

Neubau eines Geh- und Radweges von Furth nach Brodfurth;
Vereinbarung mit dem Staatlichen Bauamt Rosenheim
Die Vereinbarung sieht im Wesentlichen vor, dass Bauherr für die Maßnahme die beteiligten Gemeinden sind. Die spätere Baulast und das Eigentum wird auf den Freistaat Bayern übergehen. Die Gemeinden bleiben aber verkehrssicherungspflichtig und sie tragen auch die laufende Unterhaltung und den Winterdienst. Der Gemeinderat stimmte dem Abschluss der Vereinbarung zu.
Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Neumarkt-Sankt Veit
Die Gemeinde Schönberg wurde als Nachbargemeinde beteiligt, da durch die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes auch Belange der Gemeinde Schönberg berührt sein könnten. Bedenken und Anregungen wurden seitens der Gemeinde Schönberg nicht vorgebracht.
Mitgliedschaft beim Anna Hospizverein Mühldorf e. V.
Bürgermeister Lantenhammer sprach sich für eine Spende von jährlich 150 Euro aus, anstelle einer Mitgliedschaft mit einem Mitgliedsbeitrag von 100 Euro. Der Gemeinderat stimmte Bürgermeister Lantenhammer zu.
Bauantrag
Keine Einwände hatte der Gemeinderat gegen das Bauvorhaben zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage im Baugebiet Bondlfeld, Bondlring 15, Flur-Nr. 67/11. Das Vorhaben soll im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt werden.
Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Eschlbach“ durch Deckblatt Nr. 1;
Billigungsbeschluss für die öffentliche Auslegung
Otto Senftl plant die Errichtung eines Blockheizkraftwerkes im Gewerbegebiet Eschlbach. Hierzu ist die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich, nachdem für die Flur-Nr. 1642 (im Eigentum der Pfründestiftung) bei Aufstellung des Bebauungsplanes kein Baurecht geschaffen wurde. Das Grundstück wurde zwar im Geltungsbereich berücksichtigt, auch die Ausgleichsflächen dafür wurden festgesetzt. Baugrenzen sollten aber erst geschaffen werden, wenn tatsächliche Bauanfragen vorliegen. Im Deckblatt zum Bebauungsplan muss eine Baugrenze für das Blockheizkraftwerk dargestellt werden. In den textlichen Festsetzungen sind Änderungen erforderlich, weil das Blockheizkraftwerk in Containerbauweise mit Flachdach errichtet werden soll. Bislang sind Flachdächer nicht zulässig. Auch ist geplant, einen Lärmschutzwall zu errichten, was nach den bisherigen Festsetzungen ebenfalls nicht zulässig ist.
Der Bebauungsplan Gewerbegebiet Eschlbach, Deckblatt Nr. 1 einschließlich Begründung wurde somit in der Planfassung vom 30.06.2010 zum Zwecke der öffentlichen Auslegung gebilligt. Gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung soll die Behördenbeteiligung durchgeführt werden.
Investitionsplan und Finanzplan 2009 bis 2013;
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2010
Erster Bürgermeister Lantenhammer und Herr Obermaier von der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen erläuterten die wichtigsten Festsetzungen der Haushalts- und Finanzplanung.
Das Investitionsprogramm für die Jahre 2009 bis 2013 wurde wie folgt festgesetzt:
Jahr Ausgaben
2009 414.000 €
2010 1.047.000 €
2011 1.571.000 €
2012 460.000 €
2013 135.000 €
Der Finanzplan sieht wie folgt aus:
Einnahmen und Ausgaben jeweils:
2009 414.000 €
2010 1.047.000 €
2011 1.571.000 €
2012 460.000 €
2013 135.000 €
Der Haushaltsplan für das Jahr 2010 wurde ebenfalls beschlossen. Er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.084.400 Euro, im Vermögenshaushalt mit 1.082.800 Euro.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wurden in Höhe von 300.000 Euro festgesetzt. Die Steuersätze wurden unverändert belassen: Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke 450 v. H.), Grundsteuer B (sonstige Grundstücke (360 v. H.), Gewerbesteuer 380 v. H.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wurde auf 300.000 Euro festgesetzt.
