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Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 10.06.2010
Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 6. Mai 2010
Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 14.04.2010
Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 25.02.2010


Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 10.06.2010


Errichtung eines Basisstandortes für den Digitalfunk der BOS in Bayern auf der Flur-Nr. 652/1, Gemarkung Lohkirchen bei Ehegarten;

Anhörung der Gemeinde vor der Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens und dem Erlass des Zustimmungsbescheides

Das Staatliche Bauamt Rosenheim hat der Gemeinde Lohkirchen am 05.02.2010 den Antrag auf Errichtung eines Basisstandortes für den Digitalfunk BOS in Bayern zur Stellungnahme übermittelt. Der Bauantrag selbst ist als „Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch“ gekennzeichnet. Er wurde deshalb im nichtöffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung am 25.02.2010 behandelt. Die Gemeinde hat der Erteilung der Genehmigung nach Art. 73 BayBO widersprochen, weshalb der Antrag an die Regierung v. Obb. weitergeleitet wurde. Mittlerweile besteht Einigkeit auch mit dem Ministerium darüber, dass die Erteilung des Einvernehmens in öffentlicher Sitzung behandelt werden kann. Diese Auffassung vertritt auch Hr. Schober vom Bayerischen Gemeindetag.

Die Regierung v. Obb. hat nun mit Schreiben vom 10.05.2010 mitgeteilt, dass das fehlende gemeindliche Einvernehmen ersetzt werden soll. Der Gemeinde wird Gelegenheit gegeben, sich bis zum 14.06.2010 zu äußern.

Gründe für die Ablehnung sind schwer zu finden. Das Vorhaben ist nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB im Außenbereich privilegiert. Es kann nur dann verhindert werden, wenn öffentliche Belange nach § 35 Abs. 3 BauGB entgegenstehen. Öffentliche Belange sind z. B. Darstellungen im Flächennutzungsplan oder Landschaftsplan, Belange des Naturschutzes, der Landschaftspflege, Verunstaltung des Orts- und Landschaftsbildes oder schädliche Umwelteinwirkungen. Dem Argument der Strahlenbelastung wird entgegen gehalten, dass die Einhaltung der vorgeschriebenen Grenzwerte sichergestellt sei, was schwerlich in Zweifel zu ziehen sein dürfte.

Gemeinderatsmitglied Retzer berichtete über eine Informationsveranstaltung in der Gemeinde Reichertsheim über den gleichen Anlass. Der Referent hat dargelegt, dass der Mobilfunk Auswirkungen auf die Gesundheit hat. Die Technik, auf der das neue digitale Funknetz basiert, nennt sich TETRA. Die Technik ist bereits über 20 Jahre alt, somit veraltet. Die TETRA-Technik ist zudem krisenanfällig, weil die Steuerung über einen Zentralserver läuft. Sogar der Internationale Feuerwehrverband hat eine negative Stellungnahme zum TETRA-Funk abgegeben. Die Kosten für dieses Funknetz, welches komplett neu erstellt wird, werden auf 10 Milliarden Euro geschätzt. Zudem verursacht es einen hohen Unterhaltsaufwand.

Herr Retzer möchte ganz entschieden dagegen treten, dass der TETRA-Funk nicht gesundheitsschädlich ist. Der Sender ist Tag und Nacht in Betrieb. Über den analogen Funk wäre eine modernere und auch bessere Technik möglich bzw. vorhanden.

Folgende Ausführungen zur im BImSchG festgelegten Vorsorgepflicht, welcher sich der Bund entzieht und die Kommunen in die Pflicht nimmt, sollen im Antwortschreiben an die Regierung von Oberbayern aufgeführt werden:

1. Die BImSchV hat keinen Vorsorgecharakter, sie schließt eine Gesundheitsgefährdung nicht aus. Hiermit ist der Bund aus der Haftung und diese wird nunmehr auf die Kommunen verlagert. Da diese für ihre Ratsbeschlüsse haften, müssen die Kommunen nunmehr Vorsorge treffen.

