Bauleitpläne der Gemeinde Oberbergkirchen

Bauleitplanung.bayern.de

Die Bauleitpläne der Gemeinde Oberbergkirchen mit den zugehörigen Geltungsbereichen sind auch im Server der Vermessungsverwaltung abrufbar unter www.bauleitplanung.bayern.de.

Flächennutzungsplan, Deckblatt Nr. 7

Der Flächennutzungsplan wurde mit Deckblatt Nr. 7 geändert. Er sieht die Ausweisung eines (eingeschränkten) Gewerbegebietes am westlichen Ortsrand von Oberbergkirchen vor. Der Bauleitplan ist am 22.04.2009 wirksam geworden.

Der Geltungsbereich umfasst die Flur-Nrn. 83, 2273 und 82 der Gemarkung Oberbergkirchen. Die Änderungsfläche befindet sich am nordwestlichen Ortsende von Oberbergkirchen.

Flächennutzungsplan, Deckblatt Nr. 8

Der Flächennutzungsplan wurde mit Deckblatt Nr. 8 geändert. Er sieht die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes am östlichen Ortsrand von Oberbergkirchen vor. Der Bauleitplan ist am 23.07.2014 wirksam geworden.

Planunterlagen:

Planzeichnung West

Planzeichnung Ost

Begründung und Umweltbericht

Begründung – Anlage 2 (Entwicklungskonzept)

Begründung – Anlage 3 (Denkmalliste)

Flächennutzungsplan, Deckblatt Nr. 9

Der Flächennutzungsplan wurde mit Deckblatt Nr. 9 geändert. Es wurden damit die planerischen Voraussetzungen für zusätzliche Bauflächen in den Bereichen
1a Ziegelberg, 1b Nördlich der St 2086, 2 Am Hang II, 3 Unterthalham, 4 Vatersham geschaffen.
Der Bauleitplan ist am 04.10.2018 wirksam geworden.

FNP, Deckblatt 9 – Planteil 1:

FNP, Deckblatt 9 – Planteil 2:

FNP, Deckblatt 9 – Begründung

Flächennutzungsplan, Deckblatt Nr. 10

Die Gemeinde Oberbergkirchen hat ihren rechtsgültigen Flächennutzungsplan,
Deckblatt 8 vom 27.03.2014 mit diesem Deckblatt Nr. 10 im Bereich des Ortsteils Loipfing geändert.
Diese Änderung wurde am 24.06.2022 wirksam.

Planteil zur Änderung des FNP, Deckblatt 10

Begründung zur Änderung des FNP, Deckblatt 10

Umweltbericht zur Änderung des FNP, Deckblatt 10

Bekanntmachung über die Genehmigung des Flächennutzungsplanes vom 24.06.2022:

Flächennutzungsplan, Deckblatt Nr. 11

Die Gemeinde Oberbergkirchen hat ihren rechtsgültigen Flächennutzungsplan mit diesem Deckblatt Nr. 11 im Bereich des geplanten Baugebiets Am Hang III geändert. Diese Änderung wurde am 27.02.2024 wirksam.

Bekanntmachung:

Planteil:

Begründung mit Umweltbericht:

Flächennutzungsplan, informelle Planungen

Die Gemeinde kann städtebauliche Entwicklungskonzepte als informelle Planung beschließen. Geregelt ist dies im § 1 Absatz 6 Nr. 11 des Baugesetzbuches. Den informellen Planungen kommt vor allem eine die Bauleitplanung unterstützende Bedeutung zu. Derartige städtebauliche Konzepte und Planungen sind in der Bauleitplanung zu berücksichtigen. Dies gilt zum einen im Hinblick auf die Frage der Erforderlichkeit der Bauleitplanung (§ 1 Abs. 3 BauGB). Darüber hinaus kann den Inhalten und Ergebnissen eines städtebaulichen Entwicklungskonzepts und einer sonstigen städtebaulichen Planung eine die Bauleitplanung im Rahmen der Abwägung unterstützende Wirkung zukommen, indem sie das Gewicht von Belangen sowie von Zusammenhängen verdeutlichen, denen die Bauleitplanung Rechnung tragen soll (z.B. Einzelhandelskonzept). Eine strikte Bindung an die Ergebnisse eines beschlossenen städtebaulichen Entwicklungskonzepts besteht indes nicht.

