Konzept für Kinderhort beschlossen

Auszug aus der Gemeinderatssitzung Oberbergkirchen vom 22.07.2024

Bauanträge
Eingangs der Sitzung beschäftigte sich der Gemeinderat mit den vorliegenden Bauanträgen.
Dem Verlängerungsantrag für den Neubau eines Wohnhauses mit Garagen und Abbruch eines landwirtschaftlichen Nebengebäudes in Genzing 3 wurde zugestimmt.
Ebenso befürwortete das Gremium auch den Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung und Gewächshaus in Loipfing 22.
Dem Vorhaben eines Neubau-Tiny-Häuschen nähe Asenham 7 wurde das gemeindliche Einvernehmen vorerst nicht erteilt, da mehr als die Hälfte des Vorhabens außerhalb des Geltungsbereiches der Außenbereichssatzung liegt. Sollte das Vorhaben weiter nach Norden gerückt werden, wurde das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt.

Neubau von Geh- und Radwegen entlang der Staatsstraßen zwischen Oberbergkirchen, Bichling und Zangberg; weitere Vorgehensweise
In der Gemeinderatssitzung vom 20.03.2024 wurde entschieden, die Ausschreibung für den Geh- und Radweg zu beenden, weil vom Wasserwirtschaftsamt Rosenheim keine Förderzusage für die Trinkwasser-Verbindungsleitung Bichling-Aspertsham in Aussicht gestellt wurde.
In der Folge wurde das Wasserwirtschaftsamt Rosenheim um verbindliche Auskunft gebeten und die Regierung v. Obb. um Fristverlängerung. Anstelle einer Klärung sind leider zusätzliche hohe Hürden hinzugekommen, weshalb sich der Gemeinderat entschied, den Zuwendungsantrag für den Neubau eines Geh- und Radweges entlang der St2354 und 2086 zwischen Oberbergkirchen, Bichling und Zangberg zurück zu ziehen. Ein neuer Förderantrag wird noch im Sommer 2024 angestrebt mit Bauausführung im Jahr 2025.
Bezüglich des Förderantrags für den Neubau einer Trinkwasser-Verbindungsleitung zwischen Bichling und Aspertsham soll weiterhin versucht werden, den Forderungen des Wasserwirtschaftsamt Rosenheim zu entsprechen.

Haus der Kinder „St. Martin“; Vorstellung des Betreuungskonzeptes für den Kinderhort
Die Bauarbeiten für den neuen Kinderhort haben gerade erst begonnen, da hat das Personal bereits mit intensiven Planungen für die zukünftige Betreuung der Schulkinder begonnen. Da einige grundlegende Änderungen geplant sind, sollen die Eltern frühzeitig darüber informiert werden. Somit steht nun folgendes fest:
Ab September 2025 bzw. frühestens ab Nutzung des neuen Kinderhortes können im Kinderhort folgende Betreuungsformen gebucht werden:
– Mittagsbetreuung – täglich von Unterrichtsende bis 13 Uhr. Hier wird nur eine Betreuung angeboten. Mittagessen ist möglich
– Hortzeit mit Kernzeit von 13 bis 15 Uhr. Während dieser Zeit ist ein Abholen nicht möglich.
– Die Hortzeit ist mindestens zweimal wöchentlich an festen Tagen zu buchen.
Dem Elternbeirat wurde dieses Konzept bereits vorgestellt. Es besteht volles Einverständnis dafür.
Seitens des Gemeinderates bestand grundsätzlich mit dem Konzept Einverständnis. Lediglich die Anzahl der verpflichtenden Horttage, ob zwei oder drei Nachmittage, wurde diskutiert. Eine verpflichtende Buchung von fünf Nachmittagen wurde aber ausgeschlossen. Frau Brenninger erläuterte, warum aus pädagogischer Sicht eine Kernzeit und auch mehrere verpflichtende Nachmittage sinnvoll sind. Frau Salzeder gab zu bedenken, dass gerade für jüngere Grundschulkinder eine lange Betreuung sehr stressig sein kann. Mit vier Gegenstimmen sprach sich der Gemeinderat mehrheitlich für das Konzept aus.

Alter Kindergarten Oberbergkirchen, Schloßgartenstraße; Neue Namensgebung
Aufgrund des Aufrufes in der Juli-Ausgabe des Mitteilungsblattes gingen zahlreiche Vorschläge zur neuen Namensgebung für den alten Kindergarten ein.
Aus der Mitte des Gemeinderates wurde der Vorschlag „Bürgertreff“ genannt.
Frau Hollmann hat sich angeboten das Logo an die Hauswand zu malen. Die Gemeinde hat lediglich die Materialkosten zu tragen.
Einstimmig sprach man sich dafür aus, dass das alte Kindergartengebäude in der Schloßgartenstraße 6 die Bezeichnung „Bürgertreff“ erhalten soll.