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Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 31.01.2013
Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 08.11.2012
Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 27.09.2012
Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 16.08.2012
Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 19.07.2012
Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 14.06.2012
Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 12.04.2012
Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 22.03.2012
Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 09.02.2012
Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 16.12.2011
Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 29.09.2011
Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 25.08.2011
Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 09.06.2011
Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 28.04.2011
Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 31.03.2011
Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 03.03.2011
Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 03.02.2011
Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 16.12.2010
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Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 28.10.2010
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Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 6. Mai 2010
Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 14.04.2010
Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 25.02.2010


Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 31.01.2013


Bebauung vorherrschendes Thema

 

Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 31.01.2013

 

 

Bauanträge

Volle Zustimmung fand der Bauantrag über den Neubau eines Milchviehlaufstalles mit Güllekeller, auf der Flur-Nr. 2139, Gemarkung Lohkirchen, Hinkerding 4. Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt.

 

Bebauungsplan Strassfeld, Deckblatt Nr. 1

Der Gemeinderat hat am 16.08.2012 die Änderung des Bebauungsplanes Strassfeld durch Deckblatt Nr. 1 beschlossen.

Die Planunterlagen für das vereinfachte Änderungsverfahren wurden öffentlich ausgelegt, ferner wurden die Träger öffentlicher Belange beteiligt. Von diesen wurden jedoch zum Änderungsverfahren weder Wünsche noch Anregungen vorgebracht. In Folge dessen konnte der Gemeinderat den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan erlassen.

 

Änderung des Bebauungsplanes Schmiedleiten durch Deckblatt Nr. 3; Aufstellungs-beschluss

Die Pfarrpfründestiftung Mariä Himmelfahrt Lohkirchen ist Eigentümerin der Flur-Nr. 33/4, Gemarkung Lohkirchen, für deren Teilfläche es Grundstücksinteressenten gibt. Diese beabsichtigen die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage, wie bereits früher schon berichtet wurde. Deshalb wurde der Gemeinde von der Pfarrpfründestiftung eine Einverständniserklärung zur Regelung der Kosten für die Überplanung und Erschließung vorgelegt. Der Gemeinderat stimmte in dieser Angelegenheit im Grundsatz der Überplanung der Flur-Nr. 33/4, Gemarkung Lohkirchen mit dem Ziel der Errichtung eines Einfamilien-Wohnhauses zu. Weiter wurde beschlossen, dass eine Stichstraße durch das Grundstück im Bebauungsplan vorgesehen und planerisch gesichert werden soll. Ein Bau dieser Stichstraße wird vorerst nicht angestrebt.

Der Freistellung des Grundstückseigentümers von der Kostentragung wurde zugestimmt, wenn eine Kostenübernahmeerklärung durch den künftigen Erbbaurechtsnehmer vorliegt. Gleiches gilt für die Bereitstellung und Anlegung der Ausgleichsflächen. Einer Einverständniserklärung mit diesem Inhalt zwischen der Pfarrpfründestiftung und den Grundstücksinteressenten wurde ebenfalls zugestimmt.

 

Wasserversorgung für das Anwesen Brodfurth 26; Erneuerung des Hausanschlusses

Da die Löschwasserversorgung für das Anwesen Brodfurth 26 nicht mehr sichergestellt ist, beschloss der Gemeinderat, auch im Hinblick auf die hygienische Qualität des Trinkwassers, den Wasser-Hausanschluss zu erneuern. Die Arbeiten sollen zusammen mit den Arbeiten eines Bauabschnitts für die Abwasserbeseitigung ausgeschrieben werden.

 

Information zu einem Energienutzungsplan

Zum Abschluss des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung informierte der Bürgermeister noch, dass der Landkreis Mühldorf a. Inn einen Energienutzungsplan für das gesamte Landkreisgebiet erstellen lassen wird. Dabei soll der Energieverbrauch sowie auch die Energiegewinnung erfasst werden, auch der privaten Haushalte.



Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 08.11.2012


Themen der Abwasserbeseitigung beschäftigen Gemeinderat

 

Auszug aus der Gemeinderatssitzung

 vom 08.11.2012

 

Bauanträge

Zugestimmt wurde dem Bauantrag über den Neubau eines Betriebsgebäudes, auf der Flur-Nr. 682, Gemarkung Lohkirchen, Holzstraß 1.

 

Bebauungsplan Straßfeld, Deckblatt Nr. 1

Beschlossen wurde ferner die Billigung des Bebauungsplanes Straßfeld, Deckblatt Nr. 1 einschließlich Begründung, in der Planfassung vom 20.10.2012 zum Zwecke der öffentlichen Auslegung. Gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung wird die Behördenbeteiligung durchgeführt. Die Bebauungsplanänderung wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Von einer Umweltprüfung wurde abgesehen. Im Bebauungsplan sind insbesondere Geländeschnitte hinzugekommen für die Parzellen 1 bis 5, die höhere Wandhöhen für die Garagen und Nebengebäude vorsehen.

 

Abwasserbeseitigung

Die Neufassung der Entwässerungssatzung der Gemeinde Lohkirchen war nächster Tagesordnungspunkt. Die vom Gemeinderat beschlossene Neufassung sieht einige bedeutsame Änderungen gegenüber der bisherigen Satzung vor. Demnach sind beispielsweise nun auch Einzelpumpstationen Bestandteil der gemeindlichen Entwässerungsanlage. Der Zeitraum für die Untersuchungspflichten privater Grundstücksentwässerungsanlagen wird von 10 Jahren auf 20 Jahre verlängert.

Erlassen wurde außerdem die 1. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung I zur Entwässerungssatzung für die Entwässerungsanlage Lohkirchen. Der Geltungsbereich der Satzung wurde an den Geltungsbereich der Entwässerungssatzung angepasst. Auch gelten Garagen als selbstständiger Gebäudeteil, sind somit nicht beitragspflichtig, wenn sie keinen Kanalanschluss haben.

Auch die Satzung der Beitrags- und Gebührensatzung II zur Entwässerungssatzung für die Entwässerungsanlage Brodfurth wurde entsprechend der Satzung für die Entwässerungsanlage Lohkirchen angepasst. Zustimmung fand im Gremium auch die 1. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung II zur Entwässerungssatzung für die Entwässerungsanlage Brodfurth.

 

Gemeindeverbindungsstraße 33 zwischen Brodfurth und Schönberg;

Verkehrssicherung zur Zeit des Christbaumverkaufs

Eingehend diskutiert wurde die Situation an der Gemeindeverbindungsstraße zwischen Brodfurth und Schönberg. Zur Zeit des Christbaumverkaufs kommt es zu bestimmten Zeiten zu einer massiven Verkehrsbehinderung bzw. Verkehrsgefährdung. Die Autos stehen an bzw. teilweise auf der Straße, die Situation ist unübersichtlich und die nördliche Kuppe stellt eine zusätzliche Gefahrenquelle dar. Zudem queren die Kunden, darunter auch viele Kinder, die Straße, da die Autos meist beidseitig geparkt werden. Warnzeichen sind meist nicht aufgestellt, wenn dann nur selbstgemalte Schilder.

Nun schreibt die Straßenverkehrsordnung vor, dass außerorts auf Vorfahrtsstraßen generell nicht geparkt werden darf. Insoweit ist jeder Verkehrsteilnehmer selbst verantwortlich. Die Gemeinde ist jedoch grundsätzlich verkehrssicherungspflichtig. Und da bekannt ist, dass die Situation eine Gefährdung darstellt und die Verkehrsteilnehmer das Parkverbot missachten, ist Handlungsbedarf geboten. Nach Ansicht der Mühldorfer Polizei ist die einzig vernünftige Lösung die Aufstellung von Verkehrszeichen „Absolutes Halteverbot“ in beiden Fahrtrichtungen zur Verdeutlichung des sowieso geltenden Verkehrsrechts. Diese Maßnahme erscheint dem Gemeinderat zu hart gegenüber dem Betreiber der Christbaumplantage und so einigte man sich auf den Beschluss, den Betreiber aufzufordern, Parkplätze in ausreichender Anzahl auf dem Grundstück der Christbaumplantage zu schaffen. Er soll weiterhin darauf hingewiesen werden, dass auf der Gemeindeverbindungsstraße ein absolutes Halteverbot gilt und dass die Polizei Kontrollen angekündigt hat.

 

Straßenbestandsverzeichnis der Gemeinde Lohkirchen;Absichtsbeschluss zur teilweisen Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges Nr. 21 bei Oberrott

Im Flurbereinigungsplan der Gemeinde Lohkirchen war vorgesehen, den öffentlichen Feld- und Waldweg Nr. 21 von Wotting nach Oberrott teilweise aufzulassen. Das Widmungsverfahren wurde damals jedoch nicht durchgeführt. Der Weg wird auf einem Teilstück nur mehr vom Eigentümer der Flur-Nr. 1170 genutzt, auf dessen Fläche der Weg liegt. Die Eigentümer der südlich gelegenen Waldgrundstücke nutzen andere Zufahrtswege. Im Bereich der Bepflanzung existiert der Weg teilweise nicht mehr. Beschlossen wurde daher die Absicht, ein Teilstück des Weges einzuziehen.

 



Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 27.09.2012


Kindergartengebühren aufgrund Zuschuss günstiger

 

Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 27.09.2012

 

Bauanträge

Einstimmig wurde dem Bauantrag über die Errichtung einer Lager- und Gerätehalle sowie Abbruch eines Lagers und eines Tiefsilos, in Wimpasing 4 das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Ferner konnte dem Bauantrag über die Nutzungsänderung des Obergeschosses des Betriebsgebäudes von einem landw. Holzlager zu einem gewerblich genutzten Lager in Holzstraß 1, das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.

 

Außenbereichssatzung Hinkerding

Die Außenbereichssatzung Hinkerding wurde in der Planfassung vom 14.09.2012 zum Zwecke der öffentlichen Auslegung von den Gemeinderäten gebilligt.

 

Stellungnahme der Gemeinde Lohkirchen zur Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms

Der Freistaat Bayern plant die Fortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes. Zentrale Aufgabe der Landesentwicklung ist es, Bayern und seine Teilräume zu entwickeln, zu ordnen und zu sichern. Das Leitziel ist dabei, in allen Landesteilen Bayerns gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen zu schaffen und zu gewährleisten. Der Bayerische Gemeindetag hat bereits umfassend zum Entwurf des Landesentwicklungsplanes Stellung genommen, der Gemeinderat stimmte einer eigenen Stellungnahme zu, nach der insbesondere das Anbindegebot entfallen soll und die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse im ländlichen Bereich mehr berücksichtigt werden sollen.

 

Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung in der Gemeinde Lohkirchen

Mit dem Ende der Förderung für die Ersterschließung bei der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung wird zum 31.12.2012 gerechnet, das hat das Wasserwirtschaftsamt Rosenheim mitgeteilt. In der Gemeinde Lohkirchen ist bei der Wasserversorgung die Ersterschließung bereits abgeschlossen. Hinsichtlich der Abwasserbeseitigung liegt die Finanzierungszusage für den letzten Bauabschnitt vor. Dieser ist vom zu erwartenden Förderende nicht betroffen. Bei den übrigen nicht an den gemeindlichen Kanal angeschlossenen Anwesen ist auf Dauer kein Kanalanschluss geplant.

 

 

Kindertagesstätte Lohkirchen;
Änderung der Kindertagesstättenordnung hinsichtlich des Zuschusses des Freistaates Bayern zu Elternbeiträgen für Vorschulkinder

Der Bayerische Landtag hat beschlossen die beabsichtigte Beitragsentlastung für Eltern mit Kindern im Vorschuljahr bereits zu Beginn des nächsten Kindergartenjahres, also zum 01.09.2012 auszubezahlen. Die hierfür notwendigen Haushaltsmittel stehen bereit. Die Beschlussfassung darüber wird Ende diesen, Anfang nächsten Kalenderjahres erwartet. Der Elternbeitragszuschuss wird geleistet für Kinder in dem Kindergartenjahr, welches der Schulpflicht vorausgeht, somit für alle Kinder, die bis zum 31. Dezember sechs Jahre alt werden. Voraussetzung ist die Teilnahme am Vorschulprogramm der Kindertagesstätte. Für die Träger stellt sich nun die Frage, ob der Beitragszuschuss bereits jetzt gewährt wird oder erst nach der Beschlussfassung des Bayerischen Landtages. Denn solange keine gesetzliche Grundlage vorhanden ist bleibt der Zuschuss eine freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt im Rahmen der Förderung nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und –betreuungsgesetztes jeweils zur Quartalsmitte. Der Gemeinderat beschloss jedoch hierzu die Kindertagesstättenordnung für die Kindertagesstätte zu ergänzen und den vom Freistaat Bayern zur Entlastung der Familie gewährten Zuschuss auf den Gebührensatz anzurechnen (diesen um die Höhe des Zuschusses zu reduzieren).



Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 16.08.2012


Baurecht wieder wichtiges Thema bei Gemeinderatssitzung

 

Auszug aus der Gemeinderatssitzung

vom 16.08.2012

Bauanträge

Dem Antrag des Erdkinder Projekts e.V. auf Nutzungsänderung von Wohnräumen zur Erweiterung eines bestehenden Kindergartens um eine Gruppe im Haus Süd, Eberharting 1 wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Angelegenheiten der Bauleitplanung

Zurück gestellt wurde der Aufstellungsbeschluss zur Erweiterung des Bebauungsplanes Schmiedleiten, da vom Erzbischöflichen Ordinariats noch keine Entscheidung hierzu getroffen wurde. Zudem liegt eine ablehnende Stellungnahme der Immissionsschutzabteilung des Landratsamtes Mühldorf a. Inn vor.

Beschlossen hingegen hat das Gremium die Änderung des Bebauungsplanes „Straßfeld“. Dies betrifft Änderungen zu Festsetzungen der Wandhöhe bzw. Geländeveränderungen der Grundstücke sowie die Erstellung von Längs- und Querschnitten der Parzellen 2 bis 5.

Ferner wurde positiv für die Aufstellung einer Außenbereichssatzung für den Ortsteil Hinkerding gestimmt. Dem Antrag auf Vorbescheid für das Anwesen Hinkerding 1 zum Wohnhausneubau mit Garage auf wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Erneuerung von Gemeindeverbindungsstraßen

Da sich die Gemeindeverbindungsstraße nach Buch in erneuerungsbedürftigem Zustand befindet, beabsichtigt die Gemeinde dafür Zuwendungen bei der Regierung von Oberbayern zu beantragen.

