Flachdachgaragen entsprechen nicht dem Bebauungsplan Hausmanning I

Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 22.01.2019

Bauanträge
Eingangs der Sitzung hatte der Gemeinderat über einige geplante Bauvorhaben zu entscheiden.
Die Bauvorlagen für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage in der Mozartstraße 42 erhielten die Zustimmung des Gremiums. Das Vorhaben befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes Hausmanning I. Abweichungen vom Bebauungsplan wurden nicht beantragt.
Ferner gab es auch das Einverständnis zum Antrag für den Neubau eines Wohnhauses und Abriss von Bestandsgebäuden in Emerkam 15.
Eine Grundsatzentscheidung traf der Gemeinderat für das Hausgebiet Hausmanning I. Immer wieder kommt es zu Anfragen über die Zulässigkeit von Flachdachgaragen in diesem Baugebiet. Im Bebauungsplan ist diese Frage nicht ganz eindeutig geregelt. Gerade bei Genehmigungsfreistellungsverfahren gibt es große Unsicherheiten. Man kann wohl beide Ansichten vertreten, zum einen, dass eine Zulässigkeit gegeben ist, weil keine Dachform vorgeschrieben ist für Garagen und zum anderen, dass ein Flachdach vom Bebauungsplan abweicht, weil in den Planzeichen eine Firstrichtung vorgegeben ist (diese allerdings hauptsächlich um die Dachrinne bei Satteldächern nicht entlang der Grenze verlaufen zu lassen). Auch eine mündliche Aussage des Landratsamtes stützt beide Ansichten. Zwar wurde hierzu der geplante Antrag nun doch (noch) nicht vorgelegt, es empfiehlt sich aber dennoch, eine verlässliche Aussage über die Ansicht im Gemeinderat zu treffen. In der Diskussion wurde von mehreren Gemeinderatsmitgliedern die Auffassung vertreten, dass bei der Aufstellung des Bebauungsplanes die Zulassung von Flachdächern nicht gewollt war. Anders würde die Festsetzung einer Firstrichtung auch keinen Sinn machen.
Einstimmig beschloss der Gemeinderat, dass die Errichtung von Flachdachgaragen im Baugebiet Hausmanning I als nicht bebauungsplankonform angesehen wird.

Freiwillige Feuerwehr Zangberg; Bestätigung des Zweiten Kommandanten
In der Aktivenversammlung am 14.01.2019 hatte die Freiwillige Feuerwehr Zangberg einen neuen 2. Kommandanten gewählt. Die Wahl war erforderlich, da der bisherige 2. Kommandant, Herr Fenninger, sein Amt niederlegen wird. Der neue 2. Kommandant wurde für 3 Jahre gewählt, da dann auch die Amtszeit des 1. Kommandanten endet. Einstimmig sprach sich auch der Gemeinderat für Herrn Thomas Heindl als Zweiten Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Zangberg aus.

Investitionsplan und Finanzplan 2018 bis 2022; Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2019
Herr Obermaier, Geschäftsstellenleiter der VG, erläuterte die Abschlusszahlen des Vorjahres und einige wichtige veranschlagte Ausgaben und Einnahmen. Im Verwaltungshaushalt wird 2019 ein besseres Ergebnis erwartet als 2018. Allerdings arbeiten sowohl die Wasserversorgungs-, als auch die Abwasserbeseitigungsanlage nicht mehr kostendeckend. Zumindest bei der Abwasserbeseitigungsanlage wird die im Moment sehr niedrige Abwassergebühr nicht mehr zu halten sein. Im Vermögenshaushalt ist eine Darlehensaufnahme von 400.000 Euro veranschlagt, die aber nur dann anfallen wird, wenn Bauerwartungsland erworben wird, wofür es derzeit noch keine konkreten Planungen gibt. Andernfalls ist damit zu rechnen, dass die Rücklage ausgebaut werden kann. Eine Beschlussfassung soll in der nächsten Gemeinderatssitzung erfolgen.

