Sanierung der Badeweiher zu kostenintensiv

Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 04.05.2022

Bauantrag
Seitens des Gremiums wurden die Bauvorlagen zum Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau eines Einfamilienhauses in der Hofmark 10 zur Kenntnis genommen. Der Bauausschuss kam bei der Vorbesprechung zu dem Ergebnis, dass sich die Gestaltung des geplanten Wohnhauses nicht in die Umgebung einfügt, vor allem durch den Einbau ovaler Fenster, das Fehlen von Dachüberständen, der geplanten Blecheindeckung und der relativ niedrigen Wandhöhe. Nach einem Gespräch des Ersten BürgermeistersLantenhammer mit dem Bauherrn zog dieser den Bauantrag zurück und wird diesen noch einmal überplanen lassen. Sollte der neue Plan die vorgeschlagenen Änderungen des Bauausschusses berücksichtigen, wird Bürgermeister Lantenhammer die Erklärung zum gemeindlichen Einvernehmen im Rahmen der Geschäftsordnung in eigener Zuständigkeit erteilen.

Umbau der Straßenbeleuchtung in Schönberg auf LED-Leuchten
Einstimmig hat man sich für die Umstellung der Straßenbeleuchtung in Schönberg auf LED ausgesprochen. Ferner wird der Auftrag in Höhe von ca. 20.083 Euro auf der Grundlage des Umstellungskonzeptes an Bayernwerk Netz GmbH aus München vergeben. In der Nachtzeit von 22:00 Uhr bis 04:00 Uhr sollen die Lampen um 50 % Leistung reduziert werden.

Badeweiher Lerch und Aspertsham; Vorstellung der Sanierungsvorplanung
Das Gremium nahm die Vorentwurfsplanung der WasserWerkstatt Bamberg, Büro für Badegewässer und Freiraumplanung, für die Sanierung und Umgestaltung der Badeweiher Lerch und Aspertsham zur Kenntnis. Die Herstellungskosten belaufen sich auf ca. 570.000 Euro in Lerch und auf ca. 452.000 Euro in Aspertsham. Des Weiteren ist mit jährlichen Unterhaltskosten in Höhe von 50.000 Euro zu rechnen. Nach anschließender Beratung kristallisierte sich heraus, dass das Konzept sehr gelungen ist, jedoch sieht sich die Gemeinde Schönberg derzeit nicht in der Lage, aufgrund der zu erwartenden Herstellungs- und Folgekosten das Konzept umzusetzen.

Entwicklungssatzung „Hofmark II“; Verlegung des öffentlichen Feld- und Waldweges „In Hofmark“ im Zuge der Planungen sowie weiteren Festsetzungen
Von Seiten des Gremiums wurde der Verlegung des öffentlichen Feld- und Waldweges „In Hofmark“ gemäß dem vorliegenden Plan zugestimmt. Sämtliche anfallende Kosten, die bei der Umlegung entstehen, sind von den Anliegern bzw. Veranlassern in voller Höhe zu tragen.

Des Weiteren wurde für den Entwurf der Entwicklungssatzung unter anderem festgelegt, dass die Baugrenze auf der Flurnummer 49/1 im Abstand von 12,50 m zu der bestehenden Nord-Süd-Grenze zwischen Flurnummer 39 und 49/1 festgesetzt wird.

Erneuerung der Gemeindeverbindungsstraße Brodfurth-Schönberg-Stangelszell; Vorstellung der Vorentwurfsplanung
Herr Alfred Lantenhammer erläuterte die Vorentwurfsplanung vom Ingenieurbüro INFRA für die Erneuerung der Gemeindeverbindungsstraße Brodfurth-Schönberg-Stangelszell. Änderungen hinsichtlich der Errichtung eines Kreisverkehres an der Kreuzung in Eschlbach, der Errichtung eines Kreisverkehres am östlichen Ausgang des Ortes Schönberg an der Kreuzung MÜ5 und dem einseitigen Radweg von der Kreuzung bis zum Baugebiet Bondlfeld auf der westlichen Seite sollen in die Planung noch eingearbeitet werden.

Fernwärmeversorgung in Schönberg
Hierzu gab der Erste Bürgermeister Lantenhammer bekannt, dass der für Ende April/Anfang Mai angekündigte Termin für die Anlieger auf Mitte oder Ende Juni verschoben wird.