Auch die Gemeindeverbindungsstraße nach Hinkerding ist sanierungsbedürftig. Zur Erneuerung dieses Straßenstückes wurde ebenfalls der Beschluss gefasst, Zuwendungen bei der Regierung von Oberbayern zu beantragen.

 

Abwasserbeseitigung

Zur Kenntnis genommen hat der Gemeinderat das Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes Rosenheim, in welchem aufgefordert wird, einen Zuwendungsantrag für den Bauabschnitt der Abwasserbeseitigung zum Anschluss der Ortsteile Brodfurth 21, Buch, Hottenberg, Kriegstätt, Sametsham, Wimpasing an die gemeindliche Kanalisation einschließlich der Erweiterung der Kläranlage zu stellen.

Es wurde beschlossen, das Vorhaben durchführen zu wollen. Das Ingenieurbüro Rinner wurde beauftragt, den Zuwendungsantrag zu erstellen.

 

Bezuschussung der Flutlichtanlage am Hauptplatz des Sportplatzes Oberbergkirchen

Der SV 66 Oberbergkirchen hat bei der Gemeinde Oberbergkirchen die Kostenübernahme zur Errichtung einer Flutlichtanlage auf dem Hauptspielfeld der Sportanlagen in Aubenham beantragt.

Die Gesamtkosten werden in einem Bereich von rund 20.000 Euro liegen. Die Gemeinde Oberbergkirchen hat aufgrund der hohen Kosten noch keine Entscheidung getroffen, ob der Kostenübernahme zugestimmt wird. Deshalb beantragt die Gemeinde Oberbergkirchen die Gewährung eines Zuschusses bei der Gemeinde Lohkirchen für den Bau der Flutlichtanlage. Aus dem Gemeindebereich Lohkirchen nutzen 33 Fußballer/-innen die Sportanlagen (20 aus Schönberg und 11 aus Zangberg).

Gemeinderatsmitglied Retzer lobte die Jugendarbeit sowie die Betreuung der Kinder durch den Sportverein. Jedoch ist der Sportverein Oberbergkirchen kein ortsansässiger Verein. Der Sportplatz in Lohkirchen wird durch Eigenleistung und auch finanziell mit Hilfe von Lohkirchner Vereinen unterhalten. Die Lohkirchner Mitglieder des Sportvereins Oberbergkirchen zahlen auch Mitgliedsbeiträge.

In der anschließenden längeren Diskussion wird ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 1.000 € in den Raum gestellt. Eine Entscheidung konnte noch nicht getroffen werden.

 

Abschluss einer Zweckvereinbarung mit der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen zur Erhebung von Verwaltungskosten

Zugestimmt wurde dem Abschluss einer Zweckvereinbarung mit der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen zur Erhebung von Verwaltungskosten.

Die Gemeinde erhebt für Tätigkeiten im eigenen Wirkungskreis, die sie in Ausübung hoheitlicher Gewalt vornimmt (Amtshandlungen), Kosten (Gebühren und Auslagen), z.B. für Akteneinsicht, Beglaubigungen, Mahngebühren etc. Hierzu hat die Gemeinde eine Kostensatzung erlassen, die aber nicht mehr aktuell ist, also angepasst werden sollte. Ausgeführt werden diese Amtshandlungen jedoch nicht von der Gemeinde selbst, sondern von der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen. Die Gebühren fließen deshalb sinnvollerweise der Verwaltungsgemeinschaft zu, weil dort auch der Aufwand erbracht wird. Es bot sich deshalb an, dass auch die Kostensatzung von der Verwaltungsgemeinschaft erlassen wird. Der Vorteil besteht darin, dass künftig nur mehr eine Änderungssatzung nötig ist und nicht, wie bisher, 4 Satzungen.

 

Aufhebung der Kostensatzung der Gemeinde Lohkirchen

Sobald die Zweckvereinbarung (s.o.) abgeschlossen ist, kann die Kostensatzung der Gemeinde aufgehoben werden. Dazu gab es die Zustimmung seitens des Gemeinderates.



Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 19.07.2012


Gemeinderat beschäftigt sich mit Themen der Bebauung

 

Auszug aus der Gemeinderatssitzung

vom 19.07.2012

Bauanträge

Genehmigt wurde der Antrag über den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgaragen als Ersatzbau und Umnutzung des bestehenden Wohnhauses in Oberrott 16.

Der Gemeinderat hat den Bauantrag über den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage in der Siedlungsstraße 22 zur Kenntnis genommen. Das Vorhaben liegt im Gebiet des Bebauungsplanes „Straßfeld“. Den Abweichungen vom Bebauungsplan hinsichtlich der Baugrenzenüberschreitung und der Überschreitung der Wandhöhe wurde zugestimmt:

 

Erweitung des Bebauungsplanes Schmiedleiten

Positiv stand das Gremium der Schaffung von Baurecht auf der Flur-Nr. 33/4, Gemarkung Lohkirchen für den Neubau eines Einfamilienhauses gegenüber. Der Bebauungsplan Schmiedleiten soll entsprechend erweitert werden. Sämtliche entstehenden Kosten, einschließlich der Kosten für Ausgleichsmaßnahmen, sind vom Antragsteller oder Grundstückseigentümer zu tragen.

 

Abwasserbeseitigung

Die Gemeinde Lohkirchen beabsichtigt, den Ortsteil Hottenberg innerhalb der nächsten 5 Jahre an die gemeindliche Kanalisation anzuschließen. Das Ingenieurbüro Rinner wurde beauftragt, den Bauentwurf der Abwasserbeseitigung Lohkirchen entsprechend zu ändern.

 

Namensgebung für den Kindergarten Lohkirchen

Der Gemeinderat stimmte dafür, den Kindergarten Lohkirchen künftig als „Kindertagesstätte Lohkirchen“ zu bezeichnen.

 

Wasserversorgung der Gemeinde Lohkirchen

Seitens der Gemeinde Lohkirchen wird nicht beabsichtigt, Leistungen der Wasserversorgung Bayerischer Wald in Anspruch zu nehmen. Dieser Zweckverband namens Waldwasser hatte der Gemeinde verschiedene Leistungen im Bereich der Wasserversorgung angeboten.

Die Gemeinde ist jedoch laut Bürgermeister Sedlmeier in einer glücklichen Lage, weil das Trinkwasser vom Zweckverband Mettenheimer Gruppe bezogen wird. Die Mettenheimer Gruppe hat eine Rund-um-die-Uhr-Bereitschaft. Ein Prozessleitsystem wird ebenfalls nicht für notwendig erachtet, weil die Stadtwerke Mühldorf a. Inn feststellen können, wenn viel Wasser in der Leitung verbraucht wird.



Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 14.06.2012


Bauanträge

Fünf Bauvorhaben standen in der letzten Gemeinderatssitzung auf der Tagesordnung. Seine Zustimmung erteilte der Gemeinderat dem Bauantrag über den Anbau einer Verandaüberdachung und eines Holzlagers in der Siedlungsstraße 5. Ebenso bestanden keine Einwände gegen das Bauvorhaben zum Umbau und zur Erweiterung der Rinderstallung in Hottenberg 1.

Auch die Bauanfrage zur Überschreitung der Baugrenzen sowie der anbaufreien Zone an der Staatsstraße 2086 (20-Meter-Abstand) auf dem Grundstück Siedlungsstraße 22 im neuen Baugebiet, Flur-Nr. 62/2, behandelte der Gemeinderat positiv.

Eine Anfrage wurde gestellt zur Errichtung eines Wohnhauses in Kriegsstätt 3. Um eine Bebauung zu ermöglichen, kommt der Erlass einer Außenbereichssatzung in Betracht. Hierfür sind die Voraussetzungen aber erst zu prüfen. Der Punkt wurde vorerst zurückgestellt. Auch für das Anwesen Hinkerding 1 wurde eine Bebauungsanfrage gestellt. Geplant ist hier ebenfalls die Errichtung eines Wohnhauses. Hier fanden bereits im Vorfeld Gespräche mit dem Landratsamt statt. Die Einreichung einer Bauvoranfrage durch den Bauherrn ist in Planung. Der Erlass einer Außenbereichssatzung wurde hier in Aussicht gestellt.

 

Sanierung der Gemeindeverbindungsstraßen Ehegarten-Grub und Lohkirchen-Oberrott;
Auftragserteilung für die Aufbringung einer Oberflächenbehandlung

Von Herrn Ortner, Kreistiefbauverwaltung, wurden Angebote eingeholt für die Sanierung der Gemeindeverbindungsstraßen mittels Oberflächenbehandlung. Hierzu sind jedoch einige Vorarbeiten notwendig, z. B. das Ausbessern von Schlaglöchern bei der Gemeindeverbindungsstraße Ehegarten-Grub (bereits ausgeführt), das Verpressen größerer Risse, ebenfalls bei Ehegarten-Grub sowie der Asphaltausgleich entlang der Gemeindeverbindungsstraße in Lohkirchen-Oberrott. Der Auftrag für die anschließende Aufbringung einer Oberflächenbehandlung zur Sanierung der Gemeindeverbindungsstraßen Ehegarten-Grub und Lohkirchen-Oberrott wurde an die Firma Luley GmbH aus Wernberg Köblitz als wirtschaftlichsten Anbieter vergeben. Die Angebotssumme beläuft sich auf 34.507 Euro.

 

Stellungnahme zum Betrieb einer Fischteichanlage auf der Flur-Nr. 1656, Gemarkung Lohkirchen nördlich von Brodfurth

Erster Bürgermeister Sedlmeier erläuterte hierzu zunächst den Antrag. Das Wasser, welches aus der Rott entnommen werden soll, wird zur Forellenzucht benötigt. Der Rückfluss des Überwassers erfolgt auf ein fremdes Grundstück.

Nach Ansicht des Gemeinderates handelt es sich hier um einen unnatürlichen Eingriff, da das Wasser der Rott über eine lange Leitung zu den Weihern gepumpt werden muss. Auch ist der Höhenunterschied nicht unwesentlich. Die vorgelegten Unterlagen sind zudem sehr ungenau, auch eine persönliche Stellungnahme wäre wünschenswert. Der Antrag zum Betrieb einer Fischteichanlage wurde deshalb ablehnend beurteilt.

 



Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 12.04.2012


Anbau der Kinderkrippe am Kindergarten Lohkirchen;
Vergabe der Stahl-/Glasarbeiten für den Anbau eines Kinderwagenabstellplatzes

Die Stahl-/Glasarbeiten für den Anbau eines Kinderwagenabstellraumes an der Kinderkrippe am Kindergarten Lohkirchen werden an die Firma Metallbau Otto Koller, Eggenfelden als wirtschaftlichsten Anbieter vergeben. Die Angebotssumme beläuft sich auf 14.773 ?.

Projekt ?Bayerische Ehrenamtskarte? des Landkreises Mühldorf a. Inn

In der Gemeinderatssitzung am 09. Februar 2012 hat der Gemeinderat eine Beteiligung an der Einführung der Ehrenamtskarte abgelehnt.

Mittlerweile wurde bekannt gegeben, dass Feuerwehrdienstleistende unter vereinfachten Voraussetzungen die Bayerische Ehrenamtskarte erhalten können. Grundsätzlich ist es so, dass Antragsteller mindestens zwei Jahre aktiv in einem bürgerschaftlichen Engagement eingebunden sein mussten, um diese Karte erhalten zu können und dass sie dieses Engagement durchschnittlich 5 Stunden pro Woche oder - projektbezogen ? 250 Stunden im Jahr leisten. Diese Vorschriften finden nun keine Anwendung auf aktive Feuerwehrdienstleistende, die letztlich an 365 Tagen einen Rund-um-die-Uhr- Bereitschaft in ihren Feuerwehren leisten. Es wurde deshalb folgendes neu festgelegt:

  • Aktive Feuerwehrdienstleistende mit abgeschlossener Truppmannausbildung (Feuerwehrgrundausbildung) erhalten auf Wunsch ohne weitere Prüfung von Anspruchsvoraussetzungen die Bayerische Ehrenamtskarte.
  • Aktive Feuerwehrdienstleistende, die das Feuerwehrehrenzeichen des Freistaats Bayern für 25-jährige oder 40-jährige aktive Dienstzeit erhalten oder erhalten haben, erhalten eine unbegrenzt gültige goldene Ehrenamtskarte.

Aufgrund der geänderten Voraussetzungen an der Einführung der Ehrenamtskarte erklärt der Gemeinderat sich daran zu beteiligen. Sie erklärt verbindlich, dass Sie

-       die Feststellung des Vorliegens der persönlichen Voraussetzungen für ihre engagierten BürgerInnen, sowie

-       die Aquise und Aktualisierung der möglichen Akzeptanzstellen in Ihren Orten übernehmen wird.

 

Örtliche Rechnungsprüfung

Gemeinderatsmitglied Meier berichtet über die durchgeführte Rechnungsprüfung. Einwendungen werden nicht erhoben. Geprüft wurden u.a. die Haushaltsüberschreitungen, wobei auf der Ausgabeseite nur wenige Überschreitungen festzustellen waren. Aufgefallen sind besonders die hohen Reparaturkosten für den Unimog. Herr Meier informiert noch über den Heizölverbrauch der Gemeindekanzlei, der Schule sowie des Kindergartens sowie den Streusalzverbrauch. Die Stromkosten für die Straßenbeleuchtung sind deutlich gestiegen.

Gemeinderatsmitglied Retzer schlägt zur Senkung der Straßenbeleuchtungskosten vor, diese nicht die ganze Nacht brennen zu lassen.

Die Jahresrechnung brachte folgendes Ergebnis: Die Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt beliefen sich auf 827.945,57 ?, im Vermögenshaushalt auf 571.972,28 ?. Der allgemeinen Rücklage wurden 135.251,08 ? zugeführt, der Rücklagenstand betrug daher zum 31.12.2011 204.213,10 ?. Der Schuldenstand beläuft sich auf 400.000,00 ?. Dem ersten Bürgermeister wurde die Entlastung erteilt.

 



Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 22.03.2012


Bushaltestellen in Wotting und Brodfurth

Gemeinderatsmitglied Grötzinger berichtete, dass seit mindestens 20 Jahren beim Anwesen Wotting 2 der Schulbus und auch der Linienbus stehen geblieben sind und die Wottinger Kinder eingestiegen sind. Nun hat die Regionalbus Ostbayern GmbH (RBO) die Busfahrer aufgefordert nur an gekennzeichneten Haltestellen stehen zu bleiben.

