Kommunale Verkehrsüberwachung beschlossen

Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 16.01.2019

Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit Einbau von Wohnungen; Planänderung aufgrund der Vorgaben aus dem Kommunalen Wohnraumförderprogramm
Hierzu stellte Erster Bürgermeister Lantenhammer dem Gemeinderat die geänderten Entwürfe aufgrund der Beschlüsse der letzten Gemeinderatssitzung vor. Dabei wurde auch der Feuerwehrgrundriss geändert, welcher den Verantwortlichen der Feuerwehr noch besser gefällt. Es können acht Wohnungen (anstatt vorher sieben) errichtet werden. Im Süden werden zwei Zwerchgiebel errichtet, an denen sämtliche Balkone integriert werden. Die Wohnungen im OG sowie im DG haben den gleichen Grundriss.
Der Gemeinderat nahm zuerst den Planentwurf Variante I mit den Änderungen der vorangegangenen Sitzung zur Kenntnis, welcher den Vorstellungen der Feuerwehr und des Gemeinderats entspricht.
Jedoch wurde seitens des Gemeinderats die Variante III, der neue aufgezeigte Planentwurf, favorisiert, ebenso von den Verantwortlichen der Feuerwehr. Das Ingenieurbüro Rinner wurde beauftragt auf der Grundlage dieses Entwurfes den Plan weiter auszuarbeiten.

Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit Einbau von Wohnungen; weitere Vorgehensweise
Seitens des Gemeinderats verständigte man sich darauf, dass der neu ausgearbeitete Planentwurf in der nächsten Gemeinderatssitzung vorgestellt werden soll. Der Umbau der Sirene wurde bereits beauftragt.
Auch die Ausschreibung der Abbrucharbeiten wurde bereits durchgeführt. Hier war der günstigste Anbieter die Firma Maier aus Bodenkirchen. Die Beschlussfassung über die Auftragsvergabe soll in der nächsten Gemeinderatssitzung erfolgen. Der Auftrag kann ohnehin noch nicht erteilt werden, da der vorzeitige Maßnahmenbeginn noch nicht genehmigt ist.

Bauantrag
Den Bauvorlagen zum Antrag auf Baugenehmigung für die Nutzungsänderung zum Einbau einer Wohnung in ein ehemalig landwirtschaftlich genutztes Wirtschaftsgebäude sowie der Errichtung eines Carports in Gehertsham 2 wurde seitens des Gemeinderats zugestimmt.

Mitgliedschaft in der Kommunalen Verkehrsüberwachung
Sowohl vom Elternbeirat als auch vom Personal der Kindertagesstätte wurde eine Verkehrsmessung angeregt, da trotz der Einrichtung einer 30er-Zone zu den Öffnungszeiten der Einrichtung die Fahrzeuge wohl schneller durch die Ortschaft fahren.
Die Gemeinden Oberbergkirchen, Lohkirchen und Zangberg sind bereits Mitglied beim Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung mit Sitz in Töging. Ziel der Mitgliedschaft ist es, das „zu schnell Fahren“ innerorts dauerhaft auf ein Minimum zu reduzieren. In Zangberg beispielsweise werden im Schnitt nur noch 3% aller Verkehrsteilnehmer „geblitzt“. In Oberbergkirchen und Lohkirchen sinkt die Prozentzahl mittlerweile auch in den einstelligen Bereich.
Die Gemeinde kann wahlweise dem Zweckverband als Mitglied beitreten oder nur über eine Zweckvereinbarung. Der Beitritt mittels Zweckvereinbarung ist befristet auf ein oder zwei Jahre. Bei einer Mitgliedschaft im Zweckverband ist ein Austritt nur durch Kündigung möglich. Eine Anschubfinanzierung oder eine Mindestabnahmemenge ist nicht erforderlich.
Rein formell tritt die Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen dem Zweckverband bei (ist bereits Mitglied für die Gemeinden Lohkirchen, Oberbergkirchen und Zangberg), da es sich bei der Geschwindigkeitsüberwachung um einen übertragenen Wirkungskreis handelt und die Verwaltungsgemeinschaft zuständig ist. Die VG muss aber angeben, mit welchen Gemeinden sie beitritt und dafür ist wiederum ein Beitrittsbeschluss der Gemeinde erforderlich. Stimmt die Gemeinde zu, muss danach auch die VG-Versammlung zustimmen. Zuletzt ist auch die Zustimmung des Zweckverbandes erforderlich. Deren jährliche Sitzung ist i.d.R. im Sommer des Jahres. Erster Bürgermeister Lantenhammer wies auf die erzieherische Wirkung von Messungen hin. Die Gemeinde legt mit der Polizei und dem Zweckverband die Messstellen fest. Diese dürften voraussichtlich im Ort Schönberg, Lerch und Aspertsham möglich sein. Wie oft gemessen wird bestimmt allein die Gemeinde und soll zu einem späteren Zeitpunkt im Gemeinderat beraten werden. Der Vorsitzende betonte jedoch, dass der Gemeinde keine Kosten entstehen, wenn keine Messungen durchgeführt werden.
Mit einer Gegenstimme sprach man sich dafür aus, mittels einer Mitgliedschaft dem Zweckverband „Kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern“ beizutreten.

