Diskussion um neue Grundsteuer-Hebesätze
Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 14.11.2024
Erlass einer Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze der Gemeinde Lohkirchen (Hebesatzsatzung)
Nachdem das Bundesverfassungsgericht 2018 die Berechnungsgrundlage des derzeit gültigen Systems für verfassungswidrig erklärt hatte, bestand Handlungsbedarf. Maßgeblich sind nun für die Grundsteuerfestsetzung der Hebesatz sowie der vom Finanzamt festgesetzte Grundsteuermessbetrag. Im Ergebnis war festzustellen, dass die Summe der Messbeträge für die Grundsteuer A (Landwirtschaft) leicht sinkt, die Summe der Messbeträge für die Grundsteuer B jedoch deutlich steigt. Der Kämmerer der VGem, Herr Obermaier, stellte den Gemeinderäten hier verschiedene Szenarien vor. Im Anschluss daran diskutierte das Gremium insbesondere über den Hebesatz der Grundsteuer B. Die Gemeinderatsmitglieder Kirchisner und Obermaier plädierten dafür, diesen weiter senken auf 300 v.H., andere Gemeinderatsmitglieder sprachen sich für den Vorschlag 4 aus, dies entspräche einer Senkung des Hebesatzes für die Grundsteuer B von 30%.
Mit zwei Gegenstimmung beschloss der Gemeinderat folgende Hebesätze:
Grundsteuer A (für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe) 450 v. H.
Grundsteuer B (für Grundstücke) 330 v. H. (Minderung um 30 v.H.)
Erweiterung der Kindertagesstätte Lohkirchen; Leistungsverzeichnisse
Zu diesem Tagesordnungspunkt lagen die bepreisten Leistungsverzeichnisse der Gewerke Fliesenarbeiten und Bodenbelagsarbeiten vor. Die bepreisten Leistungsverzeichnisse dienen der Kostenkontrolle. Sie beinhalten die Schätzung des Planungsbüros.
Hinsichtlich der Bodenbelagsarbeiten fragte Frau Hofmeister, Leiterin der Kita Lohkirchen, nach, ob im Leistungsverzeichnis auch die Erneuerung des Bodens in der alten Kindergartengruppe berücksichtigt wird. Erster Bürgermeister Schick verneinte dies, da sich die Gemeinde die Kosten von geschätzt 5.000 € derzeit nicht leisten könne. Er schlug vor, im Sommer den Boden intensiv zu pflegen, in der Hoffnung den Austausch damit noch einige Jahre hinauszögern zu können. Der Gemeinderat zeigte sich damit einverstanden.
Abschließend zu diesem Tagesordnungspunkt betrachtete der Gemeinderat das Leistungsverzeichnis der Fliesenarbeiten noch genauer. Hier sollen auch noch einige Änderungen vorgenommen werden, wie sich das Gremium in der Beratung einig war. Ansonsten bestand Einverständnis mit den anderen Leistungsverzeichnissen.
Kindertagesstätte Lohkirchen; Vorstellung des Betreuungskonzeptes für den Kinderhort
Der Neubau des Kinderhortes befindet sich noch im Rohbau, das Personal hat aber bereits mit intensiven Planungen für die zukünftige Betreuung der Schulkinder begonnen. Da einige grundlegende Änderungen geplant sind, sollen die Eltern frühzeitig darüber informiert und mitgenommen werden.
Insbesondere folgende Themen wurden näher erläutert und diskutiert:
– Mittagsbetreuung bis 13 Uhr
– Hortbetreuung mit Kernzeit von 13 Uhr bis 15 Uhr
– Wie viele Horttage sind verpflichtend?
Dem Elternbeirat wurde das neue erarbeitete Konzept bereits vorgestellt. Es besteht volles Einverständnis damit.
Einstimmig sprach sich auch der Gemeinderat für folgende Regelungen des neuen Kinderhorts aus:
Ab September 2025 bzw. frühestens ab Nutzung des neuen Kinderhortes können im Kinderhort folgende Betreuungsformen gebucht werden:
– Mittagsbetreuung – täglich von Unterrichtsende bis 13 Uhr. Hier wird nur eine Betreuung angeboten. Das Mittagessen ist möglich.
– Hortzeit mit Kernzeit von 13 bis 15 Uhr. Während dieser Zeit ist ein Abholen nicht möglich. Das Mittagessen ist verpflichtend.
– Die Hortzeit ist mindestens zweimal wöchentlich an festen Tagen zu buchen.
Sanierung und Erweiterung der Kläranlage Deinbach; geänderter bzw. ergänzter Zuwendungsantrag
Die Gemeinde Lohkirchen hat Anfang Dezember 2023 einen Zuwendungsantrag zur Sanierung der Kläranlage Deinbach eingereicht.
Erforderlich wird die Sanierung einerseits, weil die Einwohnergleichwerte überschritten werden, vor allem aber, weil bedingt durch den Klimawandel der Vorfluter im Sommer weitgehend trocken fällt und weil die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Abwasserreinigung deutlich erhöht wurden.
Das Wasserwirtschaftsamt Rosenheim hat dem Bauentwurf nicht zugestimmt, vielmehr mit E-Mail vom 21.03.2024 erhebliche Nachforderungen gestellt. Um den Forderungen nachzukommen, musste ein umfangreiches Messprogramm durchgeführt werden. Die Ergebnisse lagen nunmehr vor. Vom Ingenieurbüro Behringer wurde der Bauentwurf fortgeschrieben. Die Kostenberechnung für den Scheibentauchkörper erhöht sich durch die zusätzlichen Anforderungen von 1.161.000 Euro auf 1.477.700 Euro.
Alternativ wurde eine Durchlaufanlage kalkuliert, die ähnlich wie eine SBR-Anlage arbeitet. Die Kostenberechnung beläuft sich auf 1.141.200 Euro. Ein Anschluss an die Kläranlage Brodfurth wurde kalkuliert, hat sich erneut als unwirtschaftlich erwiesen, kommt also nicht in Betracht.
Zu erwartende Zuwendungen sind in beiden Fällen angesetzt mit 138.250 Euro.
Ein Umschwenken auf die deutlich günstigere Durchlaufanlage sei im Zuwendungsverfahren nicht möglich, so das Wasserwirtschaftsamt Rosenheim. Dies wäre ein neuer Förderantrag, der aber abgelehnt werden würde, weil die Gemeinde aktuell eine Pro-Kopf-Belastung von 3.100 Euro nicht erreicht.
Dem Wasserwirtschaftsamt Rosenheim wurde von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen, dass die Verbescheidung auf Basis des Scheibentauchkörpers erfolgen soll. Die Gemeinde führt dann eine produkt- und verfahrensneutrale Ausschreibung durch, bei der Investitions- und Unterhaltskosten in die Angebotswertung einbezogen werden. Setzt sich die Durchlaufanlage im Wettbewerb durch, erfolgt ein nachträgliches Umschwenken auf diese Technik. Eine Antwort vom Wasserwirtschaftsamt Rosenheim auf diesen Vorschlag stand noch aus.
Seitens des Gemeinderates wurde diskutiert, ob eine zentrale Lösung bei der KA Brodfurth nicht doch die sinnvollere Lösung wäre.
Die Gemeinderäte nahmen die Pläne und Kostenberechnungen zur Kenntnis
Letztlich sprach sich das Gremium ohne Gegenstimme dafür aus, eine produkt- und verfahrensneutrale Ausschreibung durchzuführen, bei der Investitions- und Unterhaltskosten in die Angebotswertung einbezogen werden, jedoch die Zustimmung des Wasserwirtschaftsamtes Rosenheim vorausgesetzt.