Die Kinder wurden mündlich darauf hingewiesen, dass der Bus beim Anwesen Wotting 2 nicht mehr anhält. Die Eltern und auch die Gemeinde wurden nicht informiert. Seitdem konnten die Kinder, die trotzdem an dieser Stelle warteten, nicht mehr einsteigen, der Bus ist nicht mehr stehen geblieben.

Da an dieser Stelle keine Haltestelle eingerichtet ist, wird die Gemeinde einen Antrag an das Landratsamt Mühldorf stellen zur Einrichtung einer Haltestelle für Schul- und Linienbusse beim Anwesen Wotting 2. Seitens des Gemeinderates besteht damit Einverständnis.

An der Haltestelle Brodfurth 23 ereignete sich eine ähnliche Situation. Die Schüler konnten dort bislang mittags bzw. nachmittags aussteigen. Für diese Stelle gibt es jedoch eine Anordnung des Landratsamtes Mühldorf a. Inn vom 16.09.2005, wonach eine Schulbushaltestelle ohne besondere Kennzeichnung eingerichtet ist. Diese Anordnung ist nach telefonischer Absprache am 17.09.2007 mit der RBO auch für Linienbusse gültig. Morgens werden die Schüler von den Eltern nach Lohkirchen gefahren.

Bezüglich dieser Haltestelle wird die Gemeinde beim Landratsamt Mühldorf a. Inn nachfragen, warum die getroffenen Anordnungen bzw. Vereinbarungen keine Gültigkeit mehr haben sollen.

 

Bauanträge

Dem Bauantrag über die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage als Ersatzbau auf der Flur-Nr. 1088, Oberrott 16, wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Der Bauantrag über den Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf der Flur-Nr. 62/9 wurde zur Kenntnis genommen. Mit der Behandlung des Antrages im Genehmigungsfreistellungsverfahren bestand seitens des Gemeinderates Einverständnis.

Keine Einwände hatte der Gemeinderat auch gegen den Bauantrag über den Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle auf der Flur-Nr. 212, Hötzing 1.

 

Investitionsprogramm und Finanzplan 2011-2015;

Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2012;

Herr Obermaier, Kämmerer von der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen, erläuterte kurz das Haushaltsergebnis des Jahres 2011 sowie den Haushaltsplan des laufenden Haushaltsjahres. Anschließend beschloss der Gemeinderat die Haushaltssatzung für 2012. Der Verwaltungshaushalt wurde in den Einnahmen und Ausgaben mit 814.300 Euro festgesetzt, der Vermögenshaushalt mit 412.300 Euro. Die Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wurden nicht festgesetzt. Die Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe wurde bei 450 v. H. auf Vorjahresniveau belassen, ebenso die Grundsteuer B bei 360 v. H. Die Gewerbesteuer wurde wie gehabt auf 380 v. H. festgesetzt. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wurde auf 200.000 Euro festgesetzt.

Beschlossen wurde auch das Investitionsprogramm für die Jahre 2011 bis 2015. So sind Investitionen vorgesehen im Jahr 2011: 726.000 Euro, 2012: 321.000 Euro, 2013: 353.000 Euro, 2014: 181.000 Euro und 2015: 26.000 Euro. Der Finanzplan sieht für 2011 Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 1.562.800 Euro vor, 2012: 1.226.600 Euro, 2013: 1.141.700 Euro, 2014: 1.024.700 Euro und 2015: 920.300 Euro.

Information über die ?Gebietskulisse Wind?, den Windatlas des Landkreis Mühldorf a. Inn und Stellungnahme zur geplanten Fortschreibung des Regionalplans Südostbayern, Teilabschnitt Windenergie

Der Regionale Planungsverband beabsichtigt, den Regionalplan mit einem Teilabschnitt Windenergie fortzuschreiben. Mit Schreiben vom 14.2.2012 hat der Regionsbeauftragte für die Region Südostoberbayern bei der Regierung von Oberbayern den Gemeinden die Arbeitskarten mit den Suchräumen und den Restriktionsräumen (Vorentwurf) übersandt, mit der Bitte diese entsprechend sensibel zu behandeln. Derzeit kann noch keine Aussage getroffen werden, welche dieser Flächen sich letztlich als Vorrang- oder Vorbehaltsgebiete für Windenergie eignen.

Die örtlichen Kenntnisse der Gemeinden sind für eine fachlich fundierte Ausarbeitung des Entwurfs zur Regionalplanfortschreibung von erheblicher Bedeutung. Die Gemeinden werden gebeten, die Suchräume und die Restriktionsräume hinsichtlich ortsplanerischer Belange bzw. auf sonstige wichtige Hinweise im Hinblick auf ihre Eignung als Standorte für Windkraftanlagen zu prüfen. Auch zu den Flächen in der Tiefflugzone soll Stellung genommen werden.

Die Gemeinde Lohkirchen wird komplett von dieser Tiefflugzone erfasst. Im Bereich dieser Nachttiefflugzone gilt ein Bauverbot ab einer Höhe von 609 m üNN. Bei einer Geländehöhe von z.B. 490 m üNN darf damit ein Windrad bis zur Rotoroberkante nicht höher als 119 m sein.

Seitens der Gemeinde Lohkirchen wird die Arbeitskarte vom 16.01.2012 zur Fortschreibung des Regionalplans Südostbayern (RP 18), Teilabschnitt Windenergie zur Kenntnis genommen.

Die Ausweisung des Suchraumes MÜ 25 wird unterstützt. Planungen der Gemeinde stehen dem nicht entgegen. Die Gemeinde Lohkirchen bedauert, dass aufgrund der bestehenden Nachttiefflugzone keine großen Windkraftanlagen zulässig sind. Die Gemeinde spricht sich für eine Anhebung der Höhenbeschränkung der Nachttiefflugzone aus. Geprüft werden sollte auch eine Verlegung der Nachttiefflugzone, nachdem sich die wenigen für große Windenergieanlagen geeigneten Flächen auf den nördlichen Landkreis Mühldorf a. Inn konzentrieren.



Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 09.02.2012


Bauanträge

Dem Bauantrag über den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, auf der Flur-Nr. 67/1, Gemarkung Lohkirchen, Ortsstraße 11, wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt. An der Garagenausfahrt zur Straße hin sollte aus Gründen der Sichtverhältnisse keine Bepflanzung durch Sträucher erfolgen.

Keine Bedenken wurden auch dem Bauantrag auf Errichtung eines Bienenhauses in der Nähe von Wimpasing, Flur-Nr. 1959, Gemarkung Lohkirchen, entgegengebracht.

 

Dorferneuerung Lohkirchen;

Stellungnahme zur Änderung des Verfahrensgebietes

Dazu lag dem Gemeinderat ein Schreiben des Amtes für Ländliche Entwicklung München vom 09.01.2012 über die Anhörung zur Änderung des Verfahrensgebietes Lohkirchen vor. Das Verfahrensgebiet der Dorferneuerung Lohkirchen soll an die Grundstücke angepasst werden, in denen tatsächlich Änderungen an Grundstücken erfolgen. Gemeinderatsmitglied Eder stellte die Frage, ob anschließend noch Änderungen an Grundstücken möglich sind, die außerhalb des neu festgelegten Verfahrensgebietes liegen. Herr Obermaier geht davon aus, dass dies nicht der Fall ist. Bürgermeister Sedlmeier ergänzt, dass nun ausreichend Zeit bestand, Vermessungswünsche zu äußern. Er hat dies auch mehrfach in den Bürgerversammlungen und bei vielen Gelegenheiten angesprochen. Der Gemeinderat zeigte sich mit der Änderung des Verfahrensgebietes einverstanden.

 

Projekt ?Bayerische Ehrenamtskarte? des Landkreises Mühldorf a. Inn

Der Landkreis Mühldorf beteiligt sich an dem Projekt ?Bayerische Ehrenamtskarte?, wenn sich die Städte, Märkte und Gemeinden verbindlich bereit erklären, dass sie die Feststellung des Vorliegens der persönlichen Voraussetzungen für ihre engagierten Bürger/innen sowie die Aquise und Aktualisierung der möglichen Akzeptanzstellen in ihren Orten übernehmen.

Persönliche Voraussetzungen für den Erhalt einer Ehrenamtskarte, mit der man in den Genuss verschiedener Vergünstigungen (z. B. Eintrittspreisermäßigung usw.) kommen könnte, sind z. B. freiwilliges unentgeltliches Engagement von durchschnittlich 5 Stunden pro Woche. Bürgermeister Sedlmeier ist der Auffassung, dass es in der Gemeinde Lohkirchen keine Personen gibt, die diese hohen Anforderungen erfüllen können. Gemeinderatsmitglied Retzer ist der Auffassung, dass die Ehrenamtskarte zwar gut gemeint war, dass die gute Absicht durch die strengen Kriterien aber wieder zunichte gemacht wurde.

So wurde eine Beteiligung der Gemeinde Lohkirchen an der Einführung der Ehrenamtskarte einstimmig abgelehnt.

 

Erste Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung für die Wasserversorgungsanlage Schönberg; Übergangsregelung für Flächenbegrenzungsregelung im Außenbereich

Art. 5 Abs. 2 Satz 6 KAG bestimmt, dass für übergroße Grundstücke in unbeplanten Gebieten in der Beitragssatzung für leitungsgebundene Einrichtungen eine Begrenzung der beitragspflichtigen Grundstücksfläche vorzunehmen ist (sog. Flächenbegrenzungsregelung). Diese Regelung wurde in der Praxis auch auf im Außenbereich liegende Grundstücke angewendet. Es wurde maximal die 3-fache Geschossfläche, mindestens jedoch 1.500 m² als beitragspflichtige Grundstücksfläche festgesetzt . Mit Urteil vom 13.11.2009 hat der BayVGH entschieden, dass eben diese Flächenbegrenzungsregelung auf Außenbereichsgrundstücke nicht anzuwenden ist. Die heranziehbare Grundstücksfläche bestimmt sich im Außenbereich nach dem angemessenen Umgriff zur vorhandenen Bebauung.

Bei der Beitragsfestsetzung für sämtliche an die Wasserversorgungsanlage angeschlossenen Grund-stücke wurde bislang die Flächenbegrenzungsregelung angewandt. Beitragsnacherhebungen für diese Grundstücke sind jedoch nicht erforderlich, da nach Aussage des Bayerischen Gemeindetages in der gemeindlichen Beitrags- und Gebührensatzung durch eine Übergangsregelung festgesetzt werden kann, dass weiterhin die Flächenbegrenzungsregelung angewendet wird solange die festzusetzende Grundstücksfläche nicht höher ist als der derzeit vorhandene Umgriff. Wird die festzusetzende Grundstücksfläche durch Erweiterungen höher als der derzeit vorhandene Umgriff oder wird ein beitragspflichtiges Gebäude außerhalb des bisher erfassten Umgriffs errichtet, so ist die Umgriffsregelung anzuwenden.

Die Beitrags- und Gebührensatzung wurde entsprechend geändert.

 

Wasserversorgung Lohkirchen;

Investitionskostenbeteiligung der Gemeinde Lohkir­chen am Neubau des Hochbehälters in Solling

Am 04.07.2011 fand der Spatenstich zum Neubau des Hochbehälters in Solling statt. Bauherr sind die Stadtwerke Mühldorf am Inn. Der bisherige Hochbehälter in Solling aus dem Jahr 1955 ist für die gestiegenen Anforderungen nicht mehr geeignet und deshalb wurde der Neubau notwendig. Der neue Hochbehälter besteht aus zwei Kammern mit je 2.350 Kubikmeter Fassungsvermögen. Die Baukosten betragen 1,6 Mio. Euro.

Die Gemeinde Lohkirchen bezieht als ?Wassergast? ihr Trinkwasser von diesem Hochbehälter über den Zweckverband zur Wasserversorgung der Mettenheimer Gruppe. Anteilige Kosten für diesen Hochbehälter werden also auch auf die Gemeinde Lohkirchen entfallen. Diese anteiligen Kosten können entweder über den Wasserpreis umgelegt werden oder über eine einmalige Investitionskostenbeteiligung. Der Gemeinderat Lohkirchen strebt in seinem Beschluss eine anteilige, einmalige Investitionskostenbeteiligung an.

 



Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 16.12.2011


Bauantrag

Der Gemeinderat nahm den Bauantrag zum Neu- und Umbau von Garagen, Heizraum und Geräteraum in Wotting 8, Flur-Nr. 100, Gemarkung Lohkirchen zur Kenntnis. Der Plan wurde im Genehmigungsfreistellungsverfahren eingereicht.

 

Anbau einer Kinderkrippe am Kindergarten Lohkirchen; Erwerb eines Außenspielgerätes

Der Gemeinderat stimmte dem Erwerb eines Außenspielgerätes für die Kinderkrippe mit Treppe, Tunnel und Rutsche von der Firma Spielplatzgeräte Maier GmbH zu. Der Gesamtpreis in Lärchenausführung liegt bei 4.913 ? brutto. Die Fundamente werden durch den Bauhof erstellt, auch die Montage kann in Eigenleistung erfolgen.

 

Energiemanagement in der Gemeinde Lohkirchen

Integrietes Klimaschutzkonzept, Energienutzungsplan und Kommunales Energiemanagement wurden beraten, um die Energiewende auch in Lohkirchen voranzubringen. Das Integrierte Klimaschutzkonzept ist für Regionen gedacht und kann nur zusammen mit anderen Kommunen erstellt werden. Der Energienutzungsplan ermittelt den Energiebedarf im gesamten Gemeindegebiet und stellt Lösungsansätze vor, insbesondere für Nahwärmeversorgungsanlagen. Das Kommunale Energiemanagement bezieht sich ausschließlich auf die Kommunalen Gebäude. Nachdem auf Landkreisebene bereits Initiativen am Laufen sind, einigte sich der Gemeinderat, Kosten für die Durchführung eines Kommunalen Energiemanagements zu erfragen, im Übrigen aber die weitere Entwicklung abzuwarten.

 

Regionaler Planungsverband;

Änderung der Planungsregion 18

Die Planungsregion 18, in der sich die Landkreise Mühldorf, Rosenheim, Traunstein, Berchtesgadener Land und Altötting befinden, soll geändert werden. Wichtigste Aufgabe des regionalen Planungsverbandes ist es, die räumliche Entwicklung der Region zu koordinieren sowie den Regionalplan zu erstellen und forzuschreiben. Der Landkreis Mühldorf a. Inn hat in einer Resolution gefordert, einen neuen Regionalverband 19 mit den Landkreisen Freising, Ebersberg, Mühldorf, Altötting und Rottal-Inn zu bilden. Im Gemeinderat besteht mit der Neugründung des Planungsverbandes 19 Einverständnis.



Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 29.09.2011


Anbau einer Kinderkrippe am Kindergarten Lohkirchen; Einfassung des Sandkastens

Anstelle des bisherigen großen Sandkastens in den Außenanlagen des Kindergartens Lohkirchen werden 2 Sandkästen errichtet. Der Gemeinderat möchte damit den Krippenkindern einen eigenen ?Schaffensbereich? ermöglichen. Der bestehende große Sandkasten wird mit Kettenelementen aus Gummigranulat eingefasst. Der zweite, kleinere Sandkasten für die Krippenkinder soll mit Rundholz eingefasst werden.

 

Anbau einer Kinderkrippe am Kindergarten Lohkirchen; Vergabe der Außenanlagen

Die Arbeiten für die Außenanlagen beim Anbau einer Kinderkrippe am Kindergarten Lohkirchen wurden an die Firma Weindl in Bodenkirchen als wirtschaftlichsten Anbieter zu einem Angebotspreis von 13.251 Euro vergeben. Die Ausführung der Arbeiten soll bis Mitte November abgeschlossen sein.

 

Anbau einer Kinderkrippe am Kindergarten Lohkirchen;

Ausführung des Kinderwagenabstellplatzes

Ausführlich diskutiert wurde vom Gemeinderat die Errichtung eines Kinderwagenabstellplatzes. Von der Kindergartenleiterin, Frau Schmid, kam der Vorschlag, diesen nicht wie ursprünglich geplant, als einen einfachen Anbau östlich des Haupteingangs, sondern als Vorraum zum Haupteingang zu errichten. Somit wäre der Kinderwagenabstellplatz in den Kindergarten integriert, was Erleichterungen im Arbeitsablauf schaffen mit sich bringen würde.

Der Planer Gerhard Obermaier warnte jedoch davor, dass die Kosten für diese Variante um einiges höher sind, da der Anbau dann in massiverer Bauweise zu erfolgen hätte.

Der Gemeinderat schloss sich mehrheitlich dieser Meinung an und so wurde mit zwei Gegenstimmen beschlossen, den Kinderwagenabstellplatz wie geplant als eigenen Anbau, der nicht in den Kindergarten integriert ist, zu errichten.

 

Bauanträge

Zwei Bauanträge wurden zur Sitzung eingereicht. Der Gemeinderat erteilte dabei dem Vorhaben zur Errichtung eines Freisitzes in Brodfurth 25 auf der Flur-Nr. 1527/2 ebenso sein Einvernehmen wie dem Neubau einer Maschinenhalle mit angrenzender Fahrsiloüberdachung in Habersam 6 auf der Flur-Nr. 751.



Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 25.08.2011


Ausschreibung der Außenanlagen

Einstimmig sprach sich der Gemeinderat dafür aus, die Arbeiten für die Außenanlagen beim Anbau der Kinderkrippe am Kindergarten noch in diesem Jahr durchzuführen. Es sollte versucht werden, drei Angebote einzuholen. Der Sandkasten soll aus Holz errichtet werden.

 

Aufstellung einer Werbetafel durch die Sparkasse Altötting-Mühldorf

Bürgermeister Sedlmeier informierte den Gemeinderat darüber, dass die neue Leiterin der Sparkassenfiliale Neumarkt St. Veit einen Antrag zur Aufstellung einer Werbetafel im Ortsbereich gestellt habe. Auf dieser Tafel soll für Baugrundstücke geworben werden. Nach eingehender Beratung entschied sich die Mehrheit des Gemeinderates dafür, die Aufstellung einer Werbetafel am Baugebiet Straßfeld beim Fußweg am Wall vorerst für 2 Jahre zuzulassen. Die Tafel soll eine angemessene Größe haben.

 

Ausstellung ?Schule unter?m Krummstab? im Pfarrsaal

Der Vorsitzende informierte den Gemeinderat darüber, dass Herr Rippl derzeit die Ausstellung ?Schule unter?m Krummstab? vorbereitet. Diese ist im Pfarrsaal vom 11. bis 14. Oktober 2011 geöffnet. Herr Rippl fragte an, ob die Gemeinde Auslagen erstatten bzw. einen kleinen Imbiss finanzieren würde. Der Bürgermeister hatte bereits die Unterstützung der Gemeinde zugesagt.

 

Inbetriebnahme des Tetra-Funk-Mastens bei Ehegarten

Gemeinderatsmitglied Retzer führte aus, dass der Tetra-Funk-Masten bei Ehegarten aufgestellt wurde. Es sei ihm ein Anliegen, dass die Gemeinde informiert wird, ab wann die Funktechnik in Betrieb geht.



Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 09.06.2011


Investitionsplan und Finanzplan 2010 bis 2014;

Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2011

 

Investitionsprogramm für die Jahre 2010 bis 2014:

 

Jahr                Ausgaben

2010                860.000 EUR

2011                723.000 EUR

2012                731.000 EUR

2013                186.000 EUR

2014                  31.000 EUR

 

Finanzplan für die Jahre 2009 bis 2013:

 

Jahr            Einnahmen           Ausgaben

2010            1.778.200 EUR       1.778.200 EUR

2011            1.562.800 EUR       1.562.800 EUR

2012            1.483.200 EUR       1.483.200 EUR

2013            1.004.400 EUR       1.004.400 EUR

2014               890.400 EUR         890.400 EUR

 

Die Haushaltssatzung wurde erlassen und der Haushaltsplan 2011 wurde wie folgt festgesetzt:

Er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 751.000 EUR, im Vermögenshaushalt mit 811.800 EUR. Für Kreditaufnahmen wurden 200.000 EUR festgesetzt. Die Grundsteuer A beträgt 450 v. H., die Grundsteuer B: 360 v. H. und die Gewerbesteuer: 380 v. H.

Der Höchstbetrag für Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben wurde auf 300.000 EUR festgesetzt.

 

Bauanträge

Dem Antrag auf Isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Straßfeld zur Änderung der Dackdeckung auf dem Wohn- und Garagengebäude in der Weihäuslstraße 21, Flur-Nr. 62/10, Gemarkung Lohkirchen, wurde vom Gemeinderat die Genehmigung erteilt. Bereits in einer früheren Sitzung wurde die gemeindliche Zustimmung erteilt für den Anbau eines Nebengebäudes in Habersam 4, auf der Flur-Nr. 753/2, Gemarkung Lohkirchen.

 

Anbau einer Kinderkrippe am Kindergarten

Lohkirchen; Vergabe von Arbeiten

Folgende Arbeiten für den Anbau einer Kinderkrippe wurden von der Gemeinde an den jeweils wirtschaftlichsten Anbieter vergeben:

- Malerarbeiten: Firma Markus Schaitz aus Gars, Angebotssumme 22.230,66 EUR;

- Fliesenarbeiten: Firma HK-Fliesen aus Schönberg, Angebotssumme: 9.101,77 EUR;

- Bodenbelagsarbeiten: Firma Raum & Design Andreas Ege aus Mühldorf a. Inn;

  Angebotssumme: 5.640,66 EUR;

- Möblierung: Firma Dusyma Kindergartenbedarf GmbH aus Schorndorf-Miedelsbach,  

  Angebotssumme: 17.355,00 EUR;

 

Anbau einer Kinderkrippe am Kindergarten

Lohkirchen; Vergabe der Kücheneinrichtung

Die bestehende Teeküche sollte soweit möglich in die neue Küche integriert werden. Dafür sollen noch weitere Angebote eingeholt werden. Der Auftrag erhält dann der wirtschaftlichste Anbieter.

 

Zustimmung zum Anschluss von Ortsteilen der

Gemeinde Oberbergkirchen an die Kläranlage

Brodfurth

Seitens der Gemeinde Lohkirchen wurde einem Anschluss der Ortsteile Rott, Riegelsberg und Unterthalham der Gemeinde Oberbergkirchen unter folgenden Bedingungen zugestimmt:

- Die Ortschaft Irl und weitere Ortschaften als die derzeit geplanten (Unterthalham, Riegelsberg, Rott) dürfen nicht angeschlossen werden. Die Erweiterung der Kläranlage Brodfurth um 200 EGW durch die Gemeinde Oberbergkirchen kann nicht aufgestockt werden. 60 EGW der Gemeinde Oberbergkirchen werden von der Gemeinde Lohkirchen beansprucht.

- In den Vereinbarungen ist zu regeln, dass die Gemeinde Lohkirchen als Standortgemeinde der Kläranlage von den Gemeinden Oberbergkirchen und Schönberg nicht überstimmt werden kann.

- Bei Geruchsbelästigungen müssen gemeinsame Maßnahmen getroffen werden, z.B. Überdachung des Einlaufbeckens.

 

Zukünftigen Energieversorgung der Liegenschaften der Gemeinde Lohkirchen

Vorgeschlagen wurde von Gemeinderatsmitglied Reinhard Retzer, bereits jetzt in einem Beschluss festzulegen, dass die Planung neuer Energieversorgungsanlagen der kommunalen Gebäude ausschließlich auf die Verwendung erneuerbarer Energien auszurichten sind. Diesem Vorschlag wurde vom Gemeinderat in seinem Beschluss nur knapp nicht gefolgt.

Zunächst soll der Energiebedarf im Gemeindegebiet anhand eines Kommunalen Energiemanagements festgestellt werden. Hierzu gab der Bürgermeister Informationen eines kürzlich zu diesem Thema stattgefundenen Seminars bekannt. Die Kosten werden bei ca. 3.500 bis 4.000 Euro liegen. Voraussichtlich im Jahr 2012 wird es dafür Zuwendungen in Höhe von 65 % geben.



Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 28.04.2011


Kauf eines neuen Kleinschleppers

Bürgermeister Sedlmeier führte aus, dass am Iseki-Kleinschlepper laufend Reparaturen notwendig sind aufgrund der vielen Betriebsstunden. Er empfahl, Angebote für den Kauf eines neuen Schleppers einzuholen. Der Gemeinderat war der gleichen Meinung. Sowird der Kauf eines neuen Kleinschleppers für den Bauhof Lohkirchen angestrebt.

 

Bauanträge

Der Gemeinderat stimmte der Behandlung im Genehmigungsfreistellungsverfahren bezüglich des Neubaus eines Einfamilienhauses mit Garage in der Weihäuslstraße 21 zu. Dem Bauantrag über den Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit Altenteil und Garagen in Bergham 3 wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Anbau einer Kinderkrippe am Kindergarten;

Entscheidung über die Erneuerung der Heizung

Der Auftrag für die Erneuerung der Heizungsanlage im Kindergarten Lohkirchen wurde an die Firma Max Oberwallner vergeben zum Angebotspreis von 9.333 Euro.



Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 31.03.2011


In dieser Gemeinderatssitzung befasste sich der Gemeinderat lediglich mit einem Punkt, der Vergabe der Arbeiten für Heizung/Sanitär bei dem Anbau einer Kinderkrippe am Kindergarten. Bei der Ausschreibung konnte der ursprünglich günstigste Anbieter nicht gewertet werden, weil er das Angebot nicht vollständig mit allen Preisen abgegeben hatte. Somit werden die Arbeiten an die Firma Heizungsbau Oberwallner als wirtschaftlichsten Anbieter vergeben. Die Angebotssumme beläuft sich auf 31.006 EUR. Noch keine Entscheidung getroffen werden konnte über die Erneuerung der Heizungsanlage im Kindergarten, da die Kesselerneuerung als Bedarfsposition nicht ausgeschrieben werden durfte. Nach Einholung eines separaten Kostenangebotes soll über die zukünftige Beheizung des Gebäudes entschieden werden.



Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 03.03.2011


Anbau einer Kinderkrippe am Kindergarten Lohkirchen; Vergabe der Baumeisterarbeiten

Die Baumeisterarbeiten beim Anbau einer Kinderkrippe am Kindergarten wurden an die Firma Bauunternehmen Rembeck KG aus Massing zu einer Angebotssumme von 81.970 EUR vergeben.

 

Vergabe der Zimmerer-/Dachdeckerarbeiten

Die Zimmerer- und Dachdeckerarbeiten beim Anbau einer Kinderkrippe am Kindergarten wurden an die Firma Zimmerei Georg Aimer aus Lohkirchen vergeben. Angbotssumme: 29.902 EUR.

 

Austausch der Heizung

Es soll versucht werden in der Ausschreibung der Arbeiten für Heizungs- und Sanitärinstallationen alternativ einen neuen Heizungsofen mit anbieten zu lassen. Eine Entscheidung über den Erwerb hat der Gemeinderat noch offen gelassen.

Information über die Auflösung des Basisstandortes (Telefonstelle) in Lohkirchen durch die Deutsche Telekom

Die Telekom Deutschland GmbH hat die Gemeinde darüber informiert, dass die öffentliche Telefonstelle im Buswartehäuschen in Lohkirchen abgebaut werden soll. Hierzu bestand Einverständnis, da kein Bedarf gesehen wird.

 

Information über den Ausbau der Mobilfunkstation in Rabenöd mit LTE-Technik

Die Deutsche Funkturm GmbH hat die Gemeinde darüber unterrichtet, dass der Mobilfunkstandort im Ortsteil Rabenöd mit der LTE-Technik ausgerüstet werden soll. Über LTE soll langfristig eine schnellere Datenübertragung möglich sein als bei DSL.

 

Örtliche Rechnungsprüfung;

Feststellung der Jahresrechnung und Entlastung

Gegen den Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahreshaushaltsrechnung 2010 wurden keine Einwände erhoben. Das Ergebnis der Jahresrechnung lautet wie folgt: Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt: 812.136,05 EUR; Einnahmen und Ausgaben im Vermögenshaushalt: 1.008.369,24 EUR; Gesamthaushalt: 1.820.505,29 EUR; Entnahme aus der allgemeinen Rücklage: 55.983,53 EUR; Rücklagenstand am 31.12.10: 68.962,02 EUR; Schuldenstand am 31.12.10: 400.000,00 EUR; Einwohnerstand: 724.

Der Erste Bürgermeister wurde somit entlastet.

 



Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 03.02.2011


Anbau einer Kinderkrippe am bestehenden Kindergarten
Der Zuwendungsbescheid der Regierung v. Obb. ist noch im Dezember eingegangen. Mit dem Bau kann
also begonnen werden. Es wird eine pauschale Zuwendung in Höhe von 316.600 Euro in Aussicht gestellt, ausgehend von zuwendungsfähigen Baukosten in Höhe 410.400 Euro. Die tatsächlich kalkulierten
Baukosten belaufen sich auf 387.500 Euro. So wurde beschlossen, die Bauarbeiten für den An-
bau einer Kinderkrippe am bestehenden Kindergarten entsprechend des Eingabeplanes auszuschreiben. 

