Vorerst kein E-Fahrzeug für Zangberg

Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 18.12.2018

Kauf eines E-Fahrzeuges für den Bauhof
Hierzu referierte Herr Urban vom gleichnamigen Ing.Büro aus Haag zum Thema E-Mobilität, aber auch allgemein zum Thema erneuerbare Energien. Er erklärte die klimafreundlichste Lösung sei ein Elektroauto, welches mit Strom aus einer Eigenverbrauchs-PV gespeist wird. Mehrere Beispiele wurden vorgestellt, wo bereits Fahrzeuge mit Elektroantrieb eingesetzt werden.
Beim präsentierten E-Fahrzeug handelte es sich um einen Renault Zoe. Das Fahrzeug hat eine Reichweite von 300 km im Sommer, etwas weniger im Winter. Die Ladezeit beträgt etwa 1 Stunde. Das Fahrzeug hat eine Anhängekupplung und kann mit einem Anhänger auch sehr gut als Bauhoffahrzeug verwendet werden. Die Anschaffungskosten liegen zwischen 10- und 15.000 €. Nach einer ADAC-Studie ist ein Elektrofahrzeug bereits ab einer Laufleistung von 10.000 km günstiger als ein Dieselfahrzeug. Die Betriebskosten (nur Strom) liegen bei 2 €/100 km.
Erste Bürgermeisterin Wagner ergänzte, dass der Bauhof insbesondere für kurze Fahrten, welche jetzt mit dem Unimog getätigt werden, ein Fahrzeug benötigt. Mehrere Gemeinderatsmitglieder hätten ein Fahrzeug mit Ladefläche bevorzugt. Dem entgegnete Frau Wagner, dass ein Fahrzeug mit mehr Sitzplätzen benötigt wird, da allein im Bauhof schon mehr als 2 Leute arbeiten. Zudem ist der Renault Zoe das einzige Fahrzeug, bei dem die Batterie geleast werden kann. Bei allen anderen Fahrzeugen muss die Batterie erworben werden; zugleich erwirbt man das Risiko einer kostenintensiven Entsorgung.
Im Gemeinderat herrschte grundsätzlich Einigung, dass ein Fahrzeug für den Bauhof sinnvoll ist, auch die Beschaffung eines E-Fahrzeuges. Aufgrund verschiedener Argumente und Gründe wurde der Kauf eines gebrauchten Renault ZOE jedoch abgelehnt.

Bauanträge
Den geänderten Bauvorlagen zum Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses und Nutzungsänderung einer Wohnung im bestehenden Wohnhaus für Sattelkammer, Lager- und Abstellräume, Deckenlager, Aufenthaltsraum und Schlafräume für Betriebshelfer in Englhör 62 wurde seitens des Gemeinderats zugestimmt, zumal auch die Zufahrt von der Staatsstraße her über den Innenhof und über den bestehenden Reitplatzweg erfolgen soll, wie von der Gemeinde favorisiert.
Die Bauvorlagen von Cecil Barbara und Dr. Alexander zur Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport in der Lerchenstraße 9 wurden vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Das Vorhaben befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes Hausmanning I, hierzu wurden keine Abweichungen beantragt.
Ferner gab es auch die Zustimmung vom Gemeinderat zu den Bauvorlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren für den Neubau eines Wohnhauses mit Garage in der Lerchenstraße 11. Auch dieses Vorhaben befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes Hausmanning I, wozu aber keine Abweichungen beantragt wurden.

