Neubau eines Radweges zwischen Bichling und Irl kommt derzeit nicht in Betracht

Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 18.11.2021

Bauanträge
Zu Beginn der Gemeinderatssitzung wurde dem Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau einer gewerblichen Maschinen- und Lagerhalle mit Garagen und Büro sowie dem Abbruch des bestehenden Gebäudes in Geiselharting 3 das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Das Bauvorhaben befindet sich im Bereich der Außenbereichssatzung Geiselharting, wonach kleinere Gewerbebetriebe zulässig sind.
Auch dem Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau einer Unterstellhalle und Abriss des bestehenden Kuhstalles in Irl 25 wurde zugestimmt.
Ebenso befürwortete man die Bauvorlagen zum Antrag auf Baugenehmigung für den Teilabbruch des bestehenden landwirtschaftlichen Gebäudes und Wiederaufbau mit Einbau einer Betriebsleiterwohnung sowie Errichtung einer Terrassenüberdachung in Gantenham 1. Der Rohbau des Gebäudes wurde bereits errichtet und weicht von dem damals genehmigten Bauplan in einigen Punkten ab.

Bebauungsplan Am Alten Sportplatz; Antrag auf Fällung von Birken auf dem Grundstück Am Alten Sportplatz 21
Zu diesem Tagesordnungspunkt lag ein Antrag zur Fällung der auf dem Grundstück vorhandenen Birken und zum Rückschnitt zweier Weiden vor, diese sind jedoch im Bebauungsplan „Am Alten Sportplatz“ als „zu erhalten“ festgesetzt. Der Grund für den Antrag lag an dem Umstand, dass bereits eine der beiden Birken kürzlich umgestürzt war und auf dem Nachbargrundstück zum Liegen kam. Bereits im Vorfeld wurde vom Antragsteller ein Zustandsbericht sowie die, durch die Untere Naturschutzbehörde geforderte, Prüfung artenschutzrechtlicher Belange durchgeführt. Im Ergebnis konnten keine Spalten/Höhlen ausgemacht werden, wodurch bei der Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Schnitt-/Rodungszeit somit aus naturschutzrechtlicher Sicht keine Verbotstatbestände erkennbar sind. Von Seiten der Gemeinde wurde aus Gründen der Verkehrssicherheit die Zustimmung zur Fällung der Birken und zum Rückschnitt der Weiden erteilt. Zusätzlich sieht die Gemeinde eine Ersatzpflanzung als angebracht, da auf dem Grundstück bereits eine großzügige Verjüngung vorhanden ist. In diesem Zusammenhang konnte festgestellt werden, dass generell die Verkehrssicherungspflicht für die Bäume bei den Anliegern liegt und den verbliebenen Birken im Baurecht erhöhte Aufmerksamkeit zukommen soll. Es sind aber artenschutzrechtliche Belange und die Notwendigkeit einer Ersatzpflanzung zu prüfen.

Aufstellung des Bebauungsplanes für den Ortsteil Loipfing; Erneuter Billigungsbeschluss
Der Bebauungsplan „Loipfing“ wurde erneut durch ein paar wesentliche Änderungen, wie der Anzahl der zu pflanzenden Sträucher, der Herausnahme einer Grünfläche (Verkleinerung des Geltungsbereiches im nordöstlichen Bereich) und der Änderung der Lage Haus Parzelle 11 im Norden, überarbeitet. Zusätzlich wurde aus der Mitte des Gemeinderates angeregt, dass die zeichnerische Darstellung von Grünflächen außerhalb des Geltungsbereiches südlich der Parzelle 8 entfernt werden soll. Letztlich wurde der Bebauungsplan „Loipfing“ mit den beschlossenen Änderungen zum Zwecke der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erneut gebilligt.

Aufstellung des Bebauungsplanes Am Hang III; Vorstellung der überarbeiteten Planentwürfe
Seitens des Landschaftsarchitekten Herrn Breinl wurden die neuen Entwürfe aufgrund der Änderungen aus der letzten Klausurtagung am 09.11.2021 für das neue Baugebiet übersandt. Angesprochen wurde eine Bauparzelle im nördlichen Bereich wegzulassen, damit die Bebauung etwas lockerer und die Gärten besser beleuchtet werden. Auch die seitlichen Einfahrten sollen soweit als möglich vermieden werden, es sollen mehrere Doppelhäuser geplant werden und der Geh- und Radweg mit Grünstreifen soll südlich einer Parzelle dargestellt werden. Ein Beschluss hierzu wurde noch nicht gefasst, da dieser neue Entwurf erst mit dem Vorschlag eines Festsetzungskataloges in der nächsten Bauausschusssitzung besprochen werden soll.

Neubau eines Radweges zwischen Bichling und Irl im Rahmen einer kommunalen Sonderbaulast
Im Zuge der Überlegungen für die Erstellung eines Radwegekonzeptes wurde auch die Trasse zwischen Bichling und Irl genannt. Eine Förderung könnten über die Straßenbaulast im Sonderförderungsprogramm „Stadt und Land“ in Betracht kommen. Seitens der Regierung von Oberbayern wurde dies zwar nicht ausgeschlossen, mindestens aber als zweifelhaft bezeichnet. Um diese Frage verbindlich klären zu können, ist unter anderem die Erstellung eines vollständigen Bauentwurfes erforderlich. Die zu erwartenden Kosten bis zu Erstellung des Zuwendungsantrages dürften geschätzt zwischen 30.000 und 40.000 Euro liegen. Aus diesem Grund hat man sich derzeit gegen den Neubau eines Radweges zwischen Bichling und Irl im Rahmen einer kommunalen Sonderbaulast ausgesprochen.

Nachkiesen des öffentlichen Feld- und Waldweges zwischen Irl und Egglham und Beschilderung als Radweg
Als Alternative zu einem Ausbau eines Radweges entlang der Kreisstraße kommt eine Trasse über Egglham nach Oberbergkirchen in Betracht. Um die Trasse weitgehend abseits der Kreisstraße befahrbar zu machen, ist das Nachkiesen des öffentlichen Feld- und Waldweges zwischen Irl und Egglham und die Beschilderung als Radweg erforderlich. In anschließender Diskussion vertraten die Gemeinderatsmitglieder Greimel und Kreck die Auffassung, dass der Weg für Fahrräder aller Art befahrbar sein sollte und daher ein bloßes Nachkiesen nicht ausreichend sei. Erforderlich sei mindestens eine Tragschicht und eine Verschleiß-Schicht, so Kreck. Seitens des Gremiumsmitgliedes Blieninger wurde angesprochen, dass der Weg die dafür erforderliche Breite nicht aufweist. Die Gemeinde wird also, bevor weitere Maßnahmen ergriffen werden, erst auf die betroffenen Grundstücksanlieger zugehen. Im Gemeinderat sprach man sich dafür aus, dass das Nachkiesen des öffentlichen Feld- und Waldweges und die Beschilderung als Radweg angestrebt werden. Außerdem sollen für die Bauausführung Angebote eingeholt werden. Der Ausbau soll mittels Trag- und Verschleiß-Schicht erfolgen.

Städtebauförderungsprogramm; Bedarfsmeldung für 2022
Der Gemeinderat hat das Schreiben der Regierung von Oberbayern bezüglich dem Förderprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden“ zur Kenntnis genommen. Um weitere Projekte umsetzen zu können, ist der Erlass einer Sanierungssatzung erforderlich. Man hat sich dafür ausgesprochen, dass der Erlass einer Sanierungssatzung zunächst zurück gestellt wird und für das Jahr 2022 kein Bedarf gemeldet wird.