Anbau einer Kinderkrippe am bestehenden Kindergarten; Festlegung der Beiträge ab September
Durch den Krippenanbau werden die laufenden Kosten, v. a. die Personalkosten für die Kinderbetreuung
immens steigen. Diese Kosten werden zum Großteil über die allgemeinen Steuermittel finanziert werden.
Ein Teil sollte durch eine Erhöhung der Elternbeiträge getragen werden. Derzeit werden im Landkreisver-
gleich für die Betreuung im Kindergarten Lohkirchen sehr günstige Elternbeiträge erhoben. Dies würde trotz
einer erneuten Erhöhung auch so bleiben. Seitens mehrerer Organisationen und Fachberatun-
gen wurde vorgeschlagen die Krippenbeiträge um 50% höher festzusetzen als die Kindergartenbeiträge,
da der Aufwand für die Betreuung von Krippenkindern deutlich höher ist als für Kindergartenkinder. Dies sieht
der Gemeinderat ähnlich, entschied sich aber im Sinne der Kinder nur für eine 25% höhere Festsetzung.
So gelten ab September 2011 folgende Beiträge:
Für Kindergartenkinder (je zzgl. 3 ? Spielgeld):
- Nutzungszeit über 4 bis 5 Stunden: 65,00 ?
- Nutzungszeit über 5 bis 6 Stunden: 72,00 ?
- Nutzungszeit über 6 bis 7 Stunden: 83,00 ? 
Für Krippenkinder:
- Nutzungszeit 1 bis 2 Std. (1 Tag/Woche): 25,00 ?
- Nutzungszeit 2 bis 3 Stunden (2 Tage/Woche): 37,50 ?
- Nutzungszeit 3 bis 4 Stunden (3 Tage/Woche): 55,00 ?
 (ab 4 Std. zzgl. 3 ? Spielgeld)
- Nutzungszeit 4 bis 5 Stunden: 82,00 ?
- Nutzungszeit 5 bis 6 Stunden:  91,00 ? 
- Nutzungszeit 6 bis 7 Stunden: 104,00 ?
Für Schulkinder:
Mittagsbetreuung über 1 bis 2 Stunden: 22,00 ?
Mittagsbetreuung über 2 bis 3 Stunden: 33,00 ?.  
Bei allen Beiträgen handelt es sich um Monatsbeiträge, welche 11 x jährlich erhoben werden. 

Bauantrag

Der Antrag auf Isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Straßfeld zur Änderung
der Dachdeckung von rot in anthrazith auf Flur-Nr. 62/16, Gemarkung Lohkirchen, Weihäuslstraße 16,
wurde vom Gemeinderat zustimmend zur Kenntnis genommen.

Information des Kinderschutzbundes ? Familienpaten
Gemeinderatsmitglied Retzer informierte den Gemeinderat über das Netzwerk Familienpaten. Der Kinderschutzbund sucht dafür Ehrenamtliche zur Übernahme von Familienpatenschaften. Einmal pro Woche
ür ca. 2 bis 3 Stunden besuchen diese eine Familie und unterstützen diese z. B. durch Spielen mit den
Kindern, Hilfe bei den Hausaufgaben oder beim Kochen oder Unterstützung bei Alltagsentscheidungen.
Es soll damit versucht werden, an die Familien und deren Probleme näher heranzukommen.


Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 16.12.2010


Baugebiet Strassfeld, Siedlungsstraße und Wei-

häuslstraße; Neufestsetzung der Vorausleistungsbei

tragssätze für die Straßenerschließung

Aufgrund einer neuen Kalkulation, die nach dem Erhalt der Aufteilung der Baukosten der Firma Wimmer aktualisiert wurde, konnte der Beitragssatz für die Weihäuslstraße von bisher 12 Euro auf 10 Euro gesenkt werden, für die Siedlungsstraße von 13,50 Euro auf 12,50 Euro. Die Kalkulation beinhaltet bereits Kostenschätzungen für die 2. Ausbaustufe  Die bisher festgesetzten Vorausleistungen auf den Erschließungsbeitrag werden entsprechend geändert. Die Rückzahlung der Beiträge erfolgt in Kürze.

 

Errichtung eines Basisstandortes für den Digitalfunk der BOS in Bayern auf Flur-Nr. 652/1, Gemarkung Lohkirchen bei Ehegarten;

nochmals: Bekanntgabe des Zustimmungsbescheides der Regierung v. Obb. und weitere Vorgehensweise

Bürgermeister Sedlmeier führte eingangs aus, dass die Gemeinde nur über das Einvernehmen zu entscheiden hatte, nicht aber über die einzusetzende Funktechnik. An sich müssten die Gemeinden Liegenschaften als Standort zur Verfügung stellen.

Gemeinderatsmitglied Retzer führte dazu aus, dass er mit dem Rechtsanwalt, Herrn Sommer Kontakt hatte. Dieser sieht nur geringe Erfolgsaussichten, nachdem die Baugenehmigung bereits erteilt ist. Nur wenn die Baugenehmigung ins Wanken gebracht werden kann, bestehen Aussichten, dass ein neuer Standort gesucht werden muss.

Ein Gespräch mit Herrn Schober vom Bayerischen Gemeindetag erbrachte, so Herr Obermaier, folgendes Ergebnis:

Herr Schober meint, dass der Digitalfunk auf jeden Fall kommen wird. Bayern hat 700 von 1.000 Standorten bereits gesichert. In 16 Bundesländern wird der Digitalfunk aufgebaut, da kann auch Bayern nicht ausscheren. Auch wenn man der TETRA-Technik skeptisch gegenüber steht, wird dies nichts helfen, da diese Technik bundesweit so festgelegt wurde.

Will die Gemeinde gegen den Standort klagen, dann muss sie einen Alternativstandort vorschlagen. Dies, so Herr Obermaier, wurde aber bereits zweimal im Gemeinderat besprochen und jedes Mal abgelehnt.

Im Zuge der Verhandlungen zwischen Freistaat und Kommunen über die Finanzierung der Betriebskosten wurde nach Auskunft von Herrn Schober ein Kompromiss geschlossen, wonach sich die Gemeinden nicht an den Betriebskosten beteiligen müssen, sich aber verpflichten, kommunale Liegenschaften kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Lohkirchen wäre demnach verpflichtet, z.B. den Bauhof als Alternativstandort kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Zwar kann eine Gemeinde nicht dazu gezwungen werden, zumindest eine moralische Verpflichtung besteht aber. Weigern sich die Gemeinden, Standorte zu akzeptieren, könnte es dazu kommen, dass der Finanzminister in diesem Punkt nachhakt.

Im Falle eines Rechtsstreites sieht Hr. Schober nur sehr geringe Aussichten. Auf gesundheitliche Gefahren könnte die Klage sicher nicht gestützt werden. Eine Störung des Orts- und Landschaftsbildes wäre wohl noch am ehesten ein Ansatzpunkt. Allerdings müsste die Gemeinde sagen, dass sie den Standort für weniger geeignet hält. Dafür müsste sie einen anderen Standort benennen, den sie für besser geeignet hält.

Die Entscheidung über die Gewährung von Rechtsschutz trifft die ÖRAG nach Vorlage der Akten. Herr Schober hält es aber für eher unwahrscheinlich, dass in einem solchen Fall Rechtsschutz gewährt wird.

Gemeinderatsmitglied Eder führte aus, dass ihn vor allem die anfängliche Geheimhaltungspflicht gestört hat. Gemeinderatsmitglied Grötzinger meinte, dass in der Bevölkerung das Bild entstanden sei, dass die Gemeinde für den Standort wäre, was nicht den Tatsachen entspricht. Auch Gemeinderatsmitglied Reichl war der Auffassung, dass das Verhalten des Bauherrn im Vorfeld sehr ärgerlich war, nachdem die Gemeinde vor vollendete Tatsachen gestellt wurde.

Im Ergebnis aber war sich die Mehrheit des Gemeinderates einig, dass eine Klage wohl wenig Sinn macht. Die Gemeinde spricht sich nach wie vor gegen die Errichtung des Basisstandortes aus. Angesichts der geringen Erfolgsaussichten wird eine Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht München nicht erhoben.

 

Erstellung eines interaktiven Ortsplanes

Herr Obermaier stellte den Plan vor und bat die Gemeinderatsmitglieder, Änderungsvorschläge oder Unrichtigkeiten der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen mitzuteilen. Ein Vorabzug des interaktiven Ortsplanes ist im Internet einsehbar: http://ma-kartosystems.de/Lohkirchen/.

 



Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 02.12.2010


Anbau einer Kinderkrippe am Kindergarten Lohkirchen

Der Eingabeplan aufgrund des Beschlusses der letzten Sitzung zum Anbau einer Kinderkrippe am Kindergarten Lohkirchen mit 12 neuen Krippenplätzen wurde mittlerweile erstellt. Erster Bürgermeister Sedlmeier stellte dem Gemeinderat diesen vor. Es wurden noch einige Änderungen aufgrund von Empfehlungen des Jugendamtes vorgenommen.

Der Gemeinderat zeigte sich mit der Planung einverstanden.

 

Neubau eines Geh- und Radweges entlang der Staatsstraße 2086 von Furth nach Brodfurth;

a) Zustimmung zur Verlängerung des Radweges bis

zum Kreisverkehr in Brodfurth

Nachdem die Gemeinde nun das Grundstück erwerben kann, wurde seitens des Gemeinderates der Verlängerung des Geh- und Radweges bis zum Kreisverkehr Brodfurth zugestimmt.

Die Bauausführung erfolgt durch die Firma Xaver Lutzenberger GmbH & Co. KG im Rahmen des bereits erteilten Auftrages für den Neubau des Geh- und Radweges von Brodfurth nach Neumarkt St. Veit.

 

Neubau eines Geh- und Radweges entlang der

Staatsstraße 2086 von Furth nach Brodfurth;

b) Auszahlung der Entschädigungen für

Grundstücksabtretungen

Die Bauausführung und damit die Baufertigstellung des Geh- und Radweges verzögern sich, weil die Baufirma nach Ansicht des Auftraggebers mit unzureichendem Baustelleneinsatz gearbeitet hat. Mittlerweile wurden die Bemühungen zur Fertigstellung deutlich verstärkt. Eine Gesamtfertigstellung bis zum 30.11.2010 war aber nicht möglich. Es ist davon auszugehen, dass die Arbeiten erst im Frühjahr 2011 abgeschlossen werden können. In den Bauerlaubniserklärungen mit den Grundstückseigentümern wurde festgelegt, dass die Grundstücksentschädigungen erst nach notarieller Verbriefung ausbezahlt werden. Dies war noch für 2010 geplant. Nachdem sich nun die Auszahlung deutlich verschiebt, die Grundstücke aber bereits in Anspruch genommen wurden, wird vorgeschlagen, 80 % des Kaufpreises bereits 2010 auszuzahlen. Der Gemeinderat zeigte sich mit dieser Vorgehensweise einverstanden.

 

Neubau eines Kreisverkehrs in Brodfurth;

Verwendungsbestätigung und Schlussbescheid der

Regierung v. Obb.

Die Bauarbeiten am Kreisverkehr Brodfurth sind abgeschlossen. Die Schlussrechnung der Wimmer Bau GmbH über die zuwendungsfähigen Baukosten liegt vor.

Deshalb war am 12.11.2010 eine Verwendungsbestätigung eingereicht worden, um noch 2010 eine Auszahlung der Restzuwendungen zu ermöglichen. Die Zuwendung wurde mit Bescheid vom 22.11.2010 neu festgesetzt auf 337.794 Euro (80 % der zuwendungsfähigen Kosten). Ursprünglich war eine Festbetragsförderung in Höhe von 360.000 Euro zugesagt, die aber gekürzt wurde, weil die angesetzten Baukosten deutlich unterschritten werden konnten.

Der Zuwendungsbescheid der Regierung v. Obb. wurde zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Auszahlung der Gesamtzuwendung von 337.794 Euro ist bereits erfolgt.

 

Errichtung eines Basisstandortes für den Digitalfunk der BOS in Bayern auf Flur-Nr. 652/1, Gemarkung Lohkirchen bei Ehegarten

Die Regierung von Oberbayern hat mit Bescheid vom 05.11.2010 das fehlende gemeindliche Einvernehmen für die Errichtung eines Basisstandortes bei Ehegarten ersetzt und das Vorhaben genehmigt. Die Gemeinde kann gegen diesen Bescheid innerhalb eines Monats nach Zugang (20.11.2010) Klage erheben. Die Erfolgsaussichten dürften aber eher gering sein, denn nur eine Begründung mit der Störung bzw. Veränderung des Landschaftsbildes verspricht Erfolg. Eine Klagebegründung mit einer Gesundheitsgefährdung wird wohl keinen Erfolg bringen, da die Grenzwerte eingehalten werden. Ob die Gemeinde Rechtsschutz erhalten wird ist noch nicht bekannt.

Mehrere Gemeinderatsmitglieder betonten nochmals, dass sowohl die Bürger als auch der Gemeinderat in dieser Angelegenheit nie ausreichend informiert wurden.

Gemeinderatsmitglied Retzer erläuterte kurz die momentane Entwicklung des Digitalfunks. In einer Fernsehreportage berichtete ein Gewerkschaftler der Polizei, dass das Digitalnetz beim Einsatz in Gorleben zusammengebrochen ist und die Polizei deshalb auf private Handys zurückgreifen musste. Des Weiteren ist die Anwendung in Tunnels sowie in U-Bahnen nach derzeitigem Stand nicht möglich, was Nachrüstungen und somit Zusatzkosten zur Folge hat. Insgesamt sei die Tetra-Technik nicht praktikabel, immissionsmindernde Maßnahmen spielen bei der Planung keine Rolle.

Unter Öffentlichkeitsarbeit versteht er nicht, die Bürger über bereits getroffene Entscheidungen zu informieren, so Herr Retzer. In anderen europäischen Ländern haben mehrere Polizisten gegen die Tetra-Technik aus gesundheitlichen Gründen geklagt. Auf Nachfrage beim Umweltinstitut wurde ihm ein Anwalt, Herr Sommer, genannt, der bereits Erfahrung in diesem Rechtsgebiet hat. Gemeinderatsmitglied Retzer bot an, den Anwalt zu kontaktieren.

Erster Bürgermeister Sedlmeier wies daraufhin, dass bei Einreichung einer Klage und einem entsprechenden Erfolg für die Gemeinde die Gefahr besteht einen alternativen Standort auswählen zu müssen.