Ausweisung von Konzentrationszonen für Mobilfunk:
Die Gemeinde hat am 22.08.2011 beschlossen, einen Teilflächennutzungsplan zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Mobilfunk aufzustellen. Die Planung wurde am 15.02.2012 der betroffenen Öffentlichkeit vorgestellt. Mit Beschluss vom 30.01.2014 hat der Gemeinderat das Bauleitplanverfahren ruhend gestellt. Zugleich wurden die nachfolgenden Planungsunterlagen als informelle Planung nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 des Baugesetzbuches beschlossen:

Planzeichnung

Begründung

Standortmatrix

Übersichtsplan

Grundlage für die Planung war ein Mobilfunkgutachten des Umweltinstitues München:

Mobilfunkgutachten

Vortrag von Rechtsanwalt Frank Sommer zur planungsrechtlichen Steuerung von Mobilfunkanlagen

Bebauungsplan “An der Hofmark”, Nr. 001

Der Bebauungsplan Nr. 0001 “An der Hofmark” ist am 28.02.1973 in Kraft getreten.

Er umfasst die Flur-Nrn. 60, 60/1, 60/2, 60/3, 60/4, 60/5, 60/6, 60/7, 60/9, 60/10, 60/11, 60/12, 60/13, 62, 73, 73/2, 73/3, 73/4, 165, Gemarkung Oberbergkirchen
Vom Bebauungsplan werden die folgenden Straßenzüge tangiert: Ringstraße.

Bebauungsplan Nr. 0001, An der Hofmark

Der Bebauungsplan Nr. 0001 “An der Hofmark” wurde mit Deckblatt Nr. 0001_1 geändert. Das Deckblatt ist am 03.06.1986 in Kraft getreten.
Es umfasst die Flur-Nrn. 60, 60/9, 60/12, 60/13, 62, Gemarkung Oberbergkirchen
Vom Bebauungsplan werden die folgenden Straßenzüge tangiert: Ringstraße.

Bebauungsplan Nr. 0001_1, An der Hofmark, Deckblatt Nr. 1

Bebauungsplan Süd-West, Nr. 002

Der Bebauungsplan Nr. 0002 “Süd-West” ist am 22.03.1982 in Kraft getreten.

Er umfasst die Flur-Nrn. 89/3, 89/4, 89/5, 89/6, 89/7, 89/8, 89/9, 89/10, 89/11, 89/12, 89/13, 89/14, 89/15, 89/16, 89/17, 89/18, 89/19, 89/20, 89/21, 89/22, 89/23, 89/26, 89/27, 89/28, 89/29, 89/30, 89/31, 89/32, 89/33, 89/34, 89/35, 89/36, 89/41, 91, 91/1, Gemarkung Oberbergkirchen.

Vom Bebauungsplan werden die folgenden Straßenzüge tangiert: Johann-Fischer-Straße, Hofmark.

Bebauungsplan Nr. 0002, Süd-West

Der Bebauungsplan Nr. 0002 “Süd-West” wurde mit Deckblatt Nr. 0002_1 geändert. Das Deckblatt ist am 01.10.1996 in Kraft getreten.

Es umfasst die Flur-Nrn. 89/6, Gemarkung Oberbergkirchen
Vom Bebauungsplan werden die folgenden Straßenzüge tangiert: Johann-Fischer-Straße.

Bebauungsplan Nr. 0002_1, Süd-West, Deckblatt Nr. 1

Bebauungsplan Oberbergkirchen-Nord, Nr. 003

Der Bebauungsplan Oberbergkirchen-Nord ist am 02.11.1987 in Kraft getreten. Er wurde mit Deckblatt Nr. 1 geändert, das am 26.08.2009 in Kraft getreten ist.

