Herstellungsbeiträge für Abwasser steigen
Auszug aus der Gemeinderatssitzung Oberbergkirchen vom 09.09.2024
Bauantrag
Die Bauvorlagen für den Neubau eines Carports und Abbruch eines Gebäudes in Geiselharting 6 wurden vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Außenbereichssatzung „Geiselharting“.
Neubau eines Kinderhortes in Oberbergkirchen, Ziegelberg 4; Photovoltaikanlage
Zunächst war beim Neubau des Kinderhortes auch die Errichtung einer Photovoltaikanlage vorgesehen. Aus Kostengründen wurde diese dann aber aus der Planung gestrichen. Soll diese nun doch kommen, so ist dies zeitnah zu entscheiden, um möglichst das bestehende Baugerüst noch mitnutzen zu können. Hierzu schlug Bürgermeister Hausperger vor, eine Anlage mit 20 kWp mit Speicher zu errichten. Einstimmig sprach man sich dafür aus, auf dem Dach des Gebäudes eine Eigenverbrauchs-
photovoltaikanlage zu errichten. Der Projektant Hans Ossner wurde beauftragt, die Ausschreibungsunterlagen zeitnah zu erstellen.
Sanierung der Kläranlage Bichling; Ergebnis der Schmutzfrachtberechnung für die Regenüberlaufbauwerke und Vorfestlegung des Bauumfanges des Bauabschnittes 2
Das Ergebnis der Schmutzfrachtberechnung für die Regenüberlaufbauwerke nahm der Gemeinderat zur Kenntnis. Angestrebt wird die Variante Rechenlauf 2 Prognose.
Man votierte ohne Gegenstimme dafür im Bauabschnitt 2 folgende Maßnahmen anzustreben, für die ein Zuwendungsantrag nach RZWas gestellt werden soll:
1. Erneuerung des Feinrechens und Nachrüstung eines Sandfanges
2. Neubau eines Betriebsgebäudes, ggf. Containeranlage von Kita Lohkirchen erwerben
3. Teilweise Erneuerung und Erweiterung der Einzäunung
4. Sanierung Schlammspeicher und Schlammabzug Vorklärbecken
5. Schlammentwässerung, Wirtschaftlichkeit prüfen
6. Phosphatfällanlage, nur Anschluss vorsehen
7. Sanierung des Pumpwerkes, Bemessung der Wirtschaftlichkeit
8. Umbau der ankommenden Druckleitungen, Einleitung in Rechenanlage
9. Nachrüstung RÜB-Messungen
10. Prozessleitsystem für komplette Anlage
11. PV-Anlage auf Freiflächen und ggf. Gebäude, incl. Stromspeicher, Notstromfunktionalität und ergänzend Notstromaggregat
12. Zuwendungen prüfen nach Kommunalrichtlinie
Abwasser-Verbindungsleitung Aubenham-Oberbergkirchen; Bauentwurf und Zuwendungsantrag
Bereits in der Gemeinderatssitzung am 15.06.2023 wurde entschieden, die Kläranlage Aubenham aufzulassen und das Abwasser zur Kläranlage Bichling zu pumpen. Parallel wird die Kläranlage Bichling auf 1.400 EW erweitert. Mit dem Bau wurde bereits begonnen.
Nunmehr liegt der Bauentwurf vor. In der Vorentwurfsplanung wurden Kosten von 415.000 Euro kalkuliert. Die Entwurfsplanung sieht Kosten in Höhe von 299.000 Euro vor an reinen Baukosten. Hinzu kommen noch die Nebenkosten, sodass sich die Kosten der Vorentwurfsplanung in etwa bestätigen werden. Ein Zuwendungsantrag kann gestellt werden. Die Förderung erfolgt pauschal. Je Meter Verbindungsleitung werden netto 125 Euro gezahlt. Bei 980 m Verbindungsleitung ergibt dies netto 122.500 Euro, brutto 145.775 Euro. Der auf die Gebührenzahler umzulegende Anteil beträgt damit rund 250.000 Euro.
Der Gemeinderat sprach sich für den Bauentwurf des Ingenieurbüro Sehlhoff für die Sanierung der Abwasserentsorgung Aubenham aus, ferner ist beim Wasserwirtschafts-
amt Rosenheim ein Zuwendungsantrag einzureichen.
Anschluss der Ortsteile Wolfhaming und Haid an die gemeindliche Wasserversorgungsanlage; Planung und Ausschreibung der Maßnahme
Der vorgelegten Planung für den Anschluss der Ortsteile Haid und Wolfhaming an die Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Oberbergkirchen wurde zugestimmt.
7. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Oberbergkirchen (BGS/EWS); Erhöhung der Beitragssätze
Die Herstellungsbeitragssätze betragen derzeit 2,20 €/m² Grundstücksfläche bei Mischwasseranschließern bzw. 14,60 €/m² Geschossfläche. Der Grundstücksflächenbeitragssatz bei Schmutzwasseranschließern ist und bleibt bei 0,00 €/m². Diese Sätze wurden im Jahr 2015 festgesetzt.
Die nun anstehenden größeren Investitionen (Erschließung Baugebiet, Sanierung der Kläranlage Bichling, Auflösung der KA Aubenham mit Errichtung Verbindungsleitung nach Bichling) wurden zum Anlass genommen, um die Beitragssätze neu zu kalkulieren.
Die Beitragskalkulation wurde bereits in der April-Sitzung vorgestellt. Änderungen haben sich seitdem nicht ergeben, insbesondere gibt es keine veränderten Kostenschätzungen zu den großen Investitionen.
Es errechnen sich Beitragssätze von 4,55 €/m² Grundstücksfläche bzw. 32,50 €/m² Geschossfläche. Die Beitragssätze erhöhen sich deutlich, hauptverantwortlich hierfür sind die hohen Kosten für die Kläranlagensanierung, welche fast ohne staatliche Zuwendungen zu schultern sind.
Die o.g. Beträge sind errechnete Werte. Man kann den Beitragssatz auch politisch festsetzen. Zu bedenken ist dabei aber, dass sämtliche nicht über Beiträge finanzierte Kosten über die Gebühr abgerechnet werden. In der Juli-Gemeinderatssitzung wurde beschlossen keine Verbesserungsbeiträge für die Sanierung/Erweiterung der Kläranlage erheben zu wollen.
Dementsprechend beschloss der Gemeinderat einstimmig folgende Änderungen der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung. Der Beitrag beträgt pro m² Grundstücksfläche 4,55 €/m² und pro m² Geschossfläche 32,50 €/m². Diese Änderungen treten eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.