Kosten und Zeitplan für Aspertshamer FF-Haus mit Schützenheim vorgestellt
Auszug aus der Gemeinderatssitzung vom 08.01.2025
Bauantrag
Zu Beginn der Sitzung beschäftigte sich der Gemeinderat mit dem eingegangenen Bauantrag.
Den Bauvorlagen für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Steng, konnte das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt werden. Seitens der Verwaltung wurden Abweichungen zur Außenbereichssatzung hinsichtlich der Wandhöhe und der Baugrenzen im Bereich der Garagen festgestellt. Nachdem von einer Außenbereichssatzung keine Befreiung erteilt werden kann, ist das Wohnhaus in der geplanten Form unzulässig.
Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 8 (Bereich „Oberlerch-West“) sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Oberlerch-West; Behandlung der bei der Trägerbeteiligung und der Öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen und Feststellungsbeschluss
Sowohl für den Bebauungsplan „Oberlerch-West“ als auch für das dazugehörige Deckblatt Nr. 8 des Flächennutzungsplanes wurde Ende letzten Jahres die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Mit den dazu eingegangenen Stellungnahmen hatte sich der Gemeinderat in dieser Sitzung zu befassen.
Die Regierung von Oberbayern wies in ihrer Stellungnahme zu den beiden Bauleitplanverfahren auf eine gewünschte angepasste Bauweise und schonende Einbindung der geplanten Neubauten in das Orts- und Landschaftsbild hin. Die Abstimmung dazu soll mit der unteren Bauaufsichts- und unteren Naturschutzbehörde erfolgen. Diese Abstimmung ist bereits im Vorfeld erfolgt.
Die Breitbandfirma Leonet und der Stromversorger Bayernwerk wiesen auf das Vorhandensein von Versorgungsleitungen und die damit verbundenen Schutzzonen hin. Diese Hinweise sind im Bebauungsplanentwurf jedoch bereits enthalten.
Auch das Landratsamt brachte keine neuen Sachverhalte vor, welche Änderungen an den Planungen notwendig machen würden.
Ein Hinweis auf die Empfehlung von Ableiten des Niederschlagswassers vorzugsweise in Teiche soll im Bebauungsplanentwurf aufgrund der Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes noch ergänzt werden.
Desweiteren wurden keine Einwände mehr vorgebracht.
Nachdem keine Änderungen der Planungen aufgrund der Stellungnahmen erforderlich sind, wurde der Flächennutzungsplan, Deckblatt Nr. 8 in der Planfassung vom 08.01.2025 beschlussmäßig festgestellt. Der Flächennutzungsplan ist nun zur Genehmigung dem Landratsamt vorzulegen.
Der Bebauungsplan Oberlerch wurde, unter Berücksichtigung der Ergänzung des Hinweises auf die Ableitung von Niederschlagswasser in der Planfassung vom 08.01.2025 als Satzung beschlossen. Die Bekanntmachung der Satzung und somit deren Inkrafttreten kann jedoch erst nach Genehmigung des Flächennutzungsplanes erfolgen.
Neubau eines Feuerwehrhauses mit Schützenheim in Aspertsham; Sachstandsbericht über Planung und Fördermöglichkeiten
Hierzu stellte Erster Bürgermeister Alfred Lantenhammer den Gremiumsmitgliedern den Sachverhalt sowie den aktuellen Planentwurf vor.
Über Weihnachten haben der Erste Bürgermeister Alfred Lantenhammer, Martin Angermeier und der Kämmerer der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen Georg Obermaier die Kostenschätzung nach DIN 276 für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Aspertsham erstellt. Auch diese Kostenschätzung erläuterte der Vorsitzende ausführlich.
Dazu gibt es folgende Eckzahlen:
Zuschuss Feuerwehrbereich: 254.000 €
Zuschuss 55% BSSB für Luftgewehrschießstand bis zu 220.000 €
Zuschuss 55% BSSB für Luftgewehrschießstand + Blasrohr bis zu 466.000 €
Barleistung der Gemeinde Schönberg bei Luftgewehrschießstand-Förderung ca. 812.000 €
Barleistung der Gemeinde Schönberg bei Luftgewährschießstand + Blasrohr ca. 580.000 €
Förderbedingungen bei BSSB:
– Schützenverein muss auch mit Bauherr sein
– Kostenschätzung nach DIN 276
Bauherr ist die Gemeinde Schönberg und der Schützenverein Aspertsham
Tatsächliche Baukosten (Barausgaben) Limit ca. 1,26 Mio. Euro
Geschätzte Gesamt-Arbeitsstunden 10.000 Std.
Davon Fremdleistung-Arbeitsstunden 2.000 Std.
Davon Gemeindearbeiter-Arbeitsstunden 2.000 Std.
(vergl. FFW-Haus Schönberg 1883 Stunden)
Eigenleistungs-Stunden FF + Schützen 6.000 Std.
Leader + Förderung bezieht sich nur auf die Einrichtung des Schützenheimes und wurde deshalb nicht berücksichtigt.
Die Einrichtung müssen die Feuerwehr Aspertsham und der Schützenverein Aspertsham selbst finanzieren.
