Breitbandausbau zum Greifen nahe – endgültiger Förderbescheid eingetroffen

Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 10.12.2018

Bauantrag
Zu Beginn der Sitzung wurden die Bauvorlagen zum Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung einer Terrassen- und Eingangsüberdachung mit Balkon am bestehenden Wohnhaus in der Pfäffinger Straße 15 vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.
Folgende Abweichung vom Bebauungsplan Asenhamer Feld wurde beantragt:
Errichtung mit einer Dachneigung von nur 8 Grad (lt. BebPlan 30 – 36 Grad).
Nachdem der Bauantrag nicht auf der Tagesordnung stand und nicht alle Mitglieder anwesend waren, konnte nicht über den Bauantrag abgestimmt werden. Der Gemeinderat stellte aber fest, dass die Entscheidung in der Zuständigkeit des Bürgermeisters liegt. Seitens des Gemeinderates wurde der Befreiung hinsichtlich der Dachneigung zugestimmt.

Aufbau einer interaktiven Erlebnistour
Frau Andrea Streiter, die Geschäftsführerin des Tourismusverbandes Inn-Salzach erläuterte hierzu anhand einer Präsentation Ziel und Inhalte des Projektes. Es sollte eine themenbezogene Tour sein und kein reiner Fremdenführer. In Oberbergkirchen biete sich die Tertiärwelt als Thema an.
In der anschließenden Diskussion bemängelten mehrere Gemeinderatsmitglieder, dass Oberbergkirchen den gleichen Anteil zahlen müsse wie die Städte. Frau Streiter meinte jedoch, dass ein anderer Verteilungsschlüssel nicht gerecht wäre, weil für jede Kommune der gleiche Aufwand entstehe. Bedenken bestanden auch, weil seitens der Gemeinde der notwendige Input geliefert werden müsse. Es soll deshalb versucht werden, Ehrenamtliche dafür zu gewinnen. Bürgermeister Hausperger möchte auch den Geologen, Herrn Dr. Gregor, ansprechen.
Mehrheitlich, mit drei Gegenstimmen, sprach sich der Gemeinderat für den Abschluss einer Partnerschaftsvereinbarung zum Projekt „Interaktive Erlebnistouren Inn-Salzach“ aus.

Grundstücksangelegenheit; Festlegung von Richtlinien für die Vergabe von Baugrundstücken
Dieser Tagesordnungspunkt wurde zurück gestellt. Frau Kirschner ergänzte, dass daran gedacht werden sollte, für die Ortsentwicklung wichtige Berufsgruppen einzubeziehen, z.B. Physiotherapeuten. Gemeinderatsmitglied Bichlmaier meinte, dass die Gemeinde Heldenstein vorbildhafte Kriterien entwickelt habe.

Straßenbestandsverzeichnis; Abstufung der Gemeindeverbindungsstraße 10, von Wendling nach Oberbergkirchen, zu einem Öffentlichen Feld- und Waldweg
Bei einer Überprüfung des Straßenbestandsverzeichnisses wurde festgestellt, dass die als Gemeindeverbindungsstraße „Von Wendling nach Oberbergkirchen“ im Straßenbestandsverzeichnis eingetragene Straße ihrer Verkehrsbedeutung nach nicht richtig eingestuft ist. Die Straße wird hauptsächlich als Feld- und Waldweg genutzt, weniger als Verbindungsstraße zwischen Ortsteilen oder Gemeinden. Auf Ampfinger Gebiet ist die Straße bereits als Öffentlicher Feld- und Waldweg gewidmet.
Die Straße ist deshalb zu einem Öffentlichen Feld- und Waldweg abzustufen. Die Anlieger und damit zukünftige Straßenbaulastträger haben der Abstufung durch Unterschrift bereits zugestimmt.
Auch der Gemeinderat sprach sich einstimmig für die Abstufung aus.