Änderung der Kindergartenordnung für die Kindertagesstätte „Herz Jesu“; Erhöhung der Elternbeiträge
Die Elternbeiträge wurden in der Vergangenheit alle zwei Jahre erhöht. Da die letzte Erhöhung zum September 2017 erfolgte, wurde vorgeschlagen, ab September die Beiträge wiederum zu erhöhen, und zwar um 7 Euro pro Buchungszeit bei Kindergarten und Kinderkrippe, ferner um 5 Euro bei Schulkinderbetreuung zu erhöhen.
Nicht nur aus diesem Grund wäre eine Erhöhung gerechtfertigt. Insbesondere die Aufwendungen für Löhne steigen jährlich. Aber auch die Aufwendungen für Ausbildung, Gebäude- und Grundstücksunterhalt, Versicherungen, Verbrauchsgebühren usw. steigen ständig. Tatsächlich handelt es sich eher um eine Anpassung, als um eine Erhöhung.
Vorgeschlagen wurde deshalb die Elternbeiträge um 7 Euro je Buchung zu erhöhen. Trotz der vorgeschlagenen Anhebung würden die Elternbeiträge der Kindertagesstätte Zangberg mit die günstigsten im gesamten Landkreis bleiben, wie ein Vergleich der Elternbeiträge von mehreren Einrichtungen zeigt. Zudem hat die neue Staatsregierung im Koalitionsvertrag angekündigt für alle Kindergartenjahre einen Elternbeitragszuschuss zu gewähren. Wie hoch dieser ausfallen wird, ist noch nicht bekannt, naheliegend sind 100 €/Monat, wie beim schon vorhandenen Zuschuss für Vorschulkinder. Zudem wurde angekündigt in einem weiteren Schritt auch die Krippenbeiträge zu bezuschussen. Beim Alternativvorschlag werden die Beträge nicht pauschal mit einem Festbetrag, sondern prozentual erhöht. Denn bei einer pauschalen Erhöhung werden die kurzen Betreuungszeiten stärker erhöht als die langen Zeiten.
Im Alternativvorschlag werden die Kindergarten- und Krippenbeiträge um 7 % erhöht. Lediglich die Kindergartengebühren für die kürzeren Zeiten werden etwas weniger erhöht, um die Grenze von 100 € nicht zu überschreiten. Die Erhöhung bei der Schulkinderbetreuung ist identisch.
Ohne Gegenstimme wurden ab September 2019 folgende Elternbeiträge festgesetzt:
Kindergarten:
Nutzungszeit 4 bis 5 Std. 90,00 € zzgl. 4 € Spielgeld
Nutzungszeit 5 bis 6 Std. 96,00 € zzgl. 4 € Spielgeld
Nutzungszeit 6 bis 7 Std. 108,00 € zzgl. 4 € Spielgeld
Nutzungszeit 7 bis 8 Std. 119,00 € zzgl. 4 € Spielgeld
Nutzungszeit 8 bis 9 Std. 130,00 € zzgl. 4 € Spielgeld
Krippe:
Nutzungszeit 2 bis 3 Std. 54,00 € zzgl. 2 € Spielgeld
Nutzungszeit 3 bis 4 Std. 75,00 € zzgl. 2 € Spielgeld
Nutzungszeit 4 bis 5 Std. 106,00 € zzgl. 4 € Spielgeld
Nutzungszeit 5 bis 6 Std. 117,00 € zzgl. 4 € Spielgeld
Nutzungszeit 6 bis 7 Std. 127,00 € zzgl. 4 € Spielgeld
Nutzungszeit 7 bis 8 Std. 140,00 € zzgl. 4 € Spielgeld
Nutzungszeit 8 bis 9 Std. 155,00 € zzgl. 4 € Spielgeld
Schulkinder:
Mittagsbetreuung über 1 bis 2 Std. 45,00 € zzgl. 2 € Spielgeld
Mittagsbetreuung über 2 bis 3 Std. 60,00 € zzgl. 2 € Spielgeld
Mittagsbetreuung über 3 bis 4 Std. 75,00 € zzgl. 2 € Spielgeld
Nachmittagsbetreuung pro Tag 14,00 €

