Bodensammelstelle für Grüngut kommt

Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 19.09.2019

Bauanträge
Zu Beginn der Gemeinderatssitzung wurden die eingegangenen Bauanträge behandelt.
Ohne Gegenstimme wurde den Bauvorlagen zum Antrag auf Baugenehmigung für die Nutzungsänderung durch Einbau einer Wohnung in das bestehende landw. Nutzgebäude in Unterthalham 2 zugestimmt.
Der Bauherr des Anwesens in der Ringstraße 12 beantragte den Erlass eines Vorbescheides hinsichtlich der Errichtung von drei Dachgauben sowie zusätzlich eines Balkons und begründete sein Vorhaben. Die Genehmigung von Dachgauben bei einer Dachneigung von nur 24 Grad ist problematisch. In allen Bebauungsplänen der Gemeinde wird zumindest eine Dachneigung von mind. 32 Grad (neuere Bebauungspläne wie Am Hang bzw. Oberbergkirchen Nord, D1), in den Bebauungsplänen Asenhamer Feld und Am Alten Sportplatz 35 Grad gefordert. Generell wird aus gestalterischen Gründen darauf geachtet, dass Dachgauben nur bei einer gewissen Steilheit des Daches errichtet werden. Für den Bereich der Doppelhäuser an der Ringstraße 4-4c wurde 1986 der Bebauungsplan geändert, darin war eine steilere Dachneigung erlaubt (33 Grad) und in diesem Falle auch Dachgauben. Das Vorhaben wäre wohl nur durch eine Änderung des Bebauungsplanes zu verwirklichen. Bürgermeister Hausperger führte aus, dass der Bauausschuss zu dem Ergebnis gekommen war, dass eine Schleppgaube noch eher vertretbar wäre. Der Bauherr beabsichtige evtl., so der Vorsitzende, den Antrag zu ändern. Der Gemeinderat lehnte den vorliegenden Antrag ab.
Keinerlei Einwände gab es hinsichtlich der Bauvorlagen zum Antrag auf Baugenehmigung für die Erweiterung einer landwirtschaftlichen Maschinen- und Bergehalle in Walding 1.

Neubau eines Kinderhauses; Spiellandschaft im Krippenbereich
Der Gemeinderat hat im April beschlossen, für die Spiellandschaft ein max. Budget von 55.000 Euro brutto bereitzustellen. Von Frau Schmid, Schilling Raumkonzepte, wurde eine abgespeckte Variante erarbeitet, um dieses Budget einhalten zu können. Es fehlen dann zwar spannende Elemente, wie eine Mulde, oder ein Kokusfender, aber das Kernkonzept, dass Kinder den Höhenunterschied zwischen Krippenraum und Schlafraum überwinden können, wird noch immer funktionieren. Diesem Entwurf wurde zugestimmt, allerdings unter der Voraussetzung, dass die dem ursprünglichen Entwurf entnommenen Bestandteile als eigenständige Positionen im Leistungsverzeichnis berücksichtigt werden sollen.

Straßenbestandsverzeichnis; Widmung des Fußweges „Von der Pfäffinger Straße zur Ringstraße“ zum beschränkt-öffentlichen Weg
Der Gemeinderat sprach sich einstimmig dafür aus, den Fußweg, der die Pfäffinger Straße und die Ringstraße verbindet, mit einer Länge von 56 Metern zum beschränkt öffentlichen Weg Nr. 3 „Von der Pfäffinger Straße zur Ringstraße zu widmen. Der Weg dient nur dem Fußverkehr.

Verkehrsmessung Am Alten Pfarrhof; Antrag auf geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen
Hierzu wurde dem Gremium die Verkehrsdatenauswertung zur Messung Ende Mai/Anfang Juni im Bereich der Kreuzung Schloßgartenstraße/Am Alten Pfarrhof bekannt gegeben. Diese ergab, dass knapp 2/3 der Verkehrsteilnehmer schneller fahren als 30 km/h, 12 % schneller als 40 km/h. Die max. gemessene Geschwindigkeit lag bei 55 km/h.
Von Seiten eines Anliegers kamen folgende Vorschläge zur Reduzierung der Geschwindigkeit:
– Einbau einer Bodenwelle
– Verengung der Fahrbahn mit Hindernissen (Pflanztröge etc.)
– Pflasterung
– Schilder zur Verdeutlichung, dass rechts vor links gilt
– Anbringen einer weißen Linie bei der Kreuzung links vor rechts
Die Gemeinde ist gerade dabei, auf die Fahrbahn das Piktogramm 30 km/h aufzuspritzen. Der Einbau einer Bodenwelle ist gleichzeitig auch immer mit Lärmbelästigung für die Anwohner verbunden und bedeutet einen erheblichen Mehraufwand, da die Welle im Winter wg. Räumarbeit wieder abgebaut und im Frühjahr dann wieder aufgebaut werden muss. Eine Pflasterung ist bereits eingebaut, wenn auch nicht so hoch. Schilder zur Verdeutlichung rechts vor links sind nicht vorgesehen. Ebenso wenig dürfen weiße Linien an den Kreuzungen angebracht werden. Lt. Polizei sind rechts vor links Kreuzungen von jeglicher Beschilderung freizuhalten.
Der Gemeinderat sprach sich einstimmig dafür aus, in diesem Bereich eine mobile Bodenwelle anzubringen, vorausgesetzt, es stellt sich ein ehrenamtlicher „Pate“ zur Verfügung, der sich im Frühjahr um die Anbringung und im Herbst um den Abbau und die Einlagerung der Bodenwelle kümmert. Zudem sind beabsichtigte Maßnahmen im Vorfeld mit der Polizei abzuklären, ob bzw. wie deren Umsetzung erfolgen kann.