Stellungnahme zur Festlegung eines gemeinsamen Sprengels für den geplanten Mittelschulverbund zwischen den Hauptschulen Mühldorf a. Inn und Neumarkt-St. Veit
In einem Schreiben vom Schulamt Mühldorf wurde die Gemeinde Schönberg darauf hingewiesen, dass die vom Gemeinderat gewünschte Option zum Ausstieg aus dem Mittelschulverbundsvertrag rechtlich nicht zulässig ist. Ein Ausstieg ist frühestens nach 5 Jahren möglich.
Im Vertrag ist jedoch u.a. geregelt, dass ein Mittlere-Reife-Zug sowohl in Mühldorf als auch in Neumarkt angeboten werden soll. Es können auch Klassen gebildet werden in denen die Klassenmindestgrenze von 15 Schülern unterschritten wird.
Die Gemeinde Schönberg bestätigte den Empfang des Schreibens des Staatlichen Schulamtes Mühldorf bezüglich der Änderung der Schulorganisation (Schulsprengeländerung) für die Volksschulen im Gebiet des Staatlichen Schulamtes Mühldorf a. Inn, hier die Festlegung eines gemeinsamen Sprengels für den geplanten Schulverband sowie die Verleihung der Bezeichnung „Mittelschule“ für die Hauptschulen Mühldorf a. Inn und die Herzog-Heinrich-Hauptschule Neumarkt St. Veit ab 01.08.2010. Gegen die beantragte Änderung bestehen seitens der Gemeinde Schönberg keine Einwendungen.
Neubau eines Kreisverkehrs in Brodfurth;
Planungsänderungen
Die Überquerungshilfe (Verkehrsinsel) an dem nach Oberbergkirchen abzweigenden Arm des Kreisverkehrs soll in Absprache mit dem Staatlichen Bauamt Rosenheim auf das unbedingt notwendige Maß reduziert werden, damit eine Verbreiterung der Fahrbahn so weit als möglich verhindert wird. Der Gemeinderat zeigte sich mit dieser Planänderung einverstanden.
Sachstandsbericht zum Neubau eines Geh- und Radweges entlang der St 2086 von Furth nach Brodfurth
Zugestimmt hat der Gemeinderat, die geplante Bodenverbesserung im Bereich des Geh- und Radweges von Furth nach Brodfurth mittels Bindemitteleintrag anstelle von Geotextil auszuführen, da dadurch Kosten eingespart werden können. Einer Anfrage zur teilweisen Überdachung des Geh- und Radweges zur Bestückung mit Fotovoltaikmodulen wurde eine Absage erteilt.
Schlauchpflege für die Freiwilligen Feuerwehren Schönberg und Aspertsham
In der letzten Gemeinderatssitzung wurde der Änderung der Gebührenordnung für die Schlauchpflegeanlage der Stadt Neumarkt-St. Veit nicht zugestimmt, da die Preise um ein Vielfaches angehoben wurden. Mittlerweile wurde bei der FF Zangberg. Zwar wären die Preise für die Schlauchpflege beinahe um die Hälfte günstiger, jedoch wird die FF Zangberg keine Druckprüfung durchführen. Somit hat sich die Gemeinde entschlossen, der Änderung der Gebührenordnung für die Schlauchpflegeanlage der Stadt Neumarkt St. Veit zuzustimmen.
Sollte die Druckprüfung der Schläuche von den Feuerwehren Aspertsham und Schönberg selbst durchgeführt werden, wird das Budget für den Unterhalt der Ausrüstung um 100 € jährlich für jede Feuerwehr erhöht.
Gestattung von Disco-Veranstaltungen
Der Gemeinderat zeigte sich mit der Durchführung der Disco anlässlich des Gründungsfestes der KSK am 23.07.2010 und der Disco anlässlich des Aspertshamer Waldfestes der Johannesschützen einverstanden.
Bauanträge
Vier Bauanträgen erteilte der Gemeinderat in der letzten Sitzung das gemeindliche Einvernehmen:
- Antrag zum Bau eines Betriebsleiterwohnhauses sowie dem Abbruch (Teilabbruch) eines ehemaligen landwirtschaftlichen Nebengebäudes auf der Flur-Nr. 1415, Gemarkung Schönberg in Steng 1;
- Bau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Aspertsham 11, Flur-Nr. 98, Gemarkung Aspertsham;
- Bau einer Maschinenhalle in der Hofmark 15, Flur-Nr. 251, Gemarkung Schönberg
- Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Ersatzwohnhauses in der Hauptstraße 27, Flur-Nr. 12, Gemarkung Schönberg;
Rathaus; Durchführung von Malerarbeiten Beschlossen wurde vom Gemeinderat, noch vor der KSK-Fahnenweihe am Rathaus Malerarbeiten an der Außenfassade durchführen zu lassen. Ein Angebot soll von der Firma Deinböck eingeholt werden. Die geschätzten Kosten liegen bei ca. 2000 - 3000 Euro. Straßenbestandsverzeichnis; Widmung der Ortsstraße O 16 - Parkplatz in Aspertsham
Der neu gebaute Parkplatz in Aspertsham wurde zur Ortsstraße gewidmet. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde.
