrauch 1.650 Euro betragen (1.879 kw im Messzeitraum, 8.660 kw/Jahr). Der Amortisationszeitraum würde mehr als 20 Jahre betragen. Die Messung soll nun ängert werden, um aussagekräftigere Ergebnisse zu bekommen.
Bürgermeister Lantenhammer betonte, dass die Gemeinde regenerative Energien fördern möchte, aber auch die Wirtschaftlichkeit im Blick haben muss. Es sollen deshalb die Ergebnisse der nächsten 3 Monate abgewartet werden, bevor eine Entscheidung getroffen wird.
Schönberg-Festival 2014;
Übernahme der Trägerschaft durch die Gemeinde Schönberg
Die Gemeinde Schönberg übernimmt die offizielle Trägerschaft für das Schönberg-Festival von Donnerstag, 29.05.2014 bis Sonntag, 01.06.2014. Die finanzielle Abwicklung übernimmt die Gemeinde Schönberg. Die Organisation muss über die Ortsvereine erfolgen. Es soll ein Festival-Ausschuss gegründet werden mit Vertretern der Gemeinde und der Ortsvereine.
Regionaler Planungsverband;
Änderung der Planungsregion 18
Die Planungsregion 18, in der sich die Landkreise Mühldorf, Rosenheim, Traunstein, Berchtesgadener Land und Altötting befindet soll geändert werden. Wichtigste Aufgabe des regionalen Planungsverbandes ist es, die räumliche Entwicklung der Region zu koordinieren sowie den Regionalplan zu erstellen und forzuschreiben.
Der Landkreis Mühldorf a. Inn hat in einer Resolution gefordert, einen neuen Regionalverband 19 mit den Landkreisen Freising, Ebersberg, Mühldorf, Altötting und Rottal-Inn zu bilden. Der Einrichtung einer Planungsregion 19 wurde seitens der Gemeinde Schönberg zugestimmt.
Abwasserbeseitigung im Außenbereich, Bauabschnitt 09; Genehmigung des Bauentwurfes und Stellung des Zuwendungsantrages
Die Gemeinde Schönberg wurde mit Schreiben vom 28.07.2010 vom Wasserwirtschaftsamt Rosenheim aufgefordert, einen Zuwendungsantrag für den Bauabschnitt 09 der Abwasserbeseitigung Schönberg einzureichen. Vom Ingenieurbüro Rinner wurde bis zur Sitzung der Zuwendungsantrag fertig gestellt.
Darin geht es um den Anschluss der Ortsteile Wargling 3 und 4, Michaelhölzl, Oberweinbach 1, Staudach, Oed, Winkelmühl, Frosching, Kai 2 (Stadt Neumarkt-Sankt Veit), Asenreuth, Eglso, Eiselsberg, Hausberg, Holzen, Hub, Oberpurtzloh, Unterpurtzloh, Zürn, Grabing (einschl. Ortsteil Grabing in der Gemeinde Bodenkirchen), Gehertsham, Berging, Fuchshub, Dolling, Groislmühl 1, Kinning, Finsenbach an die gemeindliche Kanalisation und der damit verbundenen Änderung des Abwasserentsorgungskonzeptes der Gemeinde Schönberg.
Erster Bürgermeister Lantenhammer stellte dem Gemeinderat die Planungen vor. In den letzten Wochen hat er diese mit allen Anliegern besprochen. Auch im Bauausschuss wurden die Planungen intensiv erörtert.
Dem Bauentwurf und dem Zuwendungsantrag des Ingenieurbüros Rinner vom 14.11.2011 wurde anschließend vom Gemeinderat zugestimmt.
Neugestaltung der Bepflanzung vor der Fahrradhalle der Schule
Einziehung der GV 90 bei Peitzing
Die Gemeinde Schönberg beabsichtigt, die o. g. Straße einzuziehen. Die einzuziehende Fläche befindet sich auf folgender(n) Flurnummer(n): 1331, Gemarkung Schönberg. Sie beginnt: Einmündung in die GV 46. Sie endet: an der Grenze des Grundstücks Flur-Nr. 1425/2, Gmkg. Schönberg. Die Gesamtlänge beträgt 0,026 km. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Schönberg. Die Einziehung beruht auf Art. 8 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG.
Bauanträge
Dem Bauantrag über den Wiederaufbau einer durch Brand zerstörten landwirtschaftlich genutzten Maschinenhalle, auf der Flur-Nr. 379, Gemarkung Schönberg in Gehertsham 1, wurde das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt. Seitens der Gemeinde Schönberg wird jedoch darauf hingewiesen, dass im Genehmigungsverfahren besonders auf die Einhaltung der Sichtdreiecke zu achten ist.
Die mündliche Anfrage zum Umbau eines Holzschuppens zur Wohnnutzung auf der Flur-Nr. 421, Gemarkung Schönberg, Höhfurth 1, wurde vom Gemeinderatsgremium zur Kenntnis genommen. Mit dem Bauvorhaben besteht seitens des Gemeinderates Einverständnis.
Dem Bauantrag über die Errichtung von 2 eigenständigen Blockheizkraftwerken mit Technikgebäude, auf der Flur-Nr. 1642/Teilfläche, Gemarkung Schönberg, in der Gewerbestraße, wurde ebenfalls das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Zugestimmt wurde der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Eschlbach, Deckblatt Nr. 1 hinsichtlich der Errichtung außerhalb der Baugrenzen.
Regenrückhaltebecken beim Gewerbegebiet Eschl-
bach; Vorstellung des Wasserrechtsantrages
Zur Kenntnis genommen wurde vom Gemeinderat die Genehmigung des Wasserrechtsbescheids des Landratsamtes Mühldorf vom 10.08.2011.
Die Durchführung der Erdarbeiten soll in Koordination mit dem Bau der Fernwärmeleitung durch die Senftl GbR erfolgen. Die Verwaltung wurde beauftragt entsprechende Angebote einzuholen.
Bebauungsplan ?Gewerbegebiet Eschlbach?;
Erstellung eines Schallschutzgutachtens
Für das Gewerbegebiet Eschlbach wurde bislang kein flächenbezogener Schallleistungspegel ermittelt. Die Einhaltung der Grenzwerte wurde im Rahmen der Genehmigung der Einzelbauvorhaben überprüft.
Nachdem nunmehr eine Anfrage für einen weiteren Betrieb im Gewerbegebiet Eschlbach vorliegt, sollte ein Schallschutzgutachten beauftragt werden. Der Bebauungsplan muss ohnehin geändert werden, um für den Betrieb Baugrenzen zu schaffen.