Zudem wurde der folgende Zeitplan als Vorschlag vorgestellt:
08.01.2025: Gemeinderatssitzung – Beantragung Zuschuss Feuerwehrteil
13.01.2025: Treffen Vorstandschaften Schützen und Feuerwehr Aspertsham
17.01.2025: Konzeptbesprechung für Zuschuss bei BSSB in Garching
Februar 2025: Beschluss Entwicklungssatzung Aspertsham
Februar 2025: Bauantrag Feuerwehrhaus mit Schützenheim
Februar- Mai 2025: Genaue Kostenermittlung bei Bau durch Eigenleistung
Mai 2025: Genehmigung Bauplan (hoffentlich)
Mai 2025: Beantragung Zuschuss BSSB
Juli 2025: Genehmigung Zuschuss BSSB (hoffentlich)
August – September 2025: Entscheidung des Gemeinderates zum Bau
Der Gemeinderat nahm den Sachverhalt, den aktuellen Planentwurf und die Kostenschätzung nach DIN 276 zur Kenntnis. Einstimmig zeigte man sich auch mit dem im Sachverhalt vorgeschlagenen Zeitplan einverstanden.
Die Verwaltung wurde beauftragt, einen Zuschussantrag für die Errichtung des Feuerwehrgerätehauses in Aspertsham zu stellen.
Erlass einer Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren Aspertsham und Schönberg (Feuerwehrgebührensatzung)
Aus der Mitte des Gemeinderates kam der Vorschlag die Einsätze der Feuerwehren abzurechnen. Der Gesetzgeber ermächtigt hierzu in Art. 28 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes. Mehrere Kommunen im Landkreis haben schon seit vielen Jahren eine Feuerwehrgebührensatzung erlassen, u.a. auch die drei anderen Mitgliedsgemeinden der VGem Oberbergkirchen.
Abgerechnet werden Einsätze im technischen Hilfsdienst, bei denen die Gefahr oder der Schaden von einem Kraftfahrzeug, etc. ausgeht. Somit werden nur Verkehrsunfälle abgerechnet, keine Brand- oder sonstige Einsätze. Abgerechnet werden können insbesondere die Tätigkeiten Verkehrssicherung, Unfallstelle säubern, Ölspur beseitigen und ähnliches. Die direkte Personenrettung ist nicht abrechnungsfähig.
Zur Höhe der Gebührensätze: Bei den Berechnungen der Pauschalsätze für die Fahrzeuge hat man sich an Musterberechnungen des Bayerischen Gemeindetages orientiert. Vorgeschlagen wird nur die Ausrückstundenkosten festzusetzen, nicht die Streckenkosten.
Der Bayerische Gemeindetag hat in einem Arbeitskreis mit weiteren Fachorganisationen eine Personalkostenpauschale von 28 Euro pro Stunde errechnet. Mittlerweile wurde diese Berechnung gerichtlich überprüft und hat standgehalten. Das VG Regensburg hat bekannt gegeben, dass es keinen rechtlichen Bedenken begegnet, den Vorschlag des Arbeitskreises in die eigene Satzung zu übernehmen.
Eine eigene Kalkulation der Personalkostenpauschale ist damit nicht erforderlich. Mit dieser Pauschale sollen die Aufwendungen für Ausrüstung, Erstattung Verdienstausfall, Lehrgangskosten, Entschädigungen, usw. abgedeckt sein. Würde man diese Kosten genauer berechnen, so würden sich deutlich höhere Sätze ergeben.
Auch zu diesem Tagesordnungspunkt zeigte sich der Gemeinderat geschlossen und befürwortete die Feuerwehrgebührensatzung.
Gemeinsame Beschaffung eines Balkenmähers über VGem Oberbergkirchen; Fläche für Zuschuss „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen”
Bereits in der Gemeinderatssitzung am 8. Oktober 2024 wurde über die Beschaffung eines Balkenmähers für den gemeindlichen Bauhof beraten. Man hat sich dafür ausgesprochen, dass ohne Förderung kein Balkenmäher beschafft werden soll. Hierzu sollten die Förderbedingungen abgeklärt werden. Zudem soll noch die Möglichkeit einer gemeinsamen Beschaffung des Gerätes über die Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen geprüft werden.
Diese Thematik wurde in der Sitzung der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen am 27.11.2024 behandelt. Dabei hat man sich im Einvernehmen dafür entschieden, dass die Mitgliedsgemeinden prüfen sollen, ob eine entsprechende Fläche für das „Pflanzen von Bäumen“ oder der „Schaffung einer Naturoase“ vorhanden wäre. Wenn ja, sollte diejenige Gemeinde einen Förderantrag stellen.
Die Gemeinde Zangberg hat hierfür keine Fläche. Der Lohkirchner Gemeinderat würde das Gerät lieber gemeinsam ohne Förderprogramm beschaffen. Der Oberbergkirchner Gemeinderat hatte diese Thematik noch nicht behandelt.
Im Zuge der Beratungen im Gremium hinsichtlich der gemeinsamen Beschaffung über die Verwaltungsgemeinschaft, wofür sich auch der Bauausschuss ausgesprochen hatte, wurde aus der Mitte des Gemeinderates festgestellt, dass bereits ein Bagger auf diese Weise beschafft wurde. In der Praxis stellte sich jedoch heraus, dass der Bagger von den drei Mitgliedsgemeinden Lohkirchen, Oberbergkirchen und Zangberg so oft genutzt wird, dass die Gemeinde Schönberg bei Bedarf einen Bagger vom Baggerbetrieb Klaus Greimel ausleihen muss. Seitens des Vorsitzenden wurde deshalb angeregt, dass die Kosten für das Ausleihen eines Baggers bei Greimel auch in die Kostenverteilung für den VGem-Bagger mit eingerechnet werden sollen.
Da die Gemeinde Schönberg derzeit keine Fläche, die zum „Pflanzen von Bäumen“ oder zur „Schaffung einer Naturoase“ geeignet ist, zur Verfügung stellen kann, wird die Beschaffung des Balkenmähers mit den Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen ohne Förderung angestrebt.