Freiwillige Feuerwehren;
Änderung der Gebührenordnung zum Schlauchwartungsvertrag mit der Stadt Neumarkt-St. Veit
Die Stadt Neumarkt-St. Veit hat mitgeteilt, dass aufgrund gestiegener Unkosten die Gebührensätze für die mit einem Wartungsvertrag vereinbarten Schlauchwartungsarbeiten deutlich erhöht werden müssen. So steigen z. B. die Kosten für das Waschen, Prüfen und Trocknen eines B- oder C-Schlauches von 1,53 Euro/Stück auf nunmehr 8,50 Euro/Stück, das Einbinden einer Kupplung von 2,56 Euro auf 10,25 Euro. Die Reparatur von Flickstellen wird anstatt bisher 2,56 Euro pro Stück in Zukunft nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet.
Auf nochmalige Anfrage wurden diese Sätze nochmals bestätigt, eine Verringerung ist nicht möglich. Im letzten Jahr wurde mit diesen Sätzen keine Kostendeckung erreicht. Eine Erhöhung der Gebühren kann nach Abschnitt II, Ziff. 2 des Schlauchwartungsvertrages nur im beiderseitigen Einvernehmen erfolgen. Alternativ könnte die im letzten Jahr im Feuerwehrhaus Zangberg eingerichtete Schlauchaufhängeanlage mitgenutzt werden. Die FF Zangberg würde die Schlauchpflege für die FF Schönberg mit übernehmen. Jedoch müssen noch einige Fragen geklärt werden, u.a. Kosten und Versicherung.
Der Änderung der Gebührenordnung für die Schlauchpflegeanlage der Stadt Neumarkt-St. Veit wurde deshalb nicht zugestimmt. Sollte die Durchführung der Schlauchpflege von der FF Zangberg spürbar günstiger angeboten werden, so soll der Schlauchwartungsvertrag mit der Stadt Neumarkt-St. Veit zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt werden.
Biogasanlage Senftl, Stangelszell;
Festlegung des Standortes des Satelliten-BHKW im Gewerbegebiet Eschlbach
Im ersten Punkt der letzten Gemeinderatssitzung befassten sich die Ratsmitglieder mit einem geeigneten Standort für die Errichtung des geplanten Satellitenkraftwerkes in Eschlbach. Der Gemeinderat favorisiert für das Satellitenkraftwerk ein längliches Grundstück entlang der Kreisstraße, nördlich der Zufahrt in das Gewerbegebiet mit ca. 200 – 300 m². Die Planungen vom Betreiber, Herrn Senftl, können somit in diesem Umfang fortgeführt werden.
Bauantrag
Der Gemeinderat erteilte dem Bauantrag über den Anbau eines Bullenstalles an das bestehende Stallgebäude in Wollerding 4, Flur-Nr. 900, Gemarkung Aspertsham, das gemeindliche Einvernehmen.
Hauptschulverband Neumarkt-Sankt Veit;
Zustimmung der Gemeinde Schönberg zur Gründung eines Mittelschulverbundes
Bürgermeister Lantenhammer erläuterte hierzu die Bedeutung der Mittelschulen. Als Ziele werden damit verfolgt u. a. die Verstärkung der beruflichen Orientierung der Schülerinnen und Schüler durch intensivere Vorbereitung auf eine berufliche Ausbildung durch Einführung der 3 berufsorientierenden Zweige Technik, Wirtschaft und Soziales. Auch soll der Abschluss in Deutsch, Mathematik und Englisch an das Niveau der Wirtschafts- und Realschule herangeführt werden. Es soll eine zusätzliche Förderung ab der 5. Jahrgangsstufe an jedem Hauptschulstandort im Klassenverband geben. Zudem wird an jeder Mittelschule eine Ganztagesklasse eingeführt.