Erster Bürgermeister Lantenhammer stellte dem Gemeinderat ein Honorarangebot der Hoock-Farny-Ingenieure vor zur Erstellung eines entsprechenden schalltechnischen Gutachtens. Mit diesem Gutachten wird festgestellt wie viel Schall im Gewerbegebiet Eschlbach entstehen kann bzw. darf (Emissionskontingent).
Auf Beschluss des Gemeinderates wurde der Auftrag für die Erstellung eines schalltechnischen Gutachtens für das Gewerbegebiet Eschlbach an die Hoock Farny Ingenieure, Am Alten Viehmarkt 5, 84028 Landshut vergeben. Grundlage ist deren Angebot vom 29.08.2011. Der Angebotspreis beläuft sich auf 1.980 ? netto zzgl. 5 % Fahrt- und Nebenkosten.
Abwasserbeseitigung Frosching-Winkelmühl-Kai;
Vergabe der Maschinentechnik für die Pumpstation
Ausgeschrieben wurde die Maschinentechnik einschl. Gebläsestation und großem Stahlbetonschrank für die Pumpstation in Winkelmühl. 8 Firmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert, 3 Angebote sind eingegangen.
Der Auftrag für die Maschinentechnik der Pumpstation Winkelmühl für die Abwasserbeseitigung Frosching-Winkelmühl-Kai wurde an die Firma Reitinger, Happurger Straße 66, 90482 Nürnberg als wirtschaftlichsten Anbieter vergeben. Die Angebotssumme beläuft sich auf 23.606,03 ?. Grundlage ist deren Angebot vom 02.09.2011.
Aufstellen eines Maibaumes in Aspertsham
Dem Antrag der Jugendfeuerwehr Aspertsham zum Aufstellen eines Maibaums an geeigneter Stelle auf der Flur-Nr. 2, Gemarkung Aspertsham stimmte der Gemeinderat zu. Sollte ein Fundament benötigt werden, müssen die Kosten für die Erstellung von der FF Aspertsham getragen werden.
Errichtung eines Beachvolleyballfeldes am Badeweiher in Lerch
Nach Erläuterung des Systemaufbaus des 22 auf 14 Meter großen Beachvolleyballfeldes durch Bürgermeister Lantenhammer, stimmte der Gemeinderat dem Bau auf dem Gelände des Badeweihers Lerch durch Landjugend und Sportverein zu. Vorher sollte von der Landjugend ein Finanzierungskonzept erstellt werden. Seitens der Gemeinde wurde ein Zuschuss von 2.000 ? sowie der Einsatz von Bauhofmaschinen bei den Erdarbeiten in Aussicht gestellt.
Erschließung der Sankt-Michael-Straße;
Vergabe des Zaunes entlang des Fußweges zur Waldstraße
Der Auftrag für die Errichtung eines Stabmattenzaunes wurde an die Firma Holzverarbeitung Niederschweiberer in Mettenheim als wirtschaftlichsten Anbieter vergeben. Der gemeindliche Anteil bei der Erstellung des Zaunes beläuft sich auf 2.499 ?.
Windenergieatlas und Abstände von Windenergieanlagen
Vom Landratsamt Mühldorf a. Inn wurden aktuell die notwendigen Abstände für große Windenergieanlagen ermittelt. Es wird von 1.000 m Abstand von Siedlungsbereichen, von 500 m Abstand von bebauten Bereichen, auch Einzelanwesen ausgegangen. Zu Straßen muss ein Abstand von 150 m eingehalten werden. Ausgehend von diesen Daten wäre ein Standort für Windenergieanlagen zwischen Inzlham und Eiselsberg sehr gut geeignet.
Die bbv-Landsiedlung ist beratend bei der Erstellung von Windenergieanlagen tätig. Es wurde ausgeführt, dass sich Windräder meist erst bei einer Nabenhöhe von 140 m rechnen, weil erst dort die notwendige Windgeschwindigkeit von über 5,5 m/s errechnet wird.
In nördlicher Richtung müssen in einem Halbkreis 800 m Abstand eingehalten werden. In südöstlicher und südwestlicher Richtung müssen 600 m eingehalten werden (Schmetterlingsform). Steht nur ein einzelnes Gehöft in diesen Flächen, dann kann die Anlage nicht realisiert werden. Ist der Abstand grenzwertig (700 bis 800 m), dann ist allenfalls noch daran zu denken, dass die Anlage dann automatisch abschaltet, wenn das Anwesen beschattet wird.
Ausgehend von diesen Werten verbleiben im ganzen Gemeindegebiet nur sehr wenige Flächen, die sich für die Aufstellung großer Windräder eignen. Eine Standortanalyse kostet 500 Euro (netto). Fällt das Ergebnis negativ aus, dann kostet die Analyse nur 250 Euro.
Die Firma anwa aus Massing vertreibt kleine Windräder mit Masthöhen von 10 bis 20 m.
Diese ?kleinen? Windräder rechnen sich nicht über die Einspeisung. Sie können sich aber sehr wohl rechnen, wenn viel Strom im Eigenverbrauch genutzt wird, z.B. Landwirte mit permanent laufender Stalllüftung. Gute Windverhältnisse herrschen meist an hochgelegenen Standorten oder an Standorten in West-Ost-Tallagen.
Diese Eigenschaften treffen auf das Wasserwerk in Schönberg und auf die Kläranlagen Eschlbach und Brodfurth zu. Angesichts der weiterhin steigenden Strompreise könnte dies durchaus eine interessante Alternative sein, ganz zu schweigen von der Vorbildfunktion, die die Gemeinde einnimmt.
Der Stromverbrauch 2010/2011 betrug:
Wasserwerk 54.684 kw/h
Kläranlage Schönberg: 32.386 kw/h
KläranlageBrodfurth: 21.865 kw/h
Eine Standortanalyse mit Windmessung kostet 400 Euro.
Laut Aussage eines Gemeinderatsmitgliedes können diese Windräder nicht geräuschlos betrieben werden. Des Weiteren ist ein bestimmter Abstand zum Wald erforderlich.
Einstimmig beschlossen wurde vom Gemeinderat eine Standortanalyse mit Windeinmessung beim Wasserwerk Schönberg sowie den Kläranlagen Schönberg und Brodfurth durchzuführen, so weit die Errichtung von Windrädern dort technisch möglich ist.
Errichtung einer Plakattafel im Dorf Schönberg
Nach Beschluss des Gemeinderates soll eine neue Plakatanschlagtafel im Bereich des Maibaumplatzes aufgestellt werden.
Mit dem Grundstückseigentümer, der Pfarrpfründestiftung, muss noch gesprochen werden. Die Plakatanschlagtafel soll aus Holz sein und eine Größe von 3 m auf 1 m haben. Sie soll von den Gemeindearbeitern in Eigenleistung erstellt und aufgestellt werden.