Er umfasst die Flur-Nrn. 72/1, 72/10, 72/13, 72/15, 72/16, 72/17, 72/18, 72/41, 72/12, 72/42, 72/11, 72/2, 72/24, 72/26, 72/14, 72/25, 40/14, 72/8, 72/9, 72/4, 72/30, 72/31, 72/28, 72/5, 72/23, 72/3, 72/38, 66/5, 72/22, 72/29, 72/27, 72/34, 72/32, 72/36, 72/37, 72/35, 72/33, 72/21, 72/39, 72/7, 72/20, 66/4, 72/19 der Gemarkung Oberbergkirchen.

Vom Bebauungsplan werden die folgenden Straßenzüge tangiert: Am Stielhölzl, Pfäffinger Straße

Bebauungsplan Oberbergkirchen-Nord, Deckblatt Nr. 1 – Text

Bebauungsplan Oberbergkirchen Nord D1 – planliche Festsetzungen

Bebauungsplan Oberbergkirchen Nord D1 – Planteil

Bebauungsplan Oberbergkirchen Nord D1 – Begründung

Bebauungsplan “Am Alten Sportplatz”, Nr. 004

Der Bebauungsplan Am Alten Sportplatz ist am 06.08.1991 in Kraft getreten.

Er umfasst die Flur-Nrn. 165, 44/2, 40/8,40/39, 25, 29, 27/6, 29/4, 27/9, 40/38, 27/1, 27/5, 25/5, 27/14, 25/6, 25/7, 142/8, 25/1, 25/3, 142/9, 140, 40/25, 40/24, 40/23, 40/26, 40/34, 40/35, 40/22, 40/45, 40/28, 40/44, 40/21, 40/20, 40/19, 40/18, 40/40, 40/36, 40/37, 29/3, 29/1, 27/2, 27/4, 27/26, 27, 29/2, 40/29, 40/30, 40/31, 40/13, 40/11, 40/32, 40/27, 40/46, 175, 174/6, 174/3, 174/7, 142/2, 40/17, 66/5, 40/6, 40/9, 66/6, 40/10, 66/7, 66/4, 66/3, 174/1, 142/3, 142/7, 142/4, 142/5, 142/6, 25/2, 140/2, 142/1, 174/4, 174/5, 142/11, 176, 174/2, 27/10, 27/11, 27/12, 27/13, 27/16, 27/19, 27/15, 25/4, 40/33, 27/7, 27/8, 27/17, 27/18, 27/25, 27/20, 27/21, 27/22, 27/23, 27/24, Gemarkung Oberbergkirchen.

Vom Bebauungsplan werden die folgenden Straßenzüge tangiert: Am Alten Sportplatz, Hofmark, Schlossgartenstraße, Am Alten Pfarrhof, Pfarrer-Kopp-Straße.

Den Bebauungsplan können Sie hier downloaden.

Der Bebauungsplan Am Alten Sportplatz wurde mit Deckblatt Nr. 1 geändert, das am 06.07.1992 in Kraft getreten ist.

Er umfasst die Flurnummern 40/25, 40/24, 40/23, 40/26, 40/22, 40/45, 40/28, 40/44, 40/21, 40/20, 40/19, 40/18, 40/40, 40/29, 40/30, 40/31, 40/13, 40/11, 40/32, 40/27, 40/46, 40/17, 40/6, 40/9, 40/10, 66/7, 66/3, 40/33, Gemarkung Oberbergkirchen.

Vom Bebauungsplan werden die folgenden Straßenzüge tangiert: Am Alten Sportplatz.

Bebauungsplan Nr. 0004_1, Am Alten Sportplatz, Deckblatt Nr. 1

Der Bebauungsplan Am Alten Sportplatz wurde mit Deckblatt Nr. 2 geändert, das am 14.07.1993 in Kraft getreten ist.

Er umfasst die Flurnummern 29/4, 27/9, 27/14, 25/3, 140, 27/4, 27/26, 27/10, 27/11, 27/12, 27/13, 27/16, 27/19, 27/15, 27/8, 27/17, 27/18, 27/25, 27/20, 27/21, 27/22, 27/23, 27/24, Gemarkung Oberbergkirchen.

