Bebauungspläne der Gemeinde Lohkirchen

Bauleitplanung.bayern.de

Die Bauleitpläne der Gemeinde Lohkirchen mit den zugehörigen Geltungsbereichen sind auch im Server der Vermessungsverwaltung abrufbar unter www.bauleitplanung.bayern.de.

Der Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan regelt die baulichen Möglichkeiten für das gesamte Gemeindegebiet.

Flächennutzungsplan, Deckblatt Nr. 3

Der Flächennutzungsplan wurde mit Deckblatt Nr. 3 geändert. Neu überplant wurden die Ortsteile Lohkirchen und Wotting. Neu ist insbesondere die Zulassung eines Allgemeinen Wohngebietes westlich von Lohkirchen und südlich der Staatsstraße 2091. Das Deckblatt 3 ist am 14.04.2009 in Kraft getreten.

Flächennutzungsplan, Deckblatt 3

Flächennutzungsplan, Deckblatt Nr. 4

Der Flächennutzungsplan wurde mit Deckblatt Nr. 4 erneut geändert. Er sieht ein Allgemeines Wohngebiet zwischen den Ortsteilen Lohkirchen und Wotting vor. Das Deckblatt zum Flächennutzungsplan ist am 24.05.2016 in Kraft getreten.

Flächennutzungsplan, Deckblatt 4

Flächennutzungsplan, Deckblatt Nr. 4, Anlage Entwicklungskonzept

Flächennutzungsplan, Deckblatt Nr. 5

Die Änderung des Flächennutzungsplanes Deckblatt Nr. 5 ist am 27.07.2021 in Kraft getreten.

Der Flächennutzungsplan mit Deckblatt Nr. 5 beinhaltet die Erweiterung des Mischgebietes westlich der Ortsstraße und nördlich der Staatsstraße 2091 auf den Flur-Nrn. 13 (Teilfläche) und 13/1, Gemarkung Lohkirchen.

Flächennutzungsplan, Deckblatt Nr. 5 – Planzeichnung

Flächennutzungsplan, Deckblatt Nr. 5 – Begründung

Die Änderung des Flächennutzungsplanes Deckblatt Nr. 5 ist am 27.07.2021 in Kraft getreten.

Flächennutzungsplan, Deckblatt Nr. 5 – Umweltbericht

Flächennutzungsplan, Deckblatt Nr. 6

Der Flächennutzungsplan wurde mit Deckblatt Nr. 6 erneut geändert. Der Änderungsbereich umfasst die Erweiterung des Mischgebiets nördlich der Lukasöder Straße auf den Flur-Nrn. 31/Tfl. und 31/6, Gemarkung Lohkirchen. Das Deckblatt zum Flächennutzungsplan ist am 16.01.2024 in Kraft getreten.

Flächennutzungsplan, Deckblatt Nr. 6, Planteil:

Flächennutzungsplan, Deckblatt Nr. 6, Umweltbericht und Begründung:

Flächennutzungsplan, Belange des Hochwasserschutzes

Belange des Hochwasserschutzes bilden eine wichtige Grundlage in der Bauleitplanung. Von Überschwemmung bedrohte Bereiche sollen von Bebauung freigehalten werden. Bei der Ermittlung dieser Bereiche wird von einem Hochwasserereignis ausgegangen, dass im Durchschnitt alle 100 Jahre wiederkehrt (100-jähriges Hochwasser, HQ100). Das Überschwemmungsgebiet der Rott finden Sie im Kartendienst des Landesamtes für Umwelt oder auf der Homepage des Landratsamtes Mühldorf a. Inn, www.lra-mue.de.

Außenbereichssatzung Nr. 023, Brodfurth

Die Außenbereichssatzung Brodfurth ist am 22.06.2021 in Kraft getreten.

Außenbereichssatzung Brodfurth – Planteil

Außenbereichssatzung Brodfurth – Begründung

Bebauungsplan Nr. 021, Binderwiese

Der Bebauungsplan Binderwiese ist am 28.06.2021 in Kraft getreten.

Bebauungsplan Binderwiese – Planteil

Bebauungsplan Binderwiese – Begründung

Bebauungsplan Binderwiese – Erläuterung

Bebauungsplan Binderwiese – Schallgutachten

Bebauungsplan Binderwiese – Bedarfsprüfung

Bebauungsplan Binderwiese – Bekanntmachung

Bebauungsplan Nr. 020, Ortsstraße-West

Der Bebauungsplan Ortsstraße-West ist am 27.07.2021 in Kraft getreten.

Der Bebauungsplan umfasst das Gebiet mit den Flur-Nrn. 13/1, 17, 17/5, 17/6, 17/10, 17/12, 17/13, ganz und der Flur-Nr. 13 und 17/11 teilweise, jeweils Gemarkung Lohkirchen.