Disco-Veranstaltung in Aspertsham
Der Durchführung einer Walddisco von den Johannesschützen Aspertsham wurde zugestimmt.
Badeweiher Lerch durch die Katholische Landjugend
und weiterer Ortsvereine
Seitens der Gemeinde Schönberg besteht eine grundsätzliche Bereitschaft, den Bau eines Beach-Volleyballfeldes auf dem Gelände des Badeweihers in Lerch zuzulassen. Die Details zur Tragung der Investitionskosten und der späteren Unterhaltskosten sollen in Verhandlungen mit der Katholischen Landjugend und den Ortsvereinen geklärt werden.
Bauanträge
Dem Bauantrag über den Anbau eines Zwerchgiebels mit Balkone und einem Wintergarten in Gehertsham 2 wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Keine Einwände hatte der Gemeinderat bei dem Bauantrag über die Überdachung des bestehenden Fahrsilos in Hanging 8.
Investitionsplan und Finanzplan 2010 bis 2014;
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2011
Jahr Ausgaben
2010 1.048.000 EUR
2011 1.332.000 EUR
2012 1.022.000 EUR
2013 482.000 EUR
2014 135.000 EUR
Die Haushaltssatzung wurde erlassen und der Haushaltsplan 2011 wurde wie folgt festgesetzt:
Er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.163.700 EUR, im Vermögenshaushalt mit 1.357.000 EUR. Für Kreditaufnahmen wurden 200.000 EUR festgesetzt. Die Grundsteuer A beträgt 450 v. H., die Grundsteuer B: 360 v. H.und die Gewerbesteuer: 380 v. H.
Der Höchstbetrag für Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben wurde auf 300.000 EUR festgesetzt.
Regenrückhaltebecken im Gewerbegebiet Eschlbach;
Planungsänderungen
An der Planung des Regenrückhaltebeckens im Gewerbegebiet Eschlbach werden fogende Veränderungen vorgenommen:
- Entlang des Eschlbachs wird ab der Einleitungsstelle auf einer Länge von 80 Metern in einer Breite von ca. 5 Metern Gelände abgegraben, um neuen Retentionsraum zu schaffen.
- Die Lage des Regenrückhaltebeckens wird an die Höhenschichtlinien angepasst und soweit nach Süden verlagert, dass ein HQ5 noch ohne Überschwemmung das Becken passiert. Das Becken soll tiefer und möglichst in der flächigen Ausdehnung kleiner werden.
Das Ingenieurbüro Sehlhoff wurde mit der Überarbeitung der Planungsunterlagen beauftragt.
Vorstellung des Energieatlas Bayern für das Gemeindegebiet Schönberg hinsichtlich Windkraftanlagen
Über die Internetseite http://www.energieat-las.bayern.de/ ist der Energieatlas für Bayern einzusehen. Erster Bürgermeister Lantenhammer stellte diesen dem Gemeinderat vor. Der Gemeindebereich Schönberg ist sehr windarm. Geeignete Standorte sind somit nur bedingt vorhanden. In der anschließenden Diskussion wurde u. a. vorgeschlagen, einen Probemasten aufzustellen, um genaue Messungen vornehmen zu können. Mehrere Gemeinderatsmitglieder waren der Meinung zunächst Informationen und Erfahrungsberichte von Betrieben einzuholen. Die Angelegenheit sollte weiter verfolgt werden.
Breitbandausbau in der Gemeinde Schönberg;
Ergebnis der Besprechung mit den Gemeinden
Buchbach, Wurmsham und Bodenkirchen
Am 1. Juni trafen sich die Bürgermeister/innen von Velden, Wurmsham, Bodenkirchen, Oberbergkirchen und Schönberg mit einem Vertreter der Deutschen Telekom, um über die weitere Vorgehensweise für die Verbesserung des Breitbandausbaues zu beraten. Während sich für den Vorwahlbereich 08745 keine Lösung abzeichnet, könnten für den Bereich Aspertsham Chancen auf eine Verbesserung bestehen, wenn die Gemeinden Oberbergkirchen und Wurmsham gemeinsam ins Auswahlverfahren gehen.
Seitens der Deutschen Telekom wird geprüft, ob es möglich ist, zwei Angebote abzugeben, eines für den Ausbau von Irl (wovon auch Aspertsham profitieren würde) und ein zweites Angebot, das ein Glasfaserkabel über Irl nach Seifriedswörth und Wurmsham vorsieht. Für sich allein betrachtet wäre der Ausbau von Irl nicht wirtschaftlich. Die Maßnahme eilt, da man den Zuschuss nur noch im Jahr 2011 erhalten würde. Im Falle eines Ausbaus des Kabelverzweigers in Irl mit breitbandigem Internet (Glasfaser) wurde eine Kostenbeteiligung der Gemeinde Schönberg für die mitversorgten Gemeindeteile in Aussicht gestellt.
Anfrage der Schönberger Ortsvereine zur Abhaltung eines zweitägigen Dorffestes 2012
Der Abhaltung eines zweitägigen Dorffestes im Jahre 2012 wurde seitens der Gemeinde zugestimmt. Dies geschieht auf Antrag der Ortsvereine, da die Bäckerei Jung-Fichtl, die im nächsten Jahr ihr 55-jähriges Bestehen feiern kann und deshalb die Musikkapelle aus dem Elsass spendiert. Um deren rechtzeitige Heimreise zu garantieren, soll bereits am Samstag Abend das Dorffest beginnen. Zudem blicken die Dorfvereine im Jahr 2012 auf 35 Jahre Dorffest zurück und dies soll ebenfalls, wie auch die Musikkapelle, durch die 2-tägige Ausrichtung zur Geltung kommen. Die Sperrstunde von Samstag auf Sonntag wurde auf 3 Uhr festgesetzt, von Sonntag auf Montag wie in den letzten Jahren auf 1 Uhr.
Kauf von Rasengittersteinen für die Pflasterung der Zufahrt vom Bauhof und Markt-, Kultur- und Sporthalle
Zum Großteil wurde die Pflasterung bereits von den Ortsvereinen durchgeführt. Erster Bürgermeister Lantenhammer schlug vor, seitens der Gemeinde die Kosten für die zusätzlich benötigten Pflastersteine zu übernehmen, da die Gemeinde aufgrund der Nutzung als Zufahrt zum Bauhof einen Vorteil habe. Dem Kauf von Rasengittersteinen für die Pflasterung der Zufahrt in Eschlbach wurde somit zugestimmt. Die Kosten belaufen sich auf ca. 2.000 Euro.