Mehrere Gemeinderäte sprachen sich für den Klageweg aus. Es wird vorgeschlagen, den Beschluss in der nächsten Sitzung zu fassen. Bis dahin sollte man sich beim Anwalt Sommer erkundigen, welche Schritte vorgenommen werden können.

Der Gemeinderat nahm den Bescheid der Regierung von Oberbayern vom 05.11.2010 über die Zustimmung zur Errichtung eines Basisstandortes für den Digitalfunk der BOS in Bayern auf der Flur-Nr. 652/1, Gemarkung Lohkirchen, Ehegarten, 84494 Lohkirchen zur Kenntnis. Die Gemeinde sprach sich nach wie vor gegen die Errichtung des Basisstandortes aus. Die Entscheidung über die Einreichung der Klage wurde bis zur nächsten Sitzung verschoben.

 

Beantragung einer Haltestelle in Habersam

Die Gemeinde wird eine Haltestelle im Ortsteil Habersam beantragen, nachdem der Linienbus nach Waldkraiburg zwar morgens durch Habersam aus Richtung Oberbergkirchen fährt, jedoch nicht halten darf, weil sich dort keine Haltestelle befindet. Die Kinder müssen somit täglich zur Haltestelle nach Wotting gefahren werden

 

Beleuchtung der Siedlungsstraße im Baugebiet Straßfeld

An Gemeinderatsmitglied Schick wurde die Anfrage herangetragen, ob eine durchgehende Beleuchtung in der Siedlungsstraße im Baugebiet Strassfeld für Spaziergänge, etc. möglich ist. Hierzu konnte sich der Gemeinderat nicht durchringen, da dort noch nicht bebaut ist und folglich dort niemand wohnt.

 

Räumung des Fußweges von der Weinberg- zur Staatsstraße

Ein Anlieger hat sich bei Zweitem Bürgermeister Schick erkundigt, warum der Fußweg von der Weinbergstraße zur Staatsstraße nicht geräumt wird.

Dies ist aus zeitlichen Gründen nicht möglich, so Erster Bürgermeister Sedlmeier. Der Fußweg kann mit Fahrzeugen nicht geräumt werden. Des Weiteren besteht für alle Kinder die Möglichkeit auf geräumten Wegen die Schule bzw. die Ortsmitte zu erreichen.



Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 28.10.2010


Bauanträge;

Der Antrag auf Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren, Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, auf der Flur-Nr. 62/16, Gemarkung Lohkirchen, Weihäuselstraße 16, wurde zur Kenntnis genommen. Der Gemeinderat stimmte der Behandlung des Antrages im Genehmigungsfreistellungsverfahren zu. Das gemeindliche Einvernehmen wurde vom Gemeinderat bei einer Bauvoranfrage über den Bau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, auf der Flur-Nr. 320, Gemarkung Lohkirchen, Stiebing 3, ebenso erteilt wie dem Bauantrag zum Umbau und Erweiterung eines Teils des Obergeschosses eines ehemals landwirtschaftlichen Gebäudes zu einer Wohneinheit auf der Flur-Nr. 330, Gemarkung Lohkirchen in Riedering 1. Des Weiteren nahm der Gemeinderat Stellung zum beabsichtigten Erlass einer Duldungsanordnung für eine bereicht errichtet Gabionenwand in der Lukasöder Str. 3 auf der Flur-Nr. 31/3, Gemarkung Lohkrichen. In der Gemeinderatssitzung am 5. August 2010 wurde die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Schmiedleiten-Erweiterung zur Errichtung einer Gabionenwand auf der Flur-Nr. 31/3, Gemarkung Lohkirchen abgelehnt. Unabhängig davon entscheidet aber letztlich das Landratsamt Mühldorf a. Inn als Untere Bauaufsichtsbehörde, ob die Beseitigung der Gabionenwand angeordnet wird. Das Landratsamt Mühldorf a. Inn hatte nun nachgefragt, ob die Gemeinde Lohkirchen mit einer Duldung der Wand bis zum Ablauf der technischen Lebensdauer einverstanden wäre. Die Gemeinde Lohkirchen sprach sich gegen eine Duldung der Gabionenwand aus. Zugestimmt hat der Gemeinderat dem Bauantrag zur Erweiterung eines landwirtschaftlichen Wohnhauses auf der Flur-Nr. 244, Gemarkung Lohkirchen in Stiebing 1.

 

Anbau einer Kindergrippe am Kindergarten Lohkirchen

Bürgermeister Sedlmeier erinnerte daran, dass bei der letzten Beratung dieses Themas ein Anbau ins Auge gefasst wurde. Finanziell sei das Vorhaben sehr problematisch, vor allem hinsichtlich der laufenden Kosten. Der Anbau wird eine erhebliche finanzielle Belastung für die Gemeinde darstellen, so der Vorsitzende.

Gemeinderatsmitglied Reichl meinte, dass wegen des bestehenden Platzproblemes keine Alternative bleiben würde. Gemeinderatsmitglied Retzer ging davon aus, dass wohl der Bedarf nach Regelplätzen größer sei als für Krippenplätze. Herr Obermaier führt aus, dass die Gemeinde dann eine Förderung für Kindergartenplätze beantragen müsse, wenn sie davon ausgehe, dass der Bedarf nach Krippenplätzen nicht in dem Umfang bestehe. Die jetzige Planung geht davon aus, dass die Gemeinde einen Bedarf nach 12 Krippenplätzen habe. Bürgermeister Sedlmeier führte aus, dass das Landratsamt Mühldorf a. Inn signalisiert habe, den Bedarf von 12 Plätzen zu akzeptieren.

Es wurden mehrere Varianten vom Planungsbüro Gerhard Obermaier vorgestellt. Die reinen Baukosten wurden für die favorisierte Variante, wonach ein zusätzlicher Raum (nutzbar für Hausaufgabenbetreuung, Durchgang vom Garten) und zusätzliche WCs angebaut werden, (brutto) auf 255.800,00 EUR geschätzt, die Gesamtinvestitionskosten auf ca. 365.000 EUR. Nach Abzug von Zuwendungen werden der Gemeinde je nach Variante Kosten zwischen 70.000 bis 100.000 EUR verbleiben. Die laufenden Kosten für den Betrieb des Kindergartens werden sich je nach Buchungszeiten um 25.000 bis 40.000 EUR jährlich erhöhen. Nachdem die jährliche freie Finanzspanne nur durchschnittlich 100.000 EUR beträgt, stellt der geplante Krippenbau einen erheblichen finanziellen Kraftakt dar. Beispielsweise für Investitionen an Straßen, wo ein sehr hoher Sanierungsbedarf besteht, wird sich die Gemeinde sehr einschränken müssen. 

Die Gemeinderatsmitglieder entschieden sich letztlich für die Kinder und damit für den Anbau einer Kinderkrippe. Das Planungsbüro Obermaier wurde beauftragt, den Plan zu modifizieren und die Unterlagen für die Stellung des Zuwendungsantrages vorzubereiten.

 

Beteiligung am Wettbewerb familienfreundliche Gemeinde

Bürgermeister Sedlmeier führte aus, dass ausgehend vom Mühldorfer Netz ein Wettbewerb familienfreundliche Gemeinde initiiert wurde. Er war der Meinung, dass die Gemeinde Lohkirchen wohl eher geringe Aussichten habe, den Wettbewerb zu gewinnen, der Aufwand für die Beteiligung am Wettbewerb aber vergleichsweise groß sei. Er schlug vor, mit den Arbeitskreisen der Dorferneuerung Zusammenkünfte zu organisieren. Der Gemeinderat entschied sich dazu, sich nicht am Wettbewerb familienfreundliche Gemeinde zu beteiligen.

 

Straßenbestandsverzeichnis;

Widmung der Siedlungsstraße und der Weihäuslstraße im Baugebiet Straßfeld zur Ortsstraße 2 und 1

 Die Straßen im neuen Baugebiet Straßfeld (Weiterführung der Siedlungsstraße sowie Weihäuselstraße), wurde mit sofortiger Wirkung zur Ortsstraße gewidmet. Damit werden sie zu öffentlichen Straßen im Sinne des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes.



Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 09.09.2010


Bauanträge

Ein Antrag auf Isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Straßfeld bezüglich der Änderung der Dachdeckung von naturrot auf dunkle Ziegel auf der Flur-Nr. 62/19, Gemarkung Lohkirchen, Weihäuslstraße 17, wurde in der letzten Gemeinderatssitzung genehmigt. Ebenso stimmte der Gemeinderat dem Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinen- und Lagerhalle in Konrading 2 auf der Flur-Nr. 633, Gemarkung Lohkirchen, zu.

 

Resolutionsantrag über die Laufzeit des Atomkraftwerkes Isar 1

Auf Antrag von Gemeinderatsmitglied Reinhard Retzer unterstützt der Gemeinderat die Stadt Landshut in ihrem Appell, dass die Laufzeit des Atomkraftwerkes Isar 1 nicht um acht Jahre bis 2019, verlängert werden soll.

 



Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 05.08.2010


Bauanträge

Ein Antrag auf Isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Schmiedleiten-Erweiterung für die Errichtung einer Gabionenwand auf der Flur-Nr. 31/3, Gemarkung Lohkirchen, Lukasöder Straße 3, wurde zur letzten Gemeinderatssitzung eingereicht. Der Gemeinderat lehnte den Antrag ab, da er durch die Errichtung der Steinmauer die Grundzüge der Planung berührt sieht und eine Verkehrsgefährdung an der Ausfahrt des westlichen Nachbargrundstückes als gegeben betrachtet.

Keine Einwände hingegen hatte die Gemeinde gegen die Behandlung eines Antrages im Genehmigungsfreistellungsverfahren für den Neubau eines Wohnhauses mit Garagen auf der Flur-Nr. 62/19, Gemarkung Lohkirchen.

 

Neubau eines Geh- und Radweges an der Staatsstraße 2086 von Furth nach Brodfurth;

a) Vereinbarung mit dem Staatlichen Bauamt Rosenheim

Die Vereinbarung sieht im Wesentlichen vor, dass Bauherr für die Maßnahme die beteiligten Gemeinden sind.

Die spätere Baulast und das Eigentum geht auf den Freistaat Bayern über. Die Gemeinden bleiben aber verkehrssicherungspflichtig und sie tragen auch die laufende Unterhaltung und den Winterdienst. Der Vereinbarung wurde vom Gremium zugestimmt.

 

Neubau eines Geh- und Radweges an der Staatsstraße 2086 von Furth nach Brodfurth;

b) Änderungen in der Bauausführung

Zugestimmt hat der Gemeinderat, die geplante Bodenverbesserung im Bereich des Geh- und Radweges von Furth nach Brodfurth mittels Bindemitteleintrag anstelle von Geotextil auszuführen, da dadurch Kosten eingespart werden können. Einer Anfrage zur teilweisen Überdachung des Geh- und Radweges zur Bestückung mit Fotovoltaikmodulen wurde eine Absage erteilt.

 

Sanierungsarbeiten an der Gemeindeverbindungs-

straße Wimpasing-Kriegstätt

Durch die Benutzung der Straße Wimpasing-Kriegstätt als Umleitungsstrecke für den Neubau des Kreisverkehrs wurde diese erheblich beschädigt. Insbesondere die Bankette müssen saniert werden. Auch Risse im Asphalt sind aufgetreten. Die Sanierungskosten sind zuwendungsfähig beim Neubau des Kreisverkehrs in Brodfurth und werden mit 80 % gefördert. Der Gemeinderat hat beschlossen, zur Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße Wimpasing-Kriegstätt folgende Arbeiten ausführen zu lassen:

Bankett fräsen, Bankett mittels Fertiger wiederherstellen, Asphalt fräsen und neu asphaltieren im Bereich von Schadstellen, insbesondere im Bereich der Einmündung in die ST 2091 und der Einmündung in die Gemeindeverbindungsstraße Buch.

Der Auftrag für das Bankettfräsen wurde erteilt an die Firma J. Schmeilzl aus Kröning auf der Grundlage des Angebotes vom 12.07.2010. Mit der Abfuhr des Fräsmaterials wurde die Firma Wimmer aus Wurmsham beauftragt. Die Abrechnung erfolgt auf Regiebasis. Für das Bankettwiederherstellen und für die Asphaltierungsarbeiten sollen Angebote eingeholt werden. Der Auftrag ist an den wirtschaftlichsten Anbieter zu erteilen. Im Zuge der Asphaltierungsarbeiten soll auch der Bereich der Gemeindeverbindungsstraße nach Buch, beginnend an der Einmündung der Gemeindeverbindungsstraße bis zum Durchlass des Bucher Grabens neu asphaltiert werden. Ebenso neu asphaltiert werden soll die Schadstelle der Gemeindeverbindungsstraße Oberrott-Lohkirchen im Bereich des Durchlasses über den Flutgraben der Rott.

 

Kindergarten Lohkirchen;

Schaffung von weiteren Betreuungsplätzen

Bürgermeister Sedlmeier führte hierzu aus, dass 1 Meldung für eine Tagesmutterbetreuung eingegangen ist. Drei Meldungen sind für eine Nachmittagsbetreuung eingegangen für das Kindergartenjahr 2010/2011. Drei Eltern haben Interesse für eine Nachmittagsbetreuung in den Folgejahren angekündigt. Bei diesen Kinderzahlen aber ist die Einrichtung einer Nachmittagsgruppe nicht möglich.

Gemeinderatsmitglied Dillkofer erläuterte einen Vorschlag einer Kindergartenmutter, der vorsieht, dass die Wand von der Teeküche zum Büro und zum Windfang entfernt wird. Ein neuer Windfang könnte vor dem Eingang geschaffen werden.

Bürgermeister Sedlmeier nannte nochmals die Kinderzahlen der nächsten Jahre. Er führte auch aus, dass nach wie vor Druck ausgeübt wird, Schulhäuser zu schließen.

Gemeinderatsmitglied Grötzinger meinte, dass Preise angefragt werden sollen für einen festen Anbau an der Ostseite ohne Keller. Bürgermeister Sedlmeier ist aber der Auffassung, dass diese Variante dann wohl nicht bezuschusst wird, da ein gewisses Raumprogramm eingehalten werden muss. Eine Minimallösung hält die Kindergartenleiterin, Frau Schmid nicht für sinnvoll, da bereits eine Förderung für 6 bis 8 Kinder zu erwarten ist. Diese Möglichkeit sollte dann genutzt werden. Im nächsten Jahr, so Frau Schmid, verlassen nur 4 Kinder den Kindergarten.

