Errichtung eines Spielplatzes im Bondlfeld
Auszug aus der Gemeinderatssitzung Schönberg vom 08.05.2024
Bauantrag
Der Vorsitzende Alfred Lantenhammer erläuterte den Antrag auf Baugenehmigung für den Abbruch des bestehenden Anwesens und Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage und Geräteschuppen in Oberweinbach 1. Es wurde festgestellt, dass die Löschwasserversorgung nicht sichergestellt ist. Aufgrund dessen hat man sich dafür entschieden, die Schaffung einer Löschwasserquelle mit einem Volumen von ca. 12-15 m³ als Auflage aufzunehmen. Insgesamt wurde dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Anfrage auf Errichtung eines Spielplatzes im Bondlfeld
Seitens einer Anwohnerin wurde eine Anfrage hinsichtlich der Errichtung eines Spielplatzes im Bondlfeld bzw. der zusätzlichen Aufstellung von einigen Spielgeräten (z.B. Sandkasten) zu den von der Familie Leitl bereits aufgestellten Spielgeräten in der Gemeinbedarfsfläche gestellt. Bereits im Gespräch mit der Antragstellerin merkte der Erste Bürgermeister Alfred Lantenhammer an, dass aufgrund der finanziellen Lage der Gemeinde und der damit verbundenen Haushaltsdisziplin in diesem Haushaltsjahr keine zusätzlichen freiwilligen Ausgaben mehr vorgesehen sind. Ferner wurden auch im diesjährigen Haushaltsplan dafür keine Gelder festgesetzt. In anschließender Beratung wurde erläutert, dass bereits vor einigen Jahren eine gleichartige Anfrage für die Siedlung in Lerch gestellt wurde. Diese wurde damals sowohl von Seiten der Anwohner als auch von der Gemeinde abgelehnt. Ursächlich dafür aus gemeindlicher Sicht waren die hohen Anschaffungs- und Unterhaltskosten (TÜV, Mähen, Pflege usw.). Mit der Familie Leitl wurde damals ein Vertrag für die Errichtung eines Naturgartens auf der Gemeinbedarfsfläche geschlossen. Die Pflege sowie die Verantwortung werden ebenfalls von ihnen übernommen. Gemeinderatsmitglied Benjamin Bock führte aus, dass er sich mit Anwohnern des Bondlfelds darüber unterhalten hatte. Es werden unterschiedliche Meinungen vertreten. Es gibt durchaus Befürworter aber eben auch Gegner. Einstimmig hat man sich dafür ausgesprochen, dass die Gemeinbedarfsfläche den Anwohnern als Spielplatz zur Verfügung gestellt wird. Des Weiteren wird für den Kauf von Spielgeräten ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 750 Euro gewährt. Die Wartungen sowie die Haftung sind von den Eigentümern zu tragen. Gemeinderatsmitglied Andreas Leitl erklärte sich bereit, die Spielplatzfläche zu mähen.