2. Da die Bundesimmissionsschutzverordnung nicht schützt, ist Normenkontrollklage geboten, da die Schutzverordnung nicht schützt, aber Grundlage für Genehmigungen ist, da die Einhaltung der Grenzwerte fiktiv gesunde Arbeits- und Wohnverhältnisse in der Nähe zu Mobilfunkanlagen unterstellt.

Gründe für eine Nichterteilung des gemeindlichen Einvernehmens sieht Herr Retzer somit in der Gesundheitsfürsorgepflicht der Gemeinde und in der Geldverschwendung in großem Rahmen.

Der Staatsregierung warf er vor, sich nicht an den eigens im Mobilfunkpakt geforderten offenen Umgang mit dem Mobilfunk zu halten. Der Gemeinderat soll bereits festgelegte Sachverhalte abnicken.

Der Gemeinderat blieb bei seiner ablehnenden Haltung. Der Errichtung eines Basisstandortes für den Digitalfunk BOS auf der Flur-Nr. 652/1, Gemarkung Lohkirchen, bei Ehegarten wurde seitens der Gemeinde Lohkirchen weiterhin nicht zugestimmt.

 

Kindergarten Lohkirchen;

Schaffung von weiteren Betreuungsplätzen

Der Gemeinderat hat bei der Beratung über den Antrag des Elternbeirates auf bauliche Erweiterung des Kindergartens in seiner letzten Sitzung festgestellt, dass die vorhandenen Plätze im Kindergarten ab dem Kindergartenjahr 2011/2012 nicht ausreichen werden. Mit dem Landratsamt Mühldorf a. Inn wurde der Kindergarten besichtigt, Kostenschätzungen für eine bauliche Erweiterung sowie die Aufstellung von Containern wurden eingeholt.

In Betracht gezogen wurde die Nutzungsänderung der vorhandenen Räumlichkeiten. Damit könnte man eine Erweiterung von jetzt 27 auf 30 – 35 Plätze erreichen. Abgewägt wurden auch die bauliche Erweiterung des Kindergartens sowie die Aufstellung eines Containers. All diese Möglichkeiten sind nur mit entsprechendem finanziellen Aufwand zu realisieren. Zudem ist abzusehen, dass die Geburtenzahl auf Dauer nicht so hoch bleiben wird und die Räumlichkeiten über kurz oder lang wieder leer stehen. Besprochen wurde auch die Zusammenarbeit mit einem anderen Kindergarten, gerade im Krippenbereich. Favorisiert wird vom Gemeinderat aber letztlich der Vorschlag, eine Nachmittagsgruppe zu bilden. Hierzu sollen Eltern konkret befragt und hinreichend in einem Elternabend informiert werden. Der Antrag des Elternbeirates auf bauliche Erweiterung des Kindergartens wurde nochmals zurückgestellt.

 

Antrag auf Verkehrsbeschränkung der Gemeindeverbindungsstraßen 30 und 37 in Brodfurth

Aufgrund der Sperrung der Kreuzung der Staatsstraßen 2086/2091 in Brodfurth hat der Verkehr über die Gemeindeverbindungsstraßen 30 und 37 in Brodfurth zugenommen. Von den Anliegern wurde deshalb eine Sperrung für den Durchgangsverkehr gefordert bzw. andere verkehrsbeschränkende Maßnahmen. Dies wurde vom Gemeinderat jedoch abgelehnt. Eine derartige Entscheidung hätte erhebliche Präzedenzwirkung, würde zudem bedeuten, dass noch nicht mal die Brodfurther, die nicht unmittelbar an der Straße wohnen, die Straße benutzen dürften. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung an der Strecke ist bereits erfolgt. Eine Gewichtsbeschränkung soll dann vorgenommen werden, wenn der Lkw-Verkehr deutlich zunimmt.