Der Gemeinderat stimmte der Gründung eines Mittelschulverbandes der Herzog-Heinrich-Hauptschule Neumarkt-St. Veit zu mit der Hauptschule in Mühldorf zu. Im Verbundvertrag soll jedoch geregelt werden, dass eine Option zum Ausstieg aus dem Sprengel für die Gemeinde besteht. Die zukünftige Entwicklung im Schulverbund Neumarkt-Mühldorf soll im Auge behalten werden. Sofern das Angebot in Neumarkt-St. Veit eingeschränkt wird (z. B. kein M-Zug, keine gebundene Ganztagesklasse, Einschränkung der Zweigwahl) wird der Ausstieg in Erwägung gezogen.
Ergebnis des Bürgergespräches zum Seniorenpolitischen Gesamtkonzept
Am 20.04.2010 fand das Bürgergespräch im Rahmen des Seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes im Pfarrheim in Oberbergkirchen statt. Vorgestellt wurde dabei auch die Prognose, dass bis zum Jahre 2030 der Bevölkerungsstand in Schönberg in etwa gehalten werden kann; jedoch werden dann mehr ältere Bürger und weniger jüngere Bürger in Schönberg leben. Die Auswertung der eingegangenen Fragebögen, welche im Rahmen des Seniorenpolitischen Konzeptes stichprobenartig an Bürger über 50 Jahren versandt wurden, wurde im Bürgergespräch ebenfalls vorgestellt.
Herauskristallisiert hat sich unter anderem, dass durch den Wandel der Altersstruktur ein größeres Freizeitangebot für Senioren zur Verfügung stehen sollte. Dafür werden vom Landratsamt (Freiwilligenagentur) Kurse angeboten, in denen die Ausbildung zum „Seniorentrainer“ erfolgen kann. Angesprochen dafür werden vor allem die Jungsenioren bzw. Menschen, die gerade ins Rentenalter eingetreten sind. Diese könnten dann mit Unterstützung der Freiwilligenagentur Netzwerke für Senioren aufbauen. Die Gemeinde unterstützt die Installierung eines Seniorentrainers. Sofern hierfür ein Interessent gefunden wird, werden die Kosten für die entsprechende Fortbildung von der Gemeinde übernommen.
1. Satzung zur Änderung der Entwicklungssatzung Aspertsham;
Behandlung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
Eine Stellungnahme hierzu ging lediglich vom Landratsamt Mühldorf a. Inn ein, welches darauf hinwies, dass die Baugrenzen zu großzügig gefasst sind. Die Gemeinde hat jedoch die Baugrenzen bewusst in dem Ausmaß zugelassen. Der Bauherr soll die Größe und die Stellung der Gebäude selbst in der Hand haben.
So wurde die 1. Änderung der Entwicklungssatzung Aspertsham, in der es vor allem um die Erweiterung des Geltungsbereiches ging, einstimmig beschlossen. Einzusehen ist diese im Internet unter www.gemeinde-schoenberg.de – Gemeinde - Bebauungspläne.
Antrag nach dem Denkmalschutzgesetz in Aspertsham 15
Dem Antrag nach dem Denkmalschutzgesetz für den Abbruch in Denkmalnähe und Grabung im Bodendenkmalbereich auf der Flur-Nr. 25, Gemarkung Aspertsham, erteilte der Gemeinderat seine Zustimmung. Empfohlen wird, nachdem mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine Bodendenkmäler zu finden sind, die Herausnahme des größten Teils dieses Grundstücks aus der Bodendenkmalliste.
Bauanträge
Folgenden Bauanträgen stimmt der Gemeinderat zu:
- Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Aspertsham 14, Flur-Nr. 22, Gemarkung Aspertsham;
- Anbau eines Bades an das bestehende Wohnhaus in Peitzing 10, Flur-Nr. 1269/1, Gemarkung Schönberg;
- Neubau eines Einfamilienhauses in der Hofmark, Flur-Nr. 35/1, Gemarkung Schönberg;
Neubau eines Kreisverkehrs an der Kreuzung in Brodfurth; Vergabe der Bauarbeiten
Zugestimmt hat der Gemeinderat, dass der Auftrag an den wirtschaftlichsten Anbieter, die Firma Wimmer aus Lehrhub zu einem Angebotspreis von 370.632 Euro vergeben werden soll. Allerdings ist noch der Eingang der Zusage über die Gewährung staatlicher Zuwendungen abzuwarten.
