Gemeinderat beschließt Straßensanierungsarbeiten für das Jahr 2022

Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 16.12.2021

Bauantrag
Die Bauvorlagen zum Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau von zwei Wohnhäusern mit vier Wohneinheiten und Garagen in Am Hang 4 und 6 wurden vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Das Bauvorhaben befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes „Am Hang“ und weicht davon hinsichtlich der Abgrabung für Terrassen, der Bauraumüberschreitung für die Terrassen und der Überschreitung der Grundfläche I sowie Grundfläche II ab. Seitens des Gremiums wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt und den Befreiungen zugestimmt.

Änderung des Flächennutzungsplanes; Erneuter Billigungsbeschluss
Die Änderung des Flächennutzungsplanes wurde erneut überarbeitet, da sich eine Änderung hinsichtlich der Grünflächen ergab. Aufgrund dessen ist für die zweite Auslegung ein erneuter Billigungsbeschluss nötig. Die „Änderung des Flächennutzungsplanes Deckblatt Nr. 10“ wurde in der Planfassung vom 16.12.2021 mit den beschlossenen Änderungen zum Zwecke der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erneut gebilligt.

Straßensanierungsarbeiten im Jahr 2022
Seitens der Gemeinde Oberbergkirchen werden im Jahr 2022 folgende Sanierungsarbeiten beabsichtigt: In den Ortsteilen Egglham, Walding, Kremsrott und Geiselharting soll eine Rissesanierung im Umfang von 20.000 m zuzüglich Brückenfugen ausgeführt werden. Die Sanierung von Banketten und Gräben soll an den Straßen Heimberg-Perlesham, Perlesham, Wolfhamming, Muttersham-Gerling, Riegelsberg, Unterthalham, Irlham-Manholding, Hollroth, Asenham, Hudlberg und Unterwalding vollzogen werden. Des Weiteren ist die Aufbringung einer Tragdeckenschicht mit einer Stärke von 4 bis 10 cm an den Straßen Hading und Egglham geplant. An den Straßen Raiffeisenstraße, Siedlungsstraße, Muttersham, Utzing und Ritzing werden Kleinfeldasphaltierungen vorgenommen. Ferner wird die Oberflächenbehandlung an den Straßen Genzing-Aidenlack durchgeführt. Abschließend wurde auch für die Sanierung der Kanaldeckel nach Absprache mit dem Bauhof gestimmt.

Umbau der Kreuzung der Staatsstraße St2354/Gemeindeverbindungsstraße „Am Hang“ im Rahmen einer kommunalen Straßenbaulast
Im Rahmen einer Besprechung mit dem Staatlichen Bauamt Rosenheim im Jahr 2015 mit dem damaligen Leiter des Staatlichen Bauamtes und dem damaligen Abteilungsleiter wurde in Aussicht gestellt, dass im Jahr 2017 der Einmündungsbereich der Gemeindeverbindungsstraße 20 in die St2354 erneuert und entsprechend den heutigen Anforderungen hergestellt wird. In diesem Zuge dieser Maßnahme soll dann eine gegebenenfalls erforderliche Linksabbiegespur errichtet werden. Aufgrund fehlender Planungskapazitäten in der Behörde müsste die Gemeinde aber die Grundstücksverhandlungen führen, die Planung auf eigene Kosten durchführen und falls nötig die erforderlichen Genehmigungen einholen. Weitere Voraussetzung ist die Verbreiterung der Gemeindeverbindungsstraße von 3,50 m auf voraussichtlich 4,50 m. Seitens der Gemeinde Oberbergkirchen wurde der, vom Ingenieurbüro Behringer erstellte, fertige Bauentwurf beim Staatlichen Bauamt Rosenheim eingereicht. Bei dem Termin, der bereits 2017 geplant war, aber letztendlich erst im Jahr 2021 stattfand, wurde der Gemeinde mitgeteilt, dass die Umbaumaßnahme für das Staatliche Bauamt keine Priorität hat, da im Einmündungsbereich der St2354 mit der Gemeindeverbindungsstraße 20 in der Vergangenheit und derzeit kein Unfallhäufungsschwerpunkt vorliegt. Auch ist wegen der unzureichenden Haushaltsmittel für Staatsstraßen die Umsetzung dieser Umbaumaßnahme in den nächsten Jahren durch das StBA nicht möglich. Des Weiteren wurde der Gemeinde empfohlen, das Vorhaben der oben genannten Linksabbiegespur in Sonderbaulast mit der seit dem Frühjahr 2021 möglichen Förderung zu prüfen und sodann mit dem StBA Rosenheim abzustimmen. Das Gremium war sich einig, dass der Umbau der Kreuzung Staatsstraße St2354/Gemeindeverbindungsstraße 20 „Am Hang“ im Rahmen einer kommunalen Sonderbaulast angestrebt werden soll. Auch der Stellung des Zuwendungsantrages wurde zugestimmt.