Kindertagesstätte Schönberg; Erhöhung der Elternbeiträge
Die Elternbeiträge wurden in der Vergangenheit alle zwei Jahre erhöht. Die letzten Erhöhungen erfolgten immer pauschal, zuletzt zum September 2017 um 5 € je Buchungszeit. Vorgeschlagen wurde nun eine prozentuale Erhöhung zum September 2019 um 12 %.
Eine Erhöhung ist wohl gerechtfertigt, da insbesondere die Aufwendungen für Löhne jährlich steigen. Aber auch die Aufwendungen für Ausbildung, Gebäude- und Grundstücksunterhalt, Versicherungen, Verbrauchsgebühren etc. erhöhen sich laufend. Tatsächlich handelt es sich eher um eine Anpassung als um eine Erhöhung.
Vorgeschlagen wurde deshalb, die Elternbeiträge prozentual um 12% anzuheben. Trotz der vorgeschlagenen Steigerung würden die Elternbeiträge der Kita Schönberg mit die günstigsten im gesamten Landkreis bleiben, wie ein Vergleich der Elternbeiträge von mehreren Einrichtungen zeigte. Zudem hat die neue Staatsregierung im Koalitionsvertrag angekündigt, für alle Kindergartenjahre einen Elternbeitragszuschuss zu gewähren. Wie hoch dieser ausfallen wird, ist noch nicht beschlossen, angekündigt sind ab April 2019 100 €/Monat, wie beim schon vorhandenen Zuschuss für Vorschulkinder. Zudem wurde angekündigt in einem weiteren Schritt auch die Krippenbeiträge zu bezuschussen.
Eine prozentuale Erhöhung erscheint gerechter, da bei einer pauschalen Erhöhung die kurzen Betreuungszeiten stärker erhöht werden, als die langen Zeiten. Lediglich die Kindergarten-Buchungszeit über 5 bis 6 Std. wird etwas weniger erhöht, um die Grenze von 100 € incl. Spielgeld nicht zu überschreiten. Durch den staatlichen Zuschuss werden die Kindergartenkinder bis zu 6 Stunden täglich für die Familien kostenlos betreut.
Einstimmig sprach sich der Gemeinderat ab September 2019 für folgende Elternbeiträge aus:
Regelkinder (Kindergarten):
Nutzungszeit über 4 bis 5 Std. 90,00 € zzgl. 4,00 € Spielgeld
Nutzungszeit über 5 bis 6 Std. 96,00 € zzgl. 4,00 € Spielgeld
Nutzungszeit über 6 bis 7 Std. 112,00 € zzgl. 4,00 € Spielgeld
Nutzungszeit über 7 bis 8 Std. 122,00 € zzgl. 4,00 € Spielgeld
Nutzungszeit über 8 bis 9 Std. 133,00 € zzgl. 4,00 € Spielgeld
Nutzungszeit über 9 bis 10 Std. 146,00 € zzgl. 4,00 € Spielgeld
Nutzungszeit über 10 Std. 159,00 € zzgl. 4,00 € Spielgeld
Krippenkinder:
Nutzungszeit über 2 bis 3 Std. 78,00 € zzgl. 2,00 € Spielgeld
Nutzungszeit über 3 bis 4 Std. 90,00 € zzgl. 2,00 € Spielgeld
Nutzungszeit über 4 bis 5 Std. 127,00 € zzgl. 4,00 € Spielgeld
Nutzungszeit über 5 bis 6 Std. 138,00 € zzgl. 4,00 € Spielgeld
Nutzungszeit über 6 bis 7 Std. 159,00 € zzgl. 4,00 € Spielgeld
Nutzungszeit über 7 bis 8 Std. 175,00 € zzgl. 4,00 € Spielgeld
Nutzungszeit über 8 bis 9 Std. 192,00 € zzgl. 4,00 € Spielgeld
Nutzungszeit über 9 bis 10 Std. 209,00 € zzgl. 4,00 € Spielgeld
Nutzungszeit über 10 Std. 230,00 € zzgl. 4,00 € Spielgeld
Für Schulkinder:
Mittagsbetreuung über 1 bis 2 Std. 44,00 € zzgl. 2,00 € Spielgeld
Mittagsbetreuung über 2 bis 3 Std. 50,00 € zzgl. 2,00 € Spielgeld
Nachmittagsbetreuung 1 x wöchentlich 18,00 €
Nachmittagsbetreuung 2 x wöchentlich 36,00 €
Nachmittagsbetreuung 3 x wöchentlich 54,00 €
Nachmittagsbetreuung 4 x wöchentlich 72,00 €
Nachmittagsbetreuung 5 x wöchentlich 90,00 €
Bei allen Elternbeiträgen handelt es sich um Monatsbeiträge, welche 11 Mal jährlich erhoben werden.

Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderates bezüglich Sitzungsladung
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat Mitte 2018 begrüßenswerte Aussagen zur Zulässigkeit einer Ladung per Ratsinformationssystem (RIS) getroffen. Der erste Bürgermeister hatte zu der maßgeblichen Sitzung dergestalt geladen, dass den Ratsmitgliedern, die sich mit der elektronischen Kommunikation einverstanden erklärt hatten, der Sitzungstermin und der Sitzungsort durch eine (unverschlüsselte) E-Mail und die Tagesordnung durch einen mit dieser E-Mail versandten Link auf ein im Ratsinformationssystem abrufbares Dokument mitgeteilt wurden. Diese E-Mail enthielt noch den Hinweis, dass der Ladungsempfänger „bitte eigenverantwortlich die Tagesordnung und ggf. Anlagen zur Sitzung als angemeldeter Nutzer im RIS einsehen“ müsse. Der BayVGH hat nunmehr entschieden, dass dieses Verfahren im Einklang mit den in der Gemeindeordnung zwingend vorgeschriebenen Anforderungen stehe.
Nachdem die bisher bestehenden Rechtsunsicherheiten in Bezug auf die Ordnungsgemäßheit einer Ladung per Ratsinformationssystem endlich beseitigt sind, besteht für alle Städte, Märkte und Gemeinden, die ein Ratsinformationssystem nutzen, die Möglichkeit, bei der Ladung auf ein rein elektronisches Verfahren umzustellen, soweit sich die Ratsmitglieder mit der elektronischen Kommunikation einverstanden erklärt haben. In diesem Fall sind allerdings zwingend – soweit noch nicht geschehen – die entsprechenden Formulierungen der Geschäftsordnung anzupassen.
Die Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen erhält erst im Laufe des Jahres 2019 ein Ratsinformationssystem. Allerdings erfüllt auch die bereits im Einsatz befindliche BayernBox diese Anforderungen. Es wurde deshalb empfohlen, die Geschäftsordnung entsprechend anzupassen.
Seitens des Gemeindesrats stimmte man der Änderung der Geschäftsordnung diesbezüglich zu.