 

Neubau eines Kreisverkehrs in Brodfurth;

a) Beleuchtung

Beschlossen wurde vom Gemeinderat, vorerst keine Beleuchtungsanlage an der Kreisverkehrsanlage der Kreuzung in Brodfurth aufzustellen, um unzumutbare Beeinträchtigungen der Anwohner von vorneherein zu vermeiden. Der Kreisverkehr sollte nur dann beleuchtet werden, wenn Unfälle passieren, weil der Kreisverkehr offensichtlich von Verkehrsteilnehmern nicht rechtzeitig wahrgenommen wurde und bei einer Verkehrsschau mit Vertretern vom Landratsamt Mühldorf a. Inn, Polizeiinspektion Mühldorf a. Inn, Staatlichem Bauamt Rosenheim die Notwendigkeit einer Beleuchtung festgestellt wurde.

 

Neubau eines Kreisverkehrs in Brodfurth;

b) weitere Planungsänderungen

Der Durchlass unter der Feldeinfahrt zur Flurnummer 1663, Gemarkung Lohkirchen soll vergrößert werden, um sicherzustellen, dass dieser dann ausreicht. Die Überquerungshilfe (Verkehrsinsel) an dem nach Oberbergkirchen abzweigenden Arm des Kreisverkehrs soll in Absprache mit dem Staatlichen Bauamt Rosenheim auf das unbedingt notwendige Maß reduziert werden, damit eine Verbreiterung der Fahrbahn so weit als möglich verhindert wird.

 

Erstellung eines digitalen Ortsplanes einschl. Urheberrecht für die Kartografie

Die Gemeinde Lohkirchen beteiligt sich an der Erstellung eines interaktiven Ortsplanes für den Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen durch die Firma MA Kartosystems aus Waldkraiburg. Die Kosten für die Gemeinde Lohkirchen belaufen sich auf brutto 2.008,13 Euro. Der große Vorteil liegt darin, dass auf die erstellte Kartografie keine Urheberrechte erhoben werden und die Gemeinde das Kartenmaterial ohne zusätzliche Lizenzkosten frei verwenden kann.



Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 6. Mai 2010


Hauptschulverband Neumarkt-Sankt Veit;

Zustimmung der Gemeinde Lohkirchen zur Gründung eines Mittelschulverbundes

In der letzten Gemeinderatssitzung wurde mehrheitlich für einen Beitritt zur Mittelschule Neumarkt St. Veit / Mühldorf gestimmt. Jedoch sollte die Entscheidung der Gemeinde Schönberg abgewartet werden, da nur eine gemeinsame Schülerbeförderung Sinn macht.

Die Gemeinde Schönberg hat der Gründung eines Mittelschulverbundes Neumarkt St. Veit / Mühldorf a. Inn zugestimmt. Jedoch wurde eine Option geschaffen, dass ein Ausstieg aus dem Sprengel möglich ist, sollte in Neumarkt St. Veit z.B. ein M-Zug, Ganztagesklasse oder verschiedene Zweige nicht angeboten werden können und die Schüler somit nach Mühldorf fahren müssen.

Nach derzeitigen Stand können alle Angebote in Neumarkt gemacht werden. Aufgrund der sinkenden Schülerzahlen wird dies wohl nicht dauerhaft möglich sein.

Der Gemeinderat schloss sich nun dem Beschluss der Gemeinde Schönberg an und stimmt daher vorerst dem Beitritt zur Mittelschule Neumarkt-St. Veit/Mühldorf zu.

  

Kindergarten Lohkirchen;

Antrag des Elternbeirates auf bauliche Erweiterung

Zu diesem Punkt stellt sich das Problem, dass der Kindergarten Lohkirchen derzeit räumlich gerade noch ausreicht für die derzeit angemeldeten Kinder. Auch im September ist die Situation ähnlich, durch einige Neuanmeldungen im laufenden nächsten Kindergartenjahr ist jedoch damit zu rechnen, dass nicht mehr alle Kinder untergebracht werden können. Zwar können, nach Aussage des Landratsamtes einige Monate 28 bzw. 29 Kinder betreut werden, aber eine Dauerlösung ist das nicht. Auch im Kindergartenjahr 2011/12 wird die Anzahl der zu betreuenden Kinder höher sein, als Plätze zur Verfügung stehen. Vom Elternbeirat wurde nun der Antrag gestellt, einen Anbau von ca. 100 m² zu errichten, um die notwendigen Räumlichkeiten darin unterzubringen.

