Grundgebühr bei Entwässerung kann gesenkt werden

Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 08.08.2019

Bauanträge
Die Bauvorlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Am Straßfeld 16 wurden zur Kenntnis genommen und befürwortet.
Hinsichtlich der Bauvoranfrage über den Neubau eines Wohnhauses mit Garagen und einer Lagerhalle mit Schreinerei in der Hauptstraße 14 erläuterte Herr Obermaier (Kämmerer) von der Verwaltung, dass sich die Fläche im baurechtlichen Außenbereich befindet und somit eine Genehmigung ohne Bauleitplanung sehr unwahrscheinlich ist. Die planlichen Möglichkeiten wurden dargestellt, wobei sich hier die Genehmigung einer Schreinerei als sehr schwierig erweist, da die Errichtung einer Schreinerei in einem Wohngebiet, evtl. sogar in einem Mischgebiet wohl nicht genehmigungsfähig ist. Eine Bauleitplanung ohne Gewerbegebäude wäre wohl die einfachste Lösung, so Erster Bürgermeister Schick. In einem möglichen Bauleitplanverfahren könnten die östlichen Grundstücke mit einbezogen werden; die Erschließung dieser Grundstücke, insbesondere Straße und Abwasser, sollte in diesem Zuge geregelt werden. Gemeinderatsmitglied Reichl betonte, dass in einem Verfahren die zukünftige Erschließung der westlichen Fläche mit berücksichtigt werden sollte.
Der Gemeinderat war sich einig, dass man das Vorhaben grundsätzlich nicht verhindern möchte, sah aber auch die rechtlichen Hindernisse. Vorgeschlagen wurde deshalb nochmal mit dem Antragsteller zu sprechen, ob es andere Lösungsmöglichkeiten gibt. Erster Bürgermeister Schick soll deshalb mit dem Antragsteller im Landratsamt die Bauvoranfrage vorstellen und die Möglichkeiten einer Bauleitplanung eruieren.

Bauantrag über den Einbau von Wohnungen im ehem. Raiffeisengebäude in Lohkirchen, Hauptstraße 2 auf der Flur-Nr. 3/2, Gemarkung Lohkirchen
Einstimmig sprach sich der Gemeinderat dafür aus, dem Bauantrag über den Einbau von Wohnungen im ehem. Raiffeisengebäude in Lohkirchen, Hauptstraße 2 mit Planungsstand von März 2019 zuzustimmen.

Straßenbestandsverzeichnis; Antrag auf Errichtung einer Parkverbotszone in der Weinbergstraße
Von Herrn Meier ging ein Antrag ein auf Einrichtung eines Parkverbotes im Bereich gegenüber den Anwesen Weinbergstraße 1 und 3. Gemeinderatsmitglied Meier erläuterte kurz die Gründe für die Antragstellung, er selber ist zweimal in die Situation von Beinahezusammenstößen gekommen. Gemeinderatsmitglied Retzer bestätigte die Unübersichtlichkeit an dieser Stelle. Erster Bürgermeister Schick verwies auf das Vorhandensein einer 30-er-Zone. Gemeinderatsmitglied Dillkofer schlug eine Einbahnstraßenregelung vor. Die Polizei hat hierzu deutlich gemacht, dass keine unbedingte Notwendigkeit für ein Parkverbot gesehen wird. Hinsichtlich Kindern im Straßenverkehr machte die Polizei deutlich, dass Eltern ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen haben.
Es kristallisierte sich heraus, dass das Hauptproblem die vielen Fahrzeuge darstellen, die auf dem Seitenstreifen abgestellt sind. Dies sind jedoch nicht nur Autos, sondern auch viele Anhänger. Wenn diese in den Privatgrundstücken oder woanders abgestellt werden würden, könnten mehr Autos nicht an der unübersichtlichen Stelle gegenüber den Anwesen Weinbergstraße 1 und 3, sondern weiter unten geparkt werden. Erster Bürgermeister Schick wird diesbezüglich mit den Anliegern sprechen. Der Gemeinderat zeigte sich mit dieser Lösung einverstanden. Mit einer Gegenstimme sprach sich der Gemeinderat gegen die Einrichtung eines Parkverbots aus.

2. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung; Senkung der Grund- und Einleitungsgebühren
Die Abwassergebühren wurden zuletzt zum 01.10.2014 erhöht mit dem Ziel, das damals vorhandene Defizit wieder auszugleichen. Das Defizit konnte jährlich erheblich reduziert werden; mittlerweile ist sogar ein deutlicher Überschuss vorhanden. Deshalb wurde vorgeschlagen die Gebührensätze zu senken.
Die meisten angeschlossenen Anwesen leiten bis zu 5 m³/h ein, anhand dieser Gebühren wurden folgende Vorschläge unterbreitet:
Derzeit betragen die Grundgebühr 50 € für Mischwasser- und 45 € für Schmutzwasseranschließer sowie die Einleitungsgebühr 1,75 € bzw. 1,60 €/m³. Vorgeschlagen wurde, die Gebührensätze auf 30 € / 27 € bei der Grundgebühr sowie 1,30 € / 1,19 €/m³ bei der Einleitungsgebühr zu senken.
Dem schloss sich der Gemeinderat vollumfänglich an, die entsprechende Satzung hierzu ab dem 01.10.2019 wurde beschlossen. Die einzelnen Gebühren können Sie in der Satzung auf unserer Homepage einsehen.

Abrechnung von Erschließungsanlagen; Behandlung von Altanlagen
Erschließungsbeiträge können für zum Anbau bestimmte Straßen, also Ortsstraßen, erhoben werden. Damit eine Erschließungsstraße auch beitragsrechtlich abgerechnet werden kann, muss diese nach der gemeindlichen Erschließungsbeitragssatzung einige Merkmale erfüllen, z.B. Straßenentwässerung und Beleuchtung.
Bei folgenden Straßen im Gemeindegebiet Lohkirchen handelt es sich aus Sicht der Verwaltung um Erschließungsstraßen, die noch nicht abgerechnet sind: Weihäuslstraße (nur Bereich im BG Straßfeld I), Wotting/Ahornweg (nur Mittelteil), Schulweg, in Brodfurth (Richtung Anwesen Brodfurth 14), Am Straßfeld, von Ehegarten nach Grub, Gemeindeverbindungsstraße in Brodfurth. Eine Abrechnung dieser Erschließungsanlagen ist zumeist nicht möglich aufgrund Fehlens der Merkmale. Beiträge für Erschließungsanlagen können nicht mehr erhoben werden, wenn seit dem Beginn der erstmaligen technischen Herstellung mindestens 25 Jahre vergangen sind. Diese Vorschrift tritt jedoch erst mit 01.04.2021 in Kraft. Seitens der Verwaltung wurde deshalb empfohlen, diese Erschließungsanlagen zeitnah fertigzustellen. Da keine Straßenausbaubeiträge mehr erhoben werden, besteht bei Nichtfertigstellung der Erschließungsanlagen bis zum 01.04.2021 danach keine Möglichkeit mehr Beiträge zu erheben. Gemeinderatsmitglied Eder berichtete, dass sich die Ortsstraße 10 in Brodfurth in einem sehr schlechten Zustand befindet. Erster Bürgermeister Schick wird deshalb mit den Anliegern sprechen, ob ein Ausbau der Straße in Frage kommen würde. Bei dieser Straße handelt es sich wohl um keine Altanlage, da bislang keine der Voraussetzungen einer Erschließungsanlage erfüllt war und somit die 25-Jahres-Frist noch nicht begonnen hat. Der Gemeinderat nahm den Sachverhalt, auch die Altanlagenregelung zur Kenntnis und sprach sich dafür aus, eine Fertigstellung und folglich Abrechnung der Erschließungsanlagen – mit Ausnahme der Erschließungsstraßen in den Baugebieten Straßfeld I und II und dem Ahornweg (Mittelteil) – derzeit nicht anzustreben.