Kindergartenplätze reichen für den örtlichen Bedarf nicht aus

Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 30.11.2021

Sanierung der Kläranlage Zangberg; Bauentwurf für den zweiten Bauabschnitt
Zuerst führten der Erste Bürgermeister und der Geschäftsstellenleiter der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen aus, dass der Bauentwurf für den zweiten Bauabschnitt noch nicht fertig gestellt ist und auch erst dann bei Wasserwirtschaftsamt Rosenheim eingereicht werden kann, wenn der erste Bauabschnitt vollständig, das heißt mit Verwendungsnachweis abgeschlossen ist. Die Einreichung des Verwendungsnachweises steht unmittelbar bevor und im Hintergrund laufen die Planungen auf Hochtouren. Ziel ist es, zeitnah, möglichst bereits im Januar die Arbeiten für den zweiten Bauabschnitt auszuschreiben. In einer anschließend kontrovers geführten Diskussion kristallisierte sich klar heraus, dass der Container für die Abfuhr des Klärschlammes in der Halle aufgestellt werden soll, um kein neues Geruchsproblem zu schaffen. Einstimmig wurde dem Ausführungsplan des Ingenieurbüro Behringer für die Sanierung der Kläranlage Zangberg (2. Bauabschnitt) zugestimmt.

Straßenbau- und Straßensanierungsarbeiten in der Gemeinde Zangberg
Hierzu erläuterte der Vorsitzende Georg Auer, dass sich die Gemeinde Zangberg noch nicht in der Planungsphase befindet, aber es sollte besprochen werden, wo Handlungsbedarf besteht. Seitens der Gemeinde Zangberg wird die Aufbringung der Asphalt-Deckschicht im Baugebiet Hausmanning I sowie die Rissesanierung in einem Umfang von 15.000 m im Jahr 2022 beabsichtigt. Des Weiteren ist geplant, Bankette und Gräben zu sanieren. Angestrebt wird auch die Aufbringung einer Tragschicht mit einer Stärke von vier bis zehn Zentimeter beim nördlichen Teil der Straße in Moos und am Dorfplatz, im Bereich der Kanalquerung bei den Anwesen Dorfplatz 5 und 7, notwendigenfalls mit Abfräsen des bestehenden Fahrbahnbelages und Herstellen eines Planums oder ein ähnliches Verfahren. In der Riedlstraße, am Klosterpark und in weiteren Straßen sollen Kleinfeldasphaltierungen vorgenommen werden. Als letzter Punkt wurde auch die Sanierung von Kanaldeckeln eingeplant.

Neuabschluss eines Straßenbeleuchtungsvertrages mit der Bayernwerk Netz GmbH
Die volle Zustimmung wurde dem Abschluss des Straßenbeleuchtungsvertrages – Komplettpaket 2008 LED – zwischen der Gemeinde Zangberg und der Bayernwerk Netz GmbH erteilt. Im Vergleich der Kosten ist das neue Komplettpaket mit 26,95 € etwas günstiger als das Alte mit 29,22 € pro Brennstelle und Jahr (jeweils netto).

Vorstellung der Bedarfsplanung für die Kinderbetreuung
Jede Gemeinde hat über den örtlichen Bedarf, unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Eltern und ihrer Kinder, zu entscheiden. Zur Bedarfsfeststellung herangezogen wurden insbesondere die Geburtenlisten, die Kindergartenanmeldung, Elternanfragen in der Kita sowie Erfahrungswerte. Dementsprechend konnte ein Bedarf von einer Krippengruppe mit 12 Plätzen, zwei Kindergartengruppen mit 50 Plätzen, davon bis zu drei Plätze für Integrationskinder, und einer Schulkinderbetreuungsgruppe mit 25 Plätzen festgestellt werden. Im Ergebnis kristallisierte sich heraus, dass die vorhandenen Plätze im Kindergarten Zangberg nicht ausreichen, um den örtlichen Bedarf dauerhaft abzudecken. Hierzu ergänzte Herr Auer, dass dies nicht sofort zur Erweiterung der Kindertagesstätte führen wird, die Gemeinde wird aber darüber nachdenken müssen. Geklärt wurde bereits, dass der Krippenanbau statisch so ausgelegt ist, dass ein weiteres Stockwerk darauf gebaut werden könnte. Auf die Nachfrage, ob dieser Platz ausreichen wird, führte Herr Obermaier aus, dass dies im Zuge der Erstellung eines Raumkonzeptes erst abgeklärt werden muss. Benötigt werden sicher ein Gruppenraum mit Nebenraum oder Nebenräumen, eine Küche mit Speiseraum und auch die Größe der Räumlichkeiten für das mehr werdende Personal muss überprüft werden. Nachdem das vierte Sonderinvestitionsprogramm überzeichnet wurde, muss die Gemeinde davon ausgehen, dass es nach jetzigem Stand keine Bundesfördermittel gibt. Allerdings ist durchaus nicht auszuschließen, dass wegen der Einführung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz für Grundschulkinder ein Sonderförderprogramm für Hortplätze kommen könnte. Ergänzend konnte festgestellt werden, dass die Öffnungszeiten der Einrichtung derzeit ausreichen und eine Betreuung an Samstagen seitens der Eltern nicht gefordert wurde.