Fernwärmeversorgung durch die Gemeinde?

Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 23.02.2023

Bauanträge
Gleich zu Beginn der Sitzung wurden die Bauvorlagen zum Antrag auf Baugenehmigung für den Ersatzbau eines Wohnhauses mit Geräteraum und Carport sowie Abbruch der bestehenden Gebäude in Geiselharting 9 behandelt. Dieses Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Außenbereichssatzung Geiselharting. Das gemeindliche Einvernehmen wurde hierfür erteilt.
Ohne Gegenstimme sprach sich der Gemeinderat für den Antrag auf Baugenehmigung für den Teilabbruch des bestehenden landwirtschaftlichen Gebäudes und Wiederaufbau mit Einbau einer Betriebsleiterwohnung sowie Errichtung einer Terrassenüberdachung in Gantenham 1 aus.
Desweiteren fanden auch die Bauvorlagen der Gemeinde Oberbergkirchen zum Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung einer Flutlichtanlage am bestehenden Fußballplatz in Ziegelberg 8 die Zustimmung.

Abschluss einer Sondervereinbarung für den Anschluss des Anwesens Egglham 2 an die gemeindliche Abwasserbeseitigungsanlage
Der Eigentümer des Anwesens Egglham 2 möchte dieses Anwesen nun auch an die Kanalisation anschließen. Die hierfür erforderliche Abwasserdruckleitung wurde bereits zusammen mit der Wasserleitung verlegt. Erforderlich sind noch eine Einzelpumpstation und die Einbindung in die bestehende Abwasserdruckleitung. Hierfür ist der Abschluss einer Sondervereinbarung nötig. Diese regelt, dass nicht die Gemeinde diese Anlagenteile baut, sondern der Eigentümer selbst, weil die Herstellungsbeiträge die Baukosten bei einer Durchführung durch die Gemeinde nicht decken würden. Dem Abschluss der Sondervereinbarung wurde zugestimmt und der Inhalt genehmigt.

Ausbau der Fernwärme im Ort Oberbergkirchen, insbesondere Fernwärmeversorgung im Baugebiet „Am Hang III“
Die Erschließungsplanung für das Baugebiet „Am Hang III“ schreitet voran. Will die Gemeinde eine Fernwärmeversorgung in Betracht ziehen, dann sollte sie dies schnell entscheiden, damit die Erschließungsplanung nicht behindert wird. Allerdings dürfte sich eine Fernwärmeversorgung für ein so kleines Gebiet kaum rechnen, noch dazu, wenn dafür eine eigene Heizzentrale erforderlich ist. Anzudenken wäre noch ein kaltes Netz, aber auch das dürfte kaum wirtschaftlich zu betreiben sein. Entscheidend für die Wirtschaftlichkeit ist die Wärmebelegungsdichte, also ein hoher Wärmebedarf auf kurzen Leitungsabschnitten, da der Wärmeverlust die Wirtschaftlichkeit einer Leitung in erheblichem Maß beeinflusst. Ob durch weitere Bauabschnitte die Wärmebelegungsdichte erhöht werden könnte, müsste anhand von Befragungen der Eigentümer und anhand von Berechnungen auf Basis der interessierten Eigentümer ermittelt werden. In die Überlegungen einfließen sollte das bestehende Wärmenetz der Fernwärmeversorgung Schmid GbR. Wird das Netz bis zur Ortsmitte ausgebaut, könnten beide Wärmeversorgungen verbunden werden. Aktuell wird der Ausbau von Fernwärme vor allem von der BAFA über das Förderprogramm Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) gefördert. Das Förderverfahren ist sehr aufwändig. Als erster Schritt ist eine Machbarkeitsstudie zu erstellen, die mit einem Fördersatz von 50 % bezuschusst werden kann. Investitionen in den Ausbau der Fernwärme können bei Wirtschaftlichkeit der Maßnahme mit 40 % gefördert werden. Nach kurzem Interessensaustausch der Gemeinderatsmitglieder hat man sich dafür entschieden, den Ausbau der Fernwärmeversorgung für das Baugebiet „Am Hang III“ und weitere Bauabschnitte in Betracht zu ziehen. Für das definierte Gebiet soll eine Machbarkeitsstudie erstellt werden.

Straßenbestandsverzeichnis
Wegen des Flurbereinigungsverfahrens sind viele Straßen bzw. Teilstrecken davon nicht mehr existent. Der öffentliche Feld- und Waldweg Nr. 34 „Von Loipfing nach Walding“ sowie der öffentliche Feld- und Waldweg Nr. 48 „Von Oberbergkirchen nach Irl“ wurden daher eingezogen. Auch wurde im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens der Straßenverlauf des öffentlichen Feld- und Waldweges „Die Lutzenberger Feldfahrt“ im südlichen Bereich stark verändert und gleichzeitig komplett ausgebaut. Eine Teilstrecke im südlichen Bereich wurde bereits eingezogen und nun hat man noch ein kurzes Teilstück der Straße auf den aktuellen Straßenverlauf gewidmet. Zusätzlich wurde der beschränkt öffentliche Weg „Radweg nach Atzging“ gewidmet. Beschränkt bedeutet, dass ausschließlich eine Nutzung durch Fußgänger und Radfahrer gestattet ist.

Umbau des alten Kindergartens in der Schloßgartenstraße zur Barrierefreiheit
Seitens der Seniorenbeauftragten Manuela Brenninger wurde ein Antrag auf Umbau zur Barrierefreiheit des alten Kindergartens in der Schloßgartenstraße 6 gestellt. Anlass dafür ist, dass der ehemalige Kindergarten für Jugend- und Seniorenarbeit genutzt wird. Damit dies grundlegend umgesetzt werden kann, ist eine Entrümplungsaktion, der Umbau der vorhandenen Sanitäranlagen in barrierefreie, das Setzen einer gesonderten Eingangstür sowie das Pflastern eines Weges zu dieser Eingangstür nötig. Der Antrag wurde zur Kenntnis genommen und den vorgeschlagenen Maßnahmen hat man zugestimmt.

Straßensanierung 2023
Im Jahr 2023 strebt die Gemeinde Oberbergkirchen folgende Sanierungsarbeiten an:
1. Oberflächenbehandlung auf folgenden Straßen
a) Strecke von der St2086 nach Asenham und in Asenham
b) Ritzing-Pfaffing
c) Ziegelberg, von der Schule bis zur Abzweigung Richtung Bauhof, ausgeführt als doppelte Oberflächenbehandlung
d) Hudlberg bis zur Gemeindegrenze
e) Riegelsberg Richtung Oberthalham

2. Schachtdeckelsanierung