Neuerlass der Verordnung über die Reinhaltung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung)
Neu erlassen wurde vom Gemeinderat die Verordnung über die Reinhaltung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter. Diese Verordnung gab es bereits. Schon bisher waren die Anlieger verpflichtet, Gehwege im Winter zu räumen und zu streuen. Sie wurde lediglich an die aktuelle Musterverordnung angepasst.
Eine wichtige Neuerung ist darin aber enthalten. Innerhalb der geschlossenen Ortslage, also im Ortsbereich von Zangberg, sind die Anwohner künftig verpflichtet, die Straße auch zu reinigen. Zur Reinigungspflicht gehört auch die Beseitigung von Unkraut entlang der Gehwege. Der Gemeinderat kam zu dem Ergebnis, dass die Gemeinde dies nicht zufriedenstellend leisten könne, weshalb es nicht weiter gerechtfertigt sei, von der sonst in anderen Kommunen üblichen Reinigungspflicht zu befreien.
Künftig sind also auch die Anwohner in Zangberg verpflichtet, innerhalb der Reinigungsfläche zu kehren, Gras und Unkraut sowie Moos und Anflug von sonstigen Pflanzen zu beseitigen, soweit es aus Ritzen und Rissen im Straßenkörper wächst oder nach einem Unwetter sowie bei Tauwetter, die Abflussrinnen und Kanaleinläufe freizumachen.
Die Straßen wurden in 3 Kategorien eingeteilt. Entlang der Staatsstraßen 2091 und 2354 gilt dies nur für Geh- und Radwege, Grünstreifen und Parkstreifen, soweit sie innerhalb der geschlossenen Ortslage liegen. In der Atzginger Straße, der Hofmark, der Mozartstraße (ohne Stichstraßen), dem Mitterbachweg, ohne Mitterbachweg 4, 6, 8, 10, 12 gilt die Reinigungspflicht zusätzlich für die Fahrbahnränder in einer Breite von 0,5 m. Bei allen übrigen Straßen gilt die Reinigungspflicht bis zur Fahrbahnmitte.
Die Räum- und Streupflicht für die Gehwege gilt weiterhin für alle Grundstücke innerhalb der geschlossenen Ortslage im Zeitraum ab 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr bis 20 Uhr. Wo kein Gehweg vorhanden ist, ist die Fahrbahn in einer Breite von 1 m von Schnee und Eis zu befreien.

Gemeindekanzlei mit Wohnungen in Zangberg; Gasanschluss und kurz- bzw. mittelfristige Erneuerung der Heizung
Hierzu wurde vorgetragen, dass durch das Grundstück der Gemeindekanzlei eine Gasleitung verlegt werden soll, um ein benachbartes Anwesen mit Gas zu versorgen. Es bietet sich an, auch einen Gasanschluss für die Gemeindekanzlei vorzusehen. Die Ölheizung stammt aus dem Jahr 1994. Sie muss nach 30 Jahren, also spätestens 2024 ohnehin ausgetauscht werden, es sei denn, es handelt sich um einen Niedertemperatur-Heizkessel oder Brennwertkessel. Die Kosten für den Gasanschluss belaufen sich auf brutto 2.975 Euro. Im Gemeinderat wurde kurz diskutiert, ob bereits ein Gasanschluss notwendig sei. Es ist nicht bekannt, wie viel die Erstellung eines Gasanschlusses zu einem späteren Zeitpunkt kosten würde. Einstimmig sprach man sich jedoch für die Beauftragung des Gasanschlusses aus.

Neubau des Steges über den Zangberger Mühlbach; Ausführung der Tragkonstruktion in Stahlbauweise
Da eine Ausführung der Tragkonstruktion des Steges in Stahlbauweise eine wesentlich längere Haltbarkeit verspricht, stimmte das Gremium dem zu.

Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Beleuchtung
Die Bayernwerk AG betreibt im Auftrag der Gemeinde Zangberg 151 Straßenleuchten zur Beleuchtung der öffentlichen Verkehrswege und Plätze. Davon sind bereits 13 mit LED-Leuchtmittel ausgestattet. Bei den übrigen Leuchten erfolgte 2006 eine Umstellung auf energiesparende Natriumdampflampen. Mittlerweile setzt sich aber die LED-Beleuchtung mehr und mehr durch.
In der Gemeinde Oberbergkirchen wurde die komplette Beleuchtung auf LED umgestellt. Die Kosten belaufen sich im Durchschnitt auf 325 Euro je Leuchtstelle. Es wird eine Energieeinsparung von fast 80 % erwartet. Die Amortisationszeit ist mit 8,3 Jahren berechnet.
Ausgehend von diesen Zahlen dürften die Kosten für die Umrüstung bei rund 45.000 Euro liegen.
Die Umstellung könnte auch kostengünstiger durchgeführt werden, wenn „Retrofit-Leuchtmittel“ verwendet werden. Allerdings wird von diesen Leuchten abgeraten wegen deren hohem Gewicht, vor allem aber, weil diese nur mit symmetrischer Lichtverteilung eingebaut werden können, was immer wieder zu Beschwerden von Anwohnern führt, wenn z.B. eine Terrasse oder ein Wohnraum allzu intensiv ausgeleuchtet wird. Die LED-Umrüstsätze werden dagegen im Regelfall asymmetrisch verbaut (leuchten nur entlang der Straße und nicht in die Privatgrundstücke) und sie können mit verschiedenen Leuchtstärken programmiert werden, was den Energieeinspareffekt auf fast 80 % erhöht.
Falls eine Umstellung gewünscht wird, muss auch entschieden werden, ob eine Lichtfarbe von 3.000 oder 4.000 K gewünscht wird. Üblicherweise wird 4.000 K (neutralweiß) verwendet. Die Gemeinde Oberbergkirchen hat sich für 3.000 K entschieden, weil diese als insektenfreundlicher gelten. Allerdings ist auch die Lichtausbeute geringer.
Nachdem die Lichtverteilung bei LED anders ist, kann ein weiteres Problem nicht ausgeschlossen werden. Dort, wo die Anzahl der Leuchten nicht der DIN entspricht, könnten dunkle Ecken entstehen. Die Gemeinde sollte sich deshalb vorsichtshalber darauf einstellen, dass vereinzelt Leuchten nachgerüstet werden müssen zur Ausleuchtung dunkler Stellen.
Seitens der Verwaltung kann berichtet werden, dass in Oberbergkirchen bislang keine Beschwerden eingegangen sind. Bei den Lampen mit 3.000 K handelt es sich um ein gelbes Licht.
Ein Beschluss zu diesem Tagesordnungspunkt wurde nicht gefasst, der Gemeinderat möchte sich bis zur nächsten Sitzung bereits installierte Leuchten z.B. in Oberbergkirchen ansehen.

Antrag auf Erlaubnis nach dem Denkmalschutz zur Sanierung des ehemaligen Priesterhauses gegenüber dem Kloster, Hofmark 10
Keinerlei Einwände hat der Gemeinderat zum Antrag auf Erlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz von Marianne und Franz Bichlmaier hinsichtlich der Sanierung des Wohnhauses in der Hofmark 10.

Jahresrückblick
Abschließend zum öffentlichen Teil der letzten Gemeinderatssitzung in diesem Jahr zog Bürgermeisterin Wagner ein Resümee. Es fanden neun Gemeinderatssitzungen statt. Dabei war die Verkehrsberuhigung in der Mozartstraße Anfang des Jahres ein „turbulentes“ Thema. Die Erschließung des Baugebietes Hausmanning I konnte abgeschlossen werden, Blühflächen wurden angelegt, um das Regenrückhaltebecken wurde ein Zaun errichtet. Bei der Wasserversorgungsanlage wurden verschiedene Maßnahmen durchgeführt, u.a. der Anschluss von Weiher, die Verlegung des Hausanschlusses nach Taubental sowie die Verlegung der Wasserleitung in Palmberg. Die Außensanierung des Hochbehälters konnte abgeschlossen werden, die Innensanierung ist schon weit fortgeschritten. Im Sommer hat man endlich den Förderbescheid zum Breitbandausbau von der Regierung von Oberbayern erhalten. Die Chronik der Gemeinde Zangberg konnte fertiggestellt werden. Der Ausbau der Erdgasversorgung geht zügig voran. Der Umbau im ersten Stock des Schulhauses mit Anbringung einer Außentreppe ist nahezu abgeschlossen. Kanalreinigungsarbeiten wurden durchgeführt. Ein neuer Unimog wurde erworben, zudem ein Schneepflug für den Iseki. Dieser soll in 2019 ein neues Mähwerk erhalten.
Erste Bürgermeisterin Wagner gab zudem noch eine kurze Vorausschau der geplanten Maßnahmen im nächsten Jahr. Sie bedankte sich beim Gemeinderat für die konstruktive Zusammenarbeit und auch bei den Bauhöfen der VG für die Unterstützung in Zeiten des krankheitsbedingten Notstands, insbesondere bei Herrn Plenz.
Zweiter Bürgermeister Mailhammer dankte Frau Wagner für den Einsatz für die Gemeinde und die gute Zusammenarbeit.