Sanierung der Kläranlage als nächstes Großprojekt

Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 21.01.2020

Sanierung der Kläranlage Zangberg; Vorentwurfsplanung
Herr Knoll vom Ingenieurbüro Behringer stellte drei Varianten für die Sanierung der Kläranlage vor, die im Rahmen der Vorplanung erarbeitet wurden und beantwortete anschließend die Fragen aus dem Gemeinderat.
Bei der Variante 1 wird der Vorklärteich aufgelassen, darin werden drei geschlossene Sedifikationsbehälter als Absetzbecken errichtet. Aus Sicht von Herrn Knoll wäre diese Lösung die langlebigste, da das Geruchsproblem einfacher kontrollierbar ist aufgrund der geschlossenen Behälter. Zusätzlich können dort Filter zur zusätzlichen Abluftreinigung ohne großen Aufwand angebracht werden. Die Wartung der Behälter ist von außen möglich.
Bei den Varianten 2a und 2b erfolgt die regelmäßige Schlammräumung mittels automatischem Räumsystem bzw. eines Schlammroboters.
Bei allen Varianten ist ein Schlammsilo zu errichten; zudem soll für die Reinigung eines Drittels des Schlammes eine Scheibentauchkörperanlage errichtet werden. Der Schönungsteich kann aufgelassen werden.
Die geschätzten Kosten sind mit rund 891.000 Euro brutto bei Variante 1 am höchsten, gefolgt von 823.000 Euro der Variante 2a und 776.000 Euro bei Variante 2b. Die Stromkosten sind bei allen drei Varianten gleich, Mehrkosten im Unterhalt entstehen beim Schlammroboter in Höhe von 3.000 Euro/Jahr (8 h/Monat für die Steuerung des Roboters). Die Mehrkosten für die Sanierung der Kläranlage werden bei 0,40 Euro pro m³ Abwasser liegen (gerechnet auf 25 Jahre).
Herr Behringer ergänzte, dass die Erd- und Gründungsarbeiten noch im Herbst 2020 ausgeführt werden könnten, dann ist eine Fertigstellung in 2021 möglich. Ob neben der Förderung nach RZWas eine weitere Förderung über die Kommunalrichtlinie für die Belüftung möglich ist, wird noch abgeklärt.
Die Sanierung des 2. Teiches soll erst nach der Sanierung der Kläranlage erfolgen. Erst nach Auflassung des Schönungsteiches kann festgestellt werden, ob dieser Teich undicht ist. Durch die Nutzung weiterer Scheibentauchkörper könnten die Teiche auch wegfallen.
Mehrerer Gemeinderatsmitglieder vertraten die Ansicht, dass die Variante 1 die zukunftsfähigste Lösung wäre. Eine Entscheidung wurde jedoch auf die nächste Sitzung verschoben, da eine vergleichbare Anlage besichtigt werden soll. Herr Knoll wird hierfür der Gemeinde Referenzen mitteilen.

Bauanträge
Der Gemeinderat stimmte dem Bauantrag über den Neubau eines Einfamilienhauses in der Mozartstraße 46 zu. Das Vorhaben befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes Hausmanning.
Nicht zugestimmt wurde dem Antrag auf Vorbescheid für Neubau eines landwirtschaftlichen Lagerschuppens Nähe der Mooswiesen, da sich das Vorhaben im Außenbereich befindet und dafür die notwendige landwirtschaftliche Privilegierung fehlt.

Investitionsplan und Finanzplan 2019 bis 2023; Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2020
Hierzu erläuterte Herr Obermaier, Kämmerer der VG Oberbergkirchen, die wichtigsten Festsetzungen des Haushaltsplanes 2020 sowie vom Finanzplan. Der Stellenplan wurde ebenso kurz erläutert.
Einstimmig sprach sich der Gemeinderat für folgende Ansätze in den Jahren 2019 bis 2023 aus:
Jahr Einnahmen Ausgaben
2019 3.459.100 Euro 3.459.100 Euro
2020 4.277.600 Euro 4.277.600 Euro
2021 4.549.300 Euro 4.549.300 Euro
2022 2.674.300 Euro 2.674.300 Euro
2023 2.662.300 Euro 2.662.300 Euro
Investitionsprogramm:
2019 1.302.000 Euro
2020 2.009.100 Euro
2021 2.297.700 Euro
2022 172.000 Euro
2023 152.000 Euro
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wurde festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.251.600 Euro, im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.026.000 Euro ab.
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wurde auf 400.000 Euro festgesetzt.
Keine Änderungen sind bei den Steuersätzen (Hebesätzen) für nachstehende Gemeindesteuern vorgesehen, diese bleiben bei:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftl. Betriebe (A) 450 v.H.
b) für die sonstigen Grundstücke (B) 360 v.H.
2. Gewerbesteuer 380 v.H.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wurde auf 500.000 Euro festgesetzt.