Bebauungsplan Ortsstraße-West – Planteil

Bebauungsplan Ortsstraße-West – Begründung

Bebauungsplan Ortsstraße-West – Umweltbericht

Außenbereichssatzung Nr. 019, Oberrott

Die Außenbereichssatzung Oberrott ist am 26.02,2021 in Kraft getreten.

Von der Außenbereichssatzung Oberrott ist ausschließlich der Ortsteil Oberrott betroffen

Das Plangebiet umfasst die Grundstücke mit den Flurnummern 20, 1057, 1063, 1066, 1068, 1069, 1070, 1072, 1076, 1078, 1080, 1084/1, 1085, 1087, 1088, 1091, 1092, 1225, 1097, 1098 und 1084 der Gemarkung Lohkirchen

Außenbereichssatzung Oberrott

Begründung

Bebauungsplan Nr. 018, Wotting IV

Der Bebauungsplan Wotting IV ist am 29.09.2020 in Kraft getreten.

Bebauungsplan Wotting IV – Planteil

Bebauungsplan Wotting IV – Begründung

Schallgutachten

Außenbereichssatzung Hinkerding, Nr. 017

Die Außenbereichssatzung für den Ortsteil Hinkerding ist am 09.01.2013 in Kraft getreten.

Das Plangebiet umfasst die Grundstücke mit den Flurnummern 2131, 2191, 2163, 2164, 2162, 2155, 2133, 2136, 2139, 2143 der Gemarkung Lohkirchen.

Von der Außenbereichssatzung ist ausschließlich der Ortsteil Hinkerding betroffen.

Außenbereichssatzung Hinkerding

Die 1. Satzung zur Änderung der Außenbereichssatzung Hinkerding ist am 06.09.2017 in Kraft getreten.

Die Satzung trägt die Bezeichnung „1. Satzung zur Änderung der Außenbereichssatzung Hinkerding“ und umfasst ganz oder teilweise die Grundstücke mit den Flur-Nrn. 2131, 2191, 2163, 2164/1, 2164/2, 2162, 2155, 2133, 2136, 2139, 2143 der Gemarkung Lohkirchen.

Das Planungsgebiet befindet sich im Ortsteil Hinkerding

1. Satzung zur Änderung der Außenbereichssatzung Hinkerding

Bebauungsplan Nr. 016, Straßfeld II

Der Bebauungsplan Nr. 16, Straßfeld II ist am 26.07.2016 in Kraft getreten. Er umfasst die Grundstücke Flur-Nrn. 62, 224 (Teilfl.), 58 (Teilfl.), Gemarkung Lohkirchen. Das Planungsgebiet grenzt westlich an die Siedlungsstraße und an die Weihäuslstraße an.

Bebauungsplan Straßfeld II

Außenbereichssatzung Wimpasing, Nr. 015

Die Außenbereichssatzung für den Ortsteil Wimpasing ist am 26.05.2015 in Kraft getreten.

Von der Außenbereichssatzung ist ausschließlich der Ortsteil Wimpasing betroffen.

Das Plangebiet umfasst die Grundstücke mit den Flurnummern 1920, 1930, 1919/1, 1942, 1911, 1913, 1914, 1919/2, 1991, 1917, 1909, 1909/1, 1909/4 der Gemarkung Lohkirchen.

Außenbereichssatzung Wimpasing

Bebauungsplan Nr. 014, Schmiedleiten III

Der Bebauungsplan Nr. 0014, Schmiedleiten III ist am 18. März 2014 in Kraft getreten. Der Bebauungsplan trägt die Bezeichnung Bebauungsplan Nr.  0014, Schmiedleiten III und ist zugleich Änderungs- bzw. Aufhebungsplan für folgende Bauleitpläne:
Bebauungsplan Nr. 0003_3, Schmiedleiten, Deckblatt Nr. 3 (Teilaufhebungsplan),
Bebauungsplan Nr. 0004_1, Schmiedleiten-Erweiterung, Deckblatt Nr. 1 (Aufhebungsplan),
Bauleitplan Nr. 0006_2, Vorhaben- und Erschließungsplan Zimmereibetrieb Georg Aimer, Deckblatt Nr. 2 (Aufhebungsplan),
Bauleitplan Nr. 0009_1, Satzung zur Aufhebung der Ortsabrundungssatzung Lukasöder Straße.

Er umfasst das Gebiet mit den Flur-Nrn. 9/1, 9/4, 9/11, 29, 31, 31/1-6, 32, 32/1, 33, 33/1-12, 1778/1 Gemarkung Lohkirchen. Es werden folgende Straßenzüge tangiert: Hauptstraße, Lukasöder Straße, Weinbergstraße.