Bauanträge
Keine Einwände hatte der Gemeinderat gegen die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage in der Hofmark-Straße 5. Der Bauantrag wurde im Genehmigungsfreistellungsverfahren eingereicht.
Erschließung der Sankt-Michael-Straße im Baugebiet Bondl-Feld;
Festlegung des Vorausleistungsbeitragssatzes auf den Erschließungsbeitrag
Nachdem die St-Michael-Straße nun teilweise erschlossen wird, sind für die neu erschlossenen Grundstücke Vorausleistungsbeiträge auf den Erschließungsbeitrag zu erheben. Der Vorausleistungsbeitragssatz wurde auf 13,50 Euro/m² anrechenbarer Grundstücksfläche festgesetzt.
Erschließung der Sankt-Michael-Straße im Baugebiet Bondl-Feld;
Auftragserteilung für die Errichtung der Straßenbeleuchtungsanlage
Die Aufträge für die Errichtung der Straßenbeleuchtungsanlage bei der Teil-Erschließung der Sankt-Michael-Straße und entlang des Fußweges von der Hofmark-Straße zur Waldstraße wurden an die E.ON Bayern AG vergeben. Die Angebotssumme für die Sankt-Michael-Straße (eine Leuchte) beläuft sich auf 2.602 Euro und entlang des Fußweges auf 12.916 Euro. Der Betrag reduziert sich jedoch noch, weil anstelle der angebotenen 6 Leuchten nur 3 aufgestellt werden sollen. Verwendet werden sollen energiesparende LED-Leuchten.
Erschließung der Sankt-Michael-Straße im Baugebiet Bondl-Feld;
Erteilung des Planungsauftrages für die Bauleitung
Der Auftrag für die Leistungsphasen 5 bis 9 und für die örtliche Bauüberwachung bei der Erschließung eines Teilstückes der Sankt-Michael-Straße und den Bau eines Gehweges vom Baugebiet Bondl-Feld zur Waldstraße wurde an das Ingenieurbüro Behringer in Mühldorf a. Inn übertragen.
Neubau einer Motocrosshalle in Hub;
Vorgaben der Gemeinde
Hierzu fand ein Gespräch im Landratsamt Mühldorf a. Inn mit Landrat Georg Huber und dem Amt für Landwirtschaft und Forsten Töging a. Inn statt. Als Ergebnis wurde vereinbart, dass vom Bauherrn eine Bauvoranfrage einzureichen sei. Zur geplanten Einreichung einer Bauvoranfrage für den Neubau einer Motocrosshalle in Hub 1 wurde seitens der Gemeinde das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt, jedoch nur, wenn sämtliche betroffenen Nachbarn dem Bauvorhaben schriftlich zustimmen.
Kläranlage Schönberg;
Anfrage der Gemeinde Bodenkirchen zum Anschluss des Ortsteils Haunzenbergersöll an die Kläranlage Schönberg
Der Gemeinderat Schönberg konnte sich grundsätzlich vorstellen, die Einleitung des Abwassers aus dem Ortsteil Haunzenbergersöll in die Kläranlage Schönberg zuzulassen. Die Gemeinde wies aber darauf hin, dass hierzu die Erweiterung der Kläranlage Schönberg notwendig wäre. Die Erweiterung der Kläranlage und die sonstigen technisch notwendigen Änderungen müssten von der Gemeinde Bodenkirchen auf deren Kosten vorgenommen werden. Die spätere Aufteilung der Unterhaltungskosten könnten nach der jeweils anfallenden Abwassermenge erfolgen.
Bauanträge
Dem Bauantrag über den Neubau einer Landwirtschaftlichen Maschinenhalle, auf der Flur-Nr. 373, Gemarkung Schönberg, Gehertsham 4, wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Keine Einwände hatte der Gemeinderat gegen die Behandlung im Genehmigungsfreistellungsverfahren bezüglich des Neubau eines 1 ½-geschossigen Holzhauses in Holzständerbauweise auf den Flur-Nrn. 11/4+11/3, Gemarkung Schönberg, Hofmark-Straße 4.
Der Bauantrag über den Neubau eines Betriebsgebäudes für eine Bäckerei auf der Flur-Nr. 8, Gemarkung Schönberg, Hauptstraße 5, soll an das Landratsamt Mühldorf a. Inn weitergeleitet werden. Über den Bauantrag soll mangels Beschlussfähigkeit erst in der nächsten Gemeinderatssitzung abgestimmt werden.
Anschluss von Ortsteilen der Gemeinde Oberbergkirchen an die Kläranlage Brodfurth
Dem Anschluss von Ortsteilen der Gemeinde Oberbergkirchen an die Kläranlage Brodfurth wurde grundsätzlich zugestimmt, einschließlich der damit verbundenen Mitbenützung von Abwasserdruckleitungen der Gemeinde Schönberg. Die Erweiterung der Kläranlage Brodfurth ist von der Gemeinde Oberbergkirchen in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten durchzuführen. Die Kosten für die Druckleitung von Wollerding nach Reichenrott und die Kosten für die notwendige technische Änderung an der Druckleitung sind ebenfalls von der Gemeinde Oberbergkirchen zu tragen.
Örtliche Rechnungsprüfung;
Feststellung der Jahresrechnung und Entlastung
Gegen den Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2010 wurden keine Einwände erhoben. Das Ergebnis der Jahresabrechnung lautet wie folgt: Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt: 1.101.935,43 EUR; Einnahmen und Ausgaben im Vermögenshaushalt: 710.723,23 EUR; Gesamthaushalt: 1.812.658,66 EUR; Zuführung an die allgemeinen Rücklage: 76.347,20 EUR; Rücklagestand am 31.12.2010: 161.104,56 EUR; Schuldenstand am 31.12.2011: 106.340,10 EUR. Dem Ersten Bürgermeister wurde die Entlastung erteilt.
Freiwillige Feuerwehr Schönberg;
Bestätigung der Kommandanten
Herr Johann Bichlmaier wurde als Erster Kommandant und Herr Benjamin Bock als Zweiter Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Schönberg bestätigt. Die Wahl erfolgte in der Aktivenversammlung am 14.03.2011. Herr Albert Gebler legte sein Amt als Zweiter Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Schönberg nieder. Herr Gebler war als Zweiter Kommandant bis zum Jahr 2013 gewählt, der Gemeinderat stimmte der Niederlegung des Amtes zu.
Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für den Umbau und die Erweiterung des landwirtschaftlichen Anwesens in Fuchshub 1
Die Gemeinde Schönberg beabsichtigt, den Flächennutzungsplan zu ändern. Hierzu wurde der Beschluss vom 09.02.2011 ergänzt. Folgende Änderungen sind nun insbesondere geplant:
- Anpassung an die Digitale Flurkarte in den Änderungsbereichen
- Ausweisung eines Sondergebietes in Fuchshub auf den Flur-Nrn. 519 und 520, Gemarkung Aspertsham
- Ausweisung eines Sondergebietes in Hub zur Zulassung einer Motocrosshalle auf den Flur-Nrn. 1141 und 1142, Gemarkung Aspertsham
Der Gemeinderat hat weiterhin die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beschlossen.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan trägt die Bezeichnung ?Vorhaben- und Erschließungsplan Fuchshub?. Er umfasst Teilflächen der Grundstücke mit den Flur-Nr. 519 und 520, Gemarkung Aspertsham im Ortsteil Fuchshub.
- Ausweisung eines Sondergebietes
Sobald die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung aufgezeigt werden können, wird die Gemeinde Ziele und Zwecke der Planung öffentlich darlegen und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben.
Nach Erstellung des Planentwurfs wird der Entwurf, zusammen mit der Begründung öffentlich ausgelegt. Hierauf wird durch Bekanntmachung hingewiesen.
Vom Bauherrn ist vor Einstieg in das Bauleitplanverfahren die gesicherte Finanzierung nachzuweisen. Im Durchführungsvertrag zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist u.a. zu regeln, dass die Löschwasserversorgung durch eigene Anlagen sicherzustellen ist.
Bauanträge
Der Gemeinderat stimmte dem Bauantrag über den Neubau einer Güllegrube in Osenhub 1 zu.
Dem Bauantrag über den Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle in Gauling 4 wurde ebenso zugestimmt.
Der Bauantrag über den Neubau eines ebenerdigen Holzhauses mit Einliegerwohnung in Holzständerbauweise mit Vorsatzbohle auf Bodenplatte in der Hofmark-Straße 4 wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Bondl-Feld für die Errichtung einer Stützmauer an drei Seiten wurde das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt, ebenso nicht für eine Wandhöhe von nur 3,30 Meter anstelle einer Mindestwandhöhe von 4,20 Meter und auch nicht für die Errichtung eines Walmdaches. Für die Errichtung eines 6 Meter breiten Quergiebels am Hauseingang wurde das gemeindliche Einvernehmen jedoch erteilt.
Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes für die Errichtung einer Motocrosshalle auf der Flur-Nr. 1141 und 1142, Gemarkung Aspertsham in Hub 1
Die Gemeinde Schönberg beabsichtigt in ihrem Beschluss, den Flächennutzungsplan aus Anlass der geplanten Motocrosshalle in Hub zu ändern. Bei dieser Gelegenheit werden auch weitere Anpassungen vorgenommen. Insbesondere sind geplant:
- Anpassung an die Digitale Flurkarte in den Änderungsbereichen
- Ausweisung eines Sondergebietes in Hub zur Zulassung einer Motocrosshalle auf den Flur-Nrn. 1141 und 1142, Gemarkung Aspertsham
- Anpassung der Dorfgebietsfläche und der Gemeinbedarfsflächen im Ortsbereich Schönberg an die aktuelle Bauentwicklung, insbesondere teilweise Umwandlung in Mischgebiet und Allgemeines Wohngebiet
- Änderung des Dorfgebietes Gauling (Verkleinerung des Obstgartens)
- Darstellung der HQ-100-Linie (hochwassergefährdete Gebiete) am Eschlbach, insbesondere im Bereich Peitzing-Hanging
Der Gemeinderat beschloss weiterhin die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes bezüglich der beabsichtigten Errichtung der o. g. Motocrosshalle. Sobald die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung aufgezeigt werden können, wird die Gemeinde Ziele und Zwecke der Planung öffentlich darlegen und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben.
Bebauungsplan ?Gewerbegebiet Eschlbach, Deckblatt Nr. 1?;
Nach der Behandlung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange hat der Gemeinderat den Bebauungsplan Gewerbegebiet Eschlbach, Deckblatt Nr. 1 in der Planfassung vom 29.09.2010 als Satzung beschlossen. Damit wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines geplanten Blockheizkraftwerkes geschaffen.
Bauanträge
Zugestimmt wurde dem Bauantrag über die Errichtung und den Betrieb einer Biogasanlage mit Verbrennungsmotor für den Einsatz von Biogas aus der Landwirtschaft (NaWaRo), auf den Flur-Nrn. 585 und 590, Gemarkung Aspertsham, Hausberg 1. Ebenso wurde dem Antrag auf Nutzungsänderung einer landwirtschaftlichen Garage in eine gewerblich genutzte Garage in Hub 1, Flur-Nr. 1141, Gemarkung Aspertsham, das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Kindertagesstätte St. Michael;
Änderung der Elternbeiträge
Keine Alternative sah der Gemeinderat zur notwendigen Anhebung der Elternbeiträge für die Kinderkrippe. Schon seit einigen Jahren wurden die Beiträge nicht mehr angepasst und für die Kindergarten- sowie Hortkinder kann der Beitrag glücklicherweise auch beibehalten werden. Einen ungleich höheren Aufwand bringt allerdings die Betreuung der Krippenkinder mit sich und somit wurden hier die Beiträge wie folgt angehoben.
Breitbandversorgung in der Gemeinde Schönberg
Bürgermeister Lantenhammer führte aus, dass mvox sein Angebot nicht halten konnte. Nur der Hauptverteiler in Lohkirchen könnte aufgerüstet werden. Die Kosten betragen ca. 25.000 bis 30.000 Euro. In Aspertsham dürften dann ca. 1,5 MBit erreicht werden. Für Eschlbach und Hanging kann über mvox keine Verbesserung erreicht werden, weil die Stadt Neumarkt-Sankt Veit einen Ausbau nicht mehr anstrebt.
Verbesserungen werden sich wohl durch die LTE-Technik ergeben, die in Oberbergkirchen und in Rabenöd, Gemeinde Lohkirchen ausgebaut werden soll.
Leider, so Bürgermeister Lantenhammer, gibt es im Moment keinen Ansatzpunkt, um seitens der Gemeinde Schönberg aktiv etwas vorwärts bringen zu können.
Bauanträge
Auf der Tagesordnung stand der Neubau eines Wohnhauses mit Garage, auf der Flur-Nr. 1848/2, Hanging 15, Gemarkung Schönberg sowie der Neubau eines Einfamilienhauses mit Garagen, auf der Flur-Nr. 906, Gemarkung Aspertsham, in Wollerding 3. Diesen Vorhaben stimmte der Gemeinderat ebenso zu wie der Bauvoranfrage zur geplanten Erweiterung der Bäckerei in der Hauptstraße, Flur-Nr. 8, Gemarkung Schönberg.