Dieses Vorhaben ist jedoch mit erheblichem finanziellen Aufwand verbunden. So ist mit Baukosten von ca. 300.000 Euro zu rechnen, wobei nur 2/3 dieser Kosten als zuwendungsfähig gelten und diese dann mit ca. 80% bezuschusst würden. Somit bleibt immer noch ein großer Betrag, den die Gemeinde selbst zu schultern hätte. Zudem ist die Schulsituation in den nächsten Jahren ungewiss und ein Leerstehen von Schulräumen zu befürchten.

Als mögliche Alternative wurde daher die bessere Ausnützung der vorhandenen Räume in Betracht gezogen unter Einbeziehung des vorhandenen Turnraumes im Schulgebäude. Dies ist laut Kindergartenleitung und Elterbeirat aber nur sinnvoll, wenn eine Verbindung zwischen Schule und Kindergarten geschaffen würde, da ein zweimaliges Umziehen zu lange dauert. Zum Raumkonzept ergänzen die Vertreterinnen des Elternbeirates, Frau Stuchlik und Frau Sedlmeier, dass die Spielsachen, etc. nach dem Spielen immer weggeräumt werden müssen, da aufgrund der derzeit hohen Anzahl an betreuten Kindern die Räumlichkeiten oft mehrfach genutzt werden. Auch die bestehende Küche ist zu klein, es ist unmöglich hier etwas zu machen.

Nachdem nun für das kommende Jahr eine Änderung nicht mehr möglich ist, wurde auf Vorschlag des Bürgermeisters der Antrag vorerst zurückgestellt. Das Kindergartengebäude soll mit dem Amt für Jugend und Familie des Landratsamtes Mühldorf a. Inn besichtigt werden. Desweiteren sollen Kostenschätzungen eingeholt werden für eine bauliche Erweiterung (ca. 100 m²) mit bzw. ohne Keller. Auch für die Aufstellung eines Containers soll eine Kostenschätzung eingeholt werden. Der Gemeinderat war damit einverstanden.

 

Investitionsprogramm und Finanzplan 2009-2013;

Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2010

Das Investitionsprogramm und der Finanzplan für die Jahre 2009 bis 2013 wurden vom Gemeinderat beschlossen, ebenso die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für 2010:

 

Investitionsprogramm für die Jahre 2009 bis 2013

 

Jahr                      Ausgaben:

2009:                    1.197.000 Euro

2010:                       856.000 Euro

2011:                       641.000 Euro

2012:                       127.000 Euro

2013:                         92.000 Euro

 

 

Finanzplan für die Jahre 2009 bis 2013

 

Jahr                      Einnahmen und Ausgaben:

2009:                    1.999.200 Euro

2010:                    1.778.200 Euro

2011:                    1.353.500 Euro

2012:                    1.019.200 Euro

2013:                       934.200 Euro

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 772.600 Euro, im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.005.600 Euro ab. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wurde auf 100.000 Euro festgesetzt.

 

Die Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftl. Betriebe (A) wurde beibehalten mit 450 v.H., für die sonstigen Grundstücke (B) mit 360 v.H. Auch die Gewerbesteuer wurde unverändert mit 380 v. H. festgesetzt. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 300.000 EUR festgesetzt.

 

Freiwillige Feuerwehr;

Änderung der Gebührenordnung zum Schlauchwartungsvertrag mit der Stadt Neumarkt St. Veit

Die Stadt Neumarkt-St. Veit hat mitgeteilt, dass aufgrund gestiegener Unkosten die Gebührensätze für die mit einem Wartungsvertrag vereinbarten Schlauchwartungsarbeiten deutlich erhöht werden müssen. So steigen z. B. die Kosten für das Waschen, Prüfen und Trocknen eines B- oder C-Schlauches von 1,53 € / Stück auf nunmehr 8,50 Euro/Stück, das Einbinden einer Kupplung von 2,56 Euro auf 10,25 Euro. Die Reparatur von Flickstellen werden anstatt bisher 2,56 Euro pro Stück in Zukunft nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet.

