Maßnahmen für Starkregenereignisse beschlossen

Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 17.01.2019

Bauantrag
Zu Beginn der Sitzung beschäftigte sich der Gemeinderat mit den einzigen, eingegangenen Bauvorlagen für den Abbruch und die Erneuerung des Dachgeschosses, Verlängerung der Dachfläche, Neubau eines Windfanges und eines Carports in Loipfing. Diesen stimmte der Gemeinderat zu.

Beschluss eines kommunalen Förderprogrammes zur Durchführung privater Sanierungs- und Anpassungsmaßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung
Die Gemeinde Oberbergkirchen hat gemeinsam mit den Partnergemeinden Schwindegg und Buchbach einen Förderantrag für die Ausarbeitung einer gemeinsamen Gestaltungsfibel als Grundlage zur Durchführung des kommunalen Förderprogramms im Rahmen der Ortskernsanierung gestellt. Dies wurde bereits in der Gemeinderatssitzung am 23.07.2018 besprochen.
Der Anlass für ein Förderprogramm ist, dass im Integrierten Entwicklungskonzept Isen-Rott (IEK) auf zahlreiche bestehende funktionale und gestalterische Mängel in den Ortskernen Buchbach, Oberbergkirchen und Schwindegg hingewiesen wurde. Ebenso wurde die Einrichtung kommunaler Förderprogramme als Maßnahme im Rahmen der abgestimmten, interkommunalen Steuerungsaktivitäten im IEK verankert.
Das auszuweisende kommunale Förderprogramm soll dazu dienen, private Sanierungsmaßnahmen in den Sanierungs- und Fördergebieten, insbesondere an den für die Öffentlichkeit sichtbaren Bereichen wie der Gebäudeaußenhaut, Grundstückszufahrten, Einfriedungen und Vorgärten, zu fördern.
Darüber hinaus wurde – entsprechend den Zielsetzungen des IEK – auch die Stärkung von barrierefreien Alltagsfunktionen als Fördergegenstand berücksichtigt. Ausgehend von dem Anspruch konkreter Nutzungserleichterungen wurde der Schwerpunkt auf die Verbesserung von möglichst barrierefreien Zugänglichkeiten gelegt.
Um die erforderlichen Grundlagen zu schaffen, hat die Planungsgemeinschaft Raab+Kurz die Richtlinien für ein kommunales Förderprogramm sowie eine Gestaltungsfibel im Kontext aller drei Partnergemeinden erstellt. Hierfür liegt nun nach Abstimmungen mit den drei Partnergemeinden und der Regierung von Oberbayern eine druckfähige Fassung der Gestaltungsfibel vor, die auch die Richtlinien des kommunalen Förderprogramms beinhaltet.
Der Beginn des kommunalen Förderprogramms ist ab 01.04.2019 vorgesehen.
Einstimmig sprach sich der Gemeinderat für die Richtlinien des kommunalen Förderprogramms zur Durchführung privater Sanierungs- und Anpassungsmaßnahmen in der vorgelegten Fassung aus. Dafür wird analog zu einem Förderantrag ein Dreijahresbudget von max. 45.000,- Euro (jährlich von max. 15.000,- Euro) im Haushalt veranschlagt. Von den geförderten Kosten für die durchgeführten Maßnahmen werden 60% von Seiten der Städtebauförderung wieder zurückerstattet.