Bebauungsplan 0014, Schmiedleiten III – Textteil

Bebauungsplan 0014, Schmiedleiten III – Planteil

Bebauungsplan 0014, Schmiedleiten III – planliche Festsetzungen

Bebauungsplan 0014, Schmiedleiten III – Begründung, Umweltbericht, Verfahrensvermerke

Bebauungsplan 0014, Schmiedleiten III, Plan Ausgleichsfläche – Entwurf vom 12.12.2013

Bebauungsplan 0014, Schmiedleiten III, Beschr. Ausgleichsfläche – Entwurf vom 12.12.2013

Bebauungsplan Nr. 014, Schmiedleiten III, Deckblatt Nr. 1

Der Bebauungsplan Schmiedleiten III, Deckblatt Nr. 1 , ist am 16.01.2024 in Kraft getreten. Der Änderungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Erweiterung des Mischgebiets nördlich der Lukasöder Straße auf den Flur-Nrn. 31/Tfl. und 31/6, Gemarkung Lohkirchen.

Bebauungsplan Schmiedleiten III, Deckblatt Nr. 1, Planteil::

Bebauungsplan, Schmiedleiten III, Deckblatt Nr. 1, Begründung:

Bebauungsplan, Schmiedleiten III, Deckblatt Nr. 1, Umweltbericht:

Bebauungsplan Nr. 013_1, Straßfeld, Deckblatt Nr. 1

Der Bebauungsplan Strassfeld wurde mit Deckblatt Nr. 1 geändert. Das Deckblatt ist am 26.02.2013 in Kraft getreten. Das Deckblatt Nr. 1 ersetzt den Bebauungsplan Straßfeld.

Er umfasst die Grundstücke mit den Flur-Nrn. 29, 62/5, 62/1, 62/18, 62/11, 62/9, 62/14,62/19, 62/6, 62/10, 62/15, 62/2, 62/3, 62/4, 62/7, 62/12, 62/8, 62/13, 62/16, 62/17 der Gemarkung Lohkirchen.

Vom Bebauungsplan werden die nachfolgenden Straßenzüge tangiert:
Siedlungsstraße, Weihäuslstraße

Bebauungsplan Straßfeld, Deckblatt Nr. 1 – Textteil

Bebauungsplan Straßfeld, Deckblatt Nr. 1 – Planteil

Bebauungsplan Straßfeld, Deckblatt Nr. 1 – planliche Festsetzungen

Bebauungsplan Straßfeld, Deckblatt Nr. 1 – Verfahrensvermerke und Begründung

Bebauungsplan Nr. 013, Strassfeld

Der Bebauungsplan Strassfeld ist am 30.04.2009 in Kraft getreten. Der Bebauungsplan wird seit 26.02.2013 durch das Deckblatt Nr. 1 ersetzt.

Er umfasst die Grundstücke mit den Flur-Nrn. 29, 62/5, 62/1, 62/18, 62/11, 62/9, 62/14,62/19, 62/6, 62/10, 62/15, 62/2, 62/3, 62/4, 62/7, 62/12, 62/8, 62/13, 62/16, 62/17 der Gemarkung Lohkirchen.

Vom Bebauungsplan werden die nachfolgenden Straßenzüge tangiert:
Siedlungsstraße, Weihäuslstraße

Bebauungsplan Straßfeld – Textteil

Bebauungsplan Straßfeld – Planteil

Bebauungsplan Straßfeld – planliche Festsetzungen

Bebauungsplan Straßfeld – Begründung und Umweltbericht

Bebauungsplan Nr. 012, Wotting III

Der Bebauungsplan “Wotting III”, ist am 19.12.2003 in Kraft getreten.

Er umfasst die Grundstücke mit den Flur-Nrn. 236, 234, 98, 100, 102, 237/5, 237/6, 96, 96, 230, 228/1, 228/4, 228/7, 228/11, 228/5, 278, 228, 228/5, 228/1, 228/4, 228/7, 228/11, 278, 228, 228/5, 228/1, 228/4, 228/7, 228/11, 237/4, 93/2, 228/8, 228/9, 278/1, 228/6, 222, 228/10, 228/13, 228/12, 228/3, 228/2, 131, 107, 107/2, 159, 104
der Gemarkung Lohkirchen.

Vom Bebauungsplan werden die folgenden Straßenzüge tangiert:
Wotting, Ahornweg

Bebauungsplan Wotting III – Text

Bebauungsplan Wotting III – Planzeichnung

Bebauungsplan Wotting III – planliche Festsetzungen

Bebauungsplan Wotting III – Begründung

Bebauungsplan Nr. 012_1, Wotting III, Deckblatt 1

Der Bebauungsplan Wotting III Deckblatt 1 ist am 07.05.2021 in Kraft getreten.

