Absenkung des Hebesatzes für Grundsteuer B beschlossen

Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 28.11.2024

Erlass einer Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze der Gemeinde Oberbergkirchen (Hebesatzsatzung)
Nachdem das Bundesverfassungsgericht 2018 die Berechnungsgrundlage des derzeit gültigen Systems für verfassungswidrig erklärt hatte, bestand Handlungsbedarf. Maßgeblich sind nun für die Grundsteuerfestsetzung der Hebesatz sowie der vom Finanzamt festgesetzte Grundsteuermessbetrag. Im Ergebnis war festzustellen, dass die Summe der Messbeträge für die Grundsteuer A (Landwirtschaft) leicht sinkt, die Summe der Messbeträge für die Grundsteuer B jedoch deutlich steigt. Von Seiten der Verwaltung wurden hier verschiedene Szenarien erarbeitet. Diese waren Diskussionsgrundlage im Gemeinderat. Hier sprachen sich mehrere Gemeinderatsmitglieder für noch niedrigere Hebesätze aus. Erster Bürgermeister Hausperger begründet hingegen den Vorschlag mit den notwendigen Mehreinnahmen. Gemeinderatsmitglied Niederleitner schlug bei Grundsteuer A 400 v.H. und bei B 320 v.H. vor. Gemeinderatsmitglied Gottbrecht sprach sich dafür aus die Hebesätze einheitlich bei 350 v.H. festzusetzen. Seiner Meinung nach wird sich die Gesamtheit der Messbeträge nicht um 10 % senken, zumal für ca. 10 % der Grundstücke noch Messbetragsbescheide fehlen. Einigkeit herrschte im Gemeinderat, dass die Gemeinde durchaus Mehreinnahmen erzielen darf.
Mehrheitlich, jedoch mit vier Gegenstimmen, beschloss der Gemeinderat die Steuersätze (Hebesätze) ab dem 01.01.2025 wie folgt festzusetzen:
Grundsteuer A (für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe) 420 v. H.
Grundsteuer B (für Grundstücke) 320 v. H.

Neubau eines Kinderhortes in Oberbergkirchen, Ziegelberg 4a; Werkplanungen, Farbauswahl
Erster Bürgermeister Hausperger informierte über geplante und auch bereits vollzogene Änderungen:
– Der Bauausschuss sprach sich für größere Fliesen, wie bereits im vorhandenen Kindergarten, aus. Dadurch wird die Anzahl an Fugen verringert.
– Das Treppengeländer am Eingang im Osten ist zu erhöhen
– Beim westlichen Ausgang bei der Küche waren Stufen geplant. Diese werden nicht gebaut, dafür wurde eine Stützmauer errichtet. Dadurch ist eine terrassenähnliche Fläche vor dem Ausgang entstanden.
– Der geplante Grabenübergang soll anders als im Plan ausgeführt werden, und zwar mit etwas längeren Rohren, Anböschung und Pflanzung von Sträuchern. Dadurch fallen die geplanten Steine weg.
Ferner wurden die Werk- und Ausführungsplanungen vorgestellt.
Gemeinderatsmitglied Rieglsperger schlug vor den Graben nach Süden zu verlegen, bei Möglichkeit als Mulde gestalten. So könnte man die Gartenfläche etwas vergrößern. Das Tor beim Hauptzugang zum Kinderhort ist derzeit mit 3 m geplant, dieses sollte etwas breiter ausgeführt werden.
Einstimmig sprach sich der Gemeinderat für die vorgestellten Werk- und Ausführungsplanungen aus. Ferner wurden die vom Bauausschuss ausgearbeiteten Veränderungen sowie die Torverbreiterung befürwortet.

Erschließung des Neubaugebietes „Am Hang III“; Pflanzplan und Ausschreibung der Bepflanzung
Zu diesem Tagesordnungspunkt erläuterte Erster Bürgermeister Hausperger den vorgelegten Pflanzplan.
Gemeinderatsmitglied Gottbrecht empfahl die Rankgitter zu verzinken. So könnte man 25 – 30 % Kosten einsparen. Zudem fragte er wegen der Pflanzpflege auf der Innenseite (Westseite) der Lärmschutzwand an. Dies sei eigentlich Aufgabe der Gemeinde, so Herr Hausperger, man hat hierfür auch ein Zutrittsrecht. Wünschenswert wäre es, wenn die Anlieger diese Aufgabe selber übernehmen würden.