Antrag von Bündnis90/GRÜNE zur Anlegung von Blühflächen auf gemeindeeigenen Grundstücken
Willi Kreck und Josef Fuchs von Bündnis 90/Grüne stellten den nachfolgenden Antrag und baten um Behandlung in der nächsten Gemeinderatssitzung.
Antrag :
Die Gemeinde Oberbergkirchen sät auf möglichst vielen gemeindeeigenen Flächen sog. mehrjährige Blühflächen/Bienenweiden an. Dabei ist auf die Verwendung von gebietseigenem Saatgut zu achten (z.B. autochthone Blühmischung „Blühendes Inntal“). Bei der Zusammenarbeit mit Georg Hans aus Obertaufkirchen wurden bereits gute Erfahrungen gemacht.
Vorgeschlagen wurden für den Anfang folgende Flächen bzw. Teilflächen davon:
-Grünstreifen entlang der „Schlossgartenstraße“ vom Kindergarten bis zum Teich
-Grünstreifen entlang dem Weg „Am alten Sportplatz“
-Grünfläche Flur Nr. 72/2 „Am Stielhölzl“
-Grünstreifen „Am Stielhölzl“
-Grünfläche neben Trafohaus Ecke „Am alten Sportplatz“ und „Am Stielhölzl“
-Grünfläche/Insel vor dem Sportheim Aubenham
-Grünfläche/Streuobstwiese Grundschule
Der Antrag wurde entsprechend begründet.
Seitens der Verwaltung wurde auf Folgendes hingewiesen:
-Die Umgestaltung der Grünfläche an der Schule ist im Moment nicht sinnvoll, weil sie durch die Bauarbeiten zum Neubau des Kinderhauses beeinträchtigt werden wird, nachdem durch die Fläche ein Regenwasserkanal verlegt werden muss
-Es wurden bereits Blühflächen mit autochthonem Saatgut angelegt im Baugebiet „Am Hang“ und in der Ausgleichsfläche Richtung Perlesham. Die Gemeinde hat also schon einiges getan.
-Die Grünstreifen wurden schon vor einigen Jahren angesät und nicht gedüngt. Durch das laufende Mähen sind sie bereits sehr nährstoffarm (extensiv).
-Werden die Flächen erst im August gemäht, stellen sich automatisch über die Jahre mehr Blühpflanzen ein, weil angeflogene Samen auch tatsächlich wachsen, blühen und wiederum Samen abwerfen können. Letzteres erfolgt ohne Kostenaufwand durch die Gemeinde und spart Mähgänge und damit Kosten von Anfang an, ohne zuerst investieren zu müssen!
-Will die Gemeinde einen schnellen Erfolg gewährleisten, dann muss die Grasnarbe abgezogen und entsorgt, Substrat aufgebracht und neu angesät werden, das Ganze ist verbunden mit einem erheblichen Kosten- und CO2-Aufwand, während vorgenannte Variante Kosten und CO2 einspart.
-Soll der Erfolg beschleunigt werden, dann ist es sinnvoll, dass im März 2019 die Flächen ganz tief gemäht und bis in die Grasnarbe hinein vertikutiert werden. Anschließend wird autochthones Saatgut eingesät und die Fläche gewalzt. Der Effekt ist zwar geringer, es wird aber ein erheblicher Teil des Saatgutes anwachsen.
Ohne Gegenstimme sprach sich der Gemeinderat für folgende Vorgehensweise aus:
Die Gemeinde mäht die oben aufgeführten Grünflächen nur einmal jährlich im August und fährt das Mähgut ab. Ferner wird bei starkem Graswachstum ein zweites Mal im Oktober gemäht. Vor dem August werden Mäharbeiten aber nur dann durchgeführt, wenn dies für die Verkehrssicherheit erforderlich ist, z.B. bei Sichtbehinderung oder dem Hereinwachsen von Gräsern in die Fahrbahn.
Im März dieses Jahres werden die Flächen, mit Ausnahme der Grünfläche/Streuobstwiese Grundschule, ganz tief gemäht und bis in die Grasnarbe hinein vertikutiert. Anschließend wird autochthones Saatgut eingesät und die Fläche gewalzt.

Maßnahmen in der Pfäffinger Straße aufgrund der Starkregenereignisse in vergangenen Jahren
Bei den Starkregenereignissen, zuletzt am 06.06.2018, kam es zu Überflutungen in der Pfäffinger Straße.
Durch Gullys und Rohrleitungen wird das Problem nicht zu lösen sein. Diese sind nur für Regenereignisse ausgelegt, die im Durchschnitt alle ein bis zwei Jahre wiederkehren. Kanäle für Regenereignisse auszulegen, die im Durchschnitt alle 100 Jahre auftreten ist völlig unrealistisch und in der Praxis nicht machbar.
Bei Starkregen muss Oberflächenwasser deshalb auch oberflächlich ablaufen können und zwar so, dass es keinen Schaden anrichtet, selbst bei überlaufendem Kanal. Seit Kurzem fordert das Wasserwirtschaftsamt Rosenheim sogar Flutmulden in Baugebieten, weil seit einigen Jahren die Probleme mit Starkregen verstärkt auftreten. Hinweise zur Thematik von Starkregenereignissen befinden sich bereits im Bebauungsplan Asenhamer Feld.
Dauerhaft gelöst werden kann das Problem nur durch Maßnahmen, die ein schadloses Ablaufen von Oberflächenwasser ermöglichen! Vor Ort wurden deshalb mehrere Maßnahmen besprochen. Einstimmig sprach sich der Gemeinderat für folgende Maßnahmen in der Pfäffinger Straße aus:
– Ersatz des bestehenden Granitzweizeilers durch ein Granit-Hochbord entlang der Grundstücke Pfäffinger Straße 17 bis 23 und Einbau eines Granit-Fünfzeilers quer über die Fahrbahn.
– Ersatz des bestehenden Granitzweizeilers durch ein Granit-Hochbord entlang der Südostgrenze des Grundstückes Pfäffinger Straße 17.
– Pflasterung des Gehweges zwischen der Ringstraße und der Pfäffinger Straße auf einer Breite von 1,80 Metern, Einbau mehrerer zusätzlicher Gullys und Bau einer Transportleitung.
Die Verwaltung wurde diesbezüglich gebeten, mindestens drei Angebote für die Bauausführung einzuholen.

Tekturplan für den Neubau des Kinderhauses
Der Tekturplan mit Änderung der Treppe im Bereich des Schlafraumes in der Kinderkrippe ist am Tag der Sitzung eingegangen. Er wurde zur Genehmigung an das Landratsamt Mühldorf a. Inn weiter geleitet. Seitens des Gemeinderates wurde dem Tekturplan zugestimmt.

Vorplatz Rathaus
Zudem nahmen die Gemeinderatsmitglieder den Tekturplan für die Umgestaltung des Rathausvorplatzes zur Kenntnis. Abweichend von der bisherigen Planung werden am Eingangspodest zwei Stufen statt einer Stufe vorgesehen und neben der Rampe ist eine 80 cm breite Grüninsel geplant.