Ausbaggern des Hamburger Weihers
Nach dem Ablassen des Weihers ist der Grad der Verschlammung erkennbar. Die Schlammmächtigkeit erreicht am Mönch bis zu 1 m Stärke, sodass im Mittel eine durchschnittliche Schlammdicke von ca. 0,7 m Höhe vorliegen dürfte. Bei ca. 1.300 m² zu räumender Fläche ist mit einem Schlammvolumen von ca. 1.000 m³ (incl. Lockerung) zu rechnen (~125 LKW oder ca. 160 Kipper). Empfohlen wird die Schlammabfuhr über eine Baustraße im Weiherinneren, da hierbei keine weiteren privaten Grundstücke in Anspruch genommen werden müssen und die biotopkartierte Ufervegetation nicht beeinträchtigt wird.
Der „stichfeste“ Schlamm kann so lokal entnommen und direkt verladen werden, ohne dass eine randliche Zwischenlagerung erfolgen muss. Die randliche Zwischenlagerung sollte unbedingt vermieden werden, weil sich der Schlamm dann verflüssigt, was die Wiederaufnahme und den Transport deutlich erschweren würde. Sie ist weitgehend auch gar nicht zulässig, weil der Großteil der Uferbereiche als Biotop kartiert ist und nicht beeinträchtigt werden darf. Ein Langstielbagger könnte nur nordseitig eingesetzt werden. Es müsste eine Baustraße angelegt werden und der Bagger würde den östlichen Teil des Weihers nicht erreichen.
Die Kosten für die Räumung und die Sanierung des Mönchbauwerkes wurden neu kalkuliert und mit einem Betrag von ca. 33.500.- Euro ermittelt.
Der Kostenschätzung ist eine kostenlose Verwertung des überwiegenden Teils des Räumgutes in der Landwirtschaft zugrunde gelegt. Wird erreicht, dass der Schlamm von Landwirten mit Kippern abgeholt wird, können die Kosten deutlich reduziert werden. Kosten können auch eingespart werden, wenn der Mönch belassen wird. Es würde ausreichen, nur neue Holzbretter einzubauen als Trennwand (im Bauhof bereits vorhanden) und die bestehende Abdeckung durch eine Gitterabdeckung zu ersetzen. Ferner wäre es auch möglich, nur z.B. die Hälfte auszubaggern, wenn als Abtrennung zum nicht entschlammten Bereich ein Damm eingebaut wird, der verhindert, dass der Restschlamm abdriftet. Der nicht ausgebaggerte Teil dient dann zugleich als Schlammfang.
Herr Plenz, Techniker der VG, ergänzte, dass die Baustellenzufahrt als Kiesweg bleiben und eingemessen werden soll. Bei späteren Arbeiten im Weiher kann die Zufahrt dann erneut verwendet werden. Befürchtungen, dass die Abdichtungsschicht des Weihers beschädigt werden könnte bestehen nicht, weil mittels einer Schürfgrube der Bodenaufbau bereits ermittelt wurde.
Zweitem Bürgermeister Mailhammer waren nach wie vor die Kosten zu hoch. Er hätte auch ein langfristiges Verlanden des Weihers in Kauf genommen. Gemeinderatsmitglied Rauscheder und weitere Gemeinderatsmitglieder sprachen sich dagegen für den Erhalt des Weihers aus, der nur durch Entschlammen zu erreichen sein wird. Gemeinderatsmitglied Alfred Huber meinte, dass die Entscheidung über das Wie der Gemeinde weitgehend aus der Hand genommen wurde durch die Auflagen des Naturschutzes. Es könne nach seiner Meinung nur mehr über das Ob entschieden werden.
Mit einer knappen Mehrheit von sieben Stimmen sprach sich der Gemeinderat dafür aus, die Entschlammung des Hamburger Weihers durchzuführen, sobald die Witterung es zulässt. Mit der Ausführung der Arbeiten wurde der Zweckverband zur Unterhaltung der Gewässer III. Ordnung, beauftragt. Die Abrechnung der Lieferungen und Leistungen erfolgt satzungsgemäß nach tatsächlichem Aufwand zu den derzeit gültigen Stundensätzen und Einheitspreisen des Gewässerunterhaltungszweckverbandes Rosenheim.

Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Beleuchtung
Die Bayernwerk AG betreibt im Auftrag der Gemeinde Zangberg 151 Straßenleuchten zur Beleuchtung der öffentlichen Verkehrswege und Plätze. Davon sind bereits 13 mit LED-Leuchtmittel ausgestattet. Bei den übrigen Leuchten erfolgte 2006 eine Umstellung auf energiesparende Natriumdampflampen. Mittlerweile setzt sich aber die LED-Beleuchtung mehr und mehr durch. In der Gemeinde Oberbergkirchen wurde die komplette Beleuchtung auf LED umgestellt. Die Kosten belaufen sich im Durchschnitt auf 325 Euro je Leuchtstelle. Es wird eine Energieeinsparung von fast 80 % erwartet. Die Amortisationszeit ist mit 8,3 Jahren berechnet.
Ausgehend von diesen Zahlen dürften die Kosten für die Umrüstung bei rund 45.000 Euro liegen.
Die Umstellung könnte auch kostengünstiger durchgeführt werden, wenn „Retrofit-Leuchtmittel“ verwendet werden. Allerdings wird von diesen Leuchten abgeraten wegen deren hohem Gewicht, vor allem aber, weil diese nur mit symmetrischer Lichtverteilung eingebaut werden können, was immer wieder zu Beschwerden von Anwohnern führt, wenn z.B. eine Terrasse oder ein Wohnraum allzu intensiv ausgeleuchtet wird. Die LED-Umrüstsätze werden dagegen im Regelfall asymmetrisch verbaut (leuchten nur entlang der Straße und nicht in die Privatgrundstücke) und sie können mit verschiedenen Leuchtstärken programmiert werden, was den Energieeinspareffekt auf fast 80 % erhöht. Falls eine Umstellung gewünscht wird, muss auch entschieden werden, ob eine Lichtfarbe von 3.000 oder 4.000 K gewünscht wird. Üblicherweise wird 4.000 K (neutralweiß) verwendet. Die Gemeinde Oberbergkirchen hat sich für 3.000 K entschieden, weil diese als insektenfreundlicher gelten. Allerdings ist auch die Lichtausbeute geringer. Nachdem die Lichtverteilung bei LED anders ist, kann ein weiteres Problem nicht ausgeschlossen werden. Dort, wo die Anzahl der Leuchten nicht der DIN entspricht, könnten dunkle Ecken entstehen. Die Gemeinde sollte sich deshalb vorsichtshalber darauf einstellen, dass vereinzelt Leuchten nachgerüstet werden müssen zur Ausleuchtung dunkler Stellen. Einstimmig beschloss der Gemeinderat die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Beleuchtung anzustreben. Die Bayernwerk AG soll um ein Angebot für die Umrüstung der kompletten Beleuchtung, Lichtfarbe 4000 K, gebeten werden.