Hundeführerschein bringt Steuerermäßigung

Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 02.05.2018

Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit Wohnungen in Schönberg
Das wichtigste Thema der Gemeinderatssitzung war zugleich der erste Tagesordnungspunkt. Hierzu führte Bürgermeister Lantenhammer aus, dass mehrere Entwürfe erstellt wurden und erläuterte dem Gemeinderat die Vorschläge des Bauausschusses. Gegenstand der Diskussion war hier hauptsächlich, ob das Dachgeschoss ebenfalls ausgebaut werden soll. Mehrheitlich sprach man sich dafür aus, den Ausbau des Dachgeschosses für Wohnungen in die Planung mit einzubeziehen und eine Kostenschätzung hierfür einzuholen, damit dann darüber endgültig entschieden werden könne.
Ferner wurde beschlossen, dass ein Archivraum für das Gemeindearchiv im Keller des Gebäudes vorgesehen werden soll, jedoch nicht ein Raum für die Unterbringung der Mutter-Kind-Gruppe. Stattdessen soll der Werkraum im Untergeschoss der Schule hierfür angeboten werden.

Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Eschlbach“ durch Deckblatt Nr. 3; Entwurf für die Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung
Hierzu erläuterte Bürgermeister Lantenhammer den Entwurf des Städteplaners Florian Breinl, den er bereits mit den Grundstücksinteressenten abgestimmt habe. Auch die Vermessung wurde bereits durchgeführt.
Einstimmig votierten die Gemeinderäte dafür den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Eschlbach, Deckblatt Nr. 3“ einschließlich Begründung zum Zwecke der öffentlichen Auslegung zu billigen und gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung die Behördenbeteiligung durchzuführen.

Fertigstellung der Sankt-Michael-Straße im Baugebiet Bondl-Feld; Auftragserteilung für Straßenbeleuchtung
Keinerlei Einwände gab es, als der Auftrag für die Errichtung der Straßenbeleuchtungsanlage bei der Teil-Erschließung der Sankt-Michael-Straße (Wendeplatz) an die E.ON Bayern AG in Altdorf vergeben wurde. Die Angebotssumme beläuft sich auf 7.111 Euro.

Antrag zur Änderung der Hundesteuersatzung aus der Bevölkerung
Eine Hundebesitzerin aus Schönberg hat mit ihrem Hund einen sog. Hundeführerschein abgeschlossen. Hierbei wird die Haltung des Hundes in vielerlei Hinsicht durch verschiedenste Tests und Aufgaben trainiert und dadurch die Führung des Hundes wesentlich verbessert. Die Bürgerin hat sich nach dem Erwerb des Führerscheins bei der Verwaltung gemeldet und nachgefragt, ob denn in solchen Fällen eine Ermäßigung der Steuer in Betracht kommt. In der momentan geltenden Hundesteuersatzung der Gemeinde Schönberg wird eine Ermäßigung der Hundesteuer lediglich Jagdhunden mit entsprechendem Gutachten gewährt.
Die Hundebesitzerin verwies auf die Hundesteuersatzung der Stadt Mühldorf am Inn, welche in solchen Fällen tatsächlich eine Ermäßigung von 10,00 € für Hunde mit „Führungszeugnis“ gewährt.
Ein solcher Hundeführerschein würde hier mindestens denselben Effekt wie in Mühldorf bewirken, nämlich dass die Hundehalter besser mit ihren Hunden umzugehen wissen und mehr Kontrolle über sie haben. Sie beantragte eine Änderung der Hundesteuersatzung.
Gemeinderatsmitglied Vielhuber sprach sich für den Vorschlag aus. Er konnte feststellen, dass Besitzer eines Hundeführerscheines sehr gut mit ihrem Hund umgehen können.
Einstimmig sprach sich der Gemeinderat dafür aus, die Hundesteuer für jeden Hund um 10 Euro zu ermäßigen, sofern der Hundehalter einen Hundeführerschein vorlegen kann. Die Steuerbefreiung beginnt Anfang des Jahres, welches auf das Jahr folgt, in dem der Hundeführerschein erworben wurde.

Fernverkehr auf der Gemeindestraße Brodfurth-Schönberg
Gemeinderatsmitglied Vielhuber führte dazu aus, dass der Fernverkehr auf der Strecke zwischen Brodfurth und Schönberg erheblich zugenommen habe, im Moment durch eine bestehende Umleitung, aber auch ganz allgemein. Offensichtlich werden die Fahrzeuge vom Navigationssystem (fehl-)geleitet. Er meinte, dass auf der Strecke nur Anlieger-Schwerverkehr zugelassen werden sollte. Bürgermeister Lantenhammer sprach sich dagegen aus, da Lkw nicht überall ausgeschlossen werden können und die Umsetzung gar nicht oder nur mit hohem Aufwand möglich sei. Er versprach aber, dem Staatlichen Bauamt Rosenheim ein Schreiben zu senden mit der Aufforderung, dass Lkw über Neumarkt-Sankt Veit geleitet werden sollen.