Hebesatz für Grundsteuer B gesenkt

Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 05.11.2024

Bauantrag
Die Bauvorlagen für Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit einer Tiefgarage, Zangberg, Palmberg wurden vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.
Folgende Varianten standen zur Entscheidung:
Variante A
Haus nördlich (straßenseitig): 3 Vollgeschosse, Wandhöhe 9,29 m, Firsthöhe 10,89 m, Dachneigung 20°, Haus südlich: 3 Vollgeschosse, Wandhöhe 8,51 m, Firsthöhe 10,57 m, Dachneigung 20°
Variante B
(Haus südlich wie bei Variante A, Haus nördlich niedriger): Haus nördlich (straßenseitig): 2 Vollgeschosse, Wandhöhe 6,37 m, Firsthöhe 7,97 m, Dachneigung 20°, Haus südlich: 3 Vollgeschosse, Wandhöhe 8,51 m, Firsthöhe 10,57 m, Dachneigung 20°
Variante C
Haus nördlich (straßenseitig): 2,5 Geschosse, Wandhöhe 7,77 m, Firsthöhe 10,31 m, Dachneigung 30°, Haus südlich: 2,5 Geschosse, Wandhöhe 6,90 m, Firsthöhe 10,16 m, Dachneigung 30°
Der Gemeinderat stimmte für die Variante C, für die Varianten A und B erteilt der Gemeinderat sein Einvernehmen nicht, da hier das nördliche Gebäude an der Straße als zu massiv (zu hoch) empfunden wurde bzw. die Dachneigung mit 20 ° als zu gering erachtet wurde.
Weitere Variante (D):
Nördliches Gebäude wie Variante C, südliches Gebäude Variante A bzw. B.
Auch für diese Variante wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Der Lage der Tiefgaragenzufahrt von der Staatsstraße her wiurde von Gemeindeseite zugestimmt.

Erlass einer Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze der Gemeinde Zangberg (Hebesatzsatzung)
Nachdem das Bundesverfassungsgericht 2018 die Berechnungsgrundlage des derzeit gültigen Systems für verfassungswidrig erklärt hatte, bestand Handlungsbedarf. Maßgeblich sind nun für die Grundsteuerfestsetzung der Hebesatz sowie der vom Finanzamt festgesetzte Grundsteuermessbetrag. Im Ergebnis war festzustellen, dass die Summe der Messbeträge für die Grundsteuer A (Landwirtschaft) leicht sinkt, die Summe der Messbeträge für die Grundsteuer B jedoch deutlich steigt. Der Kämmerer der VGem, Herr Obermaier, stellte den Gemeinderäten hier verschiedene Szenarien vor.
Gemeinderatsmitglied Geisberger schlug vor, den Hebesatz der Grundsteuer B auf 310 v.H. zu senken, hier sollte man sich an der Nachbargemeinde Ampfing orientieren. Erster Bürgermeister Auer schlug einen Hebesatz von 320 v.H. vor.
Letztlich beschloss der Gemeinderat einstimmig die Hebesätze ab dem 01.01.2025 für Grundsteuer A (für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe) auf 450 v. H. sowie
Grundsteuer B (für Grundstücke) auf 320 v. H. festzusetzen.