Vom Bebauungsplan werden die folgenden Straßenzüge tangiert: Hofmark, Am Alten Pfarrhof.

Bebauungsplan Nr. 0004_2, Am Alten Sportplatz, Deckblatt Nr. 2

Der Bebauungsplan Am Alten Sportplatz wurde mit Deckblatt Nr. 3 geändert, das am 23.06.1997 in Kraft getreten ist.
Er umfasst die Flurnummern 139, 140/2 Gemarkung Oberbergkirchen.

Vom Bebauungsplan werden die folgenden Straßenzüge tangiert: Pfarrer-Kopp-Straße.

Bebauungsplan Nr. 0004_3, Am Alten Sportplatz, Deckblatt Nr. 3

Der Bebauungsplan Am Alten Sportplatz wurde mit Deckblatt Nr. 4 geändert, das am 03.05.2000 in Kraft getreten ist.
Er umfasst die Flurnummer 29, Gemarkung Oberbergkirchen.

Vom Bebauungsplan werden die folgenden Straßenzüge tangiert: Am Alten Pfarrhof.

Bebauungsplan Nr. 0004_4, Am Alten Sportplatz, Deckblatt Nr. 4

Bebauungsplan Am Alten Sportplatz II, Nr. 005

Der Bebauungsplan Am Alten Sportplatz II ist am 09.02.1995 in Kraft getreten.

Er umfasst die Flur-Nrn. 40/49, 72/4, 66/12, 40/48, 66/2, 174/10, 66/8, 174/12, 66/13, 66/9, 66/10, 184/1, 66/11, 174/9, 174/11, 40/47, 40/7, 66/14, 174/15, 66/15, 66/16, 66/17, 174/14, 174/8, 174/13, Gemarkung Oberbergkirchen.

Vom Bebauungsplan werden die folgenden Straßenzüge tangiert: Am Alten Pfarrhof.

Bebauungsplan Nr. 0005, Am Alten Sportplatz II

Bebauungsplan Asenhamer Feld, Nr.006

Der Bebauungsplan Asenhamer Feld ist am 14.09.1994 in Kraft getreten. Er wurde mit Deckblatt Nr. 1 geändert, das am 20.03.2008 in Kraft getreten ist.

Er umfasst die Flur-Nrn.

82/1, 77, 80, 80/8, 81/1, 81, 75, 76, 74, 76/2, 71/1, 84, 86/5, 165, 86/6, 83, 72/1, 78/8, 79/5, 79/16, 72/41, 76/7, 79/15, 79/14, 79/13, 79/12, 79/10, 78/10, 79/6, 79/7, 78/9, 78, 82/13, 82/14, 82/11, 82/12, 78/11, 80/2, 80/3, 76/5, 76/6, 82/7, 82/2, 82/6, 82/10, 82/9, 78/25, 82/5, 82/4, 82/8, 82/3, 81/2, 78/12, 78/26, 80/6, 80/4, 79, 79/11, 79/2, 79/3, 79/4, 76/4, 76/3, 80/5, 80/7, 79/19, 79/8, 79/9, 79/20, Gemarkung Oberbergkirchen

Vom Bebauungsplan werden die folgenden Straßenzüge tangiert: Pfäffinger Straße, Asenhamer Weg, Pfarrer-Huber-Straße.

Bebauungsplan Asenhamer Feld, Deckblatt Nr. 1 – Text

Bebauungsplan Asenhamer Feld D1 – Planteil

Bebauungsplan Asenhamer Feld D1 – planliche Festsetzungen

Bebauungsplan Asenhamer Feld D1 – Begründung

Asenhamer Feld D2
Asenhamer Feld D3

Vorhaben- und Erschließungsplan “Gewerbebetrieb Linn”, Nr. 007

Der Bauleitplan ist am 08.11.2000 in Kraft getreten ist.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurnummern 1654/4, 1654/5, 1654/6, Gemarkung Oberbergkirchen.
Vom Bauleitplan werden die folgenden Straßenzüge tangiert: Aubenham

Vorhaben- und Erschließungsplan “Gewerbebetrieb Linn”, Nr. 0007

Vorhaben- und Erschließungsplan “Gewerbebetrieb Linn”, Nr. 007_1 (Aufhebung)

Die Aufhebung des Vorhabensbezogenen Bebauungsplanes ist am 16.08.2021 in Kraft getreten.