Bestellung von Gemeindearbeiter Georg Huber als
Feldgeschworenen
Der Gemeinderat empfahl der Versammlung der Feldgeschworenen Herrn Gemeindearbeiter Georg Huber aus Eschlbach als Feldgeschworenen zu wählen.
Bauantrag
Gegen den Bauantrag über die Nutzungsänderung von gewerblich genutzten Räumen in Wohnräume auf der Flur-Nr. 136/2, Gemarkung Schönberg, Hauptstraße 14, wurden seitens des Gemeinderates keine Einwände erhoben.
Neubau eines Geh- und Radweges von Furth nach Brodfurth; a) Sachstandsbericht
Zweiter Bürgermeister Deinböck erläuterte dazu, dass sich die Bauausführung und damit die Baufertigstellung des Geh- und Radweges verzögert, weil die Baufirma nach Ansicht des Auftraggebers mit unzureichendem Baustelleneinsatz gearbeitet hat. Mittlerweile wurden die Bemühungen zur Fertigstellung deutlich verstärkt. Eine Gesamtfertigstellung bis zum 30.11.2010 war aber nicht möglich. Es ist davon auszugehen, dass die Arbeiten erst im Frühjahr 2011 abgeschlossen werden können.
Positiv ist dagegen, dass der Radweg nun doch bis zum Kreisverkehr in Brodfurth gebaut werden kann, weil die Grundstückseigentümerin einer Grundabtretung zugestimmt hat.
Eine erste Zuwendungsrate in Höhe von 458.000 Euro ist vor wenigen Tagen eingegangen.
Neubau eines Geh- und Radweges von Furth nach Brodfurth;
b) Entschädigungen für Grundstücksabtretungen
In den Bauerlaubniserklärungen mit den Grundstückseigentümern wurde festgelegt, dass die Grundstücksentschädigungen erst nach notarieller Verbriefung ausbezahlt werden. Dies war noch für 2010 geplant. Nachdem sich nun die Auszahlung deutlich verschiebt, die Grundstücke aber bereits in Anspruch genommen wurden, wurde vorgeschlagen, 80 % des Kaufpreises bereits 2010 auszuzahlen. Dem stimmte der Gemeinderat zu.
Neubau eines Kreisverkehrs in Brodfurth;
Verwendungsbestätigung und Schlussbescheid der Regierung v. Obb.
Die Bauarbeiten am Kreisverkehr Brodfurth sind abgeschlossen. Die Schlussrechnung der Wimmer Bau GmbH über die zuwendungsfähigen Baukosten liegt vor. Bisher wurden insgesamt 418.027 Euro ausgegeben. Deshalb war am 12.11.2010 eine Verwendungsbestätigung eingereicht worden, um noch 2010 eine Auszahlung der Restzuwendungen zu ermöglichen. Die Zuwendung wurde mit Bescheid vom 22.11.2010 neu festgesetzt auf 337.794 Euro (80 % der zuwendungsfähigen Kosten). Ursprünglich war eine Festbetragsförderung in Höhe von 360.000 Euro zugesagt, die aber gekürzt wurde, weil die angesetzten Baukosten deutlich unterschritten werden konnten.
Gewässerunterhalt bzw. Gewässerausbau;
Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie
Die Wasserrahmenrichtlinie schreibt vor, dass bis 2012 Maßnahmen zur Erreichung eines guten Zustandes an Gewässern umgesetzt werden müssen. Bis 2015 muss ein guter Zustand erreicht werden. 6 Jahre später, also 2021 wird eine Aktualisierung durchgeführt und überprüft, ob die Ziele erreicht wurden. Sollten die Ziele nicht erreicht werden, droht auch in Bayern die Festsetzung eines 5 Meter breiten, verbindlichen Uferstreifens (§ 38 WHG).
Um den guten Zustand der Gewässer zu erreichen, wurden vom Freistaat Bayern höhere Zuwendungen für Maßnahmen an überwachungspflichtigen Gewässern (Rott, Eschlbach) gewährt. Für Unterhaltungsmaßnahmen, die dem Gewässerentwicklungsplan entsprechen, werden 45 % an Förderungen gewährt, für Gewässerausbau bis zu 75 % und für Grunderwerb im Zuge des Gewässerausbaues ebenfalls bis zu 75 %. Das gilt aber nur bis zum 31.12.2012.
Anhand einiger Folien wurden beispielhafte Maßnahmen an Gewässern III. Ordnung erläutert.
Nachdem der in einer früheren Entscheidung festgelegte Kaufpreis für den Ankauf von Flächen an Gewässern in Höhe von 2,50 Euro/m² zu niedrig ist, schlug Zweiter Bürgermeister Deinböck eine Erhöhung vor.
Im Beschluss wurde festgehalten, dass die Gemeinde Schönberg beabsichtigt, in den Jahren 2011 und 2012 verstärkt Maßnahmen an Gewässern III. Ordnung nach dem Gewässerentwicklungsplan umzusetzen. Beim Ankauf von Flächen entlang von Gewässern III. Ordnung wird in den Jahren 2011 und 2012 für förderfähige Maßnahmen eine Entschädigung bzw. ein Kaufpreis von mindestens 4,00 Euro/m² gewährt.
Interaktiver Ortsplan
Eine Vorabversion des Interaktiven Ortsplanes der Gemeinde Schönberg wurde dem Gemeinderat vorgestellt. Diese Vorabversion ist bereits im Internet zugänglich unter der Adresse http://ma-kartosystems.de/Schoenberg/. Die Gemeinderatsmitglieder wurden gebeten, die Vorabversion durchzusehen, um Unrichtigkeiten und Änderungswünsche noch umsetzen zu können.
Wettbewerb familienfreundliche Gemeinde;
Ergebnis der Projektgruppe
Frau Angermeier führte aus, dass die Projektgruppe gebildet wurde. Das Teilnahmeformular wurde eingereicht. Als großer Pluspunkt wurde der Kindergarten bewertet. Zur Seniorenarbeit sind einige gute Ansätze gekommen. Gerade der Seniorenarbeit sollte sich die Gemeinde besonders widmen. Aufbauend auf kleinere nachbarschaftliche Hilfen sollte das Angebot ausgebaut werden, so die Zielvorstellung der Projektgruppe.
Fahrbahnrandmarkierung an der Gemeindeverbindungsstraße Stangelszell-Schönberg-Brodfurth
Mit nur einem Tagesordnungspunkt hatte sich der Gemeinderat im öffentlichen Teil der letzten Sitzung zu beschäftigen.