Gemeinderatsmitglied Reichl meinte, dass ein Anbau durchaus ins Auge gefasst werden soll. Einen Anbau an der Ostseite schließt er nicht aus, auch wenn dafür Grunderwerb nötig ist. Gemeinderatsmitglied Meier meinte, dass eine Planung beauftragt und die Kosten ermittelt werden sollten.

So einigte sich der Gemeinderat schließlich darauf, für die Errichtung eines Anbaues an den Kindergarten Lohkirchen eine (Vor-)Planung einschließlich Kostenschätzung erstellen zu lassen.

 

 

Neufassung der Dienstanweisung über eine Leistungsorientierte Bezahlung in der Gemeinde Lohkirchen

Die Höhe des auszuschüttenden Entgeltes steigt von bisher 1 % auf künftig 2 % der Bruttobezüge der Mitarbeiter des Vorjahres. Seit 2007 wird das System bereits angewandt. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen sollten Veränderungen vorgenommen werden.

Der Vorschlag der Verwaltung sah vor, dass künftig Teilbudgets gebildet werden für Kindergarten und Sonstige Beschäftigte (Bauhof, Raumpflegerinnen). In der Höhe der Leistungszulage soll künftig differenziert werden nach erreichter Punktzahl in der Systematischen Leistungsbeurteilung.

Der Gemeinderat zeigte sich mit dieser Vorgehensweise einverstanden und beschloss eine entsprechende Neufassung der Dienstanweisung über eine Leistungsorientierte Bezahlung in der Gemeinde Lohkirchen.



Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 10.06.2010


Errichtung eines Basisstandortes für den Digitalfunk der BOS in Bayern auf der Flur-Nr. 652/1, Gemarkung Lohkirchen bei Ehegarten;

Anhörung der Gemeinde vor der Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens und dem Erlass des Zustimmungsbescheides

Das Staatliche Bauamt Rosenheim hat der Gemeinde Lohkirchen am 05.02.2010 den Antrag auf Errichtung eines Basisstandortes für den Digitalfunk BOS in Bayern zur Stellungnahme übermittelt. Der Bauantrag selbst ist als ?Verschlusssache ? Nur für den Dienstgebrauch? gekennzeichnet. Er wurde deshalb im nichtöffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung am 25.02.2010 behandelt. Die Gemeinde hat der Erteilung der Genehmigung nach Art. 73 BayBO widersprochen, weshalb der Antrag an die Regierung v. Obb. weitergeleitet wurde. Mittlerweile besteht Einigkeit auch mit dem Ministerium darüber, dass die Erteilung des Einvernehmens in öffentlicher Sitzung behandelt werden kann. Diese Auffassung vertritt auch Hr. Schober vom Bayerischen Gemeindetag.

Die Regierung v. Obb. hat nun mit Schreiben vom 10.05.2010 mitgeteilt, dass das fehlende gemeindliche Einvernehmen ersetzt werden soll. Der Gemeinde wird Gelegenheit gegeben, sich bis zum 14.06.2010 zu äußern.

Gründe für die Ablehnung sind schwer zu finden. Das Vorhaben ist nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB im Außenbereich privilegiert. Es kann nur dann verhindert werden, wenn öffentliche Belange nach § 35 Abs. 3 BauGB entgegenstehen. Öffentliche Belange sind z. B. Darstellungen im Flächennutzungsplan oder Landschaftsplan, Belange des Naturschutzes, der Landschaftspflege, Verunstaltung des Orts- und Landschaftsbildes oder schädliche Umwelteinwirkungen. Dem Argument der Strahlenbelastung wird entgegen gehalten, dass die Einhaltung der vorgeschriebenen Grenzwerte sichergestellt sei, was schwerlich in Zweifel zu ziehen sein dürfte.

Gemeinderatsmitglied Retzer berichtete über eine Informationsveranstaltung in der Gemeinde Reichertsheim über den gleichen Anlass. Der Referent hat dargelegt, dass der Mobilfunk Auswirkungen auf die Gesundheit hat. Die Technik, auf der das neue digitale Funknetz basiert, nennt sich TETRA. Die Technik ist bereits über 20 Jahre alt, somit veraltet. Die TETRA-Technik ist zudem krisenanfällig, weil die Steuerung über einen Zentralserver läuft. Sogar der Internationale Feuerwehrverband hat eine negative Stellungnahme zum TETRA-Funk abgegeben. Die Kosten für dieses Funknetz, welches komplett neu erstellt wird, werden auf 10 Milliarden Euro geschätzt. Zudem verursacht es einen hohen Unterhaltsaufwand.

Herr Retzer möchte ganz entschieden dagegen treten, dass der TETRA-Funk nicht gesundheitsschädlich ist. Der Sender ist Tag und Nacht in Betrieb. Über den analogen Funk wäre eine modernere und auch bessere Technik möglich bzw. vorhanden.

Folgende Ausführungen zur im BImSchG festgelegten Vorsorgepflicht, welcher sich der Bund entzieht und die Kommunen in die Pflicht nimmt, sollen im Antwortschreiben an die Regierung von Oberbayern aufgeführt werden:

1. Die BImSchV hat keinen Vorsorgecharakter, sie schließt eine Gesundheitsgefährdung nicht aus. Hiermit ist der Bund aus der Haftung und diese wird nunmehr auf die Kommunen verlagert. Da diese für ihre Ratsbeschlüsse haften, müssen die Kommunen nunmehr Vorsorge treffen.

2. Da die Bundesimmissionsschutzverordnung nicht schützt, ist Normenkontrollklage geboten, da die Schutzverordnung nicht schützt, aber Grundlage für Genehmigungen ist, da die Einhaltung der Grenzwerte fiktiv gesunde Arbeits- und Wohnverhältnisse in der Nähe zu Mobilfunkanlagen unterstellt.

Gründe für eine Nichterteilung des gemeindlichen Einvernehmens sieht Herr Retzer somit in der Gesundheitsfürsorgepflicht der Gemeinde und in der Geldverschwendung in großem Rahmen.

Der Staatsregierung warf er vor, sich nicht an den eigens im Mobilfunkpakt geforderten offenen Umgang mit dem Mobilfunk zu halten. Der Gemeinderat soll bereits festgelegte Sachverhalte abnicken.

Der Gemeinderat blieb bei seiner ablehnenden Haltung. Der Errichtung eines Basisstandortes für den Digitalfunk BOS auf der Flur-Nr. 652/1, Gemarkung Lohkirchen, bei Ehegarten wurde seitens der Gemeinde Lohkirchen weiterhin nicht zugestimmt.

 

Kindergarten Lohkirchen;

Schaffung von weiteren Betreuungsplätzen

Der Gemeinderat hat bei der Beratung über den Antrag des Elternbeirates auf bauliche Erweiterung des Kindergartens in seiner letzten Sitzung festgestellt, dass die vorhandenen Plätze im Kindergarten ab dem Kindergartenjahr 2011/2012 nicht ausreichen werden. Mit dem Landratsamt Mühldorf a. Inn wurde der Kindergarten besichtigt, Kostenschätzungen für eine bauliche Erweiterung sowie die Aufstellung von Containern wurden eingeholt.

In Betracht gezogen wurde die Nutzungsänderung der vorhandenen Räumlichkeiten. Damit könnte man eine Erweiterung von jetzt 27 auf 30 ? 35 Plätze erreichen. Abgewägt wurden auch die bauliche Erweiterung des Kindergartens sowie die Aufstellung eines Containers. All diese Möglichkeiten sind nur mit entsprechendem finanziellen Aufwand zu realisieren. Zudem ist abzusehen, dass die Geburtenzahl auf Dauer nicht so hoch bleiben wird und die Räumlichkeiten über kurz oder lang wieder leer stehen. Besprochen wurde auch die Zusammenarbeit mit einem anderen Kindergarten, gerade im Krippenbereich. Favorisiert wird vom Gemeinderat aber letztlich der Vorschlag, eine Nachmittagsgruppe zu bilden. Hierzu sollen Eltern konkret befragt und hinreichend in einem Elternabend informiert werden. Der Antrag des Elternbeirates auf bauliche Erweiterung des Kindergartens wurde nochmals zurückgestellt.

 

Antrag auf Verkehrsbeschränkung der Gemeindeverbindungsstraßen 30 und 37 in Brodfurth

Aufgrund der Sperrung der Kreuzung der Staatsstraßen 2086/2091 in Brodfurth hat der Verkehr über die Gemeindeverbindungsstraßen 30 und 37 in Brodfurth zugenommen. Von den Anliegern wurde deshalb eine Sperrung für den Durchgangsverkehr gefordert bzw. andere verkehrsbeschränkende Maßnahmen. Dies wurde vom Gemeinderat jedoch abgelehnt. Eine derartige Entscheidung hätte erhebliche Präzedenzwirkung, würde zudem bedeuten, dass noch nicht mal die Brodfurther, die nicht unmittelbar an der Straße wohnen, die Straße benutzen dürften. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung an der Strecke ist bereits erfolgt. Eine Gewichtsbeschränkung soll dann vorgenommen werden, wenn der Lkw-Verkehr deutlich zunimmt.

 

Neubau eines Kreisverkehrs in Brodfurth;

a) Beleuchtung

Beschlossen wurde vom Gemeinderat, vorerst keine Beleuchtungsanlage an der Kreisverkehrsanlage der Kreuzung in Brodfurth aufzustellen, um unzumutbare Beeinträchtigungen der Anwohner von vorneherein zu vermeiden. Der Kreisverkehr sollte nur dann beleuchtet werden, wenn Unfälle passieren, weil der Kreisverkehr offensichtlich von Verkehrsteilnehmern nicht rechtzeitig wahrgenommen wurde und bei einer Verkehrsschau mit Vertretern vom Landratsamt Mühldorf a. Inn, Polizeiinspektion Mühldorf a. Inn, Staatlichem Bauamt Rosenheim die Notwendigkeit einer Beleuchtung festgestellt wurde.

 

Neubau eines Kreisverkehrs in Brodfurth;

b) weitere Planungsänderungen

Der Durchlass unter der Feldeinfahrt zur Flurnummer 1663, Gemarkung Lohkirchen soll vergrößert werden, um sicherzustellen, dass dieser dann ausreicht. Die Überquerungshilfe (Verkehrsinsel) an dem nach Oberbergkirchen abzweigenden Arm des Kreisverkehrs soll in Absprache mit dem Staatlichen Bauamt Rosenheim auf das unbedingt notwendige Maß reduziert werden, damit eine Verbreiterung der Fahrbahn so weit als möglich verhindert wird.

 

Erstellung eines digitalen Ortsplanes einschl. Urheberrecht für die Kartografie

Die Gemeinde Lohkirchen beteiligt sich an der Erstellung eines interaktiven Ortsplanes für den Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen durch die Firma MA Kartosystems aus Waldkraiburg. Der große Vorteil liegt darin, dass auf die erstellte Kartografie keine Urheberrechte erhoben werden und die Gemeinde das Kartenmaterial ohne zusätzliche Lizenzkosten frei verwenden kann.



Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 6. Mai 2010


Hauptschulverband Neumarkt-Sankt Veit;

Zustimmung der Gemeinde Lohkirchen zur Gründung eines Mittelschulverbundes

In der letzten Gemeinderatssitzung wurde mehrheitlich für einen Beitritt zur Mittelschule Neumarkt St. Veit / Mühldorf gestimmt. Jedoch sollte die Entscheidung der Gemeinde Schönberg abgewartet werden, da nur eine gemeinsame Schülerbeförderung Sinn macht.

Die Gemeinde Schönberg hat der Gründung eines Mittelschulverbundes Neumarkt St. Veit / Mühldorf a. Inn zugestimmt. Jedoch wurde eine Option geschaffen, dass ein Ausstieg aus dem Sprengel möglich ist, sollte in Neumarkt St. Veit z.B. ein M-Zug, Ganztagesklasse oder verschiedene Zweige nicht angeboten werden können und die Schüler somit nach Mühldorf fahren müssen.

Nach derzeitigen Stand können alle Angebote in Neumarkt gemacht werden. Aufgrund der sinkenden Schülerzahlen wird dies wohl nicht dauerhaft möglich sein.

Der Gemeinderat schloss sich nun dem Beschluss der Gemeinde Schönberg an und stimmt daher vorerst dem Beitritt zur Mittelschule Neumarkt-St. Veit/Mühldorf zu.

  

Kindergarten Lohkirchen;

Antrag des Elternbeirates auf bauliche Erweiterung

Zu diesem Punkt stellt sich das Problem, dass der Kindergarten Lohkirchen derzeit räumlich gerade noch ausreicht für die derzeit angemeldeten Kinder. Auch im September ist die Situation ähnlich, durch einige Neuanmeldungen im laufenden nächsten Kindergartenjahr ist jedoch damit zu rechnen, dass nicht mehr alle Kinder untergebracht werden können. Zwar können, nach Aussage des Landratsamtes einige Monate 28 bzw. 29 Kinder betreut werden, aber eine Dauerlösung ist das nicht. Auch im Kindergartenjahr 2011/12 wird die Anzahl der zu betreuenden Kinder höher sein, als Plätze zur Verfügung stehen. Vom Elternbeirat wurde nun der Antrag gestellt, einen Anbau von ca. 100 m² zu errichten, um die notwendigen Räumlichkeiten darin unterzubringen.

Dieses Vorhaben ist jedoch mit erheblichem finanziellen Aufwand verbunden. So ist mit Baukosten von ca. 300.000 Euro zu rechnen, wobei nur 2/3 dieser Kosten als zuwendungsfähig gelten und diese dann mit ca. 80% bezuschusst würden. Somit bleibt immer noch ein großer Betrag, den die Gemeinde selbst zu schultern hätte. Zudem ist die Schulsituation in den nächsten Jahren ungewiss und ein Leerstehen von Schulräumen zu befürchten.

Als mögliche Alternative wurde daher die bessere Ausnützung der vorhandenen Räume in Betracht gezogen unter Einbeziehung des vorhandenen Turnraumes im Schulgebäude. Dies ist laut Kindergartenleitung und Elterbeirat aber nur sinnvoll, wenn eine Verbindung zwischen Schule und Kindergarten geschaffen würde, da ein zweimaliges Umziehen zu lange dauert. Zum Raumkonzept ergänzen die Vertreterinnen des Elternbeirates, Frau Stuchlik und Frau Sedlmeier, dass die Spielsachen, etc. nach dem Spielen immer weggeräumt werden müssen, da aufgrund der derzeit hohen Anzahl an betreuten Kindern die Räumlichkeiten oft mehrfach genutzt werden. Auch die bestehende Küche ist zu klein, es ist unmöglich hier etwas zu machen.