Änderung der Kindergartenordnung für das Haus der Kinder „St. Martin“; Erhöhung der Elternbeiträge
Die Elternbeiträge wurden früher regelmäßig alle 2 Jahre erhöht, zuletzt jedoch zum September 2016, also vor 3 Jahren.
Aufgrund der steigenden laufenden Kosten, insbesondere der Löhne, aber auch für Ausbildung, Gebäude- und Grundstücksunterhalt, Versicherungen, Verbrauchsgebühren, usw. wäre eine Erhöhung angemessen. Zusätzlich wurde das Angebot ständig angepasst bzw. erweitert, zuletzt durch die Einstellung einer Küchenhilfe für die Zubereitung der Brotzeiten bzw. des Mittagessens.
Vorgeschlagen wird deshalb, die Elternbeiträge um 15 € je Buchung zu erhöhen, für kürzere Buchungszeiten in der Kinderkrippe um 10 €. Der Erhöhungsvorschlag für die Schulkinderbetreuung beträgt 5 €. Trotz dieser Erhöhung würden die Elternbeiträge vom Haus der Kinder mit die günstigsten im gesamten Landkreis bleiben, insbesondere im Kinderkrippenbereich, wie ein Vergleich der Elternbeiträge von mehreren Einrichtungen zeigt. Zudem hat die neue Staatsregierung im Koalitionsvertrag angekündigt, für alle Kindergartenjahre einen Elternbeitragszuschuss zu gewähren. Wie hoch dieser ausfallen wird, ist noch nicht bekannt, naheliegend sind 100 €/Monat wie beim schon vorhandenen Zuschuss für Vorschulkinder. Dies würde bedeuten, dass die hauptsächlich gebuchten Zeiten beitragsfrei sein werden. Zudem wurde angekündigt in einem weiteren Schritt auch die Krippenbeiträge zu bezuschussen.
Die Kita-Leitung fand die vorgeschlagene Erhöhung durchaus angemessen.
Seitens eines Gemeinderatsmitglieds wurde angeregt, die Beträge nicht pauschal mit einem Festbetrag, sondern prozentual zu erhöhen. Denn bei einer pauschalen Erhöhung werden die kurzen Betreuungszeiten stärker erhöht, als die langen Zeiten.
Im Alternativvorschlag werden die Kindergarten- und krippenbeiträge um 20 % erhöht. Lediglich die Kindergartengebühr für 5 bis 6 Stunden wird etwas weniger erhöht, um die Grenze von 100 € nicht zu überschreiten. Die Beiträge für Schulkinder werden um rund 10 % erhöht, da diese im Vergleich, insbesondere zu Horten, relativ hoch sind.
Auch zu diesem Tagesordnungspunkt herrschte Einigkeit im Gemeinderat, folgende Beiträge ab September 2019 wurden beschlossen:
Regelkinder (Kindergarten):
Nutzungszeit über 4 bis 5 Std. 90,00 € zzgl. 4,00 € Spielgeld
Nutzungszeit über 5 bis 6 Std. 96,00 € zzgl. 4,00 € Spielgeld
Nutzungszeit über 6 bis 7 Std. 112,00 € zzgl. 4,00 € Spielgeld
Nutzungszeit über 7 bis 8 Std. 124,00 € zzgl. 4,00 € Spielgeld
Nutzungszeit über 8 bis 9 Std. 137,00 € zzgl. 4,00 € Spielgeld
Nutzungszeit über 9 bis 10 Std. 150,00 € zzgl. 4,00 € Spielgeld

Krippenkinder:
Nutzungszeit über 2 bis 3 Std. 56,00 € zzgl. 2,00 € Spielgeld
Nutzungszeit über 3 bis 4 Std. 78,00 € zzgl. 2,00 € Spielgeld
Nutzungszeit über 4 bis 5 Std. 109,00 € zzgl. 4,00 € Spielgeld
Nutzungszeit über 5 bis 6 Std. 120,00 € zzgl. 4,00 € Spielgeld
Nutzungszeit über 6 bis 7 Std. 137,00 € zzgl. 4,00 € Spielgeld
Nutzungszeit über 7 bis 8 Std. 151,00 € zzgl. 4,00 € Spielgeld
Nutzungszeit über 8 bis 9 Std. 167,00 € zzgl. 4,00 € Spielgeld
Nutzungszeit über 9 bis 10 Std. 187,00 € zzgl. 4,00 € Spielgeld

