Ortsrechtssammlung der Gemeinde Oberbergkirchen

Das Recht einer Gemeinde, Satzungen und Verordnungen zu erlassen, ist Ausdruck seines Selbstverwaltungsrechtes. Sie ähneln Gesetzen, die auf örtlicher Ebene gelten, weshalb der Gemeinderat gern als “Gemeindeparlament” bezeichnet wird.

Abwasserabgabensatzung – regelt die Erhebung der Abwasserabgabe für Kleineinleiter

Satzung zur Regelung der Abstandsflächen

Ehrenordnung – regelt, wann die Gemeinde Ehrungen ausspricht

Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung – setzt Beiträge und Gebühren fest

Entwässerungssatzung – regelt Rechte und Pflichten der gemeindlichen Kanalisation

Erschließungsbeitragssatzung – regelt die Erhebung von Beiträgen für die Neuherstellung einer Erschließungsstraße

Feuerwehrsatzung – regelt die Rechtsverhältnisse der öffentlichen Einrichtung Feuerwehr

Feuerwehrgebührensatzung – regelt die Rechtsverhältnisse der öffentlichen Einrichtung Feuerwehr

Gebührensatzung für Obdachlosenunterkünfte

Gemeindeverfassungsrecht – Sie ist die “Verfassung” des Gemeinderates

Geschäftsordnung – sie regelt den Geschäftsgang des Gemeinderates und die Zuständigkeiten Gemeinderat – Bürgermeister – Ausschüsse

Hausnummerierungssatzung – schreibt die Anbringung von Hausnummernschildern vor und regelt die Nummerierung

Hundesteuersatzung – regelt Festsetzung und Höhe der Hundesteuer

Kostensatzung und Komm. Kostenverzeichnis – setzt Gebühren für Amtshandlungen im eigenen und übertragenen Wirkungskreis fest (auf VG-Ebene)

Straßenreinigungsverordnung – begründet Räum- und Streupflicht und die Straßenreinigungspflicht

Wasserabgabesatzung – regelt Rechte u. Pflichten zur Benützung der gemeindlichen Wasserversorgungsanlage

Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung – setzt Beiträge u. Gebühren fest