Bauen beherrschendes Thema der Sitzung

Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 08.10.2024

Bauantrag
Eingangs der Sitzung beschäftigte sich der Gemeinderat mit dem eingegangenen Bauantrag. Den Bauvorlagen für den Neubau eines Milchviehstalles mit Laufhof und Jungviehseite in 2 Bauabschnitten, Hanging 8, wurde zugestimmt.

Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 8 Behandlung der bei der frühzeitigen Träger- und Bürgerbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen sowie Billigungsbeschluss für die Öffentliche Auslegung und Trägerbeteiligung
Hierzu gingen von verschiedenen Beteiligten Anregungen und Stellungnahmen ein. So regte beispielsweise der Bayerische Bauernverband an, im Bebauungsplan schriftlich festzuhalten, dass bei Einfriedungen wie Zäunen, Mauern, Hecken, etc. an der Grenze zu Landwirtschaftsflächen ein Abstand von mindestes 50 cm zur Grundstücksgrenze eingehalten werden muss. Nur so könnten landwirtschaftliche Flächen bis zur Grenze bearbeitet werden. Der Gemeinderat nahm dies zur Kenntnis und verständigte sich darauf diese Anregung beim Bebauungsplan abzuhandeln. Die Leonet GmbH wies darauf hin, dass sich im angefragten Gebiet eine Trasse von ihnen befindet. Der Gemeinderat sprach sich dafür aus, dies nachrichtlich zu übernehmen. Ebenfalls umgesetzt wird die Stellungnahme der Regierung von Oberbayern, auf eine an die Umgebung angepasste Bauweise und schonende Einbindung der geplanten Neubauten in das Orts- und Landschaftsbild zu achten.
Abschließend zu diesem Tagesordnungspunkt sprach sich das Gremium dafür aus, den Flächennutzungsplan Deckblatt Nr. 8 einschließlich Begründung und Umweltbericht in der Planfassung vom 08.10.2024 zum Zwecke der öffentlichen Auslegung zu billigen. Gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung wird die Behördenbeteiligung durchgeführt.

Aufstellung des Bebauungsplanes Oberlerch-West; Behandlung der bei der frühzeitigen Träger- und Bürgerbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen sowie Billigungsbeschluss für den Entwurf des Bauleitplanes für die Öffentliche Auslegung.
Um neues Baurecht zu schaffen, soll der Bebauungsplan Oberlerch-West aufgestellt werden. Im Zuge des Aufstellungsverfahrens gingen hierzu einige Stellungnahmen und Anregungen ein.
Wie bereits bei der Änderung des Flächennutzungsplanes wies auch hier die Leonet GmbH auf die bestehende Infrastrukturtrasse hin. Der Gemeinderat sprach sich dafür aus dies nachrichtlich zu übernehmen. Auch von Bayernwerk kamen Hinweise zu vorhandenen Kabeln. Diese sind jedoch bereits im Bebauungsplan eingearbeitet. Seitens des Landratsamtes Mühldorf a. Inn mit den verschiedenen Abteilungen kamen mehrere Anregungen. Das Gremium befürwortete die Aufnahme bei den Sichtflächen Sichtdreiecke für 50km/h und ein 70m Sichtfeld zu ergänzen sowie auf Lärmemissionen der Kreisstraße zu verweisen, und einzufügen, dass vor dem Abriss der Bestandsgebäude diese auf ein mögl. Vorkommen geschützter Arten zu überprüfen sind. Des Weiteren wurden noch kleinere Anregungen befürwortet. Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes befasste sich hauptsächlich mit Starkregenniederschläge, der Niederschlagswasserbehandlung sowie einer wassersensiblen Bauleitplanung. Der Gemeinderat sprach sich dafür aus die Anregungen, soweit noch nicht erfolgt oder mit anderen Stellen abgesprochen, in den Entwurf des Bebauungsplanes mit aufzunehmen. Den Hinweis des Bayerischen Bauernverbandes, siehe vorherigen TOP, erachtete der Gemeinderat als nicht relevant. Hierzu ist nichts weiter hinsichtlich des Bebauungsplanes zu veranlassen.
Ferner sprach man sich dafür aus, den Bebauungsplan Oberlerch-West einschließlich Begründung und Umweltbericht in der Planfassung vom 08.10.2024 zum Zwecke der öffentlichen Auslegung zu billigen und gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung die Behördenbeteiligung durchzuführen.