Gemeinschaftsversammlung beschließt Haushaltsplan für das Jahr 2022

Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 07.12.2021

Investitionsprogramm und Finanzplanung 2021-2025;
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2022
Zuerst erläuterte Kämmerer Georg Obermaier das umfangreiche Zahlenwerk. Die Grundschulverbandsumlage bleibt bei 600 Euro je Schüler. Ein besonderes Augenmerk wurde auf die stetig steigenden Schülerzahlen gelegt. Mit aktuell 206 Kinder werden so viele wie noch nie zuvor im Schulverband Oberbergkirchen beschult. Ferner werden mehrere Förderprogramme genutzt, um das Thema „Die Digitalisierung in der Schule“ voran zu treiben. Seitens des Kämmerers wurde auch darauf hingewiesen, dass die Umlage der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen erneut von 163 Euro auf 183 Euro pro Einwohner steigt. Auf den ersten Blick erscheint das als deutliche Erhöhung, das kann jedoch auf die Rücklagen, die in den letzten Jahren verbraucht worden sind, zurückgeführt werden. Nicht unbedeutend ist auch der deutliche Strukturwandel der Behörden im Laufe der Jahre. Die Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen ist seit 2008 auch Schulverband und mittlerweile auch Zweckverband, da sie Aufgaben ihrer Mitgliedsgemeinden erfüllt und auch finanziert. Als Beispiele nannte der Kämmerer den Familienstützpunkt, die Fundtierpauschale, die Wassermeisterausbildung, die Ausbildung eines Straßenwärter-Azubi. Der größte Posten, der in diese Kategorie fällt, ist der Leitungsbonus, den die Gemeinden vom Freistaat Bayern für die Verwaltung der Kitas erhalten. Der Aufwand liegt zum großen Teil bei der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen. Ein Betrag, den die Gemeinden vom Freistaat Bayern erhalten, der in der Umlage an die Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen aber eingepreist ist. Nichtsdestotrotz ist die Umlage im Vergleich zu anderen Verwaltungsgemeinschaften niedrig. Sie liegt wie in den Vorjahren auch noch immer unter dem Landkreisdurchschnitt des Vorjahres, obwohl keine andere Verwaltungsgemeinschaft im Landkreis vier Gemeinden zu betreuen hat. Der Vorsitzende Michael Hausperger betonte hier noch einmal die Leistungen,die erbracht werden und der Aufwand der dahinter steckt.
Einstimmig beschlossen wurde der Finanzplan für die Jahr 2021 bis 2025, der wie folgt lautet:
Jahr       Einnahmen                        Ausgaben
2021      1.566.890 EUR                   1.566.890 EUR
2022      1.621.505 EUR                   1.621.505 EUR
2023      1.522.100 EUR                   1.522.100 EUR
2024      1.514.300 EUR                   1.514.300 EUR
2025      1.509.000 EUR                   1.509.000 EUR
Auch das Investitionsprogramm für diese Zeit wurde bewilligt, dieses stellt sich folgendermaßen dar:
Jahr       Ausgaben
2021      78.000 EUR
2022      104.000 EUR
2023      41.000 EUR
2024      41.000 EUR
2025      41.000 EUR
Der Haushaltsplan für 2022 schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.469.300 Euro, im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 152.205 Euro. Im Haushaltsjahr 2022 wurden keine Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Verwaltungshaushalt sowie Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt vorgesehen. Zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wurde ein Höchstbetrag der Kassenkredite von 50.000 EUR festgesetzt.

Satzung zur Änderung des Kommunalen Kostenverzeichnisses (KommKVz) zur Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen und übertragenen Wirkungskreis der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen;
Änderung des Kostenverzeichnisses
Hierzu erläuterte Kämmerer Georg Obermaier, dass es immer öfter Anfragen von Bürgern nach dem Einbau von Gartenwasserzählern gibt. Früher gab es diese Nebenzähler nur in Ausnahmefällen, wenn die Gartenbewässerung sehr intensiv durchgeführt wurde. Durch die mehr werdende Nachfrage wird der Aufwand für den Bauhof und die Verwaltung (Anfrage, Erläuterung, Abnahme Bauhof, Eingabe Zähler, Kontrolle Zähleraustausch, Abrechnung zweiter Zähler,…) auch zunehmend mehr. Aus diesem Grund hat man sich dafür entschieden, für die Abnahme eines Gartenwasser-Nebenzählers 100,00 Euro und als jährliche Verwaltungsgebühr pro Gartenwasser-Nebenzähler 3,00 Euro festzusetzen. Nicht enthalten sind in dieser Gebühr, die Kosten für den Zwischenzähler, die vom Eigentümer zu tragen sind. Diese Gebühr fällt an beim Zählertausch, der alle sechs Jahre erfolgen muss. Negativ-Zähler für die Stallbewässerung bzw. Zähler für die Nutzung von Regenwasseranlagen sind hiervon nicht betroffen. In diesem Zuge wurden auch weitere Gebührensätze erhöht, u. a. die Mahngebühren von 5 auf 10 Euro sowie Kosten für Bescheinigungen ebenso von 5,00 auf 10,00 Euro. Säumige Zahler versucht man zunächst telefonisch zu erreichen, danach, oder wenn dies nicht möglich ist, erfolgt eine freundliche Erinnerung und erst im dritten Schritt erfolgt die Mahnung. Bei der Ausstellung von Bescheinigungen, insbesondere Bescheinigung der bezahlten Elternbeträge, berechtigt der Aufwand trotz technischer Hilfsmittel diese Erhöhung.