Gebühren der FF Irl und Oberbergkirchen angehoben
Auszug aus der Gemeinderatssitzung Oberbergkirchen vom 27.06.2024
Bauantrag
Der Gemeinderat beschäftigte sich bereits in der Gemeinderatssitzung am 20.03.2024 mit dem Antrag auf Baugenehmigung zum Teilabbruch, Anbau eines Holzraumes und Carport an das bestehende Nebengebäude sowie Nutzungsänderung für eine Wohneinheit teilweise im Erdgeschoss und Obergeschoss, ebenso Anbau eines Treppenhauses, Anbau eines Nebengebäudes und Neubau eines Garagengebäudes in der Hofmark 43 und 43a. Zu diesem Zeitpunkt wurde das gemeindliche Einvernehmen hinsichtlich des Anbaus eines Nebengebäudes, insbesondere wegen der Dachform und der daraus resultierenden größeren Kubatur, verweigert. Nach Überprüfung der Bauvorlagen durch das Landratsamt Mühldorf a. Inn kam man zu dem Ergebnis, dass das gemeindliche Einvernehmen rechtswidrig verweigert wurde. Auf Grund dessen hat das Landratsamt Mühldorf a. Inn die Gemeinde erneut um Stellungnahme gebeten. Dabei wurde seitens des Gremiums das gemeindliche Einvernehmen einstimmig erteilt.
4. Satzung zur Änderung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren Irl und Oberbergkirchen (Feuerwehrgebührensatzung)
Aufgrund des Neuerwerbs des HLF 10 für die FF Irl sollten die Pauschalsätze, die zuletzt im Jahr 2017 angeglichen wurden, für die Fahrzeuge angepasst werden. Vorgeschlagen wurde weiterhin nur die Ausrückstundenkosten, nicht die Streckenkosten, abzurechnen. Vom Bayerischen Gemeindetag wurde eine Personalkostenpauschale von 28 Euro pro Stunde errechnet. Diese Berechnung wurde bereits gerichtlich überprüft und hat standgehalten. Eine eigene Kalkulation der Personalkostenpauschale ist damit nicht erforderlich. Mit dieser Pauschale sollen die Aufwendungen für Ausrüstung, Erstattung Verdienstausfall, Lehrgangskosten, Entschädigungen, usw. abgedeckt sein. Würde man diese Kosten genauer berechnen, so würden sich deutlich höhere Sätze ergeben. Die Einnahmen werden ausschließlich für Ersatz-/Neubeschaffungen für die Freiwilligen Feuerwehren Oberbergkirchen und Irl verwendet. Ohne Gegenstimme wurde einer Erhöhung der nachfolgend dargestellten Ausrückstundenkosten beschlossen:
1. Hilfeleistungslöschfahrzeug (HLF) 122,17 € (davor Tanklöschfahrzeug 69,29 €)
2. Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF) 42,15 € (davor 35,71 €)
3. Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF-W) 66,95 € (davor 60,50 €)
4. Mannschaftstransportwagen (MTW) 21,74 € (davor 20,99 €)
Des Weiteren hat man sich für Erhöhung der Personalkostenpauschale auf 28 Euro je Stunde ausgesprochen.
Ausbau der Fernwärme im Ort Oberbergkirchen, insbesondere Fernwärmeversorgung im Baugebiet „Am Hang III“; Bauentwurf und Zuwendungsantrag für Modul 2, BAI
Geschäftsstellenleiter Georg Obermaier führte aus, dass sogleich nach Eingang der Unterlagen der Zuwendungsantrag gestellt wurde. Auffällig ist, dass die Kosten deutlich höher sind, als sie in der Machbarkeitsstudie vorgesehen wurden. Für den Zuwendungsantrag macht dies durchaus Sinn, belaufen sich jedoch die tatsächlichen Baukosten auf diese Höhe, ist die Finanzierung der Anlage mindestens schwierig. Einvernehmlich wurde dem Zuwendungsantrag im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze zugestimmt.
Erschließung des Neubaugebietes „Am Hang III“; Genehmigung der Ausführungsplanung
Der Vorsitzende Michael Hausperger erläuterte dem Gremium die Ausführungsplanung für die Erschließung des Neubaugebietes „Am Hang III“. Von Seiten der Gemeinderatsmitglieder wurde diese zur Kenntnis genommen und es bestand Einverständnis.
Neubau eines Kinderhortes in Oberbergkirchen, Ziegelberg 4; Details der Ausführungsplanung, speziell Dachdeckung und Oberlichten
Es wurden noch einmal Details der Ausführungsplanung insbesondere hinsichtlich Dachdeckung, Oberlichten, Plattformlift und Küche besprochen. Die südlichen Anbauten des Kinderhauses wurden bereits mit Trapezblech eingedeckt. Bei dieser Variante handelt es sich um die wirtschaftlichste Lösung. Alternativ könnte das Dach mit Stehfalzblech eingedeckt werden, dies wäre jedoch kostenintensiver. Hier hat man sich für die günstigere Variante mit Trapezblech entschieden. Oberlichten würden sich anbieten, um die Belichtung in den Gang zu bringen. Damit keine statische Neuberechnung inkl. Statikprüfung erforderlich wird, sollten nur Öffnungen gewählt werden, die mittels Ziegelsturz überbrückt werden können. Es wurde bestimmt, dass zwischen den Gruppenräumen und Gang rahmenlose Verglasungen nahe der Deckenunterkante (um ein Hineinblicken zu vermeiden) vorgesehen werden. Im Übrigen hat man die Ausführungsplanung vom April 2024 des Büro dmp befürwortet. In Bezug auf die Beschaffung von Plattformliften war geplant, dass gleich zwei beschafft werden, einer in der Schule und einer im neuen Hortgebäude, da dies vermutlich kostengünstiger gewesen wäre. Nun hat man sich jedoch dafür ausgesprochen, dass nur ein Plattformlift für den Neubau angeschafft werden soll. Auch die Küchenplanung wurde noch einmal überarbeitet, da eine Küche, die an vier Seiten geschlossen ist nicht mehr benötigt wird, weil eine interkommunale Zusammenarbeit abgelehnt wurde.
Neubau eines Kinderhortes in Oberbergkirchen, Ziegelberg 4; Rückzug der KFN-Förderung
Von der Bewilligungsbehörde der „Förderung von Ganztagsbetreuungsplätzen (GaFöG)“ wurde der Gemeinde Oberbergkirchen mitgeteilt, dass für diese Förderung keine weiteren Bundesmittel in Anspruch genommen werden dürfen. Möchte die Gemeinde die höhere Förderung aus der Ganztagesbetreuung nicht verlieren, sollte der KFN-Antrag zurückgenommen werden. Dem Rückzug des Zuwendungsantrag nach dem Förderprogramm KFN NWG – Kommunen, um eine unzulässige Doppelförderung zu vermeiden, wurde zugestimmt.