Bekanntmachung des Bebauungsplanes „Ortsstraße-West“ als Satzung

Der Gemeinderat hat den Bebauungsplan „Ortsstraße-West“ als Satzung beschlossen.

Dieser Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan „Ortsstraße-West“ in Kraft.
Der Bebauungsplan mit der Bezeichnung „Ortsstraße-West“ umfasst das Gebiet mit den Flur-Nrn. 13/1, 17, 17/5, 17/6, 17/10, 17/12, 17/13, ganz und der Flur-Nr. 13 und 17/11 teilweise, jeweils Gemarkung Lohkirchen.
Der genaue Umgriff ist nachfolgend dargestellt.

Jedermann kann den Bebauungsplan und seine Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen, Hofmark 28, 84564 Oberbergkirchen, montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, donnerstags auch von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Die Unterlagen zum Bebauungsplanverfahren sind auch im Internet unter der Adresse https://www.oberbergkirchen.de/lohkirchen/gemeinde/bebauungsplaene/ zu finden.