Kleine Anpassungen bei den Hortbeiträgen
Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 09.01.2025
Bauantrag
Die Bauvorlagen zu 1. Ersatzbau Wohngebäude mit 3 Wohneinheiten, Garagen, Werkstatt und Aufenthaltsraum für Gewerbe/Bäckerei sowie Hackschnitzelheizung mit Bunker 2. Nutzungsänderung für 2 Wohneinheiten im OG und DG sowie Garagen im EG in Bichling 2, wurden vom Gemeinderat befürwortet.
Erweiterung der Kläranlage Bichling; Klärwärterhaus
Für das Betriebsgebäude der Kläranlage Bichling wurde vom Ingenieurbüro Sehlhoff im Zuge der Vorentwurfsplanung ein Vorschlag gemacht. Dieser sieht Räume vor für:
– Umkleide „weiß“
– Umkleide „schwarz“
– Dusche, WC
– Labor
– Aufenthaltsraum
– Werk- und Geräteraum
Im jetzigen Betriebsgebäude ist außer einem WC nichts davon enthalten. Der Laborraum wird als Technikraum benötigt.
Um eine schnelle und sehr kostengünstige Übergangslösung zu bekommen, wurde mit der Gemeinde Lohkirchen wegen der Übernahme der gebrauchten Kita-Con-
tainer gesprochen. Laut Bürgermeister Schick kommt dies durchaus in Betracht. Die Kosten dürften bei ca. 40.000 Euro liegen zzgl. Fundament und Kanal-/Wasser-/Stromanschluss. Auch die WCs müssen noch umgebaut werden.
Die Kosten für ein neues Gebäude können derzeit nicht beziffert werden, dürften aber bei Weitem höher liegen.
Der Gemeinderat sprach sich dafür aus, als Übergangslösung die Container der Kita-Gruppe Lohkirchen nördlich der neuen Scheibentauchkörper der Kläranlage Bichling als Betriebsgebäude aufzustellen.
Änderung der Kindergartenordnung für das Haus der Kinder „St. Martin“; Neufestsetzung der Elternbeiträge für den Hort
Einstimmig sprach sich der Gemeinderat für folgende Elternbeiträge ab September 2025 für den Hort aus:
Für Mittagsbetreuung (von Unterrichtsende bis 13 Uhr):
Nutzungszeit über 1 bis 2 Std. 59,00 €
Für Kinderhort (von Unterrichtsende bis mindestens 15 Uhr):
Nutzungszeit über 1 bis 2 Std. 90,00 €
Nutzungszeit über 2 bis 3 Std. 120,00 €
Nutzungszeit über 3 bis 4 Std. 149,00 €
Nutzungszeit über 4 bis 5 Std. 171,00 €
Bei allen Elternbeiträgen handelt es sich um Monatsbeiträge, welche 11 x jährlich erhoben werden. Kosten für Spielgeld, Tee- und Brotzeitgeld sowie Mittagessen beinhalten diese Beiträge nicht.
Die neuen Beiträge beinhalten trotz der erneuten Qualitätssteigerung eine Gebührensenkung für die kürzeren Nutzungszeiten; die längeren Nutzungszeiten bleiben gleich.
Die Elternbeiträge für Kindergarten und Kinderkrippe werden nicht verändert.
Ausbau der Fernwärme im Ort Oberbergkirchen, insbesondere Fernwärmeversorgung im Baugebiet „Am Hang III“; Vorbesprechung der Info-Veranstaltung am 20.01.2025
Bürgermeister Hausperger informierte, dass Herr Anetz-
berger vom Genossenschaftsverband vorgeschlagen habe, die gesamte Bevölkerung einzuladen. Nachdem allerdings bereits 280 Einladungen verschickt wurden, wäre dies für diese Versammlung nicht sinnvoll und auch nicht mehr möglich. Der Abgabetermin für die Interessensbekundung soll auf den 20.02.2025 vorverlegt werden.