Bekanntmachung über die Genehmigung des Flächennutzungsplanes Deckblatt Nr. 5 für das Gebiet Ortsstraße-West

Das Landratsamt Mühldorf a. Inn hat die Änderung des Flächennutzungsplans Deckblatt Nr. 5 für das Gebiet Ortsstraße-West genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung wird die Änderung des Flächennutzungsplans Deckblatt Nr. 5 der Gemeinde Lohkirchen wirksam.
Jedermann kann den Flächennutzungsplan und die Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in den Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen, Hofmark 28, 84564 Oberbergkirchen, montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, donnerstags auch von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Die Unterlagen zum Flächennutzungsplanverfahren sind auch im Internet unter der Adresse https://www.oberbergkirchen.de/lohkirchen/gemeinde/bebauungsplaene/ zu finden.