Endgültige Fassung des Bebauungsplanes:

Bekanntmachung:

Ortsabrundungssatzung Raiffeisenstraße, Nr. 008

Die Ortsabrundungssatzung ist am 14.01.2002 in Kraft getreten.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurnummer 138, Gemarkung Oberbergkirchen.

Vom Bauleitplan werden die folgenden Straßenzüge tangiert: Raiffeisenstraße.

Ortsabrundungssatzung, Nr. 008

Außenbereichssatzung Perlesham, Nr.009

Die Außenbereichssatzung Perlesham ist am 28.02.2009 in Kraft getreten.

Der Geltungsbereich umfasst die Flur-Nrn. 1097, 1099, 1103, 1107, 1115, 1116, 1122, 1124, 1129, 1130, 1131, 1132, 1132/1, 1132/2, 1133, 1134, 1135, 1136, 1138, 1140, 1144, 1147, 1150, 1179, 1214, 1231, 1523, 2136, 2137, 2138 der Gemarkung Oberbergkirchen.

Von der Außenbereichssatzung ist ausschließlich der Ortsteil Perlesham betroffen.

Außenbereichssatzung Perlesham

Außenbereichssatzung Asenham, Nr.010

Die Außenbereichssatzung Asenham ist am 11.05.2006 in Kraft getreten.

Der Geltungsbereich umfasst die Flur-Nrn. 2092,2097, 2095,2099,2102,2105,2106, 2109, 2111, 2114, 2115, 2116, 2118, 2118/1, 2119, 2120, 2123, 2121, 2124, 2125, 2122 der Gemarkung Oberbergkirchen.

Von der Außenbereichssatzung ist ausschließlich der Ortsteil Asenham betroffen.

Im Gegensatz zum Bebauungsplan schafft die Außenbereichssatzung nicht zwingend Baurecht. Auch die Flächen bleiben weiterhin baurechtlich Außenbereich. Vorhaben im Geltungsbereich der Satzung kann aber nicht entgegen gehalten werden, dass sie einer Darstellung im Flächennutzungsplan oder Flächen für die Landwirtschaft oder den Wald widersprechen oder die Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lassen. In der Praxis führt dies dazu, dass trotz der Lage im Außenbereich viele Vorhaben genehmigt werden können, die ohne Erlass der Satzung nicht genehmigungsfähig wären.

Außenbereichssatzung Asenham

Außenbereichssatzung Irlham, Nr.011

Die Außenbereichssatzung Irlham ist am 11.05.2006 in Kraft getreten.

Der Geltungsbereich umfasst die Flur-Nrn. 1313/1, 1285, 1581, 1452/2, 1425, 1346, 1345, 1344, 1342, 131339, 1419, 1418, 1415/2, 1415, 1417, 1340, 1336/2, 1334, 1337, 1337/1 der Gemarkung Oberbergkirchen.

Von der Außenbereichssatzung ist ausschließlich der Ortsteil Irlham betroffen

 Außenbereichssatzung Irlham

Außenbereichssatzung Unterthalham, Nr.012

Die Außenbereichssatzung Unterthalham ist am 25.11.2009 in Kraft getreten.
Der Geltungsbereich umfasst die Flur-Nrn. 845, 847, 848, 848/1, 897, 897/1, 898 der Gemarkung Irl.
Von der Außenbereichssatzung ist ausschließlich der Ortsteil Unterthalham betroffen.

Außenbereichssatzung Unterhalham

Außenbereichssatzung Aubenham, Nr.013

Die Außenbereichssatzung Aubenham ist am 22.09.2010 in Kraft getreten.

