Messstellen für Verkehrsüberwachung festgelegt

Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 10.07.2019

Wahl eines Feldgeschworenen
Eingangs der Sitzung sprachen sich die Gemeinderatsmitglieder dafür aus, die Zahl der Feldgeschworenen von fünf auf sechs zu erhöhen. In der anschließenden, geheimen Wahl wurde Herr Andreas Obergaulinger zum Feldgeschworenen gewählt.

Bauanträge
Den Bauvorlagen zum Antrag auf Baugenehmigung für den Anbau einer Garage in Hausberg 1 wurde vom Gemeinderat zugestimmt. Die Erstlöschwasserversorgung ist über die beiden vorhandenen, nicht mehr genutzten Jauchegruben sicherzustellen. Es wurde empfohlen, als Auflage in den Genehmigungsbescheid mit aufzunehmen, dass zwischen Bauherr und Gemeinde eine Vereinbarung zur Sicherstellung der Erstlöschwasserversorgung zu schließen ist.
Zudem stimmte das Gremium den Bauvorlagen zum Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung eines Wohnhauses mit Garage im Bondlring 29 zu. Der beantragten Abweichung vom Bebauungsplan Bondlfeld, Errichtung eines Walmdaches, wurde die Befreiung erteilt.
Zudem wurden die Bauvorlagen zum Antrag auf Baugenehmigung für die Nutzungsänderung des best. Wohngebäudes und Anbau einer weiteren Wohneinheit in Misthilgen 8 befürwortet.
Der Brandschutznachweis von Dipl-Ing. Eberherr wurde zur Kenntnis genommen, aufgrund dessen wurde festgestellt, dass die Löschwasserversorgung ausreichend vorhanden ist.

Änderung des Bebauungsplanes Peitzing durch Deckblatt Nr. 3; Entwurf für die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Vom Planungsbüro Breinl wurde ein aktualisierter Entwurf übermittelt. Der Entwurf sah im Wesentlichen vor, den Geltungsbereich im Westen zu erweitern. Es sollen auch noch andere Grundstücke hinzukommen. Bürgermeister Lantenhammer erläuterte die Planung. Hierzu schlug er vor, das Vereinfachte Verfahren durchzuführen, da das normale Verfahren letztlich nur mehr Aufwand und Bürokratie bedeute. Einstimmig sprach sich der Gemeinderat dafür aus, den Bebauungsplan Peitzing Deckblatt Nr. 3 in der aktuellen Fassung zum Zwecke der öffentlichen Auslegung zu billigen und gleichzeitig die Behördenbeteiligung durchzuführen. Von einer Umweltprüfung wurde abgesehen.

Errichtung eines Buswartehäuschens am Dorfplatz
Die Schönberger Schulkinder, die weiterführende Schulen in Mühldorf oder Waldkraiburg besuchen, warten am Dorfplatz auf den Schulbus, der aus Richtung Lerch kommend nach Aspertsham weiterführt. Derzeit befindet sich an dieser Stelle keine Unterstellmöglichkeit. Deshalb wurde angefragt, ob dort ein Buswartehäuschen errichtet werden könnte.
Geeignet erschien der Platz neben dem Maibaum. Der Grundstückseigentümer, die Katholische Pfarrpfründestiftung, wäre mit einer Errichtung an dieser Stelle einverstanden. Der Freistaat Bayern gewährt Mittel, ca. 50%, maximal 11.000 Euro, wenn der Landkreis Aufgabenträger ist, erstattet der Landkreis zusätzlich 25% der Kosten, die vom Landkreis festgesetzte Höchstgrenze der förderfähigen Kosten beträgt allerdings 5.000 Euro. Der Gemeinderat sprach sich dafür aus, am Dorfplatz beim Maibaum ein Buswartehäuschen mit einer Größe von 4 x 2 Meter in Holzkonstruktion zu errichten. Hierzu sollen mindesten drei Angebote eingeholt werden, das Fundament errichtet der Bauhof in Eigenregie. Die Vergabe der Arbeiten möchte die Gemeinde alleine regeln, eine Beteiligung des Landkreises war nicht gewünscht. Jedoch soll bei der Regierung von Oberbayern ein Zuwendungsantrag gestellt werden.

Abwasserbeseitigungsanlage; Durchführung von Kanalreinigungs- und –inspektionsarbeiten, vor allem im Außenbereich; Vergabe der Arbeiten
Die Gewährleistung für die Abwasserbaumaßnahme im Außenbereich läuft aus, ebenso die Gewährleistung für die Maßnahme „Erweiterung im BG Bondl-Feld“. Oftmals werden, zumindest die Freispiegelkanäle und Hausanschlüsse, vor Ablauf der Gewährleistung befahren, um evtl. vorhandene Schäden noch vor dem Ablaufdatum anzumelden. Es handelt sich bei dieser Baumaßnahme um Freispiegelkanäle mit einer Länge von 6,3 km sowie mehrere hundert Meter Hausanschlüsse. Einstimmig sprach sich der Gemeinderat dafür aus, keine Kanalreinigungs- und –inspektionsarbeiten vor Ablauf der Gewährleistungen durchführen zu lassen.

Wasserversorgung für Berging; Entscheidung über die anzustrebende Variante
Eine Besprechung im Wasserwirtschaftsamt Rosenheim Anfang Juli brachte als Ergebnis, dass der Austausch der Wasserleitung zwischen Dolling und Berging als Leitungssanierung förderfähig wäre, wenn dadurch das Druckproblem gelöst wird. Nicht förderfähig hingegen ist der Einbau einer Drucksteigerung oder der Bau einer Ringschlussleitung zwischen Gauling und Berging. Das Ingenieurbüro Coplan wurde deshalb um eine Einschätzung gebeten, welche Lösung sich technisch anbietet. Das Ergebnis lag jedoch noch nicht vor.

Vorschläge für die Stellen der Geschwindigkeitsmessung
Die Mitgliederversammlung des Zweckverbandes kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern hat der Mitgliedschaft der Gemeinde Schönberg zugestimmt. Somit kann demnächst mit der Verkehrsüberwachung begonnen werden. Unter der Voraussetzung, dass die Polizei und der Zweckverband die jeweilige Stelle als geeignet ansehen, wurden folgende Messstellen angestrebt:
Aspertsham – Kreisstraße, Peitzing, in Schönberg an der Hauptstraße, in Lerch – Kreisstraße, Peitzinger Straße, im Bondlfeld – Hofmarkstr. Sowie an der Straße von Schönberg nach Brodfurth, Höhe Einmündung zum Bondlfeld.

Schulhaus Schönberg; Kauf von neuen Vorhängen für das Schulhausgebäude; Malerarbeiten in den Klassenräumen sowie Errichtung eines Zaunes
Der Auftrag für den Kauf von Vorhängen für die Kindergartenräume im Schulhaus Schönberg wurde an die Firma Deko-Nähservice Hierlwimmer aus Schönberg zu einer Angebotssumme von 1.343 Euro vergeben. Die Fa. Hierlwimmer wird auch die Vorhänge für die Schulräume liefern. Der Angebotssumme von 3.087 Euro wurde zugestimmt. Ferner wurde befürwortet, dass in den Sommerferien (alternativ in den Herbstferien) Malerarbeiten vorgenommen werden. Hierzu wurde der Bürgermeister ermächtigt den Auftrag nach Angebotseinholung zu erteilen.
Der Gemeinderat stimmte ferner der Errichtung eines Zaunes zwischen dem Schulgebäude und dem Hartplatz zu.