Bebauungsplan Wotting III D1 (Teilaufhebung) – Planteil

Bebauungsplan Wotting III D1 (Teilaufhebung) – Begründung

Bebauungsplan Nr. 010, Wotting I, Deckblatt Nr. 1

Der Gemeinderat hat beschlossen, den Bebauungsplan “Wotting I” durch Deckblatt Nr. 1 zu ändern. In der Sitzung am 01.02.2024 wurde die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen. Die Bebauungsplanänderung erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung im Rahmen des beschleunigten Verfahrens gem. § 13 a BauGB i.V.m. § 13 BauGB. Es wird keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

Der Änderungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich im Ortsteil Wotting und wird begrenzt im Norden vom Ahornweg, im Osten und Süden von landwirtschaftlichen Flächen und im Westen von Wohnbebauung. Folgende Flur-Nrn. sind betroffen: 174/2, 174/3, 174/4, 174/1 (ganz) und 174 (Teilfläche), jeweils Gemarkung Lohkirchen.

Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung vom 12. Februar 2024 bis einschließlich 14. März 2024 in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen, Hofmark 28, 84564 Oberbergkirchen während der allgemeinen Dienststunden (montags bis freitags 8 bis 12 Uhr, donnerstags auch 14 bis 18 Uhr) unterrichten und während dieser Frist äußern

Nachfolgend finden Sie die Unterlagen für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung:

Bekanntmachung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung:

Entwurf Bebauungsplan Wotting I, Deckblatt Nr. 1, Planteil:

Entwurf Bebauungsplan Wotting I – Textteil:

Datenschutz Informationspflichten:

Bebauungsplan Nr. 010, Wotting I

Der Bebauungsplan “Wotting I”, ist am 27.08.2001 in Kraft getreten.

Er umfasst die Grundstücke mit den Flur-Nrn. 174/1, 174/2, 174/3, und 174/4 der Gemarkung Lohkirchen ganz und 174, 228/1, Gemarkung Lohkirchen teilweise.

Vom Bebauungsplan werden die folgenden Straßenzüge tangiert:
Ahornweg /Wotting

Bebauungsplan Wotting I – Text

Bebauungsplan Wotting I – Planteil

Bebauungsplan Wotting I – planliche Festsetzungen

Bebauungsplan Wotting I – Begründung

Weitere Bauleitpläne

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Fragen und Antworten zu den Bauleitplänen

Was ist ein Bebauungsplan?

Der Bebauungsplan regelt ganz konkret, ob und wie ein Grundstück bebaut werden darf. Er schafft einerseits Baurecht für die erlaubten Nutzungen und verhindert gleichzeitig, dass andere, als die erlaubten Nutzungen ausgeführt werden.

Wie unterscheidet sich der Bebauungsplan vom Flächennutzungsplan?

Der Flächennutzungsplan ist ein sog. vorbereitender Bauleitplan. Er regelt, wo Baurecht geschaffen werden kann und hat vor allem interne Bedeutung für die Gemeinde. Ist ein Grundstück im Flächennutzungsplan z.B. als Allgemeines Wohngebiet (WA) dargestellt, dann kann die Gemeinde einen Bebauungsplan aufstellen und auf dem Grundstück eine Bebauung zulassen, die einem Allgemeinen Wohngebiet entspricht. Ein Rechtsanspruch auf Aufstellung eines Bebauungsplanes besteht jedoch nicht. Die Gemeinde entscheidet im eigenen Ermessen, ob sie einen Bebauungsplan aufstellt oder nicht.

Hat der Bebauungsplan noch eine Bedeutung, wenn ich schon gebaut habe?

Sehr wohl. In den meisten Bebauungsplänen sind auch Festsetzungen enthalten über Bepflanzungen, Zäune, Zaunsockel, Nebenanlagen (insbes. Gartenhäuser) oder die Befestigung von Flächen. Immer dann also, wenn auf dem Grundstück etwas verändert wird, kann der Bebauungsplan durchaus Regelungen für diese Veränderungen enthalten.

Wo bekomme ich einen Bebauungsplan für mein Grundstück?

Die Bebauungspläne können in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen, Hofmark 28, 84564 Oberbergkirchen während der normalen Öffnungszeiten (montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr, donnerstags auch von 14 bis 18 Uhr) eingesehen werden. Zuständig ist das Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen (Tel. 08637/9884-13). Auf Wunsch können Kopien angefertigt werden (gegen Erstattung der Kopierkosten). Sofern die Bebauungspläne bereits digital vorliegen, können sie heruntergeladen und ausgedruckt werden.

Hinweis: Auch bei sorgfältigster Prüfung können wir nicht ausschließen, dass sich bei der Übertragung der Bebauungspläne der eine oder andere Fehler eingeschlichen hat. Für die Richtigkeit der Angaben wird deshalb keine Gewähr übernommen. Es gelten die amtlich veröffentlichten Texte.