Nachdem nun für das kommende Jahr eine Änderung nicht mehr möglich ist, wurde auf Vorschlag des Bürgermeisters der Antrag vorerst zurückgestellt. Das Kindergartengebäude soll mit dem Amt für Jugend und Familie des Landratsamtes Mühldorf a. Inn besichtigt werden. Desweiteren sollen Kostenschätzungen eingeholt werden für eine bauliche Erweiterung (ca. 100 m²) mit bzw. ohne Keller. Auch für die Aufstellung eines Containers soll eine Kostenschätzung eingeholt werden. Der Gemeinderat war damit einverstanden.

 

Investitionsprogramm und Finanzplan 2009-2013;

Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2010

Das Investitionsprogramm und der Finanzplan für die Jahre 2009 bis 2013 wurden vom Gemeinderat beschlossen, ebenso die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für 2010:

 

Investitionsprogramm für die Jahre 2009 bis 2013

 

Jahr                      Ausgaben:

2009:                    1.197.000 Euro

2010:                       856.000 Euro

2011:                       641.000 Euro

2012:                       127.000 Euro

2013:                         92.000 Euro

 

 

Finanzplan für die Jahre 2009 bis 2013

 

Jahr                      Einnahmen und Ausgaben:

2009:                    1.999.200 Euro

2010:                    1.778.200 Euro

2011:                    1.353.500 Euro

2012:                    1.019.200 Euro

2013:                       934.200 Euro

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 772.600 Euro, im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.005.600 Euro ab. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wurde auf 100.000 Euro festgesetzt.

 

Die Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftl. Betriebe (A) wurde beibehalten mit 450 v.H., für die sonstigen Grundstücke (B) mit 360 v.H. Auch die Gewerbesteuer wurde unverändert mit 380 v. H. festgesetzt. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 300.000 EUR festgesetzt.

 

Freiwillige Feuerwehr;

Änderung der Gebührenordnung zum Schlauchwartungsvertrag mit der Stadt Neumarkt St. Veit

Die Stadt Neumarkt-St. Veit hat mitgeteilt, dass aufgrund gestiegener Unkosten die Gebührensätze für die mit einem Wartungsvertrag vereinbarten Schlauchwartungsarbeiten deutlich erhöht werden müssen. So steigen z. B. die Kosten für das Waschen, Prüfen und Trocknen eines B- oder C-Schlauches von 1,53 ? / Stück auf nunmehr 8,50 Euro/Stück, das Einbinden einer Kupplung von 2,56 Euro auf 10,25 Euro. Die Reparatur von Flickstellen werden anstatt bisher 2,56 Euro pro Stück in Zukunft nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet.

Auf nochmalige Anfrage wurden diese Sätze nochmals bestätigt, eine Verringerung ist nicht möglich. Im letzten Jahr wurde mit diesen Sätzen keine Kostendeckung erreicht. Eine Erhöhung der Gebühren kann nach Abschnitt II, Ziff. 2 des Schlauchwartungsvertrages nur im beiderseitigen Einvernehmen erfolgen. Alternativ könnte die im letzten Jahr im Feuerwehrhaus Zangberg eingerichtete Schlauchaufhängeanlage mitgenutzt werden. Die FF Zangberg würde die Schlauchpflege für die FF Lohkirchen mit übernehmen. Jedoch müssen noch einige Fragen geklärt werden, u.a. Kosten und Versicherung. Die für die Gemeinde wirtschaftlichste Lösung soll angestrebt werden. Der Änderung der Gebührenordnung für die Schlauchpflegeanlage der Stadt Neumarkt-St. Veit wurde aber zugestimmt.

 

Antrag auf Erlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz;

Renovierung der Kapelle auf der Flur-Nr. 1792, Gemarkung Lohkirchen

Der Erteilung einer Erlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz zur Renovierung der Kapelle in Lohkirchen, an der Straße zwischen Wimpasing und Lohkirchen, Flur-Nr. 1792, Gemarkung Lohkirchen, stimmte der Gemeinderat zu.



Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 14.04.2010


Bauanträge

Zugestimmt hat der Gemeinderat jeweils einstimmig dem Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung zum Neubau einer Halle mit Carport in Brodfurth 24, Flur-Nr. 1516, Gemarkung Lohkirchen sowie dem Antrag auf Behandlung im Genehmigungsfreistellungsverfahren zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in der Weihäuslstraße 19, auf der Flur-Nr. 62/15, Gemarkung Lohkirchen.

 

Antrag auf Ausweisung einer Bauparzelle auf der Flur-Nr. 33/4, Gemarkung Lohkirchen im Anschluss an die Lukasöder Straße

Der Gemeinderat hatte hierzu einen Antrag vorliegen, in welchem angefragt wurde, ob die Schaffung von Baurecht für den Neubau eines Einfamilienhauses auf der Flur-Nr. 33/4, Gemarkung Lohkirchen, möglich ist. Nach längerer Diskussion wurde dieser Antrag abgelehnt, da nach Ansicht der Mehrheit des Gemeinderates genügend freie Grundstücke im Baugebiet Straßfeld zur Verfügung stehen und hiermit kein Bedarf nach weiteren Baugrundstücken gesehen wird.

 

Hauptschulverband Neumarkt-St. Veit;

Gründung eines Mitteilschulverbundes

Gemeinderatsmitglied Retzer erläuterte hierzu die Gründe der Einführung der Mittelschule sowie die Ziele. Im Bereich der Hauptschule ist die Einführung sogenannter Mittelschulen geplant. Zurückgehende Schülerzahlen und besondere pädagogische Anforderungen, eine große Zahl von Standorten und die Schullaufbahnwahl vieler Familien machen Änderungen erforderlich, so das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus. Zur Stärkung der Hauptschulen soll die neue Bayerische Mittelschule gegründet werden, vermutlich zur Steigerung der Attraktivität der Hauptschulen.

Unter anderem werden damit Ziele verfolgt wie die Verstärkung der beruflichen Orientierung der Schüler sowie die Heranführung des Mittleren Bildungsabschlusses an das Niveau der Wirtschafts- und Realschulen. Auch soll es ein Ganztagesangebot an jeder Mittelschule geben.

Die Einführung der Mittelschule ist bereits ab dem Schuljahr 2010/2011 geplant. Ziel sei es, so viele Standorte wie möglich solange wie möglich zu erhalten. Die Mittelschule kann ihr differenziertes Angebot allerdings nur vorhalten, wenn sie eine gewisse Größe aufweist. Es werden wohl nur Verbünde mit 300 oder mehr Schülerinnen und Schülern in der Lage sein, dieses Angebot vorzuhalten. Auf jeden Fall werden auf die Kommunen erhöhte Schülerbeförderungskosten zukommen, da nicht in jedem Schulhaus alle Unterrichtsformen angeboten werden können und somit ein erhöhter Fahrbedarf besteht.

Der Hauptschulverband Neumarkt St. Veit wird wohl nicht in der Lage sein, die wesentlichen Bildungsangebote der Mittelschule bereitzustellen. Es ist deshalb geplant, einen Schulverbund einzugehen. Die Mitgliedsgemeinden des Hauptschulverbandes, also auch die Gemeinde Lohkirchen, hat Ihre Entscheidung zur Gründung der Mittelschule bis 30.04.2010 zu treffen.

Zur Wahl stehen die Hauptschulen Mühldorf und Ampfing. Die Zugehörigkeit zur Hauptschule Ampfing

hätte den großen Vorteil, dass erhebliche Synergieeffekte bei der Schülerbeförderung erzielt werden könnten, weil dann alle vier Gemeinden des Grundschulverbandes Mitglied im gleichen Hauptschulverband sind. Allerdings würde eine solche Umsprengelung den Hauptschulverband Neumarkt St. Veit wohl in Existenzgefahr bringen und auch die Schulverbandsumlage beim Hauptschulverband Ampfing ist deutlich höher als beim Hauptschulverband Neumarkt St. Veit.

Die Hauptschule in Mühldorf ist eine neue, gut ausgestattete Hauptschule. Die Gemeinden Niederbergkirchen und Niedertaufkirchen werden aufgrund der Nähe zur Hauptschule in Mühldorf diesem Schulverbund zustimmen.

Im Hauptschulverbund mit Ampfing wären alle Schüler der Grundschule VG Oberbergkirchen wieder zusammen, aber natürlich nur wenn die Gemeinde Schönberg entsprechend abstimmt.

Gemeinderatsmitglied Retzer ergänzte, dass die Hauptschule Neumarkt St. Veit weiterhin eine Hauptschule bleibt, falls keinem Schulverbund beigetreten wird. In Neumarkt kann die Mittlere Reife über einen M-Zweig gemacht werden. Diese Schüler erhalten oftmals gute Lehrstellen, da diese sich schulintern für diese Lehrstellen qualifiziert haben.

Mehrheitlich stimmte der Gemeinderat für einen Beitritt zur Mittelschule Neumarkt St. Veit/Mühldorf. Zur endgültigen Entscheidung ist der Beschluss der Gemeinde Schönberg abzuwarten, da nur eine gemeinsame Schülerbeförderung sinnvoll ist.

Deshalb wird der Gemeinderat sich Ende April zu diesem Thema treffen. Eine endgültige Entscheidung soll dann in der nächsten Gemeinderatssitzung getroffen werden.

 

Örtliche Rechnungsprüfung;

Feststellung der Jahresrechnung 2009

Gemeinderatsmitglied Meier trug den Rechnungsprüfungsbericht vor. Hauptsächlich wurden die Haushaltsüberschreitungen kontrolliert. Beleg- und Sachbuchführung waren wie immer in Ordnung. Es wurden keine Beanstandungen erhoben. So wurde die Jahresrechnung wie folgt festgestellt: Die Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt:betrugen zum 31.12.2009 790.225,29 Euro, im Vermögenshaushalt 818.985,00 Euro. Der Gesamthaushalt belief sich auf 1.609.210,29 Euro. Der allgemeinen Rücklage konnten 43.596,80 Euro zugeführt werden. Rücklagen hatte die Gemeinde zum 31.12.2009 124.945,55 Euro, die Schulden betrugen 720.000,00 Euro.

Dem ersten Bürgermeister wurde die Entlastung erteilt.

 

Ehrenordnung-Schülerehrung;
Behandlung von Studienabschlüssen, Meister- und Technikerprüfungen und Ähnliches

In letzter Zeit wurden immer häufiger Studienabschlüsse und Berufsabschlüsse, bei denen ein Studium voran ging, Techniker- oder Meisterprüfungen zur Ehrung eingereicht. In der Ehrenordnung sind darüber keine konkreten Regelungen getroffen bzw. soll die Ehrung von Fall zu Fall vom Gemeinderat beschlossen werden.

Hier legte der Gemeinderat nun fest, diese Ehrungen generell vorzunehmen. Die Geldprämie je Ehrung soll bei 50 Euro bleiben und weiterhin nur einmalig möglich sein.



Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 25.02.2010


Neubau eines Kreisverkehrs in Brodfurth;

Vergabe der Bauarbeiten

Die Tiefbauarbeiten für den Neubau eines Kreisverkehrsplatzes in Brodfurth sollen an die Wimmer Bau GmbH aus Lehrhub zum Angebotspreis von 370.632 Euro vergeben werden. Jedoch ist die Zusage über die Gewährung staatlicher Zuwendungen noch abzuwarten.

 

Neubau eines Geh- und Radweges entlang der Staatsstraße 2086 von Furth nach Brodfurth;

Vergabe der Bauarbeiten

Ebenso zugestimmt wurde, vorbehaltlich der Genehmigung von staatlichen Zuschüssen, der Vergabe der Bauarbeiten für den Neubau des Geh- und Radweges von Brodfurth nach Neumarkt-St. Veit. Der Auftrag soll an die Fa. Lutzenberger GmbH aus Pfaffenhausen zum Angebotspreis von 1.065.967 Euro gehen.

 

Kindergarten Lohkirchen;

Neufestsetzung der Kindergartenbeiträge

Die Elternbeiträge für Kindergarten- und Schulkinder im gemeindlichen Kindergarten wurden seit dem Kindergartenjahr 2006/2007 nicht mehr geändert. Aufgrund der Umstellung vom 12-monatigen auf den 11-monatigen Beitrag wurden auch damals die Beiträge nicht erhöht. Die letzte tatsächliche Erhöhung fand zum Kindergartenjahr 2002/2003 statt von 43,46 Euro auf 47 Euro, jeweils zzgl. Spielgeld für eine 4-5-Studenbetreuung. Der Großteil des Gemeinderates sieht eine Erhöhung zum Kindergartenjahr 2010/2011 gerechtfertigt aufgrund von mehreren tariflichen Lohnerhöhungen bzw. der Erhöhung des Anstellungsschlüssels im letzten Kindergartenjahr. Auch nach der Erhöhung sind die Kindergartenbeiträge im Vergleich zu anderen Kindergärten noch immer sehr niedrig. Gemeinderatsmitglied Retzer gab zu bedenken, dass es auch Eltern gibt, die sich die Beiträge nicht leisten können. Somit sollte von einer Erhöhung abgesehen werden.

In seinem Beschluss setzte der Gemeinderat mit einer Gegenstimme folgende Kindergartenbeiträge ab September 2010 fest:

 

Für Kindergarten- und Krippenkinder:

4 bis 5 Stunden: 57 ? + 3 ? Spielgeld

5 bis 6 Stunden: 63 ? + 3 ? Spielgeld

6 bis 7 Stunden: 80 ? + 3 ? Spielgeld

Für Krippenkinder (Kinder unter 3 Jahren):

1 bis 2 Std. (1 Tag/Woche): 25 ?

2 bis 3 Std. (2 Tage/Woche): 35 ?

Für Schulkinder (keine Erhöhung):

Für die Mittagsbetreuung von Unterrichtsende bis 13.00 Uhr werden Beiträge in Höhe von 22 ?, von Unterrichtsende bis 14.30 Uhr an 3 Tagen/Woche in Höhe von 33 ?, festgesetzt.

 

Bei allen Beiträgen handelt es sich um Monatsbeiträge, welche 11 x jährlich erhoben werden.

  

Bauantrag des Vereins Erdkinder Projekt e.V.

Dem Bauantrag über die Nutzungsänderung von Wohnräumen in Nutzräume für das Bildungszentrum auf der Flur-Nr. 583, Gemarkung Lohkirchen, in Eberharting 1, erteilte der Gemeinderat sein Einvernehmen.

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