Neubau einer Bodensammelstelle für Grüngut im Wertstoffhof Oberbergkirchen
Der Planung und dem Bau einer Bodensammelstelle für Grüngut am Wertstoffhof wurde zugestimmt. Voraussetzung für den Bau ist der positive Bescheid der Kostenübernahme durch das Landratsamt Mühldorf.

Abrechnung von Erschließungsanlagen; Behandlung von Altanlagen
Erschließungsbeiträge können für zum Anbau bestimmten Straßen, also Ortsstraßen, erhoben werden. Damit eine Erschließungsstraße auch beitragsrechtlich abgerechnet werden kann, muss diese nach der gemeindlichen Erschließungsbeitragssatzung einige Merkmale erfüllen, z.B. Straßenentwässerung und Beleuchtung.
Bei folgenden Straßen im Gemeindegebiet Oberbergkirchen handelt es sich aus Sicht der Verwaltung um Erschließungsstraßen, die noch nicht abgerechnet sind:
Dorfplatz bei Kirche, Dorfplatz östlich der Kirche, Raiffeisenstraße – Teilstück zum Anwesen Raiffeisenstraße 4a, in Irl – West, in Irl – Ost, in Irl – Südost, Am Hang, von Aubenham nach Oberbergkirchen im Bereich der Schule sowie in Vatersham – im Bereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Vatersham“. Schwierig zu bewerten sind die Straßen in den Ortschaften Aubenham, Geiselharting und Perlesham. Da sämtliche, auch vor kurzem erteilte Baugenehmigungen nach § 35 BauGB erlassen wurden, wird davon ausgegangen, dass es sich bei diesen Ortschaften trotz einer nicht unwesentlichen (Wohn-)Bebauung weiterhin um Splittersiedlungen handelt.
Eine Abrechnung dieser Erschließungsanlagen ist zumeist nicht möglich aufgrund Fehlens der Merkmale. Beiträge für Erschließungsanlagen können nicht mehr erhoben werden, wenn seit dem Beginn der erstmaligen technischen Herstellung mindestens 25 Jahre vergangen sind. Diese Vorschrift tritt jedoch erst mit 01.04.2021 in Kraft. Seitens der Verwaltung wurde deshalb empfohlen, diese Erschließungsanlagen zeitnah fertigzustellen. Da keine Straßenausbaubeiträge mehr erhoben werden, besteht bei Nichtfertigstellung der Erschließungsanlagen bis zum 01.04.2021 danach keine Möglichkeit mehr Beiträge zu erheben.
Seitens der Landtagsfraktionen der CSU und Freien Wähler wurde angekündigt, durch eine Änderung des Kommunalen Abgabengesetzes die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die erfassten Altanlagen in das Ermessen der Kommunen zu stellen. Die Gemeinde wäre somit berechtigt Beiträge zu erlassen; jedoch nur die Beiträge, die im Zeitraum 01.01.2018 bis 31.03.2021 entstehen oder entstanden sind.
Der Gemeinderat nahm zur Kenntnis, dass für die im Sachverhalt aufgeführten Gemeindestraßen Erschließungsbeiträge erhoben werden können. Auch die Altanlagenregelung wurde zur Kenntnis genommen. Eine Fertigstellung und folglich Abrechnung der Erschließungsanlagen wird – mit Ausnahme der Erschließungsstraße im Baugebiet Am Hang – derzeit nicht angestrebt.

Übernahme einer Ökokontofläche aus dem Verfahren Irlham-Rott Manholding
Für den geplanten Wegebau im Zuge des Flurneuordnungsverfahrens Irlham-Rott Manholding müssen auch artenschutzrechtliche Maßnahmen durchgeführt werden. Auf den für den Wegebau ohnehin erforderlichen Kompensationsflächen können die artenschutzrechtlichen Maßnahmen aber nicht durchgeführt werden, so Hr. Widl vom Amt für Ländliche Entwicklung München, weil die Flächen nicht geeignet sind.
Es steht zwar eine geeignete, ca. 5.000 m² große Fläche zur Verfügung. Muss aber die Finanzierung über die Teilnehmergemeinschaft erfolgen, dann sprengt das den Finanzierungsplan. Die Gemeinde dagegen könnte die Fläche in ihr Ökokonto einbuchen und so den Kaufpreis von 7 bis 8 Euro je Quadratmeter refinanzieren. Herr Widl benötige dringend (da sonst das Verfahren nicht weiter geführt werden kann) eine Entscheidung der Gemeinde, ob diese bereit ist, die Fläche in ihr Ökokonto zu übernehmen. Der Gemeinderat stimmte zu, eine rund 5.000 m² große Fläche aus dem Verfahren Irlham-Rott Manholding in das Ökokonto der Gemeinde Oberbergkirchen zu übernehmen, einschließlich der Übernahme des Kaufpreises.