Vom Staatlichen Bauamt Rosenheim, Herrn Eis, wurde der Gemeinde empfohlen, an den Fahrbahnrändern der Gemeindestraße von Brodfurth nach Schönberg und weiter nach Stangelszell eine Randmarkierung anzubringen, weil dadurch für den ortsunkundigen Verkehrsteilnehmer der Straßenverlauf besser erkennbar wird. Gemeinderatsmitglied Moosner vermutete, dass die Markierung schnell wieder abgefahren wird, da bei Gegenverkehr, somit häufig, auf den Streifen gefahren werden muss. Gemeinderatsmitglied Vielhuber war der Meinung, dass die Markierung sicherlich die Verkehrssicherheit verbessert, jedoch die derzeitige finanzielle Situation der Gemeinde keine weiteren freiwilligen Leistungen mehr zulasse.
Somit lehnte der Gemeinderat mit einer Gegenstimme die Aufbringung einer Randmarkierung ab.
Teilnahme am Wettbewerb familienfreundliche Gemeinde
Bürgermeister Lantenhammer führte aus, dass vom Landkreis Mühldorf a. Inn ein Wettbewerb ?familienfreundliche Gemeinde? ausgelobt wurde. Die Unterlagen müssen bis 30.11.2010 eingereicht werden. Die Ausarbeitung soll durch eine ehrenamtlich tätige Projektgruppe erfolgen. Beschlossen wurde, dass die Gemeinde am Wettbewerb ?familienfreundliche Gemeinde? teilnimmt. Anneliese Angermeier und Bürgermeister Lantenhammer wurden beauftragt, die Projektgruppe zu organisieren.
Neubau eines Kreisverkehrs in Brodfurth;
Reparatur von Straßenschäden an der Umleitungsstrecke Wimpasing-Kriegsstätt
Nachdem die Umleitungsstrecke über Wimpasing stark in Mitleidenschaft gezogen wurde, müssen Sanierungsarbeiten durchgeführt werden. Das Abfräsen der ausgefahrenen Bankette ist bereits durch die Firma Schmailzl erfolgt. Kosten sind entstanden in Höhe von ca. 2.700 Euro für das Abgraben der Bankette und ca. 1.600 Euro für das Abfahren des Materials.
Der Erteilung des Auftrages für die Asphaltierungsarbeiten an die Wimmer Bau GmbH auf der Grundlage des Subunternehmens Swietelsky Baugesellschaft wurde zugestimmt. Erteilt wurde auch der Auftrag für die Wiederherstellung der Bankette an die Firma Geser Spedition GmbH, Mintraching.
Mit der Gemeinde Lohkirchen sind Verhandlungen zu führen hinsichtlich der Kostentragung für die Asphaltierung. Die Gemeinde Schönberg ist bereit, die Hälfte der nicht durch Zuwendungen gedeckten Kosten zu tragen für die Wiederherstellung der Bankette, nicht jedoch für die teilweise Erneuerung des Asphaltbelages.
Erschließung des Baugebietes Bondl-Feld;
Planungsauftrag für die Erschließung der Sankt-Michael-Straße
Die Parzelle 29, gelegen an der Sankt-Michael-Straße soll im März 2011 bebaut werden. Die Straße muss deshalb zumindest teilweise ausgebaut werden. Der Gemeinderat stimmte dem Ausbau der Sankt-Michael-Straße bis zur Nordgrenze der Parzelle 31 zu. Das Ingenieurbüro Rinner wurde beauftragt, das Leistungsverzeichnis für die Durchführung der Erschließungsarbeiten zu erstellen. Die Bauausführung soll im Frühjahr 2011 erfolgen.
Bebauungsplan ?Gewerbegebiet Eschlbach, Deckblatt
Nr. 1?; Behandlung eingegangener Stellungnahmen
Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 30. Juni 2010 beschlossen, den Bebauungsplan Gewerbegebiet Eschlbach mit Deckblatt Nr. 1 zu ändern. Ziel ist die Zulassung eines Blockheizkraftwerkes auf der Parzelle 1.
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte im Zeitraum von 30.07.2010 bis zum 31.08.2010.
Von den 26 beteiligten Trägern öffentlicher Belange gaben zwei eine Stellungnahme ab. Eine Stellungnahme ging von einem Anwohner ein.
Zur Stellungnahme eines Anwohners in Lerch erläuterte Erster Bürgermeister Lantenhammer, dass diese 3 Kernaussagen enthält: eine dauerhafte Lärmbelästigung soll vermieden werden, der Lärmschutzwall ist derzeit nur zulässig, jedoch keine Pflicht sowie die Geräuschimmissionen des tieffrequenten Schalls im Baugebiet Lerch.
Herr Lantenhammer stellte zunächst die zulässigen Immissionswerte der TA Lärm (technische Anleitung zum Lärmschutz) vor. Bei der Fa. Geisberger wurde eine entsprechende Anlage besichtigt. In wenigen Metern Entfernung hört man von dem BHKW nichts mehr. Diese Anlage absorbiert auch die tieffrequenten Schallwellen sehr gut. Eine Messung des Landratsamtes hat ergeben, dass der Emissionswert dieser Anlage bei 76 ? 78 dB (A) liegt, bei zwei Anlagen bei 80 dB (A).
Das Landratsamt Mühldorf schlug vor auf dem Grundstück ein Emissionskontingent festzulegen. Damit dürfen auf dem Grundstück nur Emissionen in der bestimmten Höhe entstehen. Vorgeschlagen wird ein Emissionskontingent von 80 dB (A). Nach 10 m nimmt die Schallpegelleistung auf 49 dB (A) ab. Bis zu 50 dB (A) sind auch nachts in einem Gewerbegebiet zulässig. Nach 20 m nimmt die Schallpegelleistung auf 45 dB (A) ab, nach 500 m auf 12 dB (A). Somit ist im Baugebiet Lerch, welches über 500 m entfernt ist, nichts mehr hörbar, da die Hörschwelle bei 20 dB (A) liegt.
Beschlossen wurde vom Gemeinderat die zwingende Errichtung eines Lärmschutzwalles. Des Weiteren soll in der Begründung zum Bebauungsplan ergänzt werden, dass für das BHKW ein erhöht schalldichter Container, wie bei der Fa. Geisberger, verwendet werden muss, da damit speziell der tieffrequente Bereich gut gedämmt wird. Dies soll auch im Baugenehmigungsverfahren auferlegt werden.
Vom Wasserwirtschaftsamt und der Fachkundigen Stelle für Wasserwirtschaft im Landratsamt wurde die Errichtung des Regenrückhaltebeckens außerhalb der HQ100 Linie gefordert. Eine Entscheidung soll nach Ansicht der Gemeinde bei einem Ortstermin mit den betroffenen Fachstellen (Wasserwirtschaftsamt Rosenheim, Landratsamt Mühldorf a. Inn ? Fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft - und Untere Naturschutzbehörde) getroffen werden.