Auf nochmalige Anfrage wurden diese Sätze nochmals bestätigt, eine Verringerung ist nicht möglich. Im letzten Jahr wurde mit diesen Sätzen keine Kostendeckung erreicht. Eine Erhöhung der Gebühren kann nach Abschnitt II, Ziff. 2 des Schlauchwartungsvertrages nur im beiderseitigen Einvernehmen erfolgen. Alternativ könnte die im letzten Jahr im Feuerwehrhaus Zangberg eingerichtete Schlauchaufhängeanlage mitgenutzt werden. Die FF Zangberg würde die Schlauchpflege für die FF Lohkirchen mit übernehmen. Jedoch müssen noch einige Fragen geklärt werden, u.a. Kosten und Versicherung. Die für die Gemeinde wirtschaftlichste Lösung soll angestrebt werden. Der Änderung der Gebührenordnung für die Schlauchpflegeanlage der Stadt Neumarkt-St. Veit wurde aber zugestimmt.

 

Antrag auf Erlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz;

Renovierung der Kapelle auf der Flur-Nr. 1792, Gemarkung Lohkirchen

Der Erteilung einer Erlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz zur Renovierung der Kapelle in Lohkirchen, an der Straße zwischen Wimpasing und Lohkirchen, Flur-Nr. 1792, Gemarkung Lohkirchen, stimmte der Gemeinderat zu.



Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 14.04.2010


Bauanträge

Zugestimmt hat der Gemeinderat jeweils einstimmig dem Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung zum Neubau einer Halle mit Carport in Brodfurth 24, Flur-Nr. 1516, Gemarkung Lohkirchen sowie dem Antrag auf Behandlung im Genehmigungsfreistellungsverfahren zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in der Weihäuslstraße 19, auf der Flur-Nr. 62/15, Gemarkung Lohkirchen.

 

Antrag auf Ausweisung einer Bauparzelle auf der Flur-Nr. 33/4, Gemarkung Lohkirchen im Anschluss an die Lukasöder Straße

Der Gemeinderat hatte hierzu einen Antrag vorliegen, in welchem angefragt wurde, ob die Schaffung von Baurecht für den Neubau eines Einfamilienhauses auf der Flur-Nr. 33/4, Gemarkung Lohkirchen, möglich ist. Nach längerer Diskussion wurde dieser Antrag abgelehnt, da nach Ansicht der Mehrheit des Gemeinderates genügend freie Grundstücke im Baugebiet Straßfeld zur Verfügung stehen und hiermit kein Bedarf nach weiteren Baugrundstücken gesehen wird.

 

Hauptschulverband Neumarkt-St. Veit;

Gründung eines Mitteilschulverbundes

Gemeinderatsmitglied Retzer erläuterte hierzu die Gründe der Einführung der Mittelschule sowie die Ziele. Im Bereich der Hauptschule ist die Einführung sogenannter Mittelschulen geplant. Zurückgehende Schülerzahlen und besondere pädagogische Anforderungen, eine große Zahl von Standorten und die Schullaufbahnwahl vieler Familien machen Änderungen erforderlich, so das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus. Zur Stärkung der Hauptschulen soll die neue Bayerische Mittelschule gegründet werden, vermutlich zur Steigerung der Attraktivität der Hauptschulen.

Unter anderem werden damit Ziele verfolgt wie die Verstärkung der beruflichen Orientierung der Schüler sowie die Heranführung des Mittleren Bildungsabschlusses an das Niveau der Wirtschafts- und Realschulen. Auch soll es ein Ganztagesangebot an jeder Mittelschule geben.

Die Einführung der Mittelschule ist bereits ab dem Schuljahr 2010/2011 geplant. Ziel sei es, so viele Standorte wie möglich solange wie möglich zu erhalten. Die Mittelschule kann ihr differenziertes Angebot allerdings nur vorhalten, wenn sie eine gewisse Größe aufweist. Es werden wohl nur Verbünde mit 300 oder mehr Schülerinnen und Schülern in der Lage sein, dieses Angebot vorzuhalten. Auf jeden Fall werden auf die Kommunen erhöhte Schülerbeförderungskosten zukommen, da nicht in jedem Schulhaus alle Unterrichtsformen angeboten werden können und somit ein erhöhter Fahrbedarf besteht.

