Beiträge zur Abwasserbeseitigung müssen angehoben werden

Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 10.06.2021

Bauanträge
Eingangs der Sitzung beschäftigte sich der Gemeinderat mit den eingegangenen Bauanträgen.
Die volle Zustimmung erfuhren die Bauvorlagen zum Antrag auf Baugenehmigung für die Nutzungsänderung für eine Pferdeführanlage u. Heu- und Strohlager sowie Teilabbruch d. Gebäudes und Errichtung eines neuen Dachstuhls in Sametsham 2.
Keinerlei Einwände gab es auch zu den Bauvorlagen zum Antrag auf Baugenehmigung für die Dachstuhlerneuerung zur Sicherung des Gebäudebestandes in Grün 2.

Vorstellung der Bedarfsplanung für die Kinderbetreuung
Jede Gemeinde hat über den örtlichen Bedarf unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Eltern und ihrer Kinder zu entscheiden. Diese Entscheidung ist regelmäßig zu aktualisieren. Die letzte Bedarfsfeststellung erfolgte im Dezember 2017.
Die derzeitige Platznot im Kindergarten Lohkirchen wurde nun zum Anlass genommen um die örtliche Bedarfsplanung zu aktualisieren. Da die Ergebnisse der Elternbefragungen, wie in früheren Bedarfsermittlungen praktiziert, nicht sehr aussagekräftig waren, der Aufwand jedoch enorm, wurde auf die schriftliche Elternbefragung verzichtet. Zur Bedarfsfeststellung herangezogen wurden insbesondere die Geburtenliste, die Kindergartenanmeldung, Elternanfragen in der Kita sowie Erfahrungswerte.
Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die vorhandenen Plätze im Kindergarten Lohkirchen nicht ausreichen, um den örtlichen Bedarf abzudecken.
Folgende Bedarfserhebung mit nachfolgend aufgeführten Bedarf nahm der Gemeinderat zur Kenntnis.
-Krippe : 1 Gruppe, 12 Plätze
-Kindergarten: 2 Gruppen, 55 Plätze; davon bis zu 8 Plätze für Integrationskinder
-Schulkinderbetreuung: 1 Gruppe, 15 Plätze, Abdeckung soll im Rahmen der Altersöffnung im Kindergarten möglich sein
Die vorhandenen Plätze reichen somit nicht aus um den zukünftigen Bedarf abzudecken.
Des Weiteren wurde festgestellt, dass die Öffnungszeiten der Einrichtung derzeit ausreichen und bei ausreichendem Bedarf erweitert werden können. Eine Betreuung an Samstagen wurde seitens der Eltern nicht gefordert. Täglich wechselnde Betreuungszeiten können gebucht werden. Ein warmes Mittagessen wird derzeit nicht angeboten. Eine Hausaufgabenbetreuung für Schulkinder wird angeboten. Alternative Pädagogiken (z.B. Montessori, Waldorf) werden in naheliegenden Einrichtungen angeboten.

Erschließung des Baugebietes Ortsstraße-West; Genehmigung der Planungsänderungen
Die Planungen für den Schmutzwasserkanal im Baugebiet Ortsstraße-West mussten nochmals geändert werden, da ein Anschluss an der Hauptstraße aufgrund des gegebenen Geländes im Freigefälle nicht möglich ist. Auch eine Vielzahl an Stromleitungen sowie Kabel der Telekom im Planungsbereich erschwerten den angedachten Anschluss. Es ist nun geplant, dass im westlichen Bereich, am tiefsten Punkt eine Pumpstation errichtet wird, welche das Schmutzwasser in die bestehende Druckleitung in der Ortsstraße einleitet. Dem stimmte der Gemeinderat vollumfänglich zu.

Wasserversorgungsanlage; Vorstellung der Beitragskalkulation
Die aktuellen Baumaßnahmen, insbesondere die Erschließung des Baugebietes Binderwiese sowie die Sanierung und Verlegung von Wasserleitungen, nahm die Verwaltung zum Anlass, die Beitragskalkulation zu überarbeiten. Zuletzt wurden die Beiträge im Jahr 2017 kalkuliert; damals wurde der Beitragssatz pro m² Grundstücksfläche auf 0,75 € verringert sowie der Beitragssatz pro m² Geschossfläche auf 6,90 € erhöht.
Dem Gemeinderat wurde die Beitragskalkulation vorgestellt. Demnach müssten die Beiträge auf 0,95 €/m² Grundstücksfläche und 8,21 €/m² Geschossfläche erhöht werden.
Vorgeschlagen wurde jedoch die Beitragssätze nicht zu erhöhen. Trotz einer mit 0,50 €/m³ äußerst günstigen Verbrauchsgebühr (eine Grundgebühr wird seit 2010 nicht mehr erhoben) wird in der Anlage ein Überschuss erwirtschaftet. Es erscheint vertretbar, das durch die Investitionen entstehende Defizit über die laufenden Gebühren zu finanzieren. Dem Vorschlag der Verwaltung wurde zugestimmt.

Abwasserbeseitigungsanlage; Vorstellung der Beitragskalkulation sowie Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung hinsichtlich der Erhöhung der Herstellungsbeitragssätze
Wie bereits bei den Beiträgen zur Wasserversorgung, wurde die Erschließung von weiteren Baugebieten zum Anlass genommen, eine neue Kalkulation der Beiträge zur Abwasserbeseitigungsanlage zu erstellen.
2017 errechneten sich folgende Sätze: 2,70 € pro m² Grundstücksfläche sowie auf 15,50 € pro m² Geschossfläche. Es errechnen sich nun Beitragssätze von 3,00 €/m² Grundstücksfläche und 17,50 €/m² Geschossfläche. Dieses Ergebnis ist nicht verwunderlich, da eine Baugebietserschließung aufgrund der Trennkanalisation mittlerweile sehr aufwändig ist. Trotz dieser Erhöhung der Beitragssätze können die Baugebiete bei weitem nicht kostendeckend erschlossen werden. Der nicht durch die Herstellungsbeiträge gedeckte Aufwand ist über die Gebühren zu finanzieren. In der Gebührenkalkulation ist aber – anders als bei der Wasserversorgung – kein Puffer vorhanden, um hohe Investitionen abzufangen.
Ohne Gegenstimme sprach sich der Gemeinderat für folgende, künftige Beitragssätze aus:
pro m² Grundstücksfläche: 3,00 €
pro m² Geschossfläche: 17,50 €