Der Geltungsbereich umfasst die Flur-Nrn. 1669, 1689, 1673, 1673/2, 1675/1, 1676, 1677, 1681, 1683, 1689/1, 1687, 1688, 1690, 1705, 1726, 1758, 1794, Gemarkung Oberbergkirchen.

Von der Außenbereichssatzung ist ausschließlich der Ortsteil Aubenham betroffen.

Außenbereichssatzung Aubenham

1. Satzung zur Änderung der Außenbereichssatzung Aubenham, Nr.013_1

Der Gemeinderat hat am 17.09.2020 beschlossen, die Außenbereichssatzung Aubenham zu ändern.

Die 1. Satzung zur Änderung der Außenbereichssatzung Aubenham tritt am 28.02.2022 in Kraft.

1. Satzung zur Änderung der Außenbereichssatzung Aubenham – PLAN

Begründung über die 1. Satzung zur Änderung der Außenbereichssatzung Aubenham

Bekanntmachung

Bebauungsplan Am Hang, Nr. 014

Der Bebauungsplan Nr. 14 “Am Hang” ist am 04.11.2015 in Kraft getreten.

Er umfasst die Flur-Nrn. 165 (Teilfl.), 125/1 (Teilfl.), 125 (Teilfl.), 123, 166 (Teilfl.) 128 (Teilfl.), 122, 120, 130 (Teilfl.), 1624 (Teilfl.), 119 (Teilfl.), 131/3, 131/6, 131/5, 135/1 (Teilfl.), Gemarkung Oberbergkirchen.

Vom Bebauungsplan werden die folgenden Straßenzüge tangiert: Am Hang.

Planunterlagen:

Außenbereichssatzung Weihprechting, Nr. 015

Die Außenbereichssatzung Weihprechting ist am 26.07.2016 in Kraft getreten.

Der Geltungsbereich umfasst die Flur-Nrn. 2347, 2344, 2358/1, 2351, 2352 der Gemarkung Irl.

Von der Außenbereichssatzung ist ausschließlich der Ortsteil Weihprechting betroffen.

Außenbereichssatzung Weihprechting, Nr. 0015

Bebauungsplan Ziegelberg I, Nr. 016

Der Gemeinderat hat am 27.09.2017 beschlossen, den Bebauungsplan Ziegelberg I aufzustellen.

Textliche Festsetzung – Ziegelberg I

Planteil – Ziegelberg I

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung – Ziegelberg I

Umweltbericht

Bebauungsplan Am Hang II, Nr. 017

Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 17.11.2016 die Aufstellung eines Bebauungsplanes gemäß § 30 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Bebauungsplan trägt die Bezeichnung “Am Hang II” und umfasst folgendes Gebiet: Flur-Nrn. 8, 9, 10, 11, 12, 17, 45T, 45/1, 134T, 135T, 135/1, 135/2, 135/3, 135/4, 131/5, 131/6, 130/T, 130/19, 138, 138/6, Gemarkung Oberbergkirchen. In der Gemeinderatssitzung am 23.07.2018 hat der Gemeinderat beschlossen, die Aufstellung des Bebauungsplanes nicht weiter zu verfolgen. Das Verfahren wurde eingestellt. Die vorgenannten Grundstücke bleiben weiterhin Außenbereichsflächen nach § 35 BauGB.

Planunterlagen:

Bebauungsplan “Am Hang II”, Planzeichnung mit Legende, letzter Planungsstand vom 16.5.2018 (nicht amtlich)

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Vatersham, Nr. 018

Der Gemeinderat hat am 12.12.2016 beschlossen, den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Vatersham aufzustellen.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurnummer 809/1 (und 809/2) der Gemarkung Irl.

Vom Bebauungsplan ist ausschließlich der Ortsteil Vatersham betroffen.

Planunterlagen:

Bebauungsplan Loipfing Nr. 019

Der Gemeinderat hat am 18.10.2018 beschlossen, den Bebauungsplan Loipfing aufzustellen. Der Bebauungsplan wurde am 01.07.2022 ortsüblich bekannt gemacht und somit in Kraft getreten.