Neubau eines Geh- und Radweges entlang der St 2086 von Furth nach Brodfurth;
Vergabe der Bauarbeiten
Aufgrund der öffentlichen Ausschreibung der Arbeiten zum Geh- und Radwegbau wurden 5 Angebote abgegeben. Aufgrund einiger Änderungen gegenüber der Kostenschätzung, so z. B. der Einbau eines Leerrohres mit Kosten von ca. 40.000 Euro und der Ausführung der Brücke über den Eschlbach in Aluminium mit Mehrkosten von 15.000 Euro, ist das wirtschaftlichste Angebot um ca. 100.000 Euro höher als die Kostenschätzung. Die Zusage der Regierung von Oberbayern über Zuwendungen wird im März erwartet. Dann soll der Auftrag an den wirtschaftlichsten Anbieter, die Firma Lutzenberger, zu einer Angebotssumme von 1.065.967 Euro vergeben werden.
Erstellung eines Konzeptes für die Errichtung von Freiflächenfotovoltaikanlagen im Gemeindegebiet
Nach einem Schreiben des Bayerischen Staatsministerium des Innern vom sind Freiflächenfotovoltaikanlagen im Außenbereich nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. In jedem Fall sind die Aufstellung eines Bebauungsplanes und damit auch in der Regel die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.
Nachdem es in der Vergangenheit bereits einige Anfragen für Freiflächenfotovoltaikanlagen gegeben hat, machte sich der Gemeinderat Gedanken, ein Konzept dafür zu erstellen. Nachdem nun aber von der Regierung eine Kürzung der Subventionen beabsichtigt ist, und Fotovoltaikanlagen auf Ackerflächen künftig nicht mehr zulässig sein sollen, ist es gut möglich, dass Freiflächenfotovoltaikanlagen nicht mehr beantragt werden. Solange also keine konkrete Anfrage eingeht, wird die Erstellung eines Konzeptes nicht ins Auge gefasst.
Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Eschlbach; Aufstellungsbeschluss
Beschlossen wurde vom Gemeinderat den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Eschlbach“ zu ändern. Die Änderung bezieht sich auf die Zulassung eines Blockheizkraftwerkes. Nach der Erstellung des Planentwurfes wird dieser öffentlich ausgelegt.
Verlegung der Gemeindeverbindungsstraße bei Fuchshub
Der beantragten Verlegung der Gemeindeverbindungsstraße 31 bei Fuchshub wurde vom Gemeinderat zugestimmt. Die Kosten hat der Antragsteller zu tragen. Dies ist durch entsprechende Verträge zu regeln. Der Ausbau der Ersatzstrecke soll durch die Gemeinde in Eigenregie erfolgen.
Breitbandausbau in der Gemeinde Schönberg;
Die vom Büro IK-T Manstorfer empfohlene Lösung wird im Regelfall nur von der Deutschen Telekom angeboten. Der Vorteil dieser Lösung besteht nicht nur in den hohen Bandbreiten sondern auch darin, dass eine freie Anbieterwahl möglich ist. Die Deutsche Telekom hat im Auswahlverfahren jedoch kein Angebot abgegeben. Auf Nachfrage erklärte die Deutsche Telekom, dass sich ein Ausbau dieser Kabelverzweiger auch mit Kostenbeteiligung der Gemeinde nicht rechne.
Die mvox AG bietet an, die Hauptverteiler mit mvox-DSLAM-Technik auszustatten. Mittels derer werden 1 bis 16 Mbit pro Sekunde möglich sein.
In seinem Beschluss strebt der Gemeinderat den Ausbau der Breitbandversorgung in den Vorwahlbereichen 08637 und 08639 an. Es ist beabsichtigt, den Zuschlag der mvox AG aus Garching zu erteilen. Es sind Zuwendungen bei der Regierung von Oberbayern zu beantragen.
Aufhebung der Grundstückspflegeverordnung aufgrund des Wegfalls der RechtsgrundlageDurch die Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes ist die gesetzliche Grundlage für den Erlass der Verordnung zur Pflege von Grundstücken weggefallen. Somit hob der Gemeinderat in seinem Beschluss nun die in der Gemeinde Schönberg bestehende Verordnung auf.