Neubau eines Radweges zwischen Kreuzung St2354/Gemeindeverbindungsstraße „Am Hang“ und Oberbergkirchen und nach Bichling im Rahmen einer kommunalen Sonderbaulast
Bevor der Zuwendungsantrag für den Neubau einer Linksabbiegespur gestellt wird, sollte entschieden werden, ob Zuwendungen für den Neubau eines Geh- und Radweges entlang der Staatsstraße St 2354, beginnend am Ortsende Oberbergkirchen und endend an der Linksabbiegespur, beantragt werden soll. Wenn der Gehweg auch bis Bichling gebaut werden soll, ist an der Kreuzung St2086/St2354/Kr MÜ 39 zusätzlich eine Querungshilfe erforderlich. Auch in der Kurve in Bichling wird die Verlegung der Staatsstraße St2086 erforderlich sein. Der Fördertopf ist der Gleiche wie der für die Linksabbiegespur, allerdings muss nach Auskunft der Regierung von Oberbayern ein eigener Zuwendungsantrag gestellt werden. Für die Stellung dieses Zuwendungsantrages ist die Erstellung eines Bauentwurfes nötig. Seitens der Gemeinde Oberbergkirchen wird der Neubau eines Geh- und Radweges entlang der Staatsstraße St2354 und St2086 zwischen der Kreuzung St2354/Gemeindeverbindungsstraße „Am Hang“ und Oberbergkirchen und nach Bichling im Rahmen einer kommunalen Sonderbaulast angestrebt. Für die notwendigen Planleistungen (Erstellung des Bauentwurfes) sollen Honorarangebote eingeholt werden.

Umbau der Kreuzung Staatsstraße St2354/Gemeindeverbindungsstraße „Am Hang“; Tekturplanung
Da die Gemeinde Oberbergkirchen den Bau eines Geh- und Radweges zwischen Oberbergkirchen und der Linksabbiegespur anstrebt, sollte dieser auch mindestens bis zum Anfang der Linksabbiegespur verlängert werden. Am Radwegende ist zusätzlich eine Querungshilfe erforderlich, um Radfahrern ein sicheres Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Abschließend hat man sich dafür ausgesprochen den Bauentwurf für den Umbau der Kreuzung der Staatstraße St2354/Gemeindeverbindungsstraße „Am Hang“ nicht zu ändern, somit endet der Geh- und Radweg an der Einmündung der Gemeindeverbindungsstraße „Am Hang“.

Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Hang III“; Schalltechnische Maßnahmen
Hierzu erläuterten der Erste Bürgermeister Michael Hausperger und der Geschäftsstellenleiter der VGem Georg Obermaier das Ergebnis der schalltechnischen Prüfung. Um den Lärm zu reduzieren, wäre nach Auffassung des Gutachters in erster Linie eine Lärmschutzwand sinnvoll. Ferner könnte das Problem auch durch eine Geschwindigkeitsbeschränkung etwas entschärft werden. Der Vorsitzende Michael Hausperger hatte diesbezüglich bereits Kontakt mit der zuständigen Sachbearbeiterin der Unteren Straßenverkehrsbehörde im Landratsamt Mühldorf a. Inn. Alternativ wurde vom Landschaftsarchitekten Herrn Florian Breinl eine Lösung erarbeitet, um mittels einer geschlossenen Bebauung den Lärmschutz herzustellen. Im Gemeinderat war man einer Meinung, dass zunächst die Frage der Geschwindigkeitsbeschränkung geklärt werden soll. Aufgrund des geplanten Baues eines Geh- und Radweges und der dazugehörigen Querungshilfe bietet es sich gerade zu an.

Ausbau des Aidenbaches bei Aidenlack
Der Vorsitzende Herr Hausperger berichtete anhand von Fotos vom gelungenen Ausbau des Aidenbaches bei Aidenlack.