Wie darf gebaut werden im Baugebiet Hausmanning I? Gemeinderat traf weitere Entscheidungen

Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 18.02.2019

Investitionsplan und Finanzplan 2018 bis 2022; Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2019
Eingangs der Sitzung beschäftigte sich der Gemeinderat mit den Zahlen des Haushaltsplanes. Hierzu wurden Fragen von Bürgermeisterin Wagner und Herrn Obermaier, Kämmerer der VG, beantwortet.
Einstimmig beschlossen wurde der Finanzplan für die Jahre 2018 bis 2022, der wie folgt lautet:
Jahr    Einnahmen             Ausgaben
2018   4.863.900 Euro   4.863.900 Euro
2019   3.459.100 Euro    3.459.100 Euro
2020   3.555.900 Euro   3.555.900 Euro
2021   3.534.200 Euro   3.534.200 Euro
2022   2.530.200 Euro  2.530.200 Euro
Auch das Investitionsprogramm für diese Zeit wurde bewilligt, dieses stellt sich folgendermaßen dar:
Jahr     Ausgaben
2018    1.904.000 Euro
2019    1.302.000 Euro
2020   1.405.000 Euro
2021      405.000 Euro
2022      150.000 Euro
Der Haushaltsplan für 2019 schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.108.900 Euro, im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.350.200 Euro. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wurde auf 400.000 Euro festgesetzt.
Die Steuersätze für die Grundsteuer bleiben auch weiterhin für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) bei 450 v.H. sowie für die sonstigen Grundstücke (B) bei 360 v.H. Auch die Gewerbesteuer beträgt künftig 380%.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wurde auf 500.000 Euro festgesetzt.

Bauanträge
Nachdem in der letzten Sitzung die Feststellung getroffen wurde, dass Flachdächer auf Garagen dem Bebauungsplan widersprechen, hatte sich der Gemeinderat nun in dieser Sitzung mit zwei Anträgen zu Flachdachgaragen zu befassen. In einem Fall, beim Bauvorhaben für die Mozartstraße 44, Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, sah der Gemeinderat die Garage in das Bauvorhaben integriert und stimmte der Abweichung vom Bebauungsplan zu. Auch der Wohnzimmeranbau mit Flachdach wurde als nicht störend empfunden und erhielt die notwendige Zustimmung.
Im zweiten Fall, Antrag auf Errichtung einer Flachdachgarage in der Lerchenstraße 1, sah der Gemeinderat keine Integration in das Bauvorhaben. Zwischen Wohnhaus und Flachdachgarage sollte lediglich ein Pultdach errichtet werden, um die Fläche darunter als Carport zu nutzen. Der Gemeinderat schlug vor, das Pultdach über die Garage zu verlängern, dann würde man die Garage als integriert ansehen.
Des Weiteren hatte der Gemeinderat über eine Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren für den Neubau einer Doppelhaushälfte mit Doppelgarage in der Mozartstraße 35b zu entscheiden. Bei der Prüfung der Unterlagen wurde festgestellt, dass das Bauvorhaben hinsichtlich der Wandhöhe des Zwerchgiebels sowie der Höhe der Abgrabungen nicht bebauungsplankonform ist. Der Antragsteller der als Zuhörer anwesend war, erläuterte diese Punkte. Letztlich plädierte man einstimmig, aufgrund der Abweichungen ein Genehmigungsverfahren für das Bauvorhaben zu fordern.
Abschließend zu den Bauanträgen war noch über die Isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes für die Errichtung eines Zaunes mit Granitsäulen und Eisenfenstern, Am Anger 23, zu entscheiden. Hierfür gab es jedoch die volle Zustimmung der Entscheidungsträger.

Wasserrechtsantrag für die Schaffung einer Ausgleichsfläche am Zangberger Mühlbach
Bürgermeisterin Wagner stellte hierzu die Planzeichnungen des Gewässerunterhaltungszweckverbandes vor. Dem Maßnahmenvorschlag des Zweckverbandes zur Unterhaltung der Gewässer wurde vollumfänglich zugestimmt. Ferner soll beim Landratsamt Mühldorf a. Inn ein Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis gestellt werden.

Örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2018, Feststellung der Jahresrechnung und Entlastung der Bürgermeisterin
Hierzu berichtete Gemeinderatsmitglied Alfred Huber in einem ausführlichen Bericht über die durchgeführte örtliche Rechnungsprüfung. Es wurden insbesondere die über- und außerplanmäßigen Einnahmen und Ausgaben geprüft. Alle Fragen konnten seitens der Verwaltung beantwortet werden. Eine korrekte, gewissenhafte und sparsame Haushaltsführung, entsprechend den Vorgaben des Haushaltsplanes, konnte bestätigt werden. Herr Huber lobte dafür ausdrücklich die Verwaltung, insbesondere für die Prüfung der Rechnungen, v.a. die Ingenieurkostenabrechnungen.
Der Gemeinderat hatte keinerlei Einwände zum Bericht über die Rechnungsprüfung, die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2018 wurde mit folgenden Ergebnissen festgestellt:
Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt: 2.004.331,88 Euro
Einnahmen und Ausgaben im Vermögenshaushalt: 2.180.944,74 Euro
Gesamthaushalt: 4.185.276,62 Euro
Stand des Vermögens und der Schulden
Zuführung zur Rücklage: 290.055,69 Euro
Rücklagenstand am 31.12.2018: 344.088,97 Euro
Schuldenstand am 31.12.2018: 1.100.829,00 Euro
Einwohnerstand: 1.182 Einwohner
Abschließend zu diesem Tagesordnungspunkt wurde der Ersten Bürgermeisterin die Entlastung erteilt.

Gewährung eines Zuschusses für die Konservierung und Teilrestaurierung der drei Altarretabel und zugehörigen Bestandteile der Filialkirche St. Peter und Paul in Palmberg
Das Erzbischöfliche Ordinariat hat einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für die Konservierung und Teilrestaurierung der drei Altarretabel und zugehörigen Bestandteile der Filialkirche St. Peter und Paul in Palmberg gestellt. Beantragt wurde ein Zuschuss in Höhe von 3.300 Euro; dies entspricht in etwa 5 % der Maßnahmenkosten. Der Gemeinderat stimmte der Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 3.300 Euro zu.