Bebauungsplan ?Gewerbegebiet Eschlbach, Deckblatt Nr. 1?; Satzungsbeschluss
Die Gemeinde Schönberg hat den Bebauungsplan Gewerbegebiet Eschlbach, Deckblatt Nr. 1 als Satzung erlassen.
Ausbau der Abwasserbeseitigung in den Ortsteilen Wargling 3 und 4, Staudach, Oed, Winkelmühl, Frosching, Asenreuth, Eglso, Eiselsberg, Hausberg, Holzen, Hub, Oberpurtzloh, Unterpurtzloh, Zürn, Grabing (einschl. Ortsteil Grabing in der Gemeinde Bodenkirchen), Gehertsham, Berging, Fuchshub, Dolling, Groislmühl 1, Kinning, Finsenbach;
Information über die Gewährung staatlicher Zuwendungen und Erstellung des Bauentwurfes
Das Wasserwirtschaftsamt Rosenheim hat die Gemeinde Schönberg mit Schreiben vom 28.7.2010 aufgefordert, den Zuwendungsantrag für den Bauabschnitt 09 einzureichen. Vor Einreichung des Zuwendungsantrages wird ein Beschluss von der Gemeinde gefordert, das Vorhaben durchführen zu wollen. Der Bauabschnitt 09 umfasst den Anschluss der o. g. Ortsteile an die gemeindliche Kanalisation.
Mit diesem Bauabschnitt kann der Ausbau der gemeindlichen Abwasserbeseitigungsanlage abgeschlossen werden.
Bürgermeister Lantenhammer stellte den Zeitplan vor. Die Überarbeitung des Planentwurfs bzw. die Erstellung einer konkreten Planung soll im Herbst stattfinden. Danach wird der Zuwendungsantrag gestellt, um im Frühjahr die Arbeiten ausschreiben zu können. Sollten Änderungen am Bauentwurf nötig sein, dann müssen diese bereits jetzt berücksichtigt werden, da nach Erstellung des Zuwendungsbescheides nur mehr unwesentliche Änderungen möglich sind.
Bei der bestehenden Planung für die Abwasserbeseitigung der Ortschaften Asenreuth, Eglso, Eiselsberg, Grabing, Hausberg, Holzen, Hub, Oberpurtzloh, Unterpurtzloh und Zürn wird das in der Pumpstation Unterpurtzloh gesammelte Abwasser Richtung Eglso nach Inzlham und dann weiter zur Kläranlage Brodfurth gepumpt. Bei dieser Variante handelt es sich um die kürzeste Trasse. Die Unterhaltskosten sind relativ gering.
Bei der zweiten Variante erfolgt die Trassenführung über Etzmaring und Gauling zur Kläranlage Schönberg. Voraussichtlich wird in diesem Bereich auch eine Wasserleitung verlegt. Jedoch müssen hier zwei Steigungen überwunden werden. Die Ortschaft Gauling liegt sehr tief, von dort muss das Abwasser an eine der höchsten Stellen im Gemeindegebiet gepumpt werden. Der Höhenunterschied beträgt ca. 44 m. Somit ist bei dieser Variante ein hoher Energieverbrauch notwendig, was auch eine Aufstellung des Stromverbrauchs der vorhandenen Pumpstationen verdeutlicht. Die Unterhaltskosten sind entsprechend hoch.
Bei der dritten Variante wird das Abwasser von der Pumpstation Unterpurtzloh über Grabing nach Peitzing und dann weiter zur Kläranlage Schönberg gepumpt. Hier ist nur eine Steigung zu überwinden. Dies ist im Unterhalt die günstigste Variante.
Die Gesamtkapazität der Kläranlage Schönberg liegt bei 700 EW, derzeit sind 496 EW angeschlossen. Mit dem BA 09 wären 514 EW angeschlossen.
Bei der Kläranlage Brodfurth hat die Gemeinde Schönberg einen Anteil von 300 EW zur Verfügung, derzeit sind 149 EW angeschlossen. Nach den derzeitigen Planungen werden 131 EW im BA 09 angeschlossen. 280 EW wären somit genutzt.
Die Ortschaften Unterpurtzloh und Umgebung benötigen derzeit 60 EW. Somit wäre es aus Sicht des Gemeinderates sinnvoller, dieses Abwasser zur Kläranlage Schönberg zu pumpen. Das Ingenieurbüro Rinner soll die Ableitung des Abwassers über Grabing und Peitzing in den Bauentwurf anhand der bestehenden Entwurfsplanung einarbeiten und konkretisieren.
Eine Ableitung der PS Unterpurtzloh über Gauling nach Lerch wurde nicht ins Auge gefasst, da die Überwindung der Höhenmeter von Gauling nach Lerch technisch um ein Vielfaches aufwendiger ist als die Ableitung nach Peitzing.
Das Ingenieurbüro Rinner wurde somit beauftragt, den Zuwendungsantrag für den Bauabschnitt 09 der Abwasserbeseitigung Schönberg zu erstellen. Nach Erteilung des Zuwendungsbescheides soll der Anschluss der betroffenen Ortschaften erfolgen.
Zweckvereinbarung mit der Gemeinde Bodenkirchen zur Abwasserbeseitigung in Grabing
Das Abwasserentsorgungskonzept der Gemeinde Schönberg sieht den Anschluss des Ortsteiles Grabing an die Abwasseranlage der Gemeinde Schönberg vor. Es bietet sich an, auch den Teil des Ortsteiles Grabing, der sich auf Bodenkirchner Gemeindegebiet befindet, an die Abwasseranlage Schönberg anzuschließen. Die dafür notwendige Zweckvereinbarung mit der Gemeinde Bodenkirchen wurde vom Gemeinderat genehmigt.
Verlegung einer Wasserleitung in der Hofmark
Aufgrund des Neubaus eines Wohnhauses auf der Flur-Nr. 35/1, Gemarkung Schönberg, ist die Verlegung der Wasserleitung nötig. Der Gemeinderat stimmte der Verlegung zu. Es wurden mehrere Leitungsvarianten erörtert. Eine Verlegung im Spülbohrverfahren erscheint am sinnvollsten, es soll jedoch auch die offene Bauweise überprüft werden, da diese von den Gemeindearbeitern in Eigenregie ausgeführt werden können. Es sollen Angebote eingeholt werden. Bürgermeister Lantenhammer wurde ermächtigt, den Auftrag für die Durchführung der Arbeiten an den wirtschaftlichsten Anbieter zu erteilen.