Bebauungsplan Loipfing Nr. 019

Begründung

Umweltbericht

Bekanntmachung des Bebauungsplanes Loipfing als Satzung

Bebauungsplan Am Hang III, Nr. 020

Der Bebauungsplan Am Hang III der Gemeinde Oberbergkirchen ist am 27.02.2024 in Kraft getreten.

Nachfolgend finden Sie die Unterlagen zum Bebauungsplan:

Bekanntmachung:

Planzeichnung und Festsetzungen:

Begründung:

Umweltbericht:

Schallgutachten:

Außenbereichssatzung Geiselharting Nr. 021

Die Außenbereichssatzung Geiselharting ist am 21.09.2021 in Kraft getreten.

Der Geltungsbereich umfasst die Flur-Nrn. 316, 318, 322, 322/1, 323, 325, 325/1,326, 326/1, 327, 328, 329, 329/1, 330/1, 330/2, 332, 333, 338/2, 484, 485, 486, Gemarkung Oberbergkirchen.

Von der Außenbereichssatzung ist ausschließlich der Ortsteil Geiselharting betroffen.

Außenbereichssatzung Geiselharting, Nr. 021:

Begründung:

Bekanntmachung:

Fragen und Antworten zu den Bauleitplänen

Was ist ein Bebauungsplan?

Der Bebauungsplan regelt ganz konkret, ob und wie ein Grundstück bebaut werden darf. Er schafft einerseits Baurecht für die erlaubten Nutzungen und verhindert gleichzeitig, dass andere, als die erlaubten Nutzungen ausgeführt werden.

Wie unterscheidet sich der Bebauungsplan vom Flächennutzungsplan?

Der Flächennutzungsplan ist ein sog. vorbereitender Bauleitplan. Er regelt, wo Baurecht geschaffen werden kann und hat vor allem interne Bedeutung für die Gemeinde. Ist ein Grundstück im Flächennutzungsplan z.B. als Allgemeines Wohngebiet (WA) dargestellt, dann kann die Gemeinde einen Bebauungsplan aufstellen und auf dem Grundstück eine Bebauung zulassen, die einem Allgemeinen Wohngebiet entspricht. Ein Rechtsanspruch auf Aufstellung eines Bebauungsplanes besteht jedoch nicht. Die Gemeinde entscheidet im eigenen Ermessen, ob sie einen Bebauungsplan aufstellt oder nicht.

Hat der Bebauungsplan noch eine Bedeutung, wenn ich schon gebaut habe?

Sehr wohl. In den meisten Bebauungsplänen sind auch Festsetzungen enthalten über Bepflanzungen, Zäune, Zaunsockel, Nebenanlagen (insbes. Gartenhäuser) oder die Befestigung von Flächen. Immer dann also, wenn auf dem Grundstück etwas verändert wird, kann der Bebauungsplan durchaus Regelungen für diese Veränderungen enthalten.

Für welche Grundstücke gibt es einen Bebauungpsplan?

Hier die Aufstellung der Bebauungspläne in der Gemeinde:

Wo bekomme ich einen Bebauungsplan für mein Grundstück?

Die Bebauungspläne können in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen, Hofmark 28, 84564 Oberbergkirchen während der normalen Öffnungszeiten (montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr, donnerstags auch von 14 bis 18 Uhr) eingesehen werden. Zuständig ist Frau Hölzlhammer (Tel. 08637/9884-13). Auf Wunsch können Kopien angefertigt werden (gegen Erstattung der Kopierkosten). Sofern die Bebauungspläne bereits digital vorliegen, können sie nachfolgend heruntergeladen werden.

Hinweis: Auch bei sorgfältigster Arbeit kann sich bei Übertragung der Bebauungspläne der eine oder andere Fehler eingeschlichen haben. Für die Richtigkeit der Angaben wird deshalb keine Gewähr übernommen. Es gelten die amtlich veröffentlichten Texte.