Beteiligung am Förderprogramm Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern zur Errichtung einer Ladesäule
Die Bedeutung der Elektromobilität nimmt zu. So wurde nicht nur der Umweltbonus für elektrische Neuwagen auf 6.000 Euro erhöht, auch die Bundes- und die Landesregierung Bayern stellen entsprechende Förderprogramme zur Stärkung der öffentlichen Ladeinfrastruktur bereit.
Der Fördersatz setzt sich aus 40% für die einzelnen Ladepunkte (höchstens 3.000 Euro pro Ladepunkt), 40% für den Netzanschluss pro Standort (höchstens 5.000 Euro) und optional 10% für einen Mehrwert der Ladestation (z.B. eCarsharing oder Lastmanagement) zusammen. Die Ladestationen müssen für mindestens sechs Jahre betrieben und mit Strom aus erneuerbaren Energien versorgt werden. Bis zum 14.02.2020 können Anträge beim Ministerium gestellt werden.
Einstimmig wurde der Beschluss gefasst, sich nicht am Förderprogramm Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern zur Errichtung einer Ladesäule zu beteiligen. Beim Gemeinderat wurde kein Bedarf für eine Ladesäule gesehen.

Kindertagesstätte Zangberg; Erhöhung der Elternbeiträge für Krippenkinder
Die Elternbeiträge für die Kindertagesstätte „Herz Jesu“ wurden in der Vergangenheit alle zwei Jahre erhöht. Die letzte Erhöhung erfolgte zum September 2019. Die Elternbeiträge für den Kindergarten zählen immer noch zu den günstigsten, wie ein Vergleich mit allen Einrichtungen der umliegenden Gemeinden der VG Oberbergkirchen zeigt. Hier wurde aber seitens der Verwaltung vorgeschlagen die Beiträge zu belassen und eine Erhöhung erst zum September 2021 anzustreben.
Anders sieht es bei den Elternbeiträgen für die Kinderkrippe aus. Hier sind die Beiträge äußerst günstig, wie ein entsprechender Vergleich aufgezeigt hat. Die Verwaltung schlug eine deutliche Erhöhung vor. Hingewiesen wurde in diesem Zusammenhang auch auf den Elternbeitragszuschuss von maximal 100 Euro/Monat, den die Eltern von Krippenkindern ab Januar 2020 auf Antrag erhalten.
Kurz diskutiert wurde, ob die Beiträge schon sofort erhöht werden sollten und nicht erst zum September.
Ohne Gegenstimme sprachen sich die Gemeinderatsmitglieder für folgende Elternbeiträge für Krippenkinder ab September 2020 aus:
Nutzungszeit über 2 bis 3 Std. 98,00 Euro zzgl. 2,00 Euro Spielgeld
Nutzungszeit über 3 bis 4 Std. 110,00 Euro zzgl. 2,00 Euro Spielgeld
Nutzungszeit über 4 bis 5 Std. 147,00 Euro zzgl. 4,00 Euro Spielgeld
Nutzungszeit über 5 bis 6 Std. 158,00 Euro zzgl. 4,00 Euro Spielgeld
Nutzungszeit über 6 bis 7 Std. 179,00 Euro zzgl. 4,00 Euro Spielgeld
Nutzungszeit über 7 bis 8 Std. 195,00 Euro zzgl. 4,00 Euro Spielgeld
Nutzungszeit über 8 bis 9 Std. 212,00 Euro zzgl. 4,00 Euro Spielgeld.
Bei allen Elternbeiträgen handelt es sich um Monatsbeiträge, welche 11 x jährlich erhoben werden.