Hundekot auf landwirtschaftlichen Flächen unbedingt vermeiden

Leider ist immer wieder zu beobachten, dass Hundebesitzer ihre Vierbeiner auf Wiesen und Äckern frei herum laufen lassen und diese dann auch ihre Notdurft dort verrichten, ohne dass die Hinterlassenschaften ordnungsgemäß entsorgt werden.
Dabei handelt es sich jedoch keineswegs nur um einen Kavaliersdelikt, dies kann leider zu ernsthaften gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen und weitreichende Folgen haben.
Wir erklären, warum Hundekot auf der Wiese für Kühe gefährlich ist und daher nichts im Futter zu suchen hat.
Hundekot auf der Wiese ist nicht nur unappetitlich, sondern auch ungesund für andere Tiere. Das liegt in erster Linie am Krankheitserreger Neospora Caninum, den Hunde über den Kot ausscheiden. Nehmen Rinder Hundekot über das Futter auf, kann es zu einer Infektion kommen.
Wie wird Neospora Caninum übertragen?
Neospora caninum ist ein einzelliger Parasit (Protozoon), der bei Rindern Aborte verursacht. Nach Angaben des bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist der Hund der einzig bekannte Endwirt für Neospora Caninum. Bis zu drei Wochen lang geben infizierte Hunde die Parasiten-Eier über den Kot ab und stecken damit Zwischenwirte wie Rinder, Schafe, Ziegen, Pferde und wiederum Hunde an. Im Zwischenwirt kommt es zum Befall von Organen, Feten und Fruchthüllen (Plazenta).
Hierbei kommt es zur Teilung der Parasiten, zum Untergang der Wirtszelle und zur Bildung von Gewebezysten mit vielen neuen Parasiten. Nimmt der Hund infiziertes Fleisch, das von einem Zwischenwirt stammt, auf, ist der Entwicklungs-Kreis wieder geschlossen.
Es besteht auch die Möglichkeit, dass die Infektion innerhalb des Fruchtleibes des Muttertieres auf die Frucht übertragen wird (diaplazentare Infektion). Ab dem 3. Monat treten Aborte auf – die Häufigkeit ist im 5. bis 6. Monat der Trächtigkeit am größten. Ein seuchenhafter Verlauf der Aborte innerhalb einer kurzen Zeit (Epidemie) deutet auf eine Infektion durch Hundekot hin.

Wir appelieren an die Vernunft der Hundeführer im Umgang mit ihrem Haustier. Entsorgen Sie Hundekot ordnungsgemäß und achten beim Freilaufen Ihres Vierbeiners auf die Vorgaben. Werden diese missachtet, ist es durchaus möglich, dass der Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit vorliegt.