Kostenintensive Sanierung der Kläranlage notwendig

Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 19.11.2019

Beschlussfassung über die weitere Bewirtschaftung des Hamburger Weihers
Gemeinderatsmitglied Georg Auer schlug vor, weiterhin Sebastian Huber mit der Bewirtschaftung des Hamburger Weihers zu beauftragen. Die gewünschte Vereinbarung könne dann mit dem Bezirksfischereiverein Mühldorf a. Inn geschlossen werden, jedoch unter Federführung von Sebastian Huber. Der als Zuhörer anwesende Herr Sebastian Huber erklärte sein Einverständnis zu dieser Vorgehensweise. Alfred Huber sah Vorteile in einer solchen Vereinbarung, weil dann die Verantwortung bei Sebastian Huber liegt, die Gemeinde aber dennoch auf die fachliche Beratung des Bezirksfischereivereines zurückgreifen könne. Der Bezirksfischereiverein könne im Gegenzug, wie gewünscht, Fische zur Nachzucht einsetzen. Der Gemeinderat einigte sich darauf, beim Bezirksfischereiverein nachzufragen, ob dieser bereit wäre, auf eine solche Vereinbarung einzugehen.

Antrag des Schützenvereins Edelweiß-Bayerntreu e.V. Zangberg auf finanzielle Unterstützung für die Modernisierung der Schießanlage
Die vom Schützenverein zu tragenden Kosten belaufen sich auf ca. 7.750 €. Dieser Betrag ist aufgrund des aktuellen Kassenstands des Vereins vermutlich finanzierbar.
Einstimmig sprach sich der Gemeinderat dafür aus, einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 800 Euro zur Modernisierung der Schießanlage zu gewähren.

Sanierung der Kläranlage Zangberg; Vorentwurfsplanung
Zu diesem Tagesordnungspunkt wurden die einzelnen Verfahrensschritte des Lösungsvorschlages des Ingenieurbüros Behringer vorgestellt. Insgesamt wurden die Kosten hierfür auf 832.000 Euro geschätzt. Nach Auskunft der Verwaltung dürfte der Förderhöchstbetrag bei 245.000 Euro und die förderfähigen Kosten bei maximal 350.000 Euro liegen.
Noch geprüft werden müssen folgende weitere Fördermöglichkeiten:
– Kfw 201 für Belüftung
– Kommunalrichtlinie für Belüftung, Vorklärbecken
– Abwasserabgabereduzierung für Phosphatfällung
Im Moment ist von einem Defizit von knapp 600.000 Euro auszugehen (700.000 Euro bei Abdeckung des Schlammsilos).
Die Abwassergebühr erhöht sich um geschätzte 40 Cent je Kubikmeter Mischwasser (46 Cent bei Abdeckung des Schlammspeichers. Durch Einsparungen bei der Abwasserabgabe und beim Stromverbrauch ist eine Reduzierung um geschätzte 10 Cent je Kubikmeter nicht auszuschließen, sodass im Ergebnis noch eine Steigerung von ca. 30-35 Cent je Kubikmeter realistisch sein könnte.
Im Ergebnis hielt der Gemeinderat fest, die Planungen auf Basis der Vorplanung des Ingenieurbüros Behringer weiter zu führen, es sollen jedoch Möglichkeiten einer abgespeckten Version geprüft werden.

Neuabschluss eines Strom-Konzessionsvertrages mit der Bayernwerk Netz GmbH
Der bestehende Konzessionsvertrag Strom mit der Bayernwerk Netz GmbH endet zum 31.12.2021. Im Bundesanzeiger wurde die Absicht der Gemeinde Zangberg bekannt gegeben, nach Ablauf des Konzessionsvertrages einen neuen Konzessionsvertrag über die Stromversorgung zu schließen. Einziger Bewerber für die Stromkonzession ist die Bayernwerk Netz GmbH. Es wurde ein Vertragsangebot übermittelt, basierend auf dem mit dem Bayerischen Städte- und Gemeindetag ausgehandelten Vertragsmuster, welchem der Gemeinderat zustimmte.

Neufassung der Satzung über die Benutzung des Friedhofs und der Bestattungseinrichtungen (Friedhofssatzung – FS)
Die Neufassung der Satzung wurde aus zwei Gründen vorbereitet: Zum einen soll eine Anpassung an die aktuelle Mustersatzung erfolgen und ferner hat der Gemeinderat bereits 2015 beschlossen, dass auch in Einzelgräbern Urnenbestattungen möglich sein sollen. Dies widersprach § 12 der bisherigen Satzung. Im August 2019 gab es nunmehr den ersten Anwendungsfall für diese Regelung.
Ohne Gegenstimme sprach sich der Gemeinderat für die neue Friedhofssatzung mit den angesprochenen Änderungen aus.

Bauantrag
Abschließend zu dieser Gemeinderatssitzung wurde noch ein Bauantrag als Eilantrag behandelt.
Das Gremium stimmte dem Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in der Mozartstraße 52 zu. Das Vorhaben befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes Hausmanning I. Den beantragten Abweichungen vom Bebauungsplan – Überschreitung der Baugrenze durch die Überdachung zwischen Garage und Wohngebäude – wurde zugestimmt. Ferner wurde seitens der Verwaltung festgestellt, dass die Wandhöhe beim Standgiebel beträgt 5,15 und dadurch ca. 15 cm höher als angegeben ist. Auch dieser nicht beantragten Abweichung wurde zugestimmt.