Für Schulkinder:
Mittagsbetreuung über 1 bis 2 Std. 35,00 € zzgl. 2,00 € Spielgeld
Mittagsbetreuung über 2 bis 3 Std. 47,00 € zzgl. 2,00 € Spielgeld
Mittagsbetreuung über 3 bis 4 Std. 66,00 € zzgl. 2,00 € Spielgeld

Nachmittagsbetreuung 1 x wöchentlich 15,00 €
Nachmittagsbetreuung 2 x wöchentlich 30,00 €
Nachmittagsbetreuung 3 x wöchentlich 45,00 €
Nachmittagsbetreuung 4 x wöchentlich 60,00 €
Nachmittagsbetreuung 5 x wöchentlich 75,00 €.

Bei allen Elternbeiträgen handelt es sich um Monatsbeiträge, welche 11 x jährlich erhoben werden.

Neubau eines Kinderhauses in Oberbergkirchen; Außenanlagenplanung
Von Herrn Wagenhäuser wurde eine fertige Entwurfsplanung übermittelt, ebenso eine Kostenberechnung, diese ergibt folgendes:
• Außenanlagen Kinderhaus 295.608 €
• Parkplätze, Straßen, Wege 175.168 €
• Gesamt Außenanlagen 470.776 €
• Bisherige Gesamtkosten 4.365.427 €
• neue Gesamtkosten für Kinderhaus 4.462.245 €
Die Mehrkosten sind eigentlich keine Mehrkosten, sondern dadurch entstanden, weil in der ursprünglichen Kalkulation die Parkplätze östlich des Allwetterplatzes nicht einkalkuliert waren, aber in Abstimmung mit dem Bauausschuss in die Planung aufgenommen wurden.
Der Gemeinderat stimmte dem Entwurfsplan des Landschaftsarchitekten Wolfgang Wagenhäuser zu.

Neubau eines Kinderhauses in Oberbergkirchen; Änderung des Eingabeplanes aufgrund Umplanung des Schlafraumes im Krippenbereich
Ebenso wurde dem Brandschutzkonzept einschließlich des Tekturplans für die Schlafräume im Krippenbereich für den Neubau eines Kinderhauses zugestimmt.

Wasserrechtsantrag für ein Regenrückhaltebecken für die kommunalen Liegenschaften in Aubenham
Diesbezüglich wurde dem Wasserrechtsantrag des Landschaftsarchitekten Florian Breinl einschl. landschaftspflegerischem Begleitplan für ein Regenrückhaltebecken für die kommunalen Liegenschaften in Aubenham zugestimmt.

Breitbandausbau in der Gemeinde Oberbergkirchen; Förderbescheid
Bürgermeister Hausperger konnte hierzu berichten, dass das äußerst langwierige und komplizierte Bundesförderverfahren nun zu Ende gebracht wurde. Die Gemeinde Oberbergkirchen hat den endgültigen Förderbescheid vom 03.12.2018 der ateneKOM, dem Projektträger des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, über eine Fördersumme von 1.622.976 Euro erhalten.
Somit konnte auch die Kofinanzierung durch den Freistaat Bayern bei der Regierung von Oberbayern beantragt werden. Dieser beteiligt sich laut Bescheid vom 06.12.2018 mit einer Summe von 973.785 Euro an den Breitbandausbaukosten.
Der Vorsitzende ergänzte, dass die Zuwendungsbeträge einem Zuwendungssatz von 80 % entsprechen. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 3,245 Mio. Euro. Ferner berichtete er von den vielen Hürden, die es zu überwinden galt, um den Förderbescheid zu bekommen. Unzählige Gespräche mussten geführt werden. Wenn drei nachträglich geforderte Unterlagen beigebracht waren, dann wurden die nächsten Unterlagen gefordert. Schwierigkeiten gab es zudem mit dem Online-Portal, im Ergebnis also kein leichtes Unterfangen.
Der Gemeinderat nahm den endgültigen Förderbescheid vom 03.12.2018 der ateneKOM, dem Projektträger des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie den Bescheid der Regierung von Oberbayern vom 06.12.2018 zur Kofinanzierung durch den Freistaat Bayern zum Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen zur Kenntnis.