Der Hauptschulverband Neumarkt St. Veit wird wohl nicht in der Lage sein, die wesentlichen Bildungsangebote der Mittelschule bereitzustellen. Es ist deshalb geplant, einen Schulverbund einzugehen. Die Mitgliedsgemeinden des Hauptschulverbandes, also auch die Gemeinde Lohkirchen, hat Ihre Entscheidung zur Gründung der Mittelschule bis 30.04.2010 zu treffen.

Zur Wahl stehen die Hauptschulen Mühldorf und Ampfing. Die Zugehörigkeit zur Hauptschule Ampfing

hätte den großen Vorteil, dass erhebliche Synergieeffekte bei der Schülerbeförderung erzielt werden könnten, weil dann alle vier Gemeinden des Grundschulverbandes Mitglied im gleichen Hauptschulverband sind. Allerdings würde eine solche Umsprengelung den Hauptschulverband Neumarkt St. Veit wohl in Existenzgefahr bringen und auch die Schulverbandsumlage beim Hauptschulverband Ampfing ist deutlich höher als beim Hauptschulverband Neumarkt St. Veit.

Die Hauptschule in Mühldorf ist eine neue, gut ausgestattete Hauptschule. Die Gemeinden Niederbergkirchen und Niedertaufkirchen werden aufgrund der Nähe zur Hauptschule in Mühldorf diesem Schulverbund zustimmen.

Im Hauptschulverbund mit Ampfing wären alle Schüler der Grundschule VG Oberbergkirchen wieder zusammen, aber natürlich nur wenn die Gemeinde Schönberg entsprechend abstimmt.

Gemeinderatsmitglied Retzer ergänzte, dass die Hauptschule Neumarkt St. Veit weiterhin eine Hauptschule bleibt, falls keinem Schulverbund beigetreten wird. In Neumarkt kann die Mittlere Reife über einen M-Zweig gemacht werden. Diese Schüler erhalten oftmals gute Lehrstellen, da diese sich schulintern für diese Lehrstellen qualifiziert haben.

Mehrheitlich stimmte der Gemeinderat für einen Beitritt zur Mittelschule Neumarkt St. Veit/Mühldorf. Zur endgültigen Entscheidung ist der Beschluss der Gemeinde Schönberg abzuwarten, da nur eine gemeinsame Schülerbeförderung sinnvoll ist.

Deshalb wird der Gemeinderat sich Ende April zu diesem Thema treffen. Eine endgültige Entscheidung soll dann in der nächsten Gemeinderatssitzung getroffen werden.

 

Örtliche Rechnungsprüfung;

Feststellung der Jahresrechnung 2009

Gemeinderatsmitglied Meier trug den Rechnungsprüfungsbericht vor. Hauptsächlich wurden die Haushaltsüberschreitungen kontrolliert. Beleg- und Sachbuchführung waren wie immer in Ordnung. Es wurden keine Beanstandungen erhoben. So wurde die Jahresrechnung wie folgt festgestellt: Die Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt:betrugen zum 31.12.2009 790.225,29 Euro, im Vermögenshaushalt 818.985,00 Euro. Der Gesamthaushalt belief sich auf 1.609.210,29 Euro. Der allgemeinen Rücklage konnten 43.596,80 Euro zugeführt werden. Rücklagen hatte die Gemeinde zum 31.12.2009 124.945,55 Euro, die Schulden betrugen 720.000,00 Euro.

Dem ersten Bürgermeister wurde die Entlastung erteilt.

 

Ehrenordnung-Schülerehrung;
Behandlung von Studienabschlüssen, Meister- und Technikerprüfungen und Ähnliches

In letzter Zeit wurden immer häufiger Studienabschlüsse und Berufsabschlüsse, bei denen ein Studium voran ging, Techniker- oder Meisterprüfungen zur Ehrung eingereicht. In der Ehrenordnung sind darüber keine konkreten Regelungen getroffen bzw. soll die Ehrung von Fall zu Fall vom Gemeinderat beschlossen werden.

Hier legte der Gemeinderat nun fest, diese Ehrungen generell vorzunehmen. Die Geldprämie je Ehrung soll bei 50 Euro bleiben und weiterhin nur einmalig möglich sein.



Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 25.02.2010


Neubau eines Kreisverkehrs in Brodfurth;

Vergabe der Bauarbeiten

Die Tiefbauarbeiten für den Neubau eines Kreisverkehrsplatzes in Brodfurth sollen an die Wimmer Bau GmbH aus Lehrhub zum Angebotspreis von 370.632 Euro vergeben werden. Jedoch ist die Zusage über die Gewährung staatlicher Zuwendungen noch abzuwarten.

 

Neubau eines Geh- und Radweges entlang der Staatsstraße 2086 von Furth nach Brodfurth;

Vergabe der Bauarbeiten

Ebenso zugestimmt wurde, vorbehaltlich der Genehmigung von staatlichen Zuschüssen, der Vergabe der Bauarbeiten für den Neubau des Geh- und Radweges von Brodfurth nach Neumarkt-St. Veit. Der Auftrag soll an die Fa. Lutzenberger GmbH aus Pfaffenhausen zum Angebotspreis von 1.065.967 Euro gehen.

 

Kindergarten Lohkirchen;

Neufestsetzung der Kindergartenbeiträge

Die Elternbeiträge für Kindergarten- und Schulkinder im gemeindlichen Kindergarten wurden seit dem Kindergartenjahr 2006/2007 nicht mehr geändert. Aufgrund der Umstellung vom 12-monatigen auf den 11-monatigen Beitrag wurden auch damals die Beiträge nicht erhöht. Die letzte tatsächliche Erhöhung fand zum Kindergartenjahr 2002/2003 statt von 43,46 Euro auf 47 Euro, jeweils zzgl. Spielgeld für eine 4-5-Studenbetreuung. Der Großteil des Gemeinderates sieht eine Erhöhung zum Kindergartenjahr 2010/2011 gerechtfertigt aufgrund von mehreren tariflichen Lohnerhöhungen bzw. der Erhöhung des Anstellungsschlüssels im letzten Kindergartenjahr. Auch nach der Erhöhung sind die Kindergartenbeiträge im Vergleich zu anderen Kindergärten noch immer sehr niedrig. Gemeinderatsmitglied Retzer gab zu bedenken, dass es auch Eltern gibt, die sich die Beiträge nicht leisten können. Somit sollte von einer Erhöhung abgesehen werden.

In seinem Beschluss setzte der Gemeinderat mit einer Gegenstimme folgende Kindergartenbeiträge ab September 2010 fest:

 

Für Kindergarten- und Krippenkinder:

4 bis 5 Stunden: 57 € + 3 € Spielgeld

5 bis 6 Stunden: 63 € + 3 € Spielgeld

6 bis 7 Stunden: 80 € + 3 € Spielgeld

Für Krippenkinder (Kinder unter 3 Jahren):

1 bis 2 Std. (1 Tag/Woche): 25 €

2 bis 3 Std. (2 Tage/Woche): 35 €

Für Schulkinder (keine Erhöhung):

Für die Mittagsbetreuung von Unterrichtsende bis 13.00 Uhr werden Beiträge in Höhe von 22 €, von Unterrichtsende bis 14.30 Uhr an 3 Tagen/Woche in Höhe von 33 €, festgesetzt.

 

Bei allen Beiträgen handelt es sich um Monatsbeiträge, welche 11 x jährlich erhoben werden.

  

Bauantrag des Vereins Erdkinder Projekt e.V.

Dem Bauantrag über die Nutzungsänderung von Wohnräumen in Nutzräume für das Bildungszentrum auf der Flur-Nr. 583, Gemarkung Lohkirchen, in Eberharting 1, erteilte der Gemeinderat sein Einvernehmen.

Gestaltung und Programmierung